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Wie mich diese Juratrolle immer aufregen. Ließ dir bitte mal den §313 BGB durch. Dann wirst du feststellen, dass der NACH Vertragsschluss Anwendung findet. Von einem wirksam geschlossenen Kaufvertrag bin ich durchaus ausgegangen. Es handelt sich hier jedoch um nachträgliche Änderung vertragswesentlicher objektiver Umstände wenn nicht genügend CEs geliefert werden.
Richtig, eine Änderung des Vertrages nach §313(1) ist Hitfox nicht zuzumuten (da unmöglich, mangels weiterer CEs) und daher können sie nach §313(3) vom Vertrag zurücktreten.
Danach liegt keine Pflichtverletzung nach §280 mehr vor (kein Schuldverhältnis) und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Natürlich hat man einen Herausgabeanspruch in Höhe des bereits bezahlten Betrages zzgl. Zinsen ggü. Hitfox, aber das wars dann auch.
(Edit: Wenn man denen Betrug vorwerfen möchte (= mehr CEs verkauft, als denen zugesagt wurden), sollte man sich warm anziehen: 1. Kommt man damit niemals durch und 2. Kassiert man damit recht schnell eine Unterlassungsklage wg. Verleumndung. Haltet euch besser mit sowas zurück.)
Mit tut es leid für alle, die es betrifft, aber aus eigener Erfahrung rate ich euch: Stornieren, Geld hoffentlich schnell zurück erhalten und möglichst wenig drüber aufregen - bringt leider eh nichts.
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