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Hitfox und die Diablo 3 Collector's Edition - Stellungsnahme von Hitfox inside

Wie mich diese Juratrolle immer aufregen. Ließ dir bitte mal den §313 BGB durch. Dann wirst du feststellen, dass der NACH Vertragsschluss Anwendung findet. Von einem wirksam geschlossenen Kaufvertrag bin ich durchaus ausgegangen. Es handelt sich hier jedoch um nachträgliche Änderung vertragswesentlicher objektiver Umstände wenn nicht genügend CEs geliefert werden.

Richtig, eine Änderung des Vertrages nach §313(1) ist Hitfox nicht zuzumuten (da unmöglich, mangels weiterer CEs) und daher können sie nach §313(3) vom Vertrag zurücktreten.

Danach liegt keine Pflichtverletzung nach §280 mehr vor (kein Schuldverhältnis) und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Natürlich hat man einen Herausgabeanspruch in Höhe des bereits bezahlten Betrages zzgl. Zinsen ggü. Hitfox, aber das wars dann auch.
(Edit: Wenn man denen Betrug vorwerfen möchte (= mehr CEs verkauft, als denen zugesagt wurden), sollte man sich warm anziehen: 1. Kommt man damit niemals durch und 2. Kassiert man damit recht schnell eine Unterlassungsklage wg. Verleumndung. Haltet euch besser mit sowas zurück.)



Mit tut es leid für alle, die es betrifft, aber aus eigener Erfahrung rate ich euch: Stornieren, Geld hoffentlich schnell zurück erhalten und möglichst wenig drüber aufregen - bringt leider eh nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
ach ne, es dreht sich wieder um die Frage: Wann kommt der Kaufvertrag zustande?
Das ist weder der Fall beim absenden des Online-Formulars auf der HP von HitFox, noch bei der anschließenden Bestätigungsmail.
Mit dem Überweisen des Geldes hat das auch nichts zu tun.

Meist kenne ich es bei Online-Shops so, dass der Kaufvertrag erst mit dem Erhalt der Ware eintritt.
Müsste man mal in den AGBs nachgucken, würde mich aber wundern, wenn es anders wäre :(

Auf die Kacke hauen sollte man trotzdem.
Mein Beileid an die vielen Betroffenen -.-
 
Mal Blöd gefragt: Wie viel Zinsen kann man den hier verlangen ? Was ist da üblich nach 6 Monaten ?

Den popeligen Gutschein können se sich dahin schieben wo die Sonne niemals scheint.
 
Mal Blöd gefragt: Wie viel Zinsen kann man den hier verlangen ? Was ist da üblich nach 6 Monaten ?

Den popeligen Gutschein können se sich dahin schieben wo die Sonne niemals scheint.

Nicht viel - leider... Kann man hier den Verzugszinsatz nehmen? Wären glaub 5,12% p.A
 
Bei mir kam auch soeine email an , das ist echt eine frechheit... 6 monate lang mit dem Geld der Kunden zu arbeiten und dann 1 Woche vor Release abzusagen...
Also ich werd in meinem Leben nix mehr bei Hitfox bestellen und jedem den ich kenne raten das auch nicht zu tun die haben aber mal sowas von ver....... bei mir !
:flame::flame::flame::flame::flame:
 
Wenn dir der 10 Euro Gutschein zu popelig ist, sind die Zinsen für 6 Monate auf knapp 60 Euro etwa zehnmal popeliger ;)
 
Wenn dir der 10 Euro Gutschein zu popelig ist, sind die Zinsen für 6 Monate auf knapp 60 Euro etwa zehnmal popeliger ;)

Was soll ich mit einem Gutschein von einem Laden bei dem ich nie wieder bestellen werde ?

Wann gibts endlich "dislike" Buttons bei Facebook ?
 
Das ist weder der Fall beim absenden des Online-Formulars auf der HP von HitFox, noch bei der anschließenden Bestätigungsmail.

Das hängt davon ab, was in der Bestätigungsmail drinsteht. Wurde das Angebot des Kunden mit der Mail (das "Angebot" im Onlineshop ist eine bloße invitatio ad offerendum) angenommen, kam der Kaufvertrag zustande.

Mit § 313 BGB (unterstellt ein Kaufvertrag wurde geschlossen) hat der Fall trotzdem nichts zu tun. Bei § 313 BGB ändert sich die Geschäftsgrundlage. Zur Geschäftsgrundlage gehören aber nicht die Vertragsbestandteile, sondern nur Unterstellungen, die zur Grundlage des Vertrags gemacht wurden. Bestandteil des Kaufvertrags ist aber die Möglichkeit der Leistungserbringung.

Vielmehr liegt ein Fall von subjektiver Unmöglichkeit gem. § 275 I BGB vor, der der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) vorgeht, denn der Verküfer hat keine Möglichkeit mehr, seine Leistung zu erbringen. Daraus folgt, dass die Gegenleistungspflicht des Käufers zur Kaufpreiszahlung entfällt (§ 326 I BGB) und der gezahlte Kaufpreis zurückverlangt werden kann (§ 326 IV BGB).

Grüße von einem Volljuristen.
 
Nicht viel - leider... Kann man hier den Verzugszinsatz nehmen? Wären glaub 5,12% p.A

Nein kann man nicht. Der Verkäufer war nie in Verzug. Die Leistungspflicht zur Lieferung der Kaufsache wäre ohnehin erst ab 15.05. fällig. Ohne fällige Leistung kein Verzug. Und da Unmöglichkeit vorliegt (s. mein anderer Post), liegt auch deshalb keine fällige Leistung vor.
 
das mit der CE hört sich echt übel an - mein Beileid allen Betroffenen.

Habe eine normale Version bei Hitfox (ebenfalls aufgrund von Empfehlungen hier aus dem Forum) bestellt, eine englische bei Amazon.uk und eine CE bei Amazon.de (eigentlich Amazon.at nachdem es hieß CE sei weitestgehend ausverkauft - da kam Torschlußpanik auf, eigentlich wollte ich gar keine...).
Hitfox liefert erst am 14. aus, Amazon.uk wird erst am 16. erwartet (Estimated arrival date: May 16 2012 - May 17 2012) und Amazon.de liefert ebenfalls voraussichtlich zw. 16. - 18. Mai. So jedenfalls heisst es in der jeweiligen Bestätigungsmail. Hitfox hat bisher als einziger das Geld abgebucht.
Ich habe aber schon mehrmals hier im Forum gelesen, dass gerade Amzon frühzeitig ausliefert, sodass das Spiel von vielen Amazon-Bestellern am 14., spätestens 15. Mai erwartet wird. Kann ich da noch hoffen zwei Spiele bei Release in den Händen zu halten um mit meiner Frau zu zocken, oder geht einer von uns (definitiv meine Frau) leer aus? Eigentlich kenne ich die Antworten, wurden schon oft genug besprochen, nur dass sich halt die Aussagen nicht mit meinen Infos decken... und so wie ich das mitbekomme, haben sehr viele hier online bestellt und da frage ich mich schon, kommts nun, oder nicht, und wenn wann dann man.

Trotzdem, jetzt die Absage zu bekommen und son schäbiges Angebot setzt dem ganzen Drama wirklich (Leoriks) Krone auf. Fair fänd ich vorab die normale Version, damit man spielen kann und die CE nachzuliefern, sobald wieder verfügbar (falls wieder verfügbar). Als Aufpreis kann man ja dann die Differenz zu dem Normalpreis der CE in Erwägung ziehen.

Gruß Taubisch
 
Was soll ich mit einem Gutschein von einem Laden bei dem ich nie wieder bestellen werde ?

Wann gibts endlich "dislike" Buttons bei Facebook ?

Ich kann gut verstehen, dass du gerade einfach nur wütend, enttäuscht und anscheinend auch streitsüchtig bist, aber auf mich brauchst du damit nicht zu zielen...


Sollte lediglich die Relation verdeutlichen, dass der eine Euro an Zinsen es kaum Wert ist, sich länger damit zu beschäftigen.
Deswegen oben der Rat, einfach zu stornieren und das komplette Geld zurück zu erhalten.
Dass man den Laden konsequent meiden sollte, war anderen übrigens schon vorher klar...
 
Das hängt davon ab, was in der Bestätigungsmail drinsteht. Wurde das Angebot des Kunden mit der Mail (das "Angebot" im Onlineshop ist eine bloße invitatio ad offerendum) angenommen, kam der Kaufvertrag zustande.

Mit § 313 BGB (unterstellt ein Kaufvertrag wurde geschlossen) hat der Fall trotzdem nichts zu tun. Bei § 313 BGB ändert sich die Geschäftsgrundlage. Zur Geschäftsgrundlage gehören aber nicht die Vertragsbestandteile, sondern nur Unterstellungen, die zur Grundlage des Vertrags gemacht wurden. Bestandteil des Kaufvertrags ist aber die Möglichkeit der Leistungserbringung.

Vielmehr liegt ein Fall von subjektiver Unmöglichkeit gem. § 275 I BGB vor, der der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) vorgeht, denn der Verküfer hat keine Möglichkeit mehr, seine Leistung zu erbringen. Daraus folgt, dass die Gegenleistungspflicht des Käufers zur Kaufpreiszahlung entfällt (§ 326 I BGB) und der gezahlte Kaufpreis zurückverlangt werden kann (§ 326 IV BGB).

Grüße von einem Volljuristen.

Da muss ich dir leider widersprechen. Es ist jeweils der Einzelfall zu betrachten und es liegt hier definitiv kein Fall der Unmöglichkeit vor. Es wäre für Hitfox durchaus möglich für Kunde X eine CE bei Ebay zu ersteigern oder bei einem anderen Händler wie Saturn, MM etc. zu beziehen. Auch Absatz 2 findet keine Anwendung, da kein krasses Missverhältnis der beiden Interessen besteht. So kommen wir dann zu §313 BGB :)
 
Das hängt davon ab, was in der Bestätigungsmail drinsteht. Wurde das Angebot des Kunden mit der Mail (das "Angebot" im Onlineshop ist eine bloße invitatio ad offerendum) angenommen, kam der Kaufvertrag zustande.
jep, stimmt.
Das muss natürlich nicht so sein. Hätte besser schreiben sollen, dass ich das so von Shops (bei denen ich bestelle) so gewohnt bin.
Natürlich mag es da auch Ausnahmen geben ;)

Z.B. bei meiner D3 Bestellung bei Amazon. Da habe ich bisher lediglich eine EMail mit:
Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.
Vermutlich wird es bei Hitfox nicht viel anders sein.
Genau gucken würde ich aber trotzdem ;)
 
Man tut mir leid für euch.
Das lustigste ihr "Bestpreis in ganz Deutschland" von 44,99. Komisch ich habs günstiger bekommen. :D
 
Merkt euch dieses Verhalten einfach und startet den Shirtstorm sobald Hitfox die Facebook-Wall wieder freigeschaltet hat. :)
 
Das heisst ich kann keine Zinsen für die 6 Monate Geldleihe aufgrund der Nichtlieferung geltend machen?!? - Sowas ist in Deutschland möglich? Kann ich ja fast kaum glauben.

Übrigens deren Facebookwall ist nicht deaktiviert, sie haben sie nur auf der Hauptseite versteckt. Ihr müsst oben bei der Chronik wo HÖHEPUNKTE steht auf Beiträge von anderen schalten... Viel Spass mit dem Shitstorm :)
 
Das heisst ich kann keine Zinsen für die 6 Monate Geldleihe aufgrund der Nichtlieferung geltend machen?!? - Sowas ist in Deutschland möglich? Kann ich ja fast kaum glauben.

Übrigens deren Facebookwall ist nicht deaktiviert, sie haben sie nur auf der Hauptseite versteckt. Ihr müsst oben bei der Chronik wo HÖHEPUNKTE steht auf Beiträge von anderen schalten... Viel Spass mit dem Shitstorm :)

Klar kannst du das. Es wird sich nur nicht lohnen weil die so unfassbar gering sind ^^
 
Klar kannst du das. Es wird sich nur nicht lohnen weil die so unfassbar gering sind ^^

Für den einzelnen.. Das müsste halt jeder machen :( Ist die Frage ob der 10,- EUR Gutschein Kontengebunden ist oder ob der übertragbar ist... Ich werde da sicher nicht mehr bestellen und auch jedem davon Abraten
 
Klar kannst du das. Es wird sich nur nicht lohnen weil die so unfassbar gering sind ^^

Für den Einzelnen rentiert sich das nicht, aber Hitfox kann man damit durchaus einen spürbaren monetären Schaden verursachen, vorausgesetzt es finden sich genügend dafür.

Der Imageschaden stellt aber so oder so den größten Schaden dar -> virales Negativ-Marketing...*hust*

Bin ich froh, dass ich ganz konservativ auf Amazon vertraut habe :)
 
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