jeder mit grundkenntnissen im rechtssystem und/oder der fähigkeit logisch zu denken, sollte das verstanden haben.
Ok, offensichtlich hast du aus unserer PM-Diskussion nichts gelernt. Werden wir uns also deine Fakten mal ansehen und deine Fähigkeit zu logischem Denken auf den Prüfstand stellen.
1. im dem verlinkten holland-fall wurde die tateinheitliche nötigung + erpressung bestraft, warum geht diebstahl nicht alleine?
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- weil es technisch garnicht möglich ist, den diebstahl ohne tateinheit einer echten straftat zu voll ziehn.
entwenden könnte man nur über raub (nötigung/erpressung) oder z.b. durch nutzen schädlicher software oder aber z.b. einbruch in die wohnung des opfers.
Der im Startpost verlinkte Artikel auf
It-Recht.blog.de sagt NICHT, dass die Verurteilung wegen Nötigung erfolgt ist. Wenn man es ganz genau liest, stellt man fest, dass gar nicht genau gesagt wird, mit welchem Tatbestand die Verurteilung erfolgt ist.
In den Niederlanden hat ein Gericht ein Urteil gefällt, welches in dieser Form in Deutschland jedenfalls zur Zeit undenkbar erscheint. Zwei Jugendliche wurden zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit verurteilt, nachdem sie ihr Opfer genötigt hatten, 2 Gegenstände aus dem Online Spiel “RuneScape” diesen zu übertragen.
Strittig war dabei nicht wie im deutschen Strafrecht, ob es sich bei der Wegnahme um eine “fremde, bewegliche Sache”, sondern um ein “vermögenswertes Gut” handele. Da diese Gegenstände für das Opfer den gleichen Wert wie einem realen Gut zukam, bejahten die Richter die Strafbarkeit. Eine Parallele sah das Gericht im “Diebstahl elektrischen Stroms”, da bei dieser Straftat ebenfalls keine körperlichen, sondern unkörperliche aber materiell wertvolle Güter entzogen würden (via).
Das ist der Teil, der sich mit dem Urteil befasst. Alles danach bezieht sich auf Deutsches Recht. Offensichtlich sind hier zwei Dinge klar zu erkennen:
1. Es ist eine Nötigung mit im Spiel
2. Es ist eine "Wegnahme" im Spiel
Aus diesem Artikel alleine kann man also nicht genau ableiten, wofür genau die Verurteilung erfolgt ist.
Ich habe mir deshalb die Mühe gemacht, den
Original-Artikel der holländischen Zeitung Volkskrant zu finden. Dort steht unter anderem der folgende Text
Volgens de officier van justitie kunnen de virtuele items als goederen worden beschouwd, in een tijd waarin het verkrijgen en winnen van dingen in de virtuele wereld steeds prominenter wordt.
Als de goederen ook nog van waarde zijn voor de bezitter, en deze er niet meer over kan beschikken, is er sprake van diefstal, vond de officier van justitie. De rechtbank is het hiermee eens.
Auf Deutsch übersetzt:
"Dem Staatsanwalt folgend können virtuelle Items als Güter bezeichnet werden, in einer Zeit, in der das Erlangen und Gewinnen von Dingen der virtuellen Welt immer prominenter wird.
Da diese Güter auch noch von Wert sind für den Besitzer und er über diese nicht mehr verfügen kann, spricht der Staatsanwalt von Diebstahl. Das Gericht stimmt damit überein"
Weiter oben wird dann dieser Diebstahl noch als "Diebstahl mit Gewalt" bezeichnet, da die Täter körperliche Gewalt anwandten, um an die Gegenstände zu gelangen. Offensichtlich hat der niederländische Richter also nicht allein die Gewalt selber (Nötigung) verurteilt, sondern die Kombination von Gewalt mit Diebstahl.
Der Einwand der Verteidigung, dass die gestohlenen Güter juristisch nicht existieren, wurde ausdrüclklich zurückgewiesen. Somit hat das holländische Gericht hier einen Präzedenzfall zumindest für die NL geschaffen.
Jegliche andere Deutung der zitierten Quellen ist aus meiner Sicht falsch.
Kommen wir zum nächsten Punkt
2. besitz und eigentum
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nehmen wir mal an, virtueller diebstahl in einer virtuellen welt wäre wirlich eine echte straftat, dann stellt sich folgendes ein:
- die spielesoftware mit allen bestandteilen (auch den virtuellen) liegt im besitz und eigentum des betreibers(herstellers,was auch immer)
der spieler selbst, ist nur im besitz einer kopie der software und hat keinerlei besitz oder eigentumsansprüche der software.
wie also soll ein spieler gegen einen diebstahl SEINES besitzes oder eigentums klagen können, wenn er weder besitzer noch eigentümer ist?
Hierzu folgende Anmerkungen
- Die Software ist kein Eigentum des Herstellers, sondern dessen urheberrechtlich geschütztes Werk. Die Server, auf denen die Software läuft, können ggf. Eigentum des Betreibers sein. Die Figuren und Items innerhalb der Software sind urheberrechtlich geschützt, ein Eigentumsrecht gibt es für den Hersteller der Software deshalb noch lange nicht.
- Besitz wird in Deutschland typischerweise als "Verfügungsgewalt" bezeichnet. Diese ist bei einem virtuellen Item auf dem Account des Spielers durchaus gegeben, denn er kann (im Rahmen des Spieldesigns) frei über seine Figur verfügen und niemand sonst.
- Die Rechtslage ist hier natürlich nicht endgültig geklärt, aber wenn ein Spieler dem Hersteller (!) reales Geld dafür gibt, bestimmte Items zu nutzen, dann hat er sich damit das Recht erkauft, über diese Gegenstände zu verfügen, zumindest in den Grenzen des Spieldesigns. Insbesondere kann der Hersteller, der für diese Verfügung Geld bekommen hat, nicht beliebig diese Gegenstände manipulieren, d.h., rechtlich gesehen ist der Hersteller nicht der Besitzer, unabhängig davon, ob er der Betreiber der Server ist. Besitzer ist in dem Fall wiederum der Spieler.
- Wo ein virtuelles Gut gespeichert ist, hat nichts damit zu tun, wessen Eigentum es ist und wer darüber verfügen darf. Eine Bank ist auch nicht Eigentümer des Geldes auf den Konten seiner Benutzer.
Insgesamt sind die Begriffe Besitz und Eigentum bei virtuellen Gütern in Deutschland nicht geklärt, jegliche Aussage darüber ist reine Spekulation. Niemand hindert derzeit ein Gericht daran, die vorhandenen Begriffe 1:1 auf virtuelle Güter zu übertragen und in einem Urteil zu verwenden. Der holländische Richter hat dies mit dem ebenfalls abstrakten Gut "Strom" gemacht und dies analog auf andere virtuelle Güter übertragen. Ob das in Deutschland auch so funktionieren könnte, kann derzeit niemand hier sagen.
Dann haben wir noch diesen Punkt
3. logisches denken
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-in juristischen gibt es keine böse-gut differenzierung bei straftaten.
es gibt keinen erlaubten diebstahl oder verbotenen diebstahl.
es gibt aber sehr wohl virtuelle spiele, in denen diebstahl, mord und raub erlaubt sind.
wie solle sich das gesetzlich verankern lassen?
wenn es im spiel erlaubt ist, dann ist es keine straftat?
also gibt der anbieter mit seinen eigenen regeln das reale gesetz vor?
richtig....das ist absolut unmöglich, entweder generell immer verboten oder immer erlaubt.
Wenn in einem Spiel der Diebstahl/Mord u.ä. zum Spieldesign gehört, dann handelt es sich rechtlich natürlich nicht um echte Straftaten, sondern nur um Straftaten innerhalb des Spiels, die ggf. innerhalb des Spiels bestraft werden können. Insbesondere erklärt sich logischerweise ein Mitspieler mit diesen Aktionen einverstanden, wenn er an diesem Spiel teilnimmt. Daher kann man eine solche Handlung, die innerhalb des Spieldesigns verbleibt, nicht als reale Straftat bewerten. Natürlich gibt der Hersteller für diese Aktionen innerhalb des Spiels die Spielregeln, sprich die Spielgesetze vor. Und natürlich kann innerhalb des Spiels für den virtuellen Diebstahl eine virtuelle Bestrafung erfolgen, die den realen Spieler der virtuell verurteilten Figur möglicherweise sogar in gewisser Weise "trifft", so wie man betroffen ist, wenn man beim Schach einen Springer verliert.
Der vorliegende Fall ist jedoch anders, denn hier wurde nicht eine Spielfigur im Spiel geschädigt, sondern eine reale Person. Der Schaden ist also außerhalb des Spiels entstanden und nicht innerhalb des Spieldesigns. Und natürlich hat dieser Spieler niemals zugestimmt, dass eine andere reale Person ihm seine virtuellen Güter stiehlt. Es ist eine völlig unsinnige Schlussfolgerung, zu behaupten, dass es nur eine Definition von Diebstahl geben kann, die überall gelten muss. Würde man diese Denkweise verallgemeinern, so wären sämtliche Rechtshandlungen, die im Internet durchgeführt werden, unmöglich. Soviel zum Thema logisches Denken.
ps: wenn man mal die geschriebenen zeilen zum vergleich nimmt, merkt man, daß der holland-beitrag quark ist.
es mag ja sein, daß es einen solchen fall gegeben hat, trotzdem wurde er dann enorm schlecht recherchiert und/oder wiedergegeben.
Um das mit der Recherche noch mal klar zu widerlegen, habe ich mir jetzt noch die Mühe gemacht, die Veröffentlichung des "Ministerium für Öffentlichkeit" der NL herauszusuchen, man findet sie
dort.
Zitat: "De rechtbank Leeuwarden heeft op 21 oktober een 15-jarige en een 14-jarige jongen veroordeeld voor diefstal met geweld van virtuele voorwerpen."
Die Verurteilung erfolgte also auf Grund von Diebstahl mit Gewalt.
Wenn hier also jemand schlecht recherchiert hat, dann bist du das.
Davon abgesehen, empfinde ich dein Verhalten hier im Thread als extrem anmaßend und herablassend und das, obwohl du weitgehend völlig daneben liegst mit deinen Argumenten. Ich empfehle dir, dich in einer ernsthaften Diskussion nicht mit Schaumschläger-Sprüchen wie "jeder mit Grundkenntnissen...." zu produzieren, das kann schnell nach hinten losgehen, wie du siehst. Deine Grundkenntnisse, auf die du anscheinend stolz bist, sind nicht annähernd so groß, wie du vielleicht glaubst. Insbesondere vermischst du hier die Begriffe Besitz und Eigentum mit dem Urheberrecht, was natürlich überhaupt nicht funktioniert, da das Urheberrecht so etwas wie Eigentum gar nicht definiert oder benutzt.