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Ist Diebstahl virtueller Gegenstände eine Straftat?

Light_Saber schrieb:
...
ich will auch nichts von maphack downloads hören oder änlichem, dass erübrigt sich bei mir, ich war (bins immer noch) so clean wie ne weiße weste.
...
hatte eben glück im unglück, die shice eni aufm boner war mit mehr oder minder egal, damals für ne ist im channel ertradet.
...
ich bin schon dafür alle enigma tragenden hammerdine ausm spiel zu entfernen aber das ist ne andere sache.
...
Wieso liest sich das nur so seltsm... :rolleyes:
 
HMMM Item klauen eine straftat?

Na ich weiß nicht ob das so sein sollte... kann dan ein spieler nicht die betreiber firma anzeigen weil sie die server runtergfahren hat und 10.000€ investierte items weg sind?

meiner meinung nach sollte Item klauen allerdings strafbar gemacht werden für eine gtößere abschrekung.... aber! ich glaube nichtd as die leute soviel angst davor bekommen schließlich kann man einem im netz viel Schwieriger verfolgen als im RL.....

Ausserdem könnte es für die hackenden kellerkinder nur einen größeren adrenalinkick bringen..... wenn sie Items klauen und das auch Strafbar ist:eek:


sogesehen hats vorteile und auch anchteile

noch ne frage.. wie wirkt sich das aus wenn der bestohlene in deutschland wohnt der dieb aber in sagen wir mal spanien.... zählt dan deutsches recht udn er wird bestraft oder wirkt dan spanisches recht, wo das Bspw moch legal is und dem wird kein haar gekrümmt?

€dit: Falls ich mich unklar ausgedrückt hab;) ich bin dafür:top:
 
Es kommt darauf an.
Wenn er die Straftat in Deutschland begeht, aber woanders sietzt, kann er auch hier verfolgt werden.
Aber wie will man das rausfinden? Die Server, auf denen gespielt wird, stehen wohl nicht in Deutschland.
Andererseits bestehen ja auch Verträge mit den einzelnen Ländern und man könnte bspw. "Amthilfe" leisten. Und wenn Deutsche involviert sind, dürfte auch die deutsche Gerichtsbarkeit afair zuständig sein.

Zu der Grundproblematik:
Möglicherweise ist das ein Diebstahl, ich würde es aber bezweifeln. Jedenfalls keiner, der unter den Straftatbestand des Diebstahls fallen würde.
Möglicherweise liegt aber ein Betrug vor, wenn der Käufer von Items sich dabei auch gleich noch irgendwelche Drittprogramme einfängt - ohne das er davon weiß. Und damit dann die Sachen weggenommen werden.
Was anderers scheitert imho an den fehlenden Voraussetzungen.
 
Schwierig zu sagen wenn KEIN Geld involviert ist. Der hat sich ja nur aufgeregt weil er 1000 €:rolleyes: für sein ''super legit'' Equipment bezahlt hat.

Andernfalls hätte sich die Polizei da niemals drum gekümmert.
Aber wenn man sich die Items auch klauen lässt ist man auf der einen Seite auch irgendwie selber Schuld.

Ich weis nicht wie das bei Metin2 der Fall ist jedoch bei Diablo II ist man selber schuld. Wer meint er müsse sich Hacks n co runter laden oder als Account Passwort 123 wählt damit man das via Brute Force knackt ist ja irgendwie schon Leichtsinn.

Es ist wohl allgemein bekannt das in Online Games mittlerweile Lug und Betrug an der Tagesordnung ist.

Ich persönlich halt es wenn kein Geld im Spiel einfach für unnötig das sich egal wo die Polizei drum kümmern soll. Wobei selbst wenn wer sich seine Items ''kauft'' ist irgendwie komisch.

Zur Polizei rennen? Wegen einem Spiel? Ja sind wir denn im Kindergarten?
Ich persönlich tät es NICHT machen.

MfG

Kongo
 
Es müssten neue Gesetze geschrieben werden. Da wir aber so bürokratisch sind, das Kotze schon wieder blau schmeckt, kann so ein Prozess dauern. Denn es gibt immer Leute, die dagegen sind. Ich glaube, erst wenn ein ganzer Wirtschaftszweig wegbricht, werden einige Leute aufmerksam und machen sich vielleicht mal paar Gedanken. Aber so lange diese Leute nicht selbst betroffen sind, kann das lange dauern...
 
ich würd sagen, dass man eher die 1000 euro anstatt der items sehen muss.
ka, wie das is, wenn man da vom anbieter selber items kauft, aber muss der nicht irgentwie ne sicherheit haben?
naja die gesetze, werden wohl erst effektiv geändert, wenn die jetzige generation an politikern ausser dienst oder tot is. makaber, aber is so:kiss:


rechtschreibfehler sind erwünscht (is spät :D )
 
drago schrieb:
Was ist, wenn du dir einen guten Kicker-Tisch kaufst und es stiehlt ihn dir jemand? Kommt auch so um die 1000 Euro.


Ein Kicker-Tisch ist etwas wo ich anfassen kann und mir in der Regel nicht selber bauen kann ohne know how. Klar das man wenn der 1000er kostet durchaus zur Polizei geht.

Aber für Items? Nur damit man 2 Jahre wenns hochkommt dran Freude hat? An einem Kickertisch hast bei guter Pflege 10 Jahre Freude. In Item shops einkaufen hat einfach nen fahlen bei Geschmack das ist sich Vorteile ''erkauft'' das haben wir im RL schon genug.
Das muss nicht auch noch in Spielen sein das sich Leute wo nicht wissen wohin mit ihrem Geld sich Items kaufen.

Polizei hätte eh nichts getan wäre das alles selber gefunden vom ''Opfer'':rolleyes:

Ich möcht ja nicht gemein klingen aber er hat irgendwie das bekommen was er verdient hat.

MfG

Kongo
 
Ein Kicker-Tisch ist etwas wo ich anfassen kann und mir in der Regel nicht selber bauen kann ohne know how. Klar das man wenn der 1000er kostet durchaus zur Polizei geht.
Du hast gesagt, du würdest wegen einem Spiel nicht zur Polizei rennen. Jetzt stellst du es aber anders dar, denn nun sprichst du davon, dass für diese Entscheidung wichtig ist, dss man ds Ding anfassen kann.

Wie lange das Ding hält, ist kein sinnvoller Vergleich, ich habe z.B. heute noch einen Necro, den ich vor 5 Jahren erstellt habe. Ich kenne Kicker-Tische, die schneller kaputt gegangen sind. Abgesehen davon kann ich dir als Beispiel auch Feuerwerksraketen nennen. An denen hast du typischerweise nur eine Nacht Freude, trotzdem wäre es dir nicht recht, wenn dir jemand Raketen im Wert von 500 Euro klaut. Die Haltbarkeit ist doch kein Kriterium dafür, ob man etwas einfach klauen darf.

Zudem scheinst du den Thread nicht aufmerksam verfolgt zu haben, denn es geht hier nicht um Itemshops, sondern um ein Spiel, in dem es quasi zum Spieldesign gehört, dass man sich beim Hersteller (!!) des Spiels Items kaufen kann. Das ist etwas ganz anderes als die Situation in Diablo. Und es ist durchaus vergleichbar mit einem Kicker-Tisch, denn an gewisse Items kommt man ohne KnowHow und viel Zeit ebenfalls nicht dran. Natürlich kann man sich KnowHow aneignen und Zeit nehmen, aber das gilt auch für den Kicker-Tisch.
 
da hier einige unabbringbar der meinung sind, mann könnte für virtuellen diebstahl in einem virtuellen spiel bestraft werden, liste ich hier mal ein paar fakten und daten auf.

1. im dem verlinkten holland-fall wurde die tateinheitliche nötigung + erpressung bestraft, warum geht diebstahl nicht alleine?
-------------------------------------------------------------------------------------


- weil es technisch garnicht möglich ist, den diebstahl ohne tateinheit einer echten straftat zu voll ziehn.

entwenden könnte man nur über raub (nötigung/erpressung) oder z.b. durch nutzen schädlicher software oder aber z.b. einbruch in die wohnung des opfers.


2. besitz und eigentum
-----------------------------

nehmen wir mal an, virtueller diebstahl in einer virtuellen welt wäre wirlich eine echte straftat, dann stellt sich folgendes ein:


- die spielesoftware mit allen bestandteilen (auch den virtuellen) liegt im besitz und eigentum des betreibers(herstellers,was auch immer)

der spieler selbst, ist nur im besitz einer kopie der software und hat keinerlei besitz oder eigentumsansprüche der software.


wie also soll ein spieler gegen einen diebstahl SEINES besitzes oder eigentums klagen können, wenn er weder besitzer noch eigentümer ist?


3. logisches denken
---------------------------

-in juristischen gibt es keine böse-gut differenzierung bei straftaten.

es gibt keinen erlaubten diebstahl oder verbotenen diebstahl.

es gibt aber sehr wohl virtuelle spiele, in denen diebstahl, mord und raub erlaubt sind.

wie solle sich das gesetzlich verankern lassen?
wenn es im spiel erlaubt ist, dann ist es keine straftat?
also gibt der anbieter mit seinen eigenen regeln das reale gesetz vor?

richtig....das ist absolut unmöglich, entweder generell immer verboten oder immer erlaubt.



- im verlinkten beitrag argumentiert der richter: die sachen hatten echten wert für den spieler und daher kann man damit auch realistisch argumentieren...



dann schauen wir uns mal spiele an, in denen rauben,morden und klauen erlaubt ist:

in solch einem spiel könnte ich ebenso klagen, schliesslich haben die virtuellen güter einen persönlichen wert für mich, könnte ich argumentieren.

könnte ich nicht, weils ja im spiel erlaubt ist?

sorry aber sowas gibt es vor gericht nicht, würde man vor gericht den diebstahl von virtuellen gegenständen mit begründung "wert für den spieler" verurteilen, ginge das auch bei jedem spiel, bei dem die regeln sagen es wäre ok.

wird eine tat als straftat deklariert, ist sie IMMER eine straftat, es gibt keine ausnahmen, zumindest nicht in unserer realistischen welt.


4. unrealistischer vergleich
----------------------------------

der richter verglich den diebstahl virtueller gegenstände in einem spiel mit strom-diebstahl und legitimierte damit angeblich eine verurteilung.

das ist totaler käse, tageszeitungen und jurastudenten würden den richter arme und beine ausreissen.


warum?

vergleich wir beides ma direkt:

strom ist eine realistische handelsware, ein handelsgüter, ein bewegliches handelsobjekt. (ja strom bewegt sich sogar, wenn man ihn nutzt ;) )

in der realen welt wird gross und viel mit strom gehandelt und mit echtem geld dafür bezahlt.


virtuelles item:

- ist kein handelsobjekt, denn man hat keine besitz oder eigentumsansprüche darauf, ledigitlich die erlaubniss "die software mit diesen zusatz zu nutze" erkauft man sich.

das virtuelle item kann nicht bewegt werden, es bleibt auf der festplatte des betreibers, in form winziger ionen, die der spieler nicht über den weg des spiels entfernen kann.


so, ich hoffe, ich habe das verständlich geschrieben.
jeder mit grundkenntnissen im rechtssystem und/oder der fähigkeit logisch zu denken, sollte das verstanden haben.


mfg

ps: wenn man mal die geschriebenen zeilen zum vergleich nimmt, merkt man, daß der holland-beitrag quark ist.

es mag ja sein, daß es einen solchen fall gegeben hat, trotzdem wurde er dann enorm schlecht recherchiert und/oder wiedergegeben.


pps:

Zudem scheinst du den Thread nicht aufmerksam verfolgt zu haben, denn es geht hier nicht um Itemshops, sondern um ein Spiel, in dem es quasi zum Spieldesign gehört, dass man sich beim Hersteller (!!) des Spiels Items kaufen kann. Das ist etwas ganz anderes als die Situation in Diablo. Und es ist durchaus vergleichbar mit einem Kicker-Tisch, denn an gewisse Items kommt man ohne KnowHow und viel Zeit ebenfalls nicht dran. Natürlich kann man sich KnowHow aneignen und Zeit nehmen, aber das gilt auch für den Kicker-Tisch.

ich musste das unbedingt nochmal quoten :)

der denkansatz ist richtig, leider in die falsche richtung.

man könnte hierbei den anbieter bei verlust der virtuellen ware darauf verklagen, die ware wieder zur verfügung zu stellen, da man mit dem kauf der virtuellen ware, eine erlaubnis zur nutzung der software mit diesem zusatz erworben hat.
 
jeder mit grundkenntnissen im rechtssystem und/oder der fähigkeit logisch zu denken, sollte das verstanden haben.
Ok, offensichtlich hast du aus unserer PM-Diskussion nichts gelernt. Werden wir uns also deine Fakten mal ansehen und deine Fähigkeit zu logischem Denken auf den Prüfstand stellen.

1. im dem verlinkten holland-fall wurde die tateinheitliche nötigung + erpressung bestraft, warum geht diebstahl nicht alleine?
-------------------------------------------------------------------------------------

- weil es technisch garnicht möglich ist, den diebstahl ohne tateinheit einer echten straftat zu voll ziehn.

entwenden könnte man nur über raub (nötigung/erpressung) oder z.b. durch nutzen schädlicher software oder aber z.b. einbruch in die wohnung des opfers.
Der im Startpost verlinkte Artikel auf It-Recht.blog.de sagt NICHT, dass die Verurteilung wegen Nötigung erfolgt ist. Wenn man es ganz genau liest, stellt man fest, dass gar nicht genau gesagt wird, mit welchem Tatbestand die Verurteilung erfolgt ist.

In den Niederlanden hat ein Gericht ein Urteil gefällt, welches in dieser Form in Deutschland jedenfalls zur Zeit undenkbar erscheint. Zwei Jugendliche wurden zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit verurteilt, nachdem sie ihr Opfer genötigt hatten, 2 Gegenstände aus dem Online Spiel “RuneScape” diesen zu übertragen.

Strittig war dabei nicht wie im deutschen Strafrecht, ob es sich bei der Wegnahme um eine “fremde, bewegliche Sache”, sondern um ein “vermögenswertes Gut” handele. Da diese Gegenstände für das Opfer den gleichen Wert wie einem realen Gut zukam, bejahten die Richter die Strafbarkeit. Eine Parallele sah das Gericht im “Diebstahl elektrischen Stroms”, da bei dieser Straftat ebenfalls keine körperlichen, sondern unkörperliche aber materiell wertvolle Güter entzogen würden (via).
Das ist der Teil, der sich mit dem Urteil befasst. Alles danach bezieht sich auf Deutsches Recht. Offensichtlich sind hier zwei Dinge klar zu erkennen:
1. Es ist eine Nötigung mit im Spiel
2. Es ist eine "Wegnahme" im Spiel

Aus diesem Artikel alleine kann man also nicht genau ableiten, wofür genau die Verurteilung erfolgt ist.

Ich habe mir deshalb die Mühe gemacht, den
Original-Artikel der holländischen Zeitung Volkskrant zu finden. Dort steht unter anderem der folgende Text
Volgens de officier van justitie kunnen de virtuele items als goederen worden beschouwd, in een tijd waarin het verkrijgen en winnen van dingen in de virtuele wereld steeds prominenter wordt.

Als de goederen ook nog van waarde zijn voor de bezitter, en deze er niet meer over kan beschikken, is er sprake van diefstal, vond de officier van justitie. De rechtbank is het hiermee eens.
Auf Deutsch übersetzt:
"Dem Staatsanwalt folgend können virtuelle Items als Güter bezeichnet werden, in einer Zeit, in der das Erlangen und Gewinnen von Dingen der virtuellen Welt immer prominenter wird.

Da diese Güter auch noch von Wert sind für den Besitzer und er über diese nicht mehr verfügen kann, spricht der Staatsanwalt von Diebstahl. Das Gericht stimmt damit überein"

Weiter oben wird dann dieser Diebstahl noch als "Diebstahl mit Gewalt" bezeichnet, da die Täter körperliche Gewalt anwandten, um an die Gegenstände zu gelangen. Offensichtlich hat der niederländische Richter also nicht allein die Gewalt selber (Nötigung) verurteilt, sondern die Kombination von Gewalt mit Diebstahl.

Der Einwand der Verteidigung, dass die gestohlenen Güter juristisch nicht existieren, wurde ausdrüclklich zurückgewiesen. Somit hat das holländische Gericht hier einen Präzedenzfall zumindest für die NL geschaffen.

Jegliche andere Deutung der zitierten Quellen ist aus meiner Sicht falsch.



Kommen wir zum nächsten Punkt
2. besitz und eigentum
-----------------------------

nehmen wir mal an, virtueller diebstahl in einer virtuellen welt wäre wirlich eine echte straftat, dann stellt sich folgendes ein:


- die spielesoftware mit allen bestandteilen (auch den virtuellen) liegt im besitz und eigentum des betreibers(herstellers,was auch immer)

der spieler selbst, ist nur im besitz einer kopie der software und hat keinerlei besitz oder eigentumsansprüche der software.


wie also soll ein spieler gegen einen diebstahl SEINES besitzes oder eigentums klagen können, wenn er weder besitzer noch eigentümer ist?
Hierzu folgende Anmerkungen
- Die Software ist kein Eigentum des Herstellers, sondern dessen urheberrechtlich geschütztes Werk. Die Server, auf denen die Software läuft, können ggf. Eigentum des Betreibers sein. Die Figuren und Items innerhalb der Software sind urheberrechtlich geschützt, ein Eigentumsrecht gibt es für den Hersteller der Software deshalb noch lange nicht.
- Besitz wird in Deutschland typischerweise als "Verfügungsgewalt" bezeichnet. Diese ist bei einem virtuellen Item auf dem Account des Spielers durchaus gegeben, denn er kann (im Rahmen des Spieldesigns) frei über seine Figur verfügen und niemand sonst.
- Die Rechtslage ist hier natürlich nicht endgültig geklärt, aber wenn ein Spieler dem Hersteller (!) reales Geld dafür gibt, bestimmte Items zu nutzen, dann hat er sich damit das Recht erkauft, über diese Gegenstände zu verfügen, zumindest in den Grenzen des Spieldesigns. Insbesondere kann der Hersteller, der für diese Verfügung Geld bekommen hat, nicht beliebig diese Gegenstände manipulieren, d.h., rechtlich gesehen ist der Hersteller nicht der Besitzer, unabhängig davon, ob er der Betreiber der Server ist. Besitzer ist in dem Fall wiederum der Spieler.
- Wo ein virtuelles Gut gespeichert ist, hat nichts damit zu tun, wessen Eigentum es ist und wer darüber verfügen darf. Eine Bank ist auch nicht Eigentümer des Geldes auf den Konten seiner Benutzer.

Insgesamt sind die Begriffe Besitz und Eigentum bei virtuellen Gütern in Deutschland nicht geklärt, jegliche Aussage darüber ist reine Spekulation. Niemand hindert derzeit ein Gericht daran, die vorhandenen Begriffe 1:1 auf virtuelle Güter zu übertragen und in einem Urteil zu verwenden. Der holländische Richter hat dies mit dem ebenfalls abstrakten Gut "Strom" gemacht und dies analog auf andere virtuelle Güter übertragen. Ob das in Deutschland auch so funktionieren könnte, kann derzeit niemand hier sagen.


Dann haben wir noch diesen Punkt

3. logisches denken
---------------------------

-in juristischen gibt es keine böse-gut differenzierung bei straftaten.

es gibt keinen erlaubten diebstahl oder verbotenen diebstahl.

es gibt aber sehr wohl virtuelle spiele, in denen diebstahl, mord und raub erlaubt sind.

wie solle sich das gesetzlich verankern lassen?
wenn es im spiel erlaubt ist, dann ist es keine straftat?
also gibt der anbieter mit seinen eigenen regeln das reale gesetz vor?

richtig....das ist absolut unmöglich, entweder generell immer verboten oder immer erlaubt.
Wenn in einem Spiel der Diebstahl/Mord u.ä. zum Spieldesign gehört, dann handelt es sich rechtlich natürlich nicht um echte Straftaten, sondern nur um Straftaten innerhalb des Spiels, die ggf. innerhalb des Spiels bestraft werden können. Insbesondere erklärt sich logischerweise ein Mitspieler mit diesen Aktionen einverstanden, wenn er an diesem Spiel teilnimmt. Daher kann man eine solche Handlung, die innerhalb des Spieldesigns verbleibt, nicht als reale Straftat bewerten. Natürlich gibt der Hersteller für diese Aktionen innerhalb des Spiels die Spielregeln, sprich die Spielgesetze vor. Und natürlich kann innerhalb des Spiels für den virtuellen Diebstahl eine virtuelle Bestrafung erfolgen, die den realen Spieler der virtuell verurteilten Figur möglicherweise sogar in gewisser Weise "trifft", so wie man betroffen ist, wenn man beim Schach einen Springer verliert.

Der vorliegende Fall ist jedoch anders, denn hier wurde nicht eine Spielfigur im Spiel geschädigt, sondern eine reale Person. Der Schaden ist also außerhalb des Spiels entstanden und nicht innerhalb des Spieldesigns. Und natürlich hat dieser Spieler niemals zugestimmt, dass eine andere reale Person ihm seine virtuellen Güter stiehlt. Es ist eine völlig unsinnige Schlussfolgerung, zu behaupten, dass es nur eine Definition von Diebstahl geben kann, die überall gelten muss. Würde man diese Denkweise verallgemeinern, so wären sämtliche Rechtshandlungen, die im Internet durchgeführt werden, unmöglich. Soviel zum Thema logisches Denken.

ps: wenn man mal die geschriebenen zeilen zum vergleich nimmt, merkt man, daß der holland-beitrag quark ist.

es mag ja sein, daß es einen solchen fall gegeben hat, trotzdem wurde er dann enorm schlecht recherchiert und/oder wiedergegeben.

Um das mit der Recherche noch mal klar zu widerlegen, habe ich mir jetzt noch die Mühe gemacht, die Veröffentlichung des "Ministerium für Öffentlichkeit" der NL herauszusuchen, man findet sie dort.
Zitat: "De rechtbank Leeuwarden heeft op 21 oktober een 15-jarige en een 14-jarige jongen veroordeeld voor diefstal met geweld van virtuele voorwerpen."
Die Verurteilung erfolgte also auf Grund von Diebstahl mit Gewalt.

Wenn hier also jemand schlecht recherchiert hat, dann bist du das.


Davon abgesehen, empfinde ich dein Verhalten hier im Thread als extrem anmaßend und herablassend und das, obwohl du weitgehend völlig daneben liegst mit deinen Argumenten. Ich empfehle dir, dich in einer ernsthaften Diskussion nicht mit Schaumschläger-Sprüchen wie "jeder mit Grundkenntnissen...." zu produzieren, das kann schnell nach hinten losgehen, wie du siehst. Deine Grundkenntnisse, auf die du anscheinend stolz bist, sind nicht annähernd so groß, wie du vielleicht glaubst. Insbesondere vermischst du hier die Begriffe Besitz und Eigentum mit dem Urheberrecht, was natürlich überhaupt nicht funktioniert, da das Urheberrecht so etwas wie Eigentum gar nicht definiert oder benutzt.
 
@ schniedel: Auch, wenn Du Dich scheinbar sehr schwer damit tust, es zu akzeptieren, aber genau mit den selben Argumenten, die Du dagegen aufführst, kann man sehr wohl auch dafür argumentieren, dass der Diebstahl von virtuellen Gegenständen möglich ist.

Zu 1.) Auch in der realen Welt ist ein Diebstahl ohne eine andere Straftat wie Einbruch oder Nötigung möglich, bestenfalls ein Taschendiebstahl ist so möglich.

Zu 2.) Wie jemand anderes schon geschrieben hatte, Besitz und Eigentum sind juristisch zwei verschiedene Paar Schuhe. Der Nutzer einer Software, auch eines komplett Servergestützten Online-Spiels, kann, jedenfalls nach einigen Interpretationen, durchaus Besitzer von Gegenständen werden, nicht aber Eigentümer. Der letzte User, der sich dazu geäußert hat, hat das ganz richtig mit einem finanzierten Auto verglichen: Besitzer ist der Käufer des Autos, Eigentümer aber die Bank.

Zu 3.) Unabhängig davon, das Justiz und Logik sich grundsätzlich gegenseitig ausschließen :D , Du willst nicht ernsthaft eine Handlung im Spiel dazu benutzen, eine mit dem Spiel verbundene Handlung im RL zu legitimieren, oder? Dann wären die ganzen armen Halflife-Amokläufer ja gar keine Straftäter!

Zu 4.) Auch hier wirfst Du wieder einige Sachen durcheinander, damit sie zu Deiner Argumentation passen. Auch am Strommarkt kauft man virtuellen Strom, genauer gesagt kauft man Nutzungsrechte, weshalb auch die ganze Geschichte mit Bio-Strom eine reine Farce ist. Weder der Energiekonzern noch der Kunde können auch nur ansatzweise bestimmen, woher sie die Menge des von ihnen genutzen Stroms beziehen.

Außerdem: Als Industriebetrieb werde ich demnächst auch mit "Verschmutzungsrechten" handeln können, Länder können es jetzt bereits. Ein Verschmutzungsrecht ist ein ähnlich virtueller Komplex wie ein Item in einem Spiel, in meinen Augen ist er sogar noch sehr viel weniger greifbar. Trotzdem kann ich damit handeln, und wenn es irgendjemand schaffen sollte, meine Daten dahingehend zu manipulieren, dass ich weniger Verschmutzungsrechte habe, als mir zustehen, erfüllt das den Tatbestand des Diebstahls.

Jetzt hab ich sehr viel mehr geschrieben, als ich eigentlich wollte, und wahrscheinlich wirst Du Dich trotzdem nicht darauf einlassen, das Thema auch mal von der anderen Seite beleuchten zu wollen. Fest steht aber mMn nur eins: Internetrecht ist eine furchtbar schwammige Geschichte, wo die Realität im Moment der Gesetzeslage um Lichtjahre voraus ist. Deshalb werden wir hier auch zu keinem Diskussionsergebnis kommen, wir können nur das Für und Wider miteinander abwägen, ob es Sinn macht, den Diebstahl von virtuellen Items auch juristisch als solchen zu betrachten.
 
drago, wieder viel text und nichts hast du verstanden und wenn mein text anmassend erscheint, liegt das wohl an deiner ignoranz.


Wenn in einem Spiel der Diebstahl/Mord u.ä. zum Spieldesign gehört, dann handelt es sich rechtlich natürlich nicht um echte Straftaten, sondern nur um Straftaten innerhalb des Spiels, die ggf. innerhalb des Spiels bestraft werden können. Insbesondere erklärt sich logischerweise ein Mitspieler mit diesen Aktionen einverstanden, wenn er an diesem Spiel teilnimmt. Daher kann man eine solche Handlung, die innerhalb des Spieldesigns verbleibt, nicht als reale Straftat bewerten.

BLÖDSINN SCHWACHSINN QUARK DÜNMÜLL GÜLLE.....sry aber das musste jetzt mal sein.

da du offensichtlich keine ahnung hast, erklär ich es dir nochmal, obwohl ich es schon mehrfach geschrieben habe:

eine straftat ist und bleibt eine straftat, es gibt keine ausnahmen.

eine straftat bleibt auch eine straftat wenn z.b. das opfer damit einverstanden ist. eine straftat wird NIEMALS "keine straftat" bloss weil jemand damit einverstanden ist.


Das ist der Teil, der sich mit dem Urteil befasst. Alles danach bezieht sich auf Deutsches Recht. Offensichtlich sind hier zwei Dinge klar zu erkennen:
1. Es ist eine Nötigung mit im Spiel
2. Es ist eine "Wegnahme" im Spiel

Aus diesem Artikel alleine kann man also nicht genau ableiten, wofür genau die Verurteilung erfolgt ist.

da du anscheinend nichtmal den deutschen text verstehst, wie soll ich da ernsthaft annehmen , du verstündest den holländischen text?:confused:

die nötigung, also gewalteinwirkung aufgrund motiv ist hier der gerichtsfall, in diesem fall ist das motiv die wegnahme von virtuellen items, es könnte aber auch irgend eine perversion oder ähnliches sein, das ist im kern nicht relevant und hat höchstens folgen für das strafmass.

ein diebstahl alleine könnte nie vor gericht, hättest du meinen beitrag richtig gelesen, wäre dir auch aufgefallen warum.



das ganz blablablub über besitz und eigentum einer software quote ich nicht, du hast keine ahnung davon und willst es wohl auch nicht verstehn.


software mit allen bestandteilen gehört dem, der die rechte dafür hat, das ist gesetzlich verankert.

ein spieler kann im rahmen des spiels nur soweit darüber verfügen, wie der anbieter/hersteller etc. es zulässt und der vergleich mit der bank und dem geld ist genauso unrealistisch und weit hergeholt wie der vergleich mit dem strom.


du bleibst deinen PM´s treu, ignorierst alle fakten, gegenargumentierst keine tatsachen (wie auch) und versuchst deinem tread mit sprüchen wie "ohhh du bist so gemin und böse" inhaltskraft zu verleihen.


mfg

[/QUOTE]
Zu 1.) Auch in der realen Welt ist ein Diebstahl ohne eine andere Straftat wie Einbruch oder Nötigung nicht möglich, bestenfalls ein Taschendiebstahl ist so möglich.
und genau aus dem grund ist diebstahl in der realen welt eine straftat, in der virtuellen nicht.

(ps: ich hab deinen schreibfehler mal koregiert ^^)


Zu 3.) Unabhängig davon, das Justiz und Logik sich grundsätzlich gegenseitig ausschließen , Du willst nicht ernsthaft eine Handlung im Spiel dazu benutzen, eine mit dem Spiel verbundene Handlung im RL zu legitimieren, oder? Dann wären die ganzen armen Halflife-Amokläufer ja gar keine Straftäter!
richtig und deshalb kann ein richter auch nicht wegen "das hat für den spieler werte" einen virtuellen diebstahl legitimieren.

straftaten sind straftaten, nicht mord ist eine und diebstahl nicht.

Zu 4.) Auch hier wirfst Du wieder einige Sachen durcheinander, damit sie zu Deiner Argumentation passen. Auch am Strommarkt kauft man virtuellen Strom, genauer gesagt kauft man Nutzungsrechte, weshalb auch die ganze Geschichte mit Bio-Strom eine reine Farce ist. Weder der Energiekonzern noch der Kunde können auch nur ansatzweise bestimmen, woher sie die Menge des von ihnen genutzen Stroms beziehen.
es gibt keinen virtuellen strom, nur realen.
die biostrom geschichte ist was anderes, strom ist real nutzbar in definierbaren mengen und kann transportiert bzw. ortsverändert werden.


Außerdem: Als Industriebetrieb werde ich demnächst auch mit "Verschmutzungsrechten" handeln können, Länder können es jetzt bereits. Ein Verschmutzungsrecht ist ein ähnlich virtueller Komplex wie ein Item in einem Spiel, in meinen Augen ist er sogar noch sehr viel weniger greifbar. Trotzdem kann ich damit handeln, und wenn es irgendjemand schaffen sollte, meine Daten dahingehend zu manipulieren, dass ich weniger Verschmutzungsrechte habe, als mir zustehen, erfüllt das den Tatbestand des Diebstahls.
du hast es doch verstanden?
der kauf eines virtuellen items ist der kauf einer berechtigung die gesammtsoftware mit diesem zusatz zu nutzen.
 
@ Um's auf Dein Niveau zu bringen:

Dafür, dass Du weder von der Rechtslage, Strafrecht allgemein, der Behandlung virtueller Gegenstände in diesem Zusammenhang noch von den hier beschriebenen Fällen auch nur den blassesten dunst hast, reißt Du gewaltig den Bagger auf.

Ich für meinen Teil geh inzwischen hier davon aus, dass Du einfach nur flamen willst.
 
und ich gehe davon aus die letzten beiden poster wollten eben mal schnell ein +1 kassieren.
:rolleyes:
 
Also ich habe den ganzen Thread nur überflogen allerdings muss ich sagen das es einfach so ist das schon das sich beschaffen der Passwörter in fast allen Fällen eine Straftat ist (Ausnahme der dnd-trick).

Denn:
Keylogger (egal in welchem Programm) ----> bösartige Software--> Straftat
"Brute-Force" für pw -------> sowieso Straftat

und dabei ist es immer egal ob das pw nun sehr einfach war oder extrem kompliziert in jedem Fall hat sich der Hacker unberechtigt zutritt zu dem account beschafft.

und die Diskussion da oben :irre:
 
pitti hat meine kernaussage nochmal auf den punkt gebracht:

ein virtueller diebstahl in einem virtuellen spiel, setzt eine reale straftat vorraus.


keine reale straftat als vorraussetzung, wäre ein diebstahl unter nutzung der gegebenen möglichkeiten im vituellen spiel und kann so mit NIEMALS NEVER AUF KEINEN FALL eine straftat sein.


es gibt hier aber leute die zu verbohrt und ignorant sind und das einfach nicht verstehen wollen.
 
BLÖDSINN SCHWACHSINN QUARK DÜNMÜLL GÜLLE.....sry aber das musste jetzt mal sein.
Scheint das einzige zu sein, wovon du wirklich Ahnung hast.

Ich denke, man sollte den Thread jetzt besser schließen, bevor noch jemand ernst nimmt, was du hier so von dir gibst.

Ich für meinen Teil geh inzwischen hier davon aus, dass Du einfach nur flamen willst.
#2
 
genau, blablabla, schnell zu machen, mir fällt nix mehr ein.


du schreibst so einen müll wie "eine straftat ist nur eine straftat wenn der andere nicht damit einverstanden ist" und wunderst dich dann das ich an die decke gehe?

omg...dazu fällt mir echt nix mehr ein

der grund meiner aufregung bist genau du drago, weil du zu ignorant bist um zu verstehn.


pitti hat meine kernaussage nochmal auf den punkt gebracht:

ein virtueller diebstahl in einem virtuellen spiel, setzt eine reale straftat vorraus.


keine reale straftat als vorraussetzung, wäre ein diebstahl unter nutzung der gegebenen möglichkeiten im vituellen spiel und kann so mit NIEMALS NEVER AUF KEINEN FALL eine straftat sein.


es gibt hier aber leute die zu verbohrt und ignorant sind und das einfach nicht verstehen wollen.


es gibt 3 möglickeiten:


1. entweder bist du nicht inteligent genug um diese simple sache zu verstehn.

2. du bist zu ignorant und willst einfach nicht verstehn

3. du akzeptierst diesen unumstreitbaren fakt als das was es ist, eine tatsache


such dir selber aus, was zu dir passt
 
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