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Ist Diebstahl virtueller Gegenstände eine Straftat?

schniedel schrieb:
(ps: ich hab deinen schreibfehler mal koregiert ^^)

Korrigiert! Herzlichen Glückwunsch!!!


richtig und deshalb kann ein richter auch nicht wegen "das hat für den spieler werte" einen virtuellen diebstahl legitimieren.

straftaten sind straftaten, nicht mord ist eine und diebstahl nicht.

Und was ist dann Dein Problem, ich versteh's ehrlich gesagt nicht? Diebstahl ist also eine Straftat, soweit sind wir einig, nur du behauptest steif und fest, bar jeder Realität, dass der Diebstahl virtueller Gegenstände keine Straftat ist. Was denn nun, Straftat oder nicht?

Willst Du mir und allen anderen tatsächlich erzählen, der Diebstahl von Items ist deshalb keine Straftat, weil die Items an ein Spiel gebunden sind und deshalb im RL nicht existieren? Wie definierst Du dann Kreditkartenbetrug, Diebstahl von EC-Karten-Informationen mit abschließender Abbuchung usw. Ich weiß ja nicht, wie Du Dein Geld bekommst, auf Grund Deines Diskussionsstils nehm ich mal an in Form von Taschengeld. Ich bekomme mein Gehalt überwiesen, bis ich am Geldautomaten stehe besteht mein gesamtes Vermögen auch nur aus Nullen und Einsen. Trotzdem sähe ich und jeder Richter in Deutschland es als sehr reale Straftat an, wenn sich daran irgendjemand Drittes zu schaffen machen würde.

es gibt keinen virtuellen strom, nur realen.
die biostrom geschichte ist was anderes, strom ist real nutzbar in definierbaren mengen und kann transportiert bzw. ortsverändert werden.

BS! Dir als Endverbraucher wird vielleicht die tatsächlich genutzte strommenge in Rechnung gestellt, aber glaubst Du ernsthaft, E.On rechnet mit Vattenfall in KW/h ab? Strom ist sogar Börsengehandelt, bzw. die entsprechenden Nutzungsrechte, denn wie gesagt, Energiekonzerne kaufen keine Strommengen, sondern eben sehr fiktive Nutzungsrechte.

Abschließend noch: Nachträglich editieren, um die darauf folgenden Beiträge demm dastehen zu lassen, ist ganz, ganz schlechter Stil. :no:
 
Nein, der einzig verbohrte hier bist du, weil du nicht in der Lage bist zu begreifen, dass der holländische Richter genau das getan hat: Er hat den Diebstahl eines virtuellen Gutes als realen Straftatbestand definiert, und zwar mit der Begründung, dass dem Opfer ein REALER Schaden entstanden ist.

Mehr als es dir mit der Originalquelle beweisen kann ich nicht tun. Aber ich glaube, selbst wenn der Richter dir das persönlich erklären würde, würdest du es nicht glauben.

Nenn mich ruhig dumm, arrogant oder sonst was, ich denke, jeder Threadleser kann sich nun selbst ein Bild von der Sache machen. Und das ist das letzte, was ich zu diesem Thema sage.

/Edit: ging natürlich an Schniedel, nicht an meinen Vorposter
 
Korrigiert! Herzlichen Glückwunsch!!!

das sollte kein rechtschreiobflame sein, ich hab ein wort hizugefügt daß du offensichtlich vergessen hast und dadurch wurde der inhalt des satzes falsch dargestellt.

ein kreditkartenbetrug ist eine straftat, geld auf der kreditkarte ist reales geld, auch wenn es hier als digitale zahlenvorkommt, irgendwo bei einer bank liegen die echten scheine ;)

temporäre virtualisierung von echten gegenständen oder handelsware hat überhaupt nichts mit virtuellen gegenständen in einem virtuellen spiel zu tun.

das virtuelle geld auf der bank oder dein sogenannter virtueller strom, sind hier nur platzhalter für echte waren, schliesslich schleppt man nicht 4.000.000 € bargeld rum um ein haus zu kaufen.

oder hast du daheim ne glimmende henkersaxt des waldes rum liegen?




drago echt....warum willst du es nicht verstehn?

der richter hat die jungs wegen nötigung und erpressung verklagt.

der virtuelle diebstahl ist nur das motiv, ohne ein solches motiv wäre es:

körperverletzung / bedrohung, da ja kein kapital-motiv vorliegt.


ohne die reale straftat gäbe es keinen diebstahl bzw. könnte man ihn nicht verfolgen.
 
schniedel schrieb:
ein kreditkartenbetrug ist eine straftat, geld auf der kreditkarte ist reales geld, auch wenn es hier als digitale zahlenvorkommt, irgendwo bei einer bank liegen die echten scheine ;)

Das ist schon seit einigen Jahrzehnten nicht mehr so. Die weltweite Geldmenge, die auf Konten bewegt wird ist weit höher, als dass sie irgendwie durch Naturalien gedeckt werden könnte. Die USA waren meines Wissens nach das letzte Land, was versucht hat, die eigene Währung in Gold zu decken. In sofern ist Geld nichts mehr als ein virtuelles Gut, ein Zahlungsversprechen des States, der mir verspricht, dass 1 € dem Gegenwert eines Cheeseburgers von McDonalds entspricht.
 
gut da magst du recht haben, vieleicht ist nicht alles in geldscheinen ausgleichbar, jedoch in realen gegenwerten, für die man in der realität einkaufen kann.
 
Sorry, aber wenn Du daran glaubst, bist Du wahnsinnig naiv und Dein Verständnis von der Finanzwelt genauso einfach und unzureichend wie das der Justiz.

Nehmen wir einfach einmal an, alle Deutschen würden von heute auf morgen ihr gesamtes Vermögen abheben. Nehmen wir weiterhin der Einfachkeit halber an, dass es dafür deutschlandweit genug Scheine und Münzen gäbe (die gibt es nicht, so viel vorneweg). Nehmen wir weiterhin an, jeder Deutsche würde sein gesamtes Vermögen in Waren und Rohstoffe investieren wollen: Es gäbe deutschlandweit nicht genug Waren, um die finanziellen Möglichkeiten aller Deutschen zu befriedigen, es gibt weit mehr Geld als es Ware gibt.

Dieses Gedankenmodell kann man beliebig verändern und ausweiten, es wird sich nichts daran ändern, selbst wenn man immaterielle Dienstleistungen in die betrachtung mit hineinbezieht.

Ich hoffe, mit diesem Beispiel und einem kleinen Ausflug in die Grundlagen der VWL kommst Du zu einem anderen Schluss, was die Betrachtung und Bewertung virtueller Gegenstände angeht und dass ein Diebstahl von virtuellen Gegenständen durchaus strafrechtlich belangt werden kann.
 
quark, von der finanzwelt verstehe ich nicht übermässig viel, da hast du recht, trotzdem ist das der falsche ansatz.

du sprichst von der realität und vergleichst es mit der fiktiven welt.

hast schonmal probiert mit ingame-gold was in der realität zu kaufen?

mein geld auf der bank ist vieleicht nur in zahlen da, aber es ist der gegenwert für meine geleistete reale arbeit.

ich kann damit reale dinger in der realen welt machen.


all das trifft nicht auf die virtuelle welt zu, also ist der vergleich irrelevant.


der wert eines realen gegenstandes definiert sich übrigens auch über seine verfügbarkeit und den schwierigkeitsgrad ihn zu finden,bauen,zücchten,etc.


ein virtueller gegenstand ist unendlich oft reproduzierbar, mit nahe zu keinem aufwand.
 
Es stellt imo einfach grundsätzlich einen straftatbestand da,
auch wenn dieser fürs deutsche recht (noch) nicht wirklich definiert ist.
Schließlich entsteht ein "Schaden" ( für den "bstohlenen" ) nur muss dieser mal
definiert werden.

Aber auch gesetze unterliegen dem wandel der zeit und werden laufend angepasst,
gerade was Sachverhalte in der VR angeht.

Nur ist das nicht unbedingt ausschlaggebend für die praxis,
die überführung eines "Täters" innerhalb eines Online-Spieles
( schon angesichts der masse an verschiedenen games mittlerweile )
stelle ich mir kaum bis gar nicht machbar vor.
Ist imo der viel wichtigere Punkt.
 
Wider besseren Wissens versuche ich trotzdem noch einmal, Dir das näher zu erläutern:

Wenn ich eine Aktie kaufe, gehört mir virtuell ein Teil der Firma, die diese Aktie ausgegeben hat. Real existiert davon in der Regel genau ein Stück, das symbolisch zur Markteinführung der Aktie gezeichnet wird, die restliche Menge hat außer in einem Computer nie existiert. Trotzdem haben diese virtuellen Firmenanteile einen Wert, nämlich genau den Wert, mit dem die Firma an der Börse gehandelt wird (wie real dieser Wert berechnet wird, lassen wir mal außen vor).

Die Aktie gibt mir allerdings niemals das Recht, in die Firma zu gehen und eine Packung Bleistifte mitzunehmen, von der ich behaupte, dass sie genau dem Teil der Firma entspricht, der mir auf Grund der Aktie gehört.

Trotz ihrer Immaterialität wird niemand abstreiten wollen, dass die Aktie einen Wert besitzt und es sich damit handeln läßt. Im Prinzip kannst Du also eine Aktie wunderbar mit einem Gegenstand in einem Computerspiel vergleichen, den Du finanziell erworben hast. Du kannst ihn benutzen, handeln und wenn ihn Dir ein Dritter entzieht, dann ist das Diebstahl. Das einzige, was ihn von einem realen Gegenstand unterscheidet, ist die eingeschränkte Nutzbarkeit im Umfeld des entsprechenden Spiels.

Edit: Yeah, Picup, war die ganze Diskussion doch noch für etwas gut :D
 
der denkansatz ich korrekt, jedoch geht er in die falsche richtung:

wäre das alleinige stehlen virtueller gegenstände(ohne eine straftat in der realität) in einem virtuellen spiel eine straftat, müssten auch alle anderen straftaten ingame eine straftat sein.

bei einem virtuellen diebstahl kann ich ganz leich meine sachen ersetzt bekommen und ich habe keinen echten schaden.

bringt mich wer ingame um, kann ich leicht wiederbelebt werden und trage keinen echten schaden davon.


im endeffekt ist im sinne eines virtuellen spiels beides identisch, es passiert alles beides auf virtueller ebene und hat nichts mit der realität zu tun.

wie kommst du also auf den gedanken, beides würde getrennt behandelt werden müssen?
 
vegeta, du hast immernoch nicht den richtigen vergleichsansatz:

die aktie stellt den greifbaren anteil an der firma dar, der realistischen firma !

die aktie ist in diesem fall nur ein platzhalter, da wie du schon erkannt hast, du nicht einfach einen teil der firma in die tasche stecken kannst.

ebenso stellt der kontostand den platzhalter für dein vermögen dar, du könntest auch mit 4 millionen euro in scheinen ein haus kaufen, das ist aber zu umständlich.



virtuelle gegenstände in einem spiel, stellen keinen platzhalter für reale werte oder gegenstände dar, höchstens werte im spiel selbst und diese sind nichts wert, denn sie sind unendlich oft reproduzierbar.

kaufst du ein virtuelles item, kaufst du nur die erlaubniss die software mit dieser erweiterung zu nutzen.

aus diesem grund könnte man auch immer den betreiber rechtlich zwingen den gegenstand wieder neu zu erschaffen und zur verfügung zu stellen.
 
schniedel schrieb:
vegeta, du hast immernoch nicht den richtigen vergleichsansatz:

...und Du verstehst immer noch nicht das größere Bild.

ebenso stellt der kontostand den platzhalter für dein vermögen dar, du könntest auch mit 4 millionen euro in scheinen ein haus kaufen, das ist aber zu umständlich.

Und das ist einfach falsch. Okay, ich als Einzelperson könnte mir mein Haus auch in 4 Mio 1 €-Münzen kaufen, ginge sicherlich. Macht das aber die ganze Volkswirtschaft, funktioniert das Spiel nicht mehr, weil es mehr Geld als Ware gibt. In sofern ist Geld weit mehr als nur ein virtueller Platzhalter für einen realen Wert.


virtuelle gegenstände in einem spiel, stellen keinen platzhalter für reale werte oder gegenstände dar, höchstens werte im spiel selbst und diese sind nichts wert, denn sie sind unendlich oft reproduzierbar.

Das ist eine Dienstleistung wie Haare schneiden auch, sie ist beliebig oft reproduzierbar. Oder, noch besseres Beispiel: Eine Dienstleistung wie eine Beratung, da hast Du nämlich nicht einmal einen reelen Gegenwert, im Gegensatz zum Haareschneiden. Trotzdem kann und wird der Händler, der die Dienstleistung anbietet, ihr einen Wert zuschreiben.

kaufst du ein virtuelles item, kaufst du nur die erlaubniss die software mit dieser erweiterung zu nutzen.

Das bleibt in diesem Fall falsch, egal, wie oft Du es noch wiederholst. Mit dem Kauf des Items werde ich Besitzer des Items, Eigentümer bleibt der Lizensinhaber der Software. Wird mir nun der Zugriff auf das Item durch Dritte entzogen, habe ich als Besitzer einen Schaden, auch wenn die Eigentumsverhältnisse unverändert bleiben.

So sind jedenfalls die deutschen Verhältnisse, mag sein, dass es in anderen Ländern auch anders gehandhabt wird. Das macht dann wiederum die Strafverfolgung von virtuellem Diebstahl schwierig, ändert aber nichts an der deutschen Gesetzeslage.
 
Das bleibt in diesem Fall falsch, egal, wie oft Du es noch wiederholst. Mit dem Kauf des Items werde ich Besitzer des Items, Eigentümer bleibt der Lizensinhaber der Software. Wird mir nun der Zugriff auf das Item durch Dritte entzogen, habe ich als Besitzer einen Schaden, auch wenn die Eigentumsverhältnisse unverändert bleiben.



das ist eben nicht falsch, denn da es keinen realen gegenstand zu erwerben gibt, erwirbst du nur das recht innerhalb der software diesen zusatz zu nutzen....mein gott, ist das so schwer zu verstehn?


Das ist eine Dienstleistung wie Haare schneiden auch, sie ist beliebig oft reproduzierbar. Oder, noch besseres Beispiel: Eine Dienstleistung wie eine Beratung, da hast Du nämlich nicht einmal einen reelen Gegenwert, im Gegensatz zum Haareschneiden. Trotzdem kann und wird der Händler, der die Dienstleistung anbietet, ihr einen Wert zuschreiben.


hier schreibst du es selbst nochmal, kein gegenstand, im quote oben drüber willst du mich aber wiederum vom gegenteil überzeugen.....hast du eine gespaltene persönlichkeit?




Und das ist einfach falsch. Okay, ich als Einzelperson könnte mir mein Haus auch in 4 Mio 1 €-Münzen kaufen, ginge sicherlich. Macht das aber die ganze Volkswirtschaft, funktioniert das Spiel nicht mehr, weil es mehr Geld als Ware gibt. In sofern ist Geld weit mehr als nur ein virtueller Platzhalter für einen realen Wert.


das tut überhaupt nichts zur sache, selbst wenn es nicht genug greifbare gegenstände dafür gibt, das geld ist real und kann für reale dinge ausgegeben werden.

versuch das bitte mal mit deinem ingame gold....



deine dienstleistung oder beratung ist gleich zu setzen mit dem erwerb der erlaubniss das programm mit diesem zusatz zu nutzen.

alle 3 kann man nämlich nicht stehlen ;)
 
Ich breche an dieser Stelle die Diskussion ab, denn weder habe ich Lust, mich von Dir beleidigen zu lassen, noch sehe ich meine Zeit als so wertlos an, Dir weiterhin erklären zu wollen, warum auch virtuelle Gegenstände einen realen Wert haben können, denn entweder willst Du es nicht verstehen und Du möchtest einfach nur provozieren (wovon ich ausgehe) oder Du lebst in einer, mit bunten Wachsmalstiften gezeichneten Märchenwelt, die sich deutlich von der Realität abhebt.

Ich weiß im Moment nicht, was ich schlimmer fände.

In diesem Sinne: Du hast gewonnen, hier ist Dein Schild! du hast zwar nicht Recht, aber keiner hat mehr Lust, mit dir zu spielen.
 
aha, und wo hab ich dich beleidigt?

wenn dir die argumente ausgehn, versuchst du es jetzt mit schein-behauptungen? :rolleyes:


du versucht mir seit endlosen zeilen text einen ungleichen vergleich nahezubringen, nämlich indem du 2 dinge gleich stellst:


virtuelle platzhalter für echte dinge und/oder werte. (z.b. aktie als teil einer realen firma oder geld auf der bank)


virtuelle dinge die kein platzhalter für echte dinge und/oder werte sind.
(z.b.unique-axt, die für nichts in der realen welt ein platzhalter ist und maximal einen persönlichen mentalen wert für den spieler darstellt und jederzeit reproduzierbar ist)


klar fällt dir nix mehr ein, weil du falsch liegst und anscheinend auch langsam verstanden hast warum.


dein wirtschaftswissen in ehren, das tut hier aber nix zur sache, da es hier um die virtuelle welt geht und nicht virtualisierte werte aus der echten welt.
 
OT:
SCHNIEDEL!!!!!! WEEEEEEEEEEEEEEEHAAAA!! Du munterst meinen sonst so langweiligen Tag auf, vielen Dank!

schniedel schrieb:
wäre das alleinige stehlen virtueller gegenstände(ohne eine straftat in der realität) in einem virtuellen spiel eine straftat, müssten auch alle anderen straftaten ingame eine straftat sein.
Müssen sie nicht, aber habe keine Lust jetzt einen Krieg mit rechtlichem Halbwissen zu führen.
Der Rest wird unten erklärt.

schniedel schrieb:
bei einem virtuellen diebstahl kann ich ganz leich meine sachen ersetzt bekommen und ich habe keinen echten schaden.
bringt mich wer ingame um, kann ich leicht wiederbelebt werden und trage keinen echten schaden davon.
im endeffekt ist im sinne eines virtuellen spiels beides identisch, es passiert alles beides auf virtueller ebene und hat nichts mit der realität zu tun.
Bei deiner Begründung frage ich mich, ob du den Startpost überhaupt gelesen hast.

Schreib mal ein Mail an Blizzard und an die Betreiber von Metin2, dass dich jemand ausgeraubt hat und du deine Items wiederhaben möchtest.
In Metin2 hast du sogar einen realen Verlust (komme weiter Unten nochmals zurück). THEORETISCH ist der Schaden ganz leicht zu beheben, wie es theoretisch ganz einfach ist deinen Kontostand von 100 zu 100'000'000 zu erhöhen, sind ja beides nur Bits.



schniedel schrieb:
du versucht mir seit endlosen zeilen text einen ungleichen vergleich nahezubringen, nämlich indem du 2 dinge gleich stellst:

virtuelle platzhalter für echte dinge und/oder werte. (z.b. aktie als teil einer realen firma oder geld auf der bank)

virtuelle dinge die kein platzhalter für echte dinge und/oder werte sind.
(z.b.unique-axt, die für nichts in der realen welt ein platzhalter ist und maximal einen persönlichen mentalen wert für den spieler darstellt und jederzeit reproduzierbar ist
Mit großem Staunen blicken wir nun auf eine Pressemeldung der Bochumer Polizei. Im Online-Spiel Metin 2 wurde ein 45-jähriger Spieler bestohlen. Da er für seine Items im Vorfeld etwa 1.000 € investiert hatte, wandte er sich an die Polizei. Überraschenderweise nahm man dort den Fall auf und versprach, im Cyberspace die Ermittlungen aufzunehmen.
Genau da liegt der Punkt. In diesem Fall von Metin2 ist das virtuelle Item ein Platzhalter mit Bezug zur realität. Nähmlich 1000 Euro. Obwohl auch diese Dinge nur aus Bits bestehen, ist es ein realer Diebstahl und ein realer Verlust. Etwas ähnliches ist das Zeug mit der Lizens... ach ne lassen wir das lieber :D.

Items in D2 haben normalerweise keinen direkten Bezug zur Realität (Blizzard will ja eigentlich dass der User seine Items selbst findet und sie nicht über einen Shop bezieht). In Metin2 besteht aber der Bezug.

E:
der spieler selbst, ist nur im besitz einer kopie der software und hat keinerlei besitz oder eigentumsansprüche der software.
rotfl.gif
elefant.gif

Du besitzt keine Software, du besitzt eine Lizens die Software zu installieren und zu benutzen. Die Lizens ist dein Eigentum, die Software nicht, auch nicht die Kopie der Software. Vielleicht hast du es selbst gemerkt dass du dir selbst in diesem Satz wiedersprichst.
 
drago echt....warum willst du es nicht verstehn?

der richter hat die jungs wegen nötigung und erpressung verklagt.
Sag mal, wie bescheuert muss man eigentlich sein, das immer noch zu behaupten, obwohl ich nun mehrere Seiten verlinkt habe, auf denen genau das Gegenteil steht?

Ich habe nun auch noch die im Juristischen Tageblatt der NL veröffentlichte Original-Version der Urteilsbegründung ermittelt. Da (PDF)

Ich zitiere und übersetze:

"Van belang is tevens dat een goed niet stoffelijk behoeft te zijn. In de jurisprudentie (zoals de arts die een
elektriciteitsmeter had omzeild, Electriciteitsarrest red. NJD) is uitgemaakt dat ook niet-stoffelijke voorwerpen - zoals
elektriciteit en giraal geld - als goed in strafrechtelijke zin worden aangemerkt."

=> Von belang ist zugleich dass ein Gut nicht stofflich sein muss. In der Rechtswissenschaft (...) ist festgelegt, dass auch nicht-stoffliche Sachwerte (Wie etwa Strom und Girogeld) als Gut im stafrechtlichen Sinn festgestellt wurden.

"Voorts blijkt uit de jurisprudentie dat een belangrijk kenmerk van een goed in strafrechtelijke zin is dat de wegnemer bij
diefstal de feitelijke macht over het gestolen goed verkrijgt en de bestolene de feitelijke macht door het wegnemen
daarover verliest.
Het bezit van het goed moet van de een naar de ander kunnen overgaan. "

=> Ferner geht aus der Rechtswissenschaft hervor, dass ein wesentliches Kennzeichen eines Gutes im strafrechtlichen Sinn ist, dass der "Wegnehmer" bei Diebstahl die faktische Macht über das gestohlene Gut erlangt und der Bestohlene diese Macht verliert. Der Besitz des Gutes muss vom einen auf den anderen übergehen.

"De in de onderhavige zaak bedoelde virtuele goederen, te weten een virtuele amulet en een virtueel masker, waren in
het bezit van aangever. Alleen hij had de feitelijke macht over die goederen. Het bezit van die virtuele goederen kan
worden overgedragen, bijvoorbeeld door de goederen van het ene account naar het andere over te hevelen.
In de onderhavige zaak zijn de goederen ook overgegaan, namelijk uit de feitelijke macht van aangever naar die van
verdachte en de medeverdachte. Verdachte en de medeverdachte hebben de goederen van het account van aangever
overgebracht naar het account van verdachte. Hierdoor is aangever de feitelijke macht over de goederen kwijtgeraakt en
hebben verdachte en de medeverdachte de feitelijke macht daarover verkregen."

=> Das in der vorliegenden Strafsache virtuelle Gut, namentlich ein Amulett und eine Maske, waren im Besitz des Klägers. Er allein hatte die faktische Macht über die Güter. Der Besitz der virtuellen Güter kann übertragen werden, etwa durch die Übergabe von einem Account zum anderen.

In der vorliegenden Strafsache sind die Güter auch entsprechend übergegangen. Angeklagter und Mitangeklagter haben die Güter vom Account des Anklägers übertragen auf das Konto des Angeklagten. Hierdurch hat der Ankläger die faktische Macht an dem Gut verloren und die Angeklagten die faktische Macht darüber erlangt.

Mit obiger Begründung wurde dann folgender Schluss getroffen:
"Volgens de rechtbank zijn deze virtuele goederen, goederen in de zin van artikel 310 van het
Wetboek van Strafrecht, zodat sprake is van diefstal en bespreekt de criteria als volgt"
=> Nach Maßgabe des Gerichts sind diese virtuellen Güter Güter im Sinne des Artikel 310 Strafrecht, so dass hier von einem Diebstahl gesprochen werden muss.


Das heißt, das Gericht hat festgestellt
- dass das Opfer vor der Tat der Besitzer des virtuellen Gutes war
- dass durch die Tat ein Besitzübergang stattgefunden hat
- dass die Tat als Diebstahl zu bezeichnen ist

Alles Dinge, die du lauthals verleugnest und als unmöglich darstellst.

Reicht das nun als Beweis oder stellst du dich jetzt weiterhin stur und behauptest das Gegenteil? Irgendwann muss man auch mal vor der Wahrheit kapitulieren und nicht stumpf irgendwelchen Schwachsinn gebetsmühlenartig von sich geben, der weder Hand noch Fuß hat.
 
Genauso wie in vielen andren ( grade auch free- ) games, die von vornherein
auf Itemshops, Bot/ Goldtickets etc ausgelegt sind ( Silkroad z.B. ).

Spätestens wenn reales Geld fließt ist beim entwenden der eigentliche Akt
des Diebstahls vollzogen
 
hab jetzt alles durchgelesen, meine Fresse... Halbwissen ist ja schon geil. Wäre zu schön gewesen, wenn du das bei mir in der Informatik gesagt hättest. Mein Lehrer schlägt schon Schüler die Birne ein, wenn einer sagt:"Mein Internet funktioniert nicht".

schniedel schrieb:
ein virtueller diebstahl in einem virtuellen spiel, setzt eine reale straftat vorraus.

keine reale straftat als vorraussetzung, wäre ein diebstahl unter nutzung der gegebenen möglichkeiten im vituellen spiel und kann so mit NIEMALS NEVER AUF KEINEN FALL eine straftat sein.

es gibt hier aber leute die zu verbohrt und ignorant sind und das einfach nicht verstehen wollen.

...

ein kreditkartenbetrug ist eine straftat, geld auf der kreditkarte ist reales geld, auch wenn es hier als digitale zahlenvorkommt, irgendwo bei einer bank liegen die echten scheine ;)

temporäre virtualisierung von echten gegenständen oder handelsware hat überhaupt nichts mit virtuellen gegenständen in einem virtuellen spiel zu tun.

das virtuelle geld auf der bank oder dein sogenannter virtueller strom, sind hier nur platzhalter für echte waren, schliesslich schleppt man nicht 4.000.000 € bargeld rum um ein haus zu kaufen.

ohne die reale straftat gäbe es keinen diebstahl bzw. könnte man ihn nicht verfolgen.

...
hast schonmal probiert mit ingame-gold was in der realität zu kaufen?
startpost wirklich nicht gelesen...

mein geld auf der bank ist vieleicht nur in zahlen da, aber es ist der gegenwert für meine geleistete reale arbeit.

ich kann damit reale dinger in der realen welt machen.

all das trifft nicht auf die virtuelle welt zu, also ist der vergleich irrelevant.


der wert eines realen gegenstandes definiert sich übrigens auch über seine verfügbarkeit und den schwierigkeitsgrad ihn zu finden,bauen,zücchten,etc.

ein virtueller gegenstand ist unendlich oft reproduzierbar, mit nahe zu keinem aufwand.
Du Arbeitest? In der Buchhaltung jedenfalls nicht.

Sooo... jetzt schreib ich nochmals das Selbe wie oben. Es ist einfach so schön lustig.



Töröööö!!! Bezug zwischen virtueller und realer Welt mit Scourge
Heute, Diebstahl!

Dass das ganze in einem virtuellen Spiel passiert lassen wir mal aus, aber keine Angst, ich werde mich schon noch drauf beziehen.

Fall1:
Also, du Arbeitest bei der UBS... ne lieber bei der Credit Suisse als Informatiker. Natürlich hast du auch ein Konto da. Jetzt musst du Wartungen am Hauptserver ausführen, darauf sind alle Kontodaten und natürlich brauchst du dazu volle Zugriffsrechte. Wenn du jetzt mit deinem Konto ein paar Bits änderst, hast du plötzlich 10'000'000 auf deinem Konto, zuvor waren es 1000. Es ist alles höchstgradig virtuell passiert, du hast auch kein Verbrechen begangen um die Bits zu ändern. Du hast es auch niemandem gestohlen, Schaden tuts ja niemandem. Warum ist es trotzdem strafbar? Wenn du Geld abhebst, Zahlt die Credit Suisse dir Geld, dass gar nicht dir gehört. Also stielst du es von der Bank.
Das sollte klar sein, wenn nicht kannst du einfach flamen :ugly:.

Fall2:
Du Arbeitest in einem Lager. Du kaufst Holz für 1000 Euro und lagerst es bei dir, bis der Holzpreis steigt, um es zu verkaufen. Das Zeug ist dein Eigentum. Jetzt kommen der Nachbar und verkauft dein Holz, weil der Preis gerade gestiegen ist. Wieviel schuldet er dir? Den Verkaufspreis, denn du hättest ja das Holz verkaufen können und hättest wieder dein Geld gehabt. Dazu hat er unerlaubt dein Grundstück betreten.

JETZT DAS VIDEOSPIEL:
Du spielst Metin2 und kaufst dir im firmeneigenen Itemshop ein Schwert für (weils so schön ist gleich nochmals) 1000 Euro. Jetzt hackt sich jemand in deinen Accound und stiehlt dein Schwert. Er verkauft es auf Ebay für 900 Euro.

Jetzt erklär mir warum Fall 2 Diebstahl ist und im Videospiel nicht. Wenn du mit dem Satz kommst: "ohne die reale straftat gäbe es keinen diebstahl bzw.", sollte mit Fall1 geklärt sein. Auch der Bezug zur realität sollte jetzt klar sein, wenn nicht kannst du wieder dein schnuggÖliges
BLÖDSINN SCHWACHSINN QUARK DÜNMÜLL GÜLLE...
Posten.



Auch wenn man eine Software unendlich oft kopieren kann, macht das die Software nicht automatisch Gratis, es stecken zb. Entwicklungskosten dahinter. Dazu gibt es noch den Faktor Nachfrage.
Im Spiel, in dem Fall wieder Metin2, kann man auch nicht Items einfach so reproduzieren ohne irgendwelche Hacks&Exploits, deshalb kann man da Items als virtuelle, nicht kopierbare Gegenstände ansehen mit einem Verkaufswert in der realen Welt. Das giltet natürlich nur für Metin2, mit D2 sieht es anders aus.







:D
 
@ Drago und viele andere

Ich kenne mich zwar mit dem Strafrecht unserer niederländischen Freunde nicht aus. In unserem Strafrecht ist der Sachbegriff aber nunmal zweifellos körperlich geprägt.

Kein Gericht dieses Landes würde in einem virtuellen Gegenstand eine Sache iSd StGB sehen, es sei denn der BGH würde die ständige Rechtsprechung selbst über Bord werfen. Wie es denn aussähe, wenn der Lissaboner Vertrag tatsächlich in Kraft tritt kann ich nicht abschätzen. Jedenfalls enthält der die Grundlagen für eine europäisches Strafrecht, in dem sich durchaus ein anderer als unser nationaler Sachbegriff durchsetzen könnte.

De facto, ich kann es nur wiederholen, kommt allenfalls ein Computerbetrug in Betracht, wenn man virtuelle Gegenstände als "Vermögen" qualifiziert.
 
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