Anhor
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Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 40 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.
Quelle :Wike
Wenn man da alleine ist, behindert man afaik keinen oder?