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PayPal im Diablo 3 Auktionshaus

Hab gerade meinen PayPal account geschlossen, zu dem ich aber eh nur aufgrund einer einzigen eBay Transaktion gezwungen wurde.

iTunes und Apple zwingen einen zu "ClickAndBuy.de", den müll storniere ich jetzt auch direkt mit.

Ich glaub ich hab das Thema Sicherheit etwas unterschätzt.. ich werde mich bei D3 Release erstmal gründlich informieren und mich dann evtl. erneut bei PayPal anmelden. Aber gleich zwei Bezahldienste zu nutzen ist mir zu blöd, dann muss iTunes halt auf mich verzichten
 
@CommandoX
Ich bin gelernter Kaufmann im Einzelhandel und kenne diese Sachen und in der Praxis würde ich dir 100%ig zustimmen, dass die Eltern ein Recht darauf haben ins Geschäft zu gehen und das Geld für die Yogi-Oh Karten zurück verlangen ABER wir bewegen uns hier in der virtuellen Welt und hier können die Eltern nicht einfach nach Blizzard oder Paypal gehen und sagen gebt das Geld wieder!


Auch wen die Eltern dem Kind sagen das Geld ist für ein XY gedacht, kann das Kind bzw. der 16 Jährige Jugnendliche in dem Moment wo das Geld auf sein Konto eingegangen ist selber darüber verfügen und machen was er will! Die Eltern müssten dem Kind das Geld schon Bar auf die Hand geben und ihn los schicken das er sich ein Fahrrad kaufen soll und wenn er dann mit Yohi-Oh Karten wiederkommt ist die Lage eindeutig.

Mit Sicherheit wird Blizzard Transaktionen die wiederrufen werden weil es ein schwebend unwirksamer Vertrag war und die Eltern vom Gesetz gebrauch machen zurück buchen und die virutellen Waren wieder einziehen. Sollten die virtuellen Waren zerstört worden sein wird Blizzard mit Sicherheit dies in Logfiles nachschauen können und wiederherstellen bzw. die Mats. löschen und dem ursprünglichen Besitzer das virtuelle Item in die Tasche stecken. Und den Account sperren...!
 
ABER wir bewegen uns hier in der virtuellen Welt und hier können die Eltern nicht einfach nach Blizzard oder Paypal gehen und sagen gebt das Geld wieder!
Paragraph? Ich finde keinen, der Verträge nur mit Bargeld abdeckt.
Und da Paypal das Geld abbucht, kann man das leicht wieder zurückbuchen lassen in den 6 Wochen, der Vertrag wird ohne Heilung nie wirksam, theoretisch kann man auch nach 2 Jahren, wenn die Eltern das erst dann rausfinden, unwirksam werden lassen (soweit ich weiss, ich bin immer für neue Paragraphen offen).

Auch wen die Eltern dem Kind sagen das Geld ist für ein XY gedacht, kann das Kind bzw. der 16 Jährige Jugnendliche in dem Moment wo das Geld auf sein Konto eingegangen ist selber darüber verfügen und machen was er will!
Nö, die Verwendung wurde eingeschränkt, damit sind alle Verträge, die mit diesen Mitteln getätigt werden, schwebend unwirksam.

Der gesperrte Account ist halt Sache des Kindes, nicht Sache der Eltern.
 
muss man sich für das echtgeldforum eigentlich anmelden??

oder kann ich dieses feature einfach auslassen?
Ich will mir nämlich eigentlich keinen paypal account machen und möchte auch kein echtgeld für D3 benutzen..
 
Geld zurückbuchen lassen, fertig ;). Paypal bucht das Geld ab, nicht der Verkäufer.

Ja aber PayPal wird das geld nicht einfach zurückbuchen, nur durch einen Anruf der Eltern oder sonstwas, bzw. sie können es sogar gar nicht zurückbuchen, wenn das Geld schon vom PayPal konnte des Verkäufers runter ist, womit das Geld dann futsch wäre.
 
Hab ich es überlesen oder stand da Paypalexklusiv. Für mich hat es sich zu angehört, dass Paypal eine Option ist. Aber eine unter vielen.
 
Lastschriften können 6 Wochen lang zurückgebucht werden, Paypal muss da gar nichts zurückbuchen, dass können die Eltern schön selbst veranlassen ;).

Ja, wenn es in Form einer Lastschrift geschieht.
Aber man kann bei PayPal nicht nur per Lastschriften bezahlen, man kein sein Konto auch per Überweisung etc. aufladen.
Nach deutschem Recht mag das alles möglich sein, ich bin in dieser Hinsicht keiner, der sagt, er hätte so viel Ahnung damit.
In einem der Videos wird aber auch gesagt, dass PayPal seinen Hauptsitz in Luxemburg hat, deutsches Bankrecht also nicht gilt.
Wenn man jetzt ne Überweisung / Lastschrift rückgängig macht, PayPal sich aber das Geld nicht vom Verkäufer zurückholen kann, haben die bestimmt auch ihre Absicherungen, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Man kann hier viel drüber sprechen, in der Theorie mag es in Deutschland so sein, ob es in der Praxis bei Problemen mit PayPal dann auch so einfach ist, wage ich zu bezweifeln.
 
Ja, wenn es in Form einer Lastschrift geschieht.
Aber man kann bei PayPal nicht nur per Lastschriften bezahlen, man kein sein Konto auch per Überweisung etc. aufladen.
Okay, hab ich nie gemacht - ändert nichts am schwebend unwirksamen Vertrag, verhindert nur eine bequeme Möglichkeit, an sein Geld zu kommen, sollte Paypal bocken.

In einem der Videos wird aber auch gesagt, dass PayPal seinen Hauptsitz in Luxemburg hat, deutsches Bankrecht also nicht gilt.
Europäisches Bankenrecht sollte aber gelten ;).
Ausserdem ist es egal welches Bankenrecht Paypal hat, solange ein deutsches Konto involviert ist, gilt deutsches Bankenrecht - der Kunde kann auch von ner afrikanischen Bank 6 Wochen lang zurückbuchen lassen.

Wenn man jetzt ne Überweisung / Lastschrift rückgängig macht, PayPal sich aber das Geld nicht vom Verkäufer zurückholen kann, haben die bestimmt auch ihre Absicherungen, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Im Normalfall rutscht das Konto des Verkäufers dann ins entsprechende Minus, Paypal zahlt den Betrag an den Käufer zurück und hetzt seine Geldeintreiber auf den säumigen Schuldner :D.

Man kann hier viel drüber sprechen, in der Theorie mag es in Deutschland so sein, ob es in der Praxis bei Problemen mit PayPal dann auch so einfach ist, wage ich zu bezweifeln.
Das käme wie gesagt auf einen Versuch an, die Rechtslage ist jedoch eindeutig.
Wär mein Konto nicht schon bei Paypal registriert, hätt ich wohl mal die Probe aufs Exempel gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, hab ich nie gemacht - ändert nichts am schwebend unwirksamen Vertrag, verhindert nur eine bequeme Möglichkeit, an sein Geld zu kommen, sollte Paypal bocken.


Europäisches Bankenrecht sollte aber gelten ;).
Ausserdem ist es egal welches Bankenrecht Paypal hat, solange ein deutsches Konto involviert ist, gilt deutsches Bankenrecht - der Kunde kann auch von ner afrikanischen Bank 6 Wochen lang zurückbuchen lassen.


Im Normalfall rutscht das Konto des Verkäufers dann ins entsprechende Minus, Paypal zahlt den Betrag an den Käufer zurück und hetzt seine Geldeintreiber auf den säumigen Schuldner :D.


Das käme wie gesagt auf einen Versuch an, die Rechtslage ist jedoch eindeutig.
Wär mein Konto nicht schon bei Paypal registriert, hätt ich wohl mal die Probe aufs Exempel gemacht.

Gucke dir mal bitte folgendes Video dann an ab Minute 3:

Video: "Sicher" bezahlen mit Paypal - und 2200 Euro sind futsch | c't-TV

Ab Minute 7 wird das Problem erläutert.
 
Ab Minute 7 wird das Problem erläutert.
Wenn das Konto nicht aufgeladen wurde, sondern über Lastschrift gelaufen ist, ist das kein Problem, dass ist dann Paypals Problem.
Die Aufladung des Paypalkontos ist aber eventuell auch schwebend unwirksam, wenn die Eltern dass nicht erlaubt haebn bz. die Mittel zweckgebunden waren, da fordert man dann einfach von Paypal das Geld zurück.

Wies in der Praxis aussieht wird sich zeigen müssen, ich geb 4 Monate bis zum ersten Fall nach Release :D.
 
Das Thema der rechtlichen Betrachtung von RMAH und Online-Zahldiensten wurde schon sehr ausführlich in anderen Threads diskutiert. Da hier wieder eine ganze Menge im rechtlichen Brei rumgestochert wird, versuch ich's mal kompakt auszudrücken:

Thema Girokonto:
Kann jedes Kind haben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs müssen die gesetzl. Vertreter der Eröffnung zustimmen (also nichts mit 16).
I.d.R. handelt es sich hierbei um Taschengeldkonten, mit der Bank wird in einer Zustimmungserklärung vereinbart, in welchem Rahmen der Jugendliche über das Guthaben verfügen darf. Gängige Praxis ist "über das gesamte Guthaben" (wobei die Eltern natürlich jederzeit etwas umbuchen und ein Auge drauf haben können/sollten). Hier greift dann voll der §110 BGB, der Jugendliche kann mit dem Geld machen, was er will.

§110 BGB, Taschengeldparagraph
Das Geld muss von den Eltern zur freien Verfügung oder zu einem Zweck überlassen worden sein.
"Kauf dir keine Items im RMAH!" hat keinerlei Auswirkungen auf ein Rechtsgeschäft, dass mit Mitteln zur freien Verfügung getätigt wurde.
Ich empfehle hier gern etwas über den Wortlaut des BGB hinweg in die ca. 50-seitigen Erläuterungen zu diesem Paragraphen zu schauen...
Im Laden-Geschäft geht es immer eher über Kullanz; Blizzard wird hier keine Präzedenzfälle schaffen wollen, sodass die Eltern beweisen müssten, dass das Geld nicht zur freien Verfügung war und das ist bei einer Paypalverfügung anhand der o.g. Zustimmungserklärung i.d.R. bereits widerlegt.

Thema BGB / AGB / Anwendbarkeit im RMAH
Grundsätzlich gilt, dass der Gerichtsstand am Ort des Beklagten ist, also müsste sich soetwa schonmal bei Paypal, bzw. Blizzard abspielen und das wird eher nicht in Deutschland sein, ergo auch kein BGB. Ist aber auch relativ unerheblich, denn natürlich haben die AGB rechtliche Relevanz... D3 geht nur über Bnet Acc und der ist ab 18 oder mit kompletter Genehmigung der Eltern. Dem stimmt jeder Nutzer VOR Erstellung des Accounts zu und somit sind Sie rechtsgültig.
Dass der Spieler die AGB nicht vor Kauf des Spiels gelesen hat, ist absolut nicht relevant, denn der Kauf der Spieldateien auf einer DVD hat nichts mit dem späteren Spielen auf Blizzards Servern zu tun.
Auch hier wird es sehr sehr schwer fallen, einen Anspruch gegen Blizzard durchzusetzen... ich vermute schlichtweg unmöglich.

Thema Schwebend unwirksamer Kaufvertrag
Wenn man also als Jugendlicher ein Konto mit der Erlaubnis der Eltern führt, sich einen Paypal-Account anlegt und sich beim Bnet Account als 18 jähriger ausgibt oder die Erlaubnis der Eltern hinterlegt, gibt es an Käufen im RMAH nichts mehr zu rütteln. Entweder ist alles von den Eltern legimitiert oder man hat gegen geltende AGB verstoßen und die Accounts sind eh dicht. Sollte jemand auf die Idee kommen, einen Anspruch wegen eines schwebend unwirksamen Kaufes einklagen zu wollen, wird Blizzard mit Genuss gegenan klagen, weil deren kostenlose Dienstleistung (Bnet) durch falsche Angaben mit Verstoß gegen die AGB erschlichen worden ist... herzlichen Glückwunsch und viel Spaß gegen ein dutzend kalifornische Anwälte ;)

Thema Paypal Lastschrif
Lastschrift mit Einzugsermächtigung ist sowas von harmlos. Wer sich hier aufbaut und stolz erzählt, dass er sowas niemandem erteilen würde, ist schlichtweg zu blöd seine Kontoauszüge zu kontrollieren (oder Onlinebanking zu nutzen). LS kann zurück gegeben werden (übrigens nicht nur 6 Wochen nach Belastung, sondern bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss, also z.B. bis zu 4,5 Monate - ist aber auch egal...), aber das sollte man sich gut überlegen.
Rechtlich sitzt man bei sowas fast immer am deutlich kürzeren Hebel, sodass man mit Mahungen, weiteren Gebühren und evtl. sogar Pfändungsüberweisungsbeschlüssen rechnen muss.



Insgesamt... Paypal ist ein Laden lauter Piraten, Blizzard hat 'nen Goldesel kreiert (und da seh ich auch Positives drin!) und wir sollten uns keinen Kopf über rechtliche Hintergründe machen, denn das machen dort schon einige Freaks, die deutlich sechsstellig im Jahr verdienen.
Ottonormal-Eltern kann ich da nur raten: Wenn ihr eurem Kind nicht uneingeschränkt vertraut, habt ein Auge auf verfügbares Bargeld und Kontoguthaben und wenn mal 50 EUR ungewollt über paypal verschwinden klärt das intern und versucht nicht euer Glück über einen Anwalt. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann weiß ich endlich wieder, wohin mit dem ganzen Geld :-)
Das ist sehr gefährlich. :X
 
Naja, ich denke, dass Blizzard wenig Interesse hat euere Buchungen mit PayPal unberechtigt zurückbuchen zu lassen... für den Austausch zwischen 2 vertrauensvollen Geschäftspartnern ist PayPal eine bequeme Sache... aber mit Sicherheit keine sichere.

Aber wenn ich lese, was für Dokumente PayPal teilweise von seinen Kunden fordert, wird einem wirklich Bammel. Nichtmal meine Haus-Bank interessiert mehr als mein Perso und mindestens 2 Unterschieden (Stammvertrag + Schufa). PayPal nutzt da eine marktbeherrschende Stellung aus, da sie mit dem Geld auf ihrem Konto und der doppelten Auslandssicherheit (luxemburgische Bank, aber englische Firma) in einer rechtlichen Grauzone, die sie quasi völlig unangreifbar macht... die Firma mit der meisten Sicherheit ist PayPal selbst, nicht der Verkäufer oder der Käufer, nur PayPal bringt zu 100% sein Schäfchen ins Trockene.
Aber wie erwähnt, das dürfte für den "Taschengeld-PayPal-Diablo-3-Spieler" von unerheblicher Prisanz sein...

Trotzdem werd ich darauf warten, dass es andere Transfermöglichkeiten bei D3 geben wird. Leider ist Kreditkarte ja eine Einbahnstraße, aber ich kann mir irgendwie kaum vorstellen, dass Blizzard kein europäisches Konto für Banküberweisungen aufgetrieben bekommt... in Zeiten, wo man Konten über Schnittstellen wie HBCI völlig IT gestützt verwalten kann, wäre sowas völlig undenkbar imho.. Und falls Blizzard meint, sie können sowas nicht einrichten, dann bitte ich Blizzard an ihnen die Schnittstelle zu programmieren. ^-^
 
Wies in der Praxis aussieht wird sich zeigen müssen, ich geb 4 Monate bis zum ersten Fall nach Release :D.

CommodoX,

was willst du eigentlich mit deinen klugen Äußerungen erreichen? :irre:Das ich erst teuer im RMAH einkaufen soll, danach über Paypal alles rückabwickeln soll, mit dem Ziel, dass mein Account gesperrt wird, ich nicht D3 zocken kann, aber dafür Anwaltsrechnungen begleichen kann für den Rechtsstreit gegen Paypal/Blizzard...

Das macht Spaß ?? :irre: Ich dacht es geht ums D3 zocken.

Ich sag dir, wie es in der Praxis aussehen wird. Hunderttausende Minderjährige werden das nutzen, wie bei all den anderen Online-Games bisher auch, wo ich mit Euros mir Ingame-Sachen kaufen kann, vgl. World of Tanks, Runes of Magic, Mythos...Die Minderjährigen sind dort nicht grad in der Unterzahl, im Gegenteil, die haben richtig Kaufkraft. Und gekauft wird, dass es nur so richtig platzt im Portmonaie der Spielentwickler. Nicht umsonst schießen DLC u.ä. wie Pilze aus dem Boden.

Ein par lustige Theoretiker :read: wie du werden vielleicht hier und da mal ein Hebel in Bewegung setzen, um was genau zu erreichen ?? Stress und Ärger, einen geschlossenen Account und deine hundert Euro zurück.

Das werden Einzelfälle sein, wovon du dann nichts groß mitkriegen wirst. Und deine Hoffnung dahinter, dass das RMAH rechtlich nicht hält und zusammenbricht, nicht erfüllt wird. :keks:

Gute Nacht.
 
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