Das Thema der rechtlichen Betrachtung von RMAH und Online-Zahldiensten wurde schon sehr ausführlich in anderen Threads diskutiert. Da hier wieder eine ganze Menge im rechtlichen Brei rumgestochert wird, versuch ich's mal kompakt auszudrücken:
Thema Girokonto:
Kann jedes Kind haben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs müssen die gesetzl. Vertreter der Eröffnung zustimmen (also nichts mit 16).
I.d.R. handelt es sich hierbei um Taschengeldkonten, mit der Bank wird in einer Zustimmungserklärung vereinbart, in welchem Rahmen der Jugendliche über das Guthaben verfügen darf. Gängige Praxis ist "über das gesamte Guthaben" (wobei die Eltern natürlich jederzeit etwas umbuchen und ein Auge drauf haben können/sollten). Hier greift dann voll der §110 BGB, der Jugendliche kann mit dem Geld machen, was er will.
§110 BGB, Taschengeldparagraph
Das Geld muss von den Eltern zur freien Verfügung
oder zu einem Zweck überlassen worden sein.
"Kauf dir keine Items im RMAH!" hat keinerlei Auswirkungen auf ein Rechtsgeschäft, dass mit Mitteln zur freien Verfügung getätigt wurde.
Ich empfehle hier gern etwas über den Wortlaut des BGB hinweg in die ca. 50-seitigen Erläuterungen zu diesem Paragraphen zu schauen...
Im Laden-Geschäft geht es immer eher über Kullanz; Blizzard wird hier keine Präzedenzfälle schaffen wollen, sodass die Eltern beweisen müssten, dass das Geld nicht zur freien Verfügung war und das ist bei einer Paypalverfügung anhand der o.g. Zustimmungserklärung i.d.R. bereits widerlegt.
Thema BGB / AGB / Anwendbarkeit im RMAH
Grundsätzlich gilt, dass der Gerichtsstand am Ort des Beklagten ist, also müsste sich soetwa schonmal bei Paypal, bzw. Blizzard abspielen und das wird eher nicht in Deutschland sein, ergo auch kein BGB. Ist aber auch relativ unerheblich, denn natürlich haben die AGB rechtliche Relevanz... D3 geht nur über Bnet Acc und der ist ab 18 oder mit kompletter Genehmigung der Eltern. Dem stimmt jeder Nutzer VOR Erstellung des Accounts zu und somit sind Sie rechtsgültig.
Dass der Spieler die AGB nicht vor Kauf des Spiels gelesen hat, ist absolut nicht relevant, denn der Kauf der Spieldateien auf einer DVD hat nichts mit dem späteren Spielen auf Blizzards Servern zu tun.
Auch hier wird es sehr sehr schwer fallen, einen Anspruch gegen Blizzard durchzusetzen... ich vermute schlichtweg unmöglich.
Thema Schwebend unwirksamer Kaufvertrag
Wenn man also als Jugendlicher ein Konto mit der Erlaubnis der Eltern führt, sich einen Paypal-Account anlegt und sich beim Bnet Account als 18 jähriger ausgibt oder die Erlaubnis der Eltern hinterlegt, gibt es an Käufen im RMAH nichts mehr zu rütteln. Entweder ist alles von den Eltern legimitiert oder man hat gegen geltende AGB verstoßen und die Accounts sind eh dicht. Sollte jemand auf die Idee kommen, einen Anspruch wegen eines schwebend unwirksamen Kaufes einklagen zu wollen, wird Blizzard mit Genuss gegenan klagen, weil deren kostenlose Dienstleistung (Bnet) durch falsche Angaben mit Verstoß gegen die AGB erschlichen worden ist... herzlichen Glückwunsch und viel Spaß gegen ein dutzend kalifornische Anwälte
Thema Paypal Lastschrif
Lastschrift mit Einzugsermächtigung ist sowas von harmlos. Wer sich hier aufbaut und stolz erzählt, dass er sowas niemandem erteilen würde, ist schlichtweg zu blöd seine Kontoauszüge zu kontrollieren (oder Onlinebanking zu nutzen). LS kann zurück gegeben werden (übrigens nicht nur 6 Wochen nach Belastung, sondern bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss, also z.B. bis zu 4,5 Monate - ist aber auch egal...), aber das sollte man sich gut überlegen.
Rechtlich sitzt man bei sowas fast immer am deutlich kürzeren Hebel, sodass man mit Mahungen, weiteren Gebühren und evtl. sogar Pfändungsüberweisungsbeschlüssen rechnen muss.
Insgesamt... Paypal ist ein Laden lauter Piraten, Blizzard hat 'nen Goldesel kreiert (und da seh ich auch Positives drin!) und wir sollten uns keinen Kopf über rechtliche Hintergründe machen, denn das machen dort schon einige Freaks, die deutlich sechsstellig im Jahr verdienen.
Ottonormal-Eltern kann ich da nur raten: Wenn ihr eurem Kind nicht uneingeschränkt vertraut, habt ein Auge auf verfügbares Bargeld und Kontoguthaben und wenn mal 50 EUR ungewollt über paypal verschwinden klärt das intern und versucht nicht euer Glück über einen Anwalt.