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Die Bayern sind echt nich so ganz dicht.
Lab, heisst Punkt 3, dass das die BRD der Rechtsnachfolger des DR ist?
dass das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
Die Bundesbahn sei vielmehr die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Deutschen Reichsbahn. Als solche habe sie zwar deren Vermögenswerte übernommen, nicht aber deren Verbindlichkeiten. Die Regelung dieser Verbindlichkeiten sei von dem Gesetzgeber noch zu treffen.
Diesen Zahn hat die 4. Zivilkammer des Landgerichtes Frankfurt der Bundesbahn aber schon gezogen. Es war für die Wertpapierbesitzer das einzig Positive in dem Urteil, als es in der Begründung hieß: "Es ist davon auszugehen, daß die Bahnverwaltungen der Westzonen lediglich Verwaltungskörper der weiter bestehenden Deutschen Eisenbahn waren und daher das in der Deutschen Bundesbahn zusammengefaßte Sondervermögen personengleich mit der früheren Deutschen Reichsbahn ist."
Weiter: "Auch das Deutsche Reich als Rechtsträger dieses Sondervermögens besteht noch weiter. Trotz der Kapitulation ist es als Staat nicht untergegangen, sondern lebt vielmehr in der Deutschen Bundesrepublik weiter, die nichts anderes ist als das neuorganisierte Deutsche Reich. Es ist nur folgerichtig, wenn die Bundesrepublik Deutschland Träger des reichseigenen Sondervermögens Deutsche Reichsbahn ist, wie dieses das Bundesgesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn vom 2. März 1951 klarstellt."