_Ber_
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Die Frage hab ich drüben auch schon beantwortet. 
Man könnte über Erregung öffentlichen Ärgernisses nachdenken - aber das ist vergleichsweise günstig. Hier wird Dich der Betreiber aufgrund von einer Nebenpflichtverletzung auf Schadenersatz verklagen. Selbst bei läppischen Bundesligaspielen wurden da schon 20K € zugesprochen.
Abgesehen davon: Ich halte es nicht für wahrscheinlich, dass sie es nackt aufs Spielfeld schafft.

Man könnte über Erregung öffentlichen Ärgernisses nachdenken - aber das ist vergleichsweise günstig. Hier wird Dich der Betreiber aufgrund von einer Nebenpflichtverletzung auf Schadenersatz verklagen. Selbst bei läppischen Bundesligaspielen wurden da schon 20K € zugesprochen.
Abgesehen davon: Ich halte es nicht für wahrscheinlich, dass sie es nackt aufs Spielfeld schafft.