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Auktionshaus, Steuern, Rechtliches

Tuma

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21 Januar 2011
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Kaum hat man in D3 ein gutes Item gefunden... landet es direkt im Aktionshaus für echtes Geld. Was aber passiert mit den Erträgen aus solch einer Auktion?
So oder so ähnlich geht es anfänglich sicher einigen wenn auch nicht allen Spielern. Man kann es zumindest einmal ausprobieren!

Da stellen sich eine menge Fragen!
1. Muss man regelmässige Einnahmen aus D3 ab einer bestimmten Höhe versteuern?
2. Wird der Hartz4 Satz um den eingenommen Betrag gekürtzt wenn das Amt dahinter kommt?
3. Muss ich, wenn ich ein 1000 Euro teures Item kaufe wirklich dafür gerade stehen?
4. Wo ist die Grenze bei einem irrtümlichen Kauf? "1 Euro.. egal, 10 Euro... Mist, aber 500 Euro.... neeee das Zahl ich nicht!"
5. Was ist mit dem gesetzlichen Rückgaberecht? :ugly:
6. Fällt D3 damit nicht unter das Glücksspielgesetz?
7. Verhält es sich wie bei E-Bay, so dass Käufer, solange kein Gewerbe vorhanden oder nicht in Massen gehandelt wird, keine Sorgen haben müssen?

Keine Ahnung! Wisst ihr es? :read:

Weitere Fragen werde ich gerne hier auflisten!

Wichtig! Dieser Thred soll keine Aktionshaus-Grundsatzdisskussion lostreten. Diese sollte in den entsprechenden Thread geführt werden!

PS: ich selbst habe keine Absicht jemals etwas in D3 zu kaufen... aber interessieren würde es mich schon mal etwas zu verkaufen was man selbst oder was die Mitspieler nicht brauchen.
 
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Wird wie Ebay auch gehandelt. als Gebrauchtwarenmarkt. Solange man nicht gewerblich aktiv wird, ist das alles verkauf von Privat. Gewährleistung kann man ausschließen. Außerdem werden die Items wohl kaum Mängel haben... :D
 
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Wie das genau gehandelt wird ist eine interessante Frage.

Wie mein Vorposter schon schrieb: solange man nicht gewerblich aktiv wird sollte das alles i.o. sein.
Auch wenn man ein Item für unglaubliche 500$ verkaufen würde.

Aber ab wann wird aus privaten Einzelverkäufen ein Gewerbe? (zumindest aus sich des Finanzamtes)
Ich habe da was von max. 40 Artikeln bei ebay pro Monat im Kopf.

Und ich glaube kaum, dass man pro Monat 40 so wertvolle Items finden wird, dass man sie alle ins RMAH stellen will.

Ansonsten:
Es wird sich sicherlich schnell ein Wechselkurs zwischen ingame Gold und echtem Geld einpendeln.
Also kann man auch alles im normalen AH verkaufen und anschließend das Gold als eine Auktion ins RMAH setzen :rolleyes:
 
Das sind ein paar sehr gute Fragen vom TE, bei denen auch ich an einer Antwort interessiert bin.
Nach dem in den letzten Jahren ein paar Vorfälle in Verbinung mit eBay, Secound Life und dem 1000€-Diebstahl in Runes of Magic in die Schlagzeilen gekommen sind, wollten sich einige Leute zum Thema Internet-Recht zusammen setzen. Allerdings bin ich da nicht auf dem Stand der Dinge.

Ich weiß nur soviel: Einkommen ist einkommenssteuerpflichtig. Allerdings gibt es die Möglichkeit Beträge absetzen zu können und Sonderregeln.
Bei einem Einkommen durch den Verkauf von Ingame-Items/eBay-Artikel sieht es so aus, dass ein Verkaufserlös auf dein übriges Einkommen gerechnet und zusammen versteuert wird.
Beispiel: Du bist Schüler/Student und erhälst nur BaföG/Kindergeld und verkaufst im Jahr Items/Ware im gesammt wert von 500€, musst du keine Einkommenssteuer zahlen.
Du bist berufstätiger Mensch mit einem Jahresbrutto von 25000€ und verkaufst im Jahr Items/Ware im gesammt wert von 500€, musst du auf deine 25500€ Einkommssteuer zahlen.
Ich weiß es nicht genau, aber ich bin der festen Meinung, dass es so ist. Da ich auch noch nie Steuern zahlen musste, kenne ich weder die Zahlungsgrenzen noch etwagigie Sonderregeln, aber wenn ich mich recht erinnere sind Einkommen unter 8004€ im Jahr von der Steuer befreit.
[EDIT]
Statt 7500 sind es 8004€ im Jahr, danke an KH183 unter mir. Lag ich gar nicht so weit daneben.
[/EDIT]

Wenn jetzt allerdings - und das weiß ich ganz genau - jemand Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht und dann über eBay/das D3-$-Auktionshaus Ware/Items verkauft, dann gilt das als unregelmäßiges Einkommen, ist anzeigepflichtig und wird bei nicht Angabe geahndet. Und Leistungen werden möglicher Weise gekürzt.
 
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Ich bin kein Steuerberater, aber versuch mal möglichst viel zu beantworten (ohne Anspruch auf absolute Richtigkeit ;))

Grundsätzlich gilt immer: Was das FA nicht weiß, macht es nicht heiß... Soll heißen: Solane das Geld als e-balance bei Blizzard liegt, passiert erstmal gar nichts.


1. und 2.: Definitiv ja!


Wenn du bereits steuerpflichtig Einkommen hast, kannst du bis zu 410 EUR Gewinn pro Jahr steuerfrei durch Nebenjobs/-gewerbe verdienen (gilt z.B. auch für ebay). Diese Einkünfte müsstest du in deiner Steuererklärung angeben, kannst dann theoretisch auch Kosten (Internet, Computer, Ankauf von items mit RM ansetzen) und wirst sicherlicht einen Anruf/Brief von deinem FA-Sachbearbeiter bekommen... Ob es jemals jemand merkt, wenn du es nicht angibts... keine Ahnung. Ich empfehle aber natürlich, gegenüber dem FA niemals die Unwahrheit anzugeben!

Wenn du sonst keinen Job hast und das ganze als Gewerbe/Existenzgründung anmeldest (ob das überhaupt geht? ;)) liegt dein Steuerfreibetrag bei 8.004 EUR im Jahr.
Diesmal definitiv mit Steuererklärung und dann auch relativ professionell mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Thema Hartz4: 100 € kannst du pro Monat zusätzlich verdienen, ohne, dass es angerechnet wird. Wie das vom zuständigen Amt bei "Einkünften aus Diablo" gesehen wird... keine Ahnung ;)

Grundsätzlich... sobald du kein festes Einkommen hast und regelmäßig in der Situation bist vom Finanzamt oder der Agentur für Arbeit geprüft zu werden (Empfänger von ALG, Hartz4, Gewerbetreibende, Existenzgründer, etc...), sollte man mit offenen Karten spielen :)


3. 4. und 5.
Ich vermute, dass du nur für Items bieten kannst, wenn das Geld als e-balance vorhanden ist, und dann auch direkt (zunächst vorläufig) auf deinem Konto belastet wird (=Überziehen nicht möglich). Das Angebot kann aber bis zum Zuschlag bestimmt noch zurückgezogen werden.
Sobald es zum Zuschlag kommt, ist das Item deins und das e-balance weg: KEINE Chance, das ganze wieder rückabzuwickeln.

6.
Glücksspielgesetz?
Bis diese Gesetzgebung sich dem E-Sport annimmt, sehen wir wahrscheinlich Diablo 5 ;) ne, ehrlich - keine Ahnung :)

7.
Bei ebay ist immer die Frage: Privat oder gewerblich?
Solange es privat ist und du deine alten Computerspiele verkaufst, wirst du niemals auf einen steuerpflichtigen Gewinn kommen.
Wenn du jetzt aber Dinge einkaufst, um sie wieder mit Mehrwert, bzw. Gewinn zu verkaufen, bist du gewerblich unterwegs und solltest tunlichst Buchführen und das ganze steuerlich angeben



Sehr interessanter Thread btw. :top:.
 
Also ich würd sagen, von Blizzard auf PayPal (Moneybookers/Neteller/etc) auscashen und damit dann im Inet einkaufen, FA solved.
 
1. Muss man regelmässige Einnahmen aus D3 ab einer bestimmten Höhe versteuern?
Ja.
2. Wird der Hartz4 Satz um den eingenommen Betrag gekürtzt wenn das Amt dahinter kommt?
Es gibt einen Grundfreibetrag (100€ inkl. bestimmter Leistungen), danach wird es anteilig angerechnet.
3. Muss ich, wenn ich ein 1000 Euro teures Item kaufe wirklich dafür gerade stehen?
Ja. Mit Einschränkungen bezüglich der durch die neue Grafik angepeilten Zielgruppe von 11-jährigen Bravoleserinnen. Da wirds dann rechtlich knifflig.
4. Wo ist die Grenze bei einem irrtümlichen Kauf? "1 Euro.. egal, 10 Euro... Mist, aber 500 Euro.... neeee das Zahl ich nicht!"
Eine solche Grenze gibt es rechtlich nicht, wird aber real natürlich gezogen.
5. Was ist mit dem gesetzlichen Rückgaberecht?
Da gibt es verschiedene Stichworte, die aber wohl alle nicht relevant sind, sofern du über das AH tradest - meines Wissens nach kann dort nichts passieren.
6. Fällt D3 damit nicht unter das Glücksspielgesetz?
Nein, tut es nicht.
7. Verhält es sich wie bei E-Bay, so dass Käufer, solange kein Gewerbe vorhanden oder nicht in Massen gehandelt wird, keine Sorgen haben müssen?
Sorgen im Bezug worauf?
Ein Gewerbe ist auch nichts, das "vorhanden" ist - ob du etwas gewerblich betreibst, hängt schlicht von Faktoren wie Regelmäßigkeit und Höhe der Einnahmen ab.
 
4. Wo ist die Grenze bei einem irrtümlichen Kauf? "1 Euro.. egal, 10 Euro... Mist, aber 500 Euro.... neeee das Zahl ich nicht!"
Hierzu empfehle ich § 119 ff. BGB
Du kannst einen solchen irrtümlich eingegangenen Vertrag anfechten, wodurch er nach § 142 BGB von Anfang an als nichtig anzusehen ist. Allerdings muss man unterscheiden zwischen dem sogenannten Inhaltsirrtum, dem Erklärungsirrtum, den sogenannten Eigenschaftsirrtümern und dem Motivirrtum. Letzterer berechtigt nicht zu einer wirksamen Anfechtung (Ein Motivirrtum wäre z.B. wenn man sich später überlegt, dass man das Item eigentlich gar nicht kaufen wollte, weil es zu teuer war).
Dein Beispiel wäre, wenn ich es richtig verstanden habe, ein sogenannter Erklärungsirrtum. Du irrst bei der Erklärung und vertippst dich und gibst anstatt der 5€, die du zahlen wolltest, 50€ an. Das ist anfechtbar...

Allerdings kann die Gegenseite natürlich nach § 122 BGB Schadensersatz geltend machen - also kostenlos kommt man aus der Nummer nicht mehr raus ;) Sagen wir das Item wird nach deiner Anfechtung für 20€ verkauft, dann kann die Gegenseite einen Schadensersatzanspruch i.H.v. 30€ durchsetzen...

Edit: Wenn man statt 1€ allerdings 1000€ eingibt und im üblichen Geschäftsverkehr der Gegenseite hätte klar sein können, dass dieses Angebot nicht richtig sein kann, dann ist die Schadensersatzpflicht nach § 122 Abs. 2 BGB natürlich ausgeschlossen und du kommst kostenlos mit deinem Irrtum davon.
 
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Allerdings kann die Gegenseite natürlich nach § 122 BGB Schadensersatz geltend machen - also kostenlos kommt man aus der Nummer nicht mehr raus ;) Sagen wir das Item wird nach deiner Anfechtung für 20€ verkauft, dann kann die Gegenseite einen Schadensersatzanspruch i.H.v. 30€ durchsetzen...

30€?

Wo studierst du? :hy:

€: Damit's kein Spam ist:

Die einzig wirklich interessante Frage im Zusammenhang mit Diablo ist eigentlich, inwiefern Betrug und Diebstahl verfolgt werden können. Und da fühlen sich einige sicherer als sie es dürften - einen entsprechenden Staatsanwalt vorausgesetzt.
 
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30€?

Wo studierst du? :hy:
Ich bin kein Jurist, kenne mich mit der Materie aber etwas aus. 30€ wären nur in dem sehr konstruierten beispiel von Oben (wahrscheinlich würde dieser Fall eher schon unter §122 Abs. 2 BGB fallen) anzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin kein Jurist, kenne mich mit der Materie aber etwas aus. 30€ waren nur in dem sehr konstruierten beispiel von oben (wahrscheinlich würde dieser Fall eher schon unter §122 Abs. 2 BGB fallen). Gibt halt immer ein positives und ein negatives Interesse am Vertrag, also Erfüllungsschaden und Vertrauensschaden...


Dafür aber detailliert!
(Wobei ich Schwierigkeiten habe einen Schaden von 30€ anzunehmen, wenn der entgangene Gewinn maximal 19.xx€ betragen kann.)

Höchste Zeit für ein Jura-Unterforum. :motz:

Ehh, neues Alibi suchen.
Wenn ein 14-jähriger Spieler eines weiblichen Barbaren sich einen Level-14-Gem kauft, diesen für ein PvP-Tunier nutzt und sich dann auf altersbedingte Mängel beim Vertragsabschluss beruft wenn es die Dinger als Massdupes gibt - wie wehrt man sich?
 
Der entgangene Gewinn wären ja die Differenz aus dem von mir angebotenen 50€ und den 20€, die letztendlich dann noch ein Anderer dafür bezahlt hat -> also 50€-20€ = 30€ in dem Fall.

Was Minderjährigengesetz angeht bin ich kein Experte - nur soviel: Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt. Die Beschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt ab 7 Jahren (§ 106 BGB). Ein 14 jähriger wäre also beschränkt Geschäftsfähig, braucht aber für die meisten Geschäfte die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (Erziehungsberechtigter). Ausnahme sind bareinkäufe des täglichen Lebens (z.B. beim Bäcker) oder Dinge, die unter den sogenannten Taschengeldparagraphen i.F.d. § 110 BGB fallen. -> d.h. erwirbt ein Minderjähriger ein Diablo 3 Item mit seinem eigenen Taschengeld, ist das Rechtsgeschäft wirksam und dementsprechend durchsetzbar.
Dies ist aber ohne Gewähr - kann auch sein, dass es irgendwo im BGB noch eine Norm gibt, die dieses Rechtsgeschäft nach oben hin begrenzt, ich bin wie gesagt kein Jurist - würde auf jedenfall Sinn machen ;)
 
Wenn ein 14-jähriger Spieler eines weiblichen Barbaren sich einen Level-14-Gem kauft, diesen für ein PvP-Tunier nutzt und sich dann auf altersbedingte Mängel beim Vertragsabschluss beruft wenn es die Dinger als Massdupes gibt - wie wehrt man sich?
Versteh ich nicht ganz. Wenn sich der Marktpreis zwischen zwei Tournieren ändern, dann kann man nicht Anfechten zuviel oder zuwenig bezahlt zu haben. Ich gahe ja auch nicht am Diensttag zu meinem Tankwart, wenn ich am Montag getankt habe und möchte meine paar Cent zurück, wenn sich der Preis gesenkt hat.
Oder verstehe ich deine Frage gerade überhaupt nicht?



[OFFTOPIC]
Dafür aber detailliert!
(Wobei ich Schwierigkeiten habe einen Schaden von 30€ anzunehmen, wenn der entgangene Gewinn maximal 19.xx€ betragen kann.)

Höchste Zeit für ein Jura-Unterforum. :motz:
Ich studiere zwar auch kein Jura, aber 50€ - 20€ = 30€. Daran gibt es nichts zu rütteln. Wenn also Person A bei B ein Item i für 50€ kauft, ein Irrtum vorliegt und A den Kaufvertrag anfechtet. Dann B das i wieder aushändigt, dafür von B die 50€ bekommt, B das i wieder ins Auktionshaus stellt und das neue höchste Gebot nur 20€ erzielt, dann ärgert sich B.
Er ärgert sich besonders, wenn an der ersten Auktion noch eine Person C beteiligt war, die mit 49,00€ "nur" das zweithöchste Gebot abgegeben und somit den Zuschlag nicht erhalten hat.
Da das ganze aber eine Auktion ist, kann ich dazu nichts genaueres sagen.
[/OFFTOPIC]
 
Der entgangene Gewinn wären ja die Differenz aus dem von mir angebotenen 50€ und den 20€, die letztendlich dann noch ein Anderer dafür bezahlt hat -> also 50€-20€ = 30€ in dem Fall.

Na in dem Fall ist ihm der Gewinn ja nur durch das Geschäft entgangen, das du wirksam angefochten hast. Sagen wir also, das Item wäre nie verkauft worden - sein entgangener Gewinn im Bezug auf dich läge bei 50€ (minus Wert der Sache). Die Anfechtung würde dir also überhaupt nichts bringen, du würdest auf deinem Erklärungsirrtum sitzen bleiben.

Ich glaube nicht, dass du in diesem Fall Schadensersatz zu leisten hättest.


Was Minderjährigengesetz angeht bin ich kein Experte - nur soviel: Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt. Die Beschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt ab 7 Jahren (§ 106 BGB). Ein 14 jähriger wäre also beschränkt Geschäftsfähig, braucht aber für die meisten Geschäfte die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (Erziehungsberechtigter). Ausnahme sind bareinkäufe des täglichen Lebens (z.B. beim Bäcker) oder Dinge, die unter den sogenannten Taschengeldparagraphen i.F.d. § 110 BGB fallen. -> d.h. erwirbt ein Minderjähriger ein Diablo 3 Item mit seinem eigenen Taschengeld, ist das Rechtsgeschäft wirksam und dementsprechend durchsetzbar.
Dies ist aber ohne Gewähr - kann auch sein, dass es irgendwo im BGB noch eine Norm gibt, die dieses Rechtsgeschäft nach oben hin begrenzt, ich bin wie gesagt kein Jurist - würde auf jedenfall Sinn machen ;)

Diese Grenze gibt es in Form von Auslegung bzw. Rechtsprechung - und wäre hier sicherlich erreicht, da Level-14-Gems angesichts der Farmzeit von ~4 Jahren schließlich neunstellig gehandelt werden. Oder aber, wenn die Eltern es von vornherein dem Kind verboten haben, von seinem Taschengeld virtuelle Items zu kaufen.

Und kann man die überhaupt kaufen, oder handelt es sich nur um Nutzungsrechte?

BIS EIN MOD WEINT



€:

Versteh ich nicht ganz. Wenn sich der Marktpreis zwischen zwei Tournieren ändern, dann kann man nicht Anfechten zuviel oder zuwenig bezahlt zu haben. Ich gahe ja auch nicht am Diensttag zu meinem Tankwart, wenn ich am Montag getankt habe und möchte meine paar Cent zurück, wenn sich der Preis gesenkt hat.
Oder verstehe ich deine Frage gerade überhaupt nicht?

Ah, ich dachte schon, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe - die Preisschwankung ist natürlich nicht Berechtigung zur Anfechtung, sondern lediglich Anlass. Das Kind hat den Gem umsonst genutzt während er teuer ist, ficht an, und kann ihn nach der Dupewelle nun billig einkaufen, ohne vorher verzichten zu müssen.

So wie du die Frage verstehst, hättest du natürlich Recht. Mit Ausnahmen. Störung der Geschäftsgrundlage und so.




[OFFTOPIC]

Ich studiere zwar auch kein Jura, aber 50€ - 20€ = 30€. Daran gibt es nichts zu rütteln. Wenn also Person A bei B ein Item i für 50€ kauft, ein Irrtum vorliegt und A den Kaufvertrag anfechtet. Dann B das i wieder aushändigt, dafür von B die 50€ bekommt, B das i wieder ins Auktionshaus stellt und das neue höchste Gebot nur 20€ erzielt, dann ärgert sich B.
Er ärgert sich besonders, wenn an der ersten Auktion noch eine Person C beteiligt war, die mit 49,00€ "nur" das zweithöchste Gebot abgegeben und somit den Zuschlag nicht erhalten hat.
Da das ganze aber eine Auktion ist, kann ich dazu nichts genaueres sagen.

Du triffst den Nagel auf den Kopf. Hätte C zunächst 49€ geboten, ich den Zuschlag bekommen und dann doch angefochten, und C sein Angebot mittlerweile zurückgezogen - dann müsste ich ihm den entgangenen Gewinn ersetzen.

Bei einem lediglich durch Nichtzustandekommen des Tauschgeschäfts entgangenen Gewinn bezweifle ich das.


[/OFFTOPIC]
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnte sein, dass der Umtausch von € in E-Balance um im RMAH einkaufen zu können, von der Bedingung abhängig gemacht wird, dass man volljährig ist oder noch direkter, die Prüfung über das Battlenet erfolgt, wo meines Wissens nach das Geburtsdatum hinterlegt ist.

Sollte in einem Fall, ich konstruiere mal, ein beschränkt Geschäftsfähiger (7-17 Jahre) sich zu Blizzard als Volljähriger ausgeben, dann mit der Kreditkarte des Papas für 800€ E-Balance erwerben um ein Item zu kaufen, um dann festzustellen, dass es ihm dann doch nicht gefällt und er das Rechtsgeschäft anfechtet (oder der Vater als Vertretungsberechtigter dies tut), dann sagt Blizzard, er ist volljährig, der Spieler sagt, nein, stimmt nicht, hab falsche Angaben gemacht, ja, dann, würde es nur eine Chance auf Rückabwicklung geben im Klageverfahren, und wer macht das bitte ?? Der Vater wird sich auch denken, Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren, das kostet erstmal, und wie lange dauert der Rechtsstreit...

Sollte der Jugendliche aus eigenen Geld-Mitteln den Mist verzapfen und kein Papa dahinter stehen dann schwinden die Möglichkeiten gleich ins nirgendwo, wie soll er das bezahlen ?

Praktisch gesehen bedeutet dass, kaufst du erstmal, egal für wieviel, ist das Geld weg und bleibt da auch.
 
Und kann man die überhaupt kaufen, oder handelt es sich nur um Nutzungsrechte?

BIS EIN MOD WEINT

Es handelt sich um Nutzungsrechte, daher geht es nicht um einen Kaufvertrag im Sinne von § 433 BGB, allerdings ist das für die von uns besprochenen Mängel in der Willenserklärung nicht von Bedeutung.
Na in dem Fall ist ihm der Gewinn ja nur durch das Geschäft entgangen, das du wirksam angefochten hast. Sagen wir also, das Item wäre nie verkauft worden - sein entgangener Gewinn im Bezug auf dich läge bei 50€ (minus Wert der Sache). Die Anfechtung würde dir also überhaupt nichts bringen, du würdest auf deinem Erklärungsirrtum sitzen bleiben.

Ich glaube nicht, dass du in diesem Fall Schadensersatz zu leisten hättest.
Also es gibt wie gesagt ein positives Interesse und ein negatives Interesse. Erst einmal schauen wir uns das positive Interesse an, also den Erfüllungsschaden. Welcher Scahden ist dem Anderen entstanden, dadurch, dass der Vertrag nicht erfüllt worden ist? Die Andere Person ist so zu stellen, als wenn der Vertrag erfüllt worden wäre. Wäre der Vertrag durchgezogen worden, wäre das Item für 50€ statt für 20€ verkauft worden -> 30€ sind der Erfüllungsschaden, das positive Interesse.

Das negative Interesse ist der Vertrauensschaden, der dem Anderen entstanden ist, weil er auf die Gültigkeit des Vertrages vertraut hat. Dies ist hier nicht weiter von Bedeutung.

Wenn das Item nie verkauft worden wäre, muss man sich fragen warum.
Weil er es nicht mehr losbekommt? -> Vertrauensschaden
Weil er es doch behalten will? -> seine Entscheidung

Diese Grenze gibt es in Form von Auslegung bzw. Rechtsprechung - und wäre hier sicherlich erreicht, da Level-14-Gems angesichts der Farmzeit von ~4 Jahren schließlich neunstellig gehandelt werden. Oder aber, wenn die Eltern es von vornherein dem Kind verboten haben, von seinem Taschengeld virtuelle Items zu kaufen.
Dann ist das Rechtsgeschäft nichtig, allerdings muss man sich fragen, wie realistisch das ist, dass ein 14 jähriger einen neunstelligen Betrag über den Blizzardaccount bezahlt. Letztendlich sind hier aber Minderjährige schützenswert und nciht du als Händler, d.h. du bekommst den Gem zurück und der Vertrag ist von anfang an nichtig.
 
Wer damit wirklich kommerziell Kohle machen will oder bereits nebenher ein Kleingewerbe führt, sollte an die 17500€-Grenze für die Umsatzsteuer denken. Denke nicht, dass man das alleine durch Itemauktionen als einzelner erwirtschaftet, aber wer schon nebenher selbstständig arbeitet und nahe dieser Grenze liegt, sollte ggf. mal nachrechnen. Wer hier vergisst 19% MwSt mit Monatsabrechnung abzuführen kann hier schnell in Teufels Küche kommen.

Quelle: UstG § 19
 
Sollte der Jugendliche aus eigenen Geld-Mitteln den Mist verzapfen und kein Papa dahinter stehen dann schwinden die Möglichkeiten gleich ins nirgendwo, wie soll er das bezahlen ?

Praktisch gesehen bedeutet dass, kaufst du erstmal, egal für wieviel, ist das Geld weg und bleibt da auch.
Um das zu verhindern, wird es wahrscheinlich nötig sein erstmal auf seinen Bezahldienst einzuzahlen (oder direkt an Blizzard; weiß grad nciht wie das funktioniert) um überhaupt genügend E-Balance zu haben um überhaupt im $-Auktionshaus irgendwelche Beträge bieten zu können.
 
Es handelt sich um Nutzungsrechte, daher geht es nicht um einen Kaufvertrag im Sinne von § 433 BGB, allerdings ist das für die von uns besprochenen Mängel in der Willenserklärung nicht von Bedeutung.

Nicht bei den Willensmängeln, aber inwiefern ein Itemshop befugt ist diese Nutzungsrechte weiterzuvertreiben und inwiefern man als Kunde dann an sein Wort gebunden ist, ist eine interessante Frage.


Also es gibt wie gesagt ein positives Interesse und ein negatives Interesse. Erst einmal schauen wir uns das positive Interesse an, also den Erfüllungsschaden. Welcher Scahden ist dem Anderen entstanden, dadurch, dass der Vertrag nicht erfüllt worden ist? Die Andere Person ist so zu stellen, als wenn der Vertrag erfüllt worden wäre. Wäre der Vertrag durchgezogen worden, wäre das Item für 50€ statt für 20€ verkauft worden -> 30€ sind der Erfüllungsschaden, das positive Interesse.

Das negative Interesse ist der Vertrauensschaden, der dem Anderen entstanden ist, weil er auf die Gültigkeit des Vertrages vertraut hat. Dies ist hier nicht weiter von Bedeutung.

Wenn das Item nie verkauft worden wäre, muss man sich fragen warum.
Weil er es nicht mehr losbekommt? -> Vertrauensschaden
Weil er es doch behalten will? -> seine Entscheidung

Das ist der Punkt. Würde der Erfüllungsschaden ersetzt, der Partner also so gestellt, als wäre das Geschäft ordnungsgemäß vonstatten gegangen, wäre eine Anfechtung in den meisten Fällen witzlos.

Woher hast du, dass das positive Interesse ersetzt würde?



Dann ist das Rechtsgeschäft nichtig, allerdings muss man sich fragen, wie realistisch das ist, dass ein 14 jähriger einen neunstelligen Betrag über den Blizzardaccount bezahlt. Letztendlich sind hier aber Minderjährige schützenswert und nciht du als Händler, d.h. du bekommst den Gem zurück und der Vertrag ist von anfang an nichtig.

Ja, da hatte sich Sarkasmus eingeschlichen.
 
Hab mal Steuer- und Zivilrecht studiert :read:, und bin in praktischer Tätigkeit auf diesen Gebieten tätig, deshalb erlaube ich mir mal eine Antwort :hy::

1. Muss man regelmässige Einnahmen aus D3 ab einer bestimmten Höhe versteuern?
Nicht regelmäßige Einnahmen, sondern unregelmäßige Gewinne (ein Unterschied). Fallen beim Handel Gewinne an, ist der Gewinn als "Gewinn aus sonstige Einkünfte" zu versteuern (dem Grunde nach). Dieser ist steuerfrei, wenn der Gewinn weniger als 600€ betragen hat (also 599,99€), § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG. Beträgt dein Gewinn 600€, ist dieser dem Grunde nach voll zu versteuern. Es handelt sich hier um eine Freigrenze, keinen Freibetrag.
Dann kommt aber hinzu, bist du beispielsweise Schüler, Student oder arbeitslos und hast dadurch keine anderen Einkünfte als die in D3, ist die Veranlagungspflicht erst ab einem Gewinn von mehr als 8.004 € (als Existenzminimum vom steuerlichen Zugriff freigestellt => Grundfreibetrag) gegeben.
Damit dürfte für 99,999% der Spieler das Thema steuerlich erledigt sein.


2. Wird der Hartz4 Satz um den eingenommen Betrag gekürtzt wenn das Amt dahinter kommt?
Hmm, im SGB kenn ich mich nicht aus, aber solange du die E-Balance nicht in € tauschst, gibt es keine Probleme. Auch eine Gutschrift auf Paypal weckt keine schlafenden Hunde. Wer natürlich der Oberskiller ist und High-End-Items vertickt und sich die Erlöse auf das Geldkonto auszahlen lässt, dürfte bei Vorlegen der Kontoauszüge mit Nachfragen konfrontiert werden.

3. Muss ich, wenn ich ein 1000 Euro teures Item kaufe wirklich dafür gerade stehen?
Praktisch ja, vorher hast du ja dann schon die 1000€ in E-Balance umgewandelt und diversen Bedingungen zugestimmt.

4. Wo ist die Grenze bei einem irrtümlichen Kauf? "1 Euro.. egal, 10 Euro... Mist, aber 500 Euro.... neeee das Zahl ich nicht!"
Wie gesagt, siehe Punkt 3 und auch meinem Vorpost.

5. Was ist mit dem gesetzlichen Rückgaberecht?
Gibts nicht, da du mit E-Balance und nicht mit Euro ein Item kaufst, was du mit E-Balance dann machst ist deine Sache. Sollte es doch zivilrechtlich als Kauf durchgehen, gibts das Widerrufrecht trotzdem nicht, da du auf der RMAH-Plattform mit einer Privatperson gehandelt hast. Das Widerrufsrecht bedingt zwingend auf der Seite des Verkäufers einen gewerblich tätigen Verkäufer.

6. Fällt D3 damit nicht unter das Glücksspielgesetz?
Nein.

7. Verhält es sich wie bei E-Bay, so dass Käufer, solange kein Gewerbe vorhanden oder nicht in Massen gehandelt wird, keine Sorgen haben müssen?
Ja.

Die Antworten erheben kein Anspruch auf Vollständigkeit, praktisch wird´s aber so laufen. :D
 
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