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Auktionshaus, Steuern, Rechtliches

Ich glaube wir lassen das Thema besser ruhen, bis wir die EULA zum AH vor uns haben und sehen, wie diese "E-Balance" gehandhabt wird, oder ob es sich doch um Euronen für uns handeln wird.
Denn bisher spekulieren alle darauf, dass so sein wird wie bei anderen Spielen, in welchen der Betreiber Items gegen E-Balance verkauft.
Im Übrigen wird es für den Otto-Normal-Spieler, welcher keine tausende von Euros verdient und sich auch net bei Blizzard beschweren will, auch relativ egal sein. Die steuerlichen Einwände wurden ja bereits erörtert.
 
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@ Mugiwara

E-Balance wird in USD angegeben (s. diverse Screenshots), damit kannst du auch Waren im BlizzardStore kaufen... kommt da etwa auch kein Kaufvertrag zustande?
Sorry, aber du verrennst dich da gerade gewaltig... kein Richter würde deinen Monopoly-Vergleich akzeptieren.

Und noch mal... alles rein hopythetisch :)

wenn du damit was im blizzard shop kaufst, und da steht: "200 e-balance = 50$" ist das was anderes.

mir ging es rein um die auktionen im ah. nicht um den blizzard shop.

und die auktionen im ah sind nichts anderes als monopoly...
 
und die auktionen im ah sind nichts anderes als monopoly...
Also ich habe noch nie Monopoly gespielt, indem ich meine 30k-Startkapital gegen x€ eingetauscht habe und bei Spielende mein Guthaben zum gleichen Wechslkurs zurückgetauscht habe... und wenn du das mit deinen Kumpels machst, ist das was anderes, wie wenn eine Firma eine Plattform im großen Stil dafür bereithält. Da könnte ich auch einen "gebengelten Apfel" mit einem Diebstahl eines bewaffneten Satelliten vergleichen... beides ist laut StGB Diebstahl, Unterschiede zwischen Waffenbesitz und Mundraub können wir ja ignorieren.</ironie>
 
Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass e-Balance eine eigenen Wechselkurs haben soll... Auf allen Screenshots, die bisher gezeigt wurden, steht neben den items im AH ein Preis mit "$" Zeichen, bei uns wird's dann wohl "€" sein.
Dein Kontostand ist identisch mit dem von dir eingezahlten Betrag und zwischen blizzardstore und rmah gibt es rechlich keinen Unterschied, was den KV angeht.

Haus- und schiffskäufe unterliegen einer bestimmten formvorschrift, aber mir ist nicht bekannt, dass sie "in einer währung" bezahlt werden müssen. Geld erleichtert nur vieles.
 
Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass e-Balance eine eigenen Wechselkurs haben soll... Auf allen Screenshots, die bisher gezeigt wurden, steht neben den items im AH ein Preis mit "$" Zeichen, bei uns wird's dann wohl "€" sein.
Ich habe dazu noch die Aussage im Ohr, das Handeln im Geld-Auktionshaus werde nur in den Ländern und mit den Währungen möglich sein, die Blizzard akzeptiert.

Außerdem wird es auch gar nicht nötig sein E-Balance in verschiedene Währungen umzurechnen. Und wenn doch, dann betrifft es uns nicht.
 
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Also ich habe noch nie Monopoly gespielt, indem ich meine 30k-Startkapital gegen x€ eingetauscht habe und bei Spielende mein Guthaben zum gleichen Wechslkurs zurückgetauscht habe... und wenn du das mit deinen Kumpels machst, ist das was anderes, wie wenn eine Firma eine Plattform im großen Stil dafür bereithält. Da könnte ich auch einen "gebengelten Apfel" mit einem Diebstahl eines bewaffneten Satelliten vergleichen... beides ist laut StGB Diebstahl, Unterschiede zwischen Waffenbesitz und Mundraub können wir ja ignorieren.</ironie>

und du versteht offensichtlich nicht, wa sich schreibe.

mir geht es nicht um das umtauschen von e-balance in euro.
sondern um den tausch von e-balance gegen items. das ist ein himmelweiter unterschied.

e-balance ist keine währung, sondern ein von blizzar geschaffenes virtuelles gut. genauso wie die items bei d3. nun tauscht du in einem spiel punkte die durch das spiel geschaffen wurden, gegen ein item aus diesem spiel.

d.h. du tausch bei monopoly das geld gegen eine straße. gleiches prinzip, und ich glaube nicht, dass du dann bei monopoly hingehen kannst und sagen: "hey, ich mach von meinem 2 wöchigen rücktrittsrecht gebrauch, gib mir mein geld, du kriegst deine straße wieder".

wenn du dann hingehst und die e-balance gegen euro tauscht, und mit den euro dann was weiß ich was kaufst, dann entsteht nen kaufvertrag nach bgb.

wenn das so wäre wie ihr meint, dann müsste ich ja auch bei heroes of newerth, oder league of legends hingehen können, und irgendwas für meine erspielten münzen, und punkte kaufen(die kann man auch für richtige euro kaufen), und dann nach 1 woche sagen: "hey, ich trete von dem kaufvertrag zurück, ihr könnt den helden wieder von meinem account löschen, will ihn nich mehr spielen).

es entstehen einfach keinerlei rechte für denjenigen der irgendetwas mit einer spielwährung in einem spiel erwirbt.

und nur weil da euro neben steht, heißt das noch lange nichts. solange du nicht in euro, sondern in spielwährung bezahlst, juckt das keine sau.
 
Ich sags gern noch mal:
e-balance IST eine Währung, und zufälliger Weise hat Sie sogar die Einheit US-$ :eek:
Was ist mit Paypal, Neteller, Online-Pokeranbietern?? Genau das gleiche, überall liegt digitales Geld, welches zum Kauf von Sachen und Rechten genutzt werden kann.
E-Blance ist Geld auf einem Konto, das BLizzard eingeführt hat, um sämtliche Transaktionen in ihrem Universum zu vereinfachen (bzw. um eine eigene Grundlage zu haben und nicht auf Drittanbieter angewiesen zu sein oder gar das private Girokonto mit jeder Transaktion zu belasten).

Zum Thema Kaufvertrag (Lizensvertrag, Kauf einer Lizens) habe ich selbst gerade mal google bemüht. Man findet viel interessante Lektüre, z.B.

Ein Thema für Juristen

Inzwischen haben sich vor allem in den USA und in Korea Juristen Gedanken über die rechtliche Beurteilung gemacht. Die Diskussion dreht sich überwiegend um die Frage, ob Spieler oder Spieleanbieter „Eigentum“ an den virtuellen Gegenständen haben beziehungsweise erwerben. Viele Spieler sind der Ansicht, Eigentümer derjenigen Items zu sein, die sie ordnungsgemäß erspielt haben. Innerhalb der Spielumgebung können sie auch sicherlich als virtuelle Eigentümer gelten. Aber wie sieht es innerhalb der realen Welt und ihren rechtlichen Gegebenheiten aus?

Nach deutschem Recht ist die Frage ziemlich komplex. Virtuelle Items sind keine Sachen im Sinne von körperlichen Gegenständen, sondern abgrenzbare Teile eines Spiels, also eines Computerprogramms. Was zwischen den Spielern beim Verkauf von virtuellen Items abgeschlossen wird, ist dennoch eine Art Kaufvertrag - aber nicht über eine Sache, an der Eigentum verschafft werden müsste, sondern über einen nichtkörperlichen Gegenstand, genauer gesagt über die Möglichkeit der Nutzung eines virtuellen Items in einem bestimmten Spiel. Wer ein Item verkauft, verpflichtet sich, dieses auch zu übertragen und hat im Gegenzug Anspruch auf den Kaufpreis. Beide Ansprüche bestehen aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Handelspartnern und können notfalls vor Gericht geltend gemacht werden.

oder

Ein Vertrag ist ein Vertrag

Unabhängig davon, ob der Spieleanbieter den Weiterverkauf von virtuellen Items wirksam verbieten kann, ist der Handel zwischen den Spielern auf jeden Fall kein rechtsfreier Raum. Das heißt nicht, dass ein spielintern „gediebter“ Glitzerstab auch im Rechtssinn gestohlen sei: Ein Diebstahl kann nur an Sachen begangen werden, virtuelle Gegenstände sind aber keine Sachen. Wer sich aber verpflichtet, einen bestimmten virtuellen Gegenstand oder einen Account zu übertragen, muss diesen real vereinbarten Vertrag auch erfüllen. Tut er das nicht, hat sein Vertragspartner zumindest einen Anspruch auf Rückzahlung. Wer dabei täuscht, muss mit einer Bestrafung wegen Betrugs rechnen, ungeachtet der zivilrechtlichen Ansprüche, denen er sich aussetzt. Das ist im Unterschied zu anderen hier angesprochenen Rechtsfragen auch unstreitig. Im Übrigen kann man Spielern, die virtuelle Items kaufen oder verkaufen, nur raten, in der virtuellen Welt nicht weniger vorsichtig zu sein als in der realen: Wer einen Anspruch einklagen will, braucht Beweise. ICQ-Protokolle beispielsweise eignen sich dazu vor Gericht denkbar schlecht. E-Mail-Nachrichten sind etwas besser - sofern ihre Verfasserschaft nicht erfolgreich abgestritten werden kann. Im Zweifelsfall ist es am besten, sich eine beabsichtigte Transaktion noch einmal in allen Einzelheiten ausdrücklich bestätigen zu lassen.

hier gefunden:
Handel mit Spiel-Accounts und virtuellen Gegenständen | c't
Pamela Koch, Die rechtliche Bewertung virtueller Gegenstände auf Online-Plattformen
http://www.hans-bredow-institut.de/webfm_send/87
...



Um deinen Monopoly-Vergleich aufzugreifen:
Wenn sich zwei Menschen einigen, zwei Sachen gegeneinander zu tauschen, kann das durchaus als Kaufvertrag dargestellt werden; also auch bei Monopoly.
Dass sich bei Monopoly keiner auf's BGB beruft, liegt nicht daran, dass es nicht ginge, sondern dass es schwachsinnig wäre :)
 
sollen wir wetten, dass es nicht geht? KEINE Staatsanwaltschaft dieser Welt würde darauf eingehen, die würden dich auslachen, und nach hause schicken.

und ich geb dir brief und siegel drauf, dass du keinerlei rechte hast, wenn du irgendwas im diablo 3 ah kaufst.
das item bekommst du so oder so. aber es gibt weder rücktrittsrechte, noch sonst was. oder glaubst du nun im ernst, dass du rein theoretisch nach 1 woche sagen kannst? hmm, ne das item gefällt mir doch nicht, ich mache von meinem 2 wöchigen rücktrittsrecht gebrauch.

UND selbst wenn es rein theoretisch so wäre, würdest du das vor keinem gericht der welt durchsetzen können.

und nochmal: Es ist sehr wohl ein unterschied ob du mit e-balance oder mit € bezahlst.

Bei onlinepoker, paypal usw. hast du aber Euro oder halt Dollar. Oder welche Währung au immer. Es gibt keine eigene paypal währung.

E-Balance ist das selbe wie die müzen und die punkte in hon und lol. wenn du dir e-balance für reales geld kaufst, hast du alle rechte. d.h. du kannst theoretisch au vom kaufvertrag zurücktreten und son blödsinn.
Aber was du mit der E-Balance dann machst, ist sowas von egal.

Da du dann eben nicht mehr Reales Geld gegen einen Account oder ein Item tauscht, sondern 2 künstlich geschaffene virtuelle Dinge gegeneinander tauscht. Das ist nichts anderes als ob du dein Schwert der Apokalypse gegen Das Schild des Donners von wem anders tauscht.
e-balance ist keine währung!

ich kann auch hingehen und auf meiner webside schreiben: "3 Glasmurmeln sind 2€ Wert" sind glasmurmeln dadurch nun ne anerkannte Währung?

E-Balance gilt nur für Blizzard. Du kannst nirgendwo hingehen und sagen: "hey, ich hab hier 250 e-Balance, dafür will ich nun meine Tankfüllung bezahlen.

Der einzige der diese e-balance annimmt ist blizzard. wie gesagt, siehe münzen und hon, und punkte in lol. exakt das selbe prinzip.

UND E-balance ist einfach kein digitales Geld im eigentlichen Sinne. Auf deinem PAy-Pal konnte zahlst du von deinem Konto Euro ein und auf deinem PAy-Pal account hast du dann die eingezahlten Euro.
Das ist was komplett anderes. Wenn E-Balance wirklich eine Währung wäre, würde Blizzard ja künstlich Geld produzieren, welches vorher nicht im Umlauf war.
D.h. deine E-Balance sind nen scheiß dreck wert und interessieren keine Sau. Der einzige der dir dafür reale Euro gibt, ist Blizzard selbst.


edit: um das nochmal näher auszuführen: E-Balance ist schon eine Währung. Aber Eine virtuelle Spielewährung. Das ist nichts anderes, als die Goldmünzen die von den normalen Monstern in Diablo droppen. Nur weil Blizzard dir dafür Euro gibt, ändert das rein garnichts an der Sache.
 
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Bitte, nenne mir eine Quelle, die deine Vermutung belegt, dass man mit e-balance keine Kaufverträge schließen kann...
Von Rücktrittsrechten und Gewährleistung habe ich nie gesprochen, es handelt sich im RMAH um Auktionen von Privatpersonen...

Nach deiner Logik ist es kein Kaufvertrag, wenn du mit e-Balance im BlizzardStore einen Lizens-Key für ein Spiel kaufst... "keine reelle Währung" und nur ein "virtuelles Recht". Das stimmt einfach nicht.


Und ganz nebenbei... Staatsanwaltschaft?? Reden wir jetzt über Körperverletzung? :D
 
wenn du einen kaufvertrag brichst, verstößt du nicht nur gegen privatrecht, und somit schaltet sich auch die staatsanwaltschaft ein.

ich habe nie behautpet, es wäre kein Kaufvertrag. Sondern nur, dass du einfach keinerlei rechte nach bgb geltend machen kannst, wenn du im auktionshaus von diablo 3 nen item für e-balance kaufst.

und wenn du damit im blizzardstore einen realen gegenstand kaufst, ist das wieder was komplett anderes und davon hab ich in keinem meiner absätze geredet.
 
Kaufvertrag brechen? wie soll das im RMAH gehen? Okay, du akzeptierst, dass es sich um Kaufverträge handelt, um deine Staatsanwaltschaft zu rechtfertigen, wenn wir über Monopoly sprechen? Respekt :P


BEI Geschäften im Ingame-AH kommt kein Kaufvertrag zu stande! Das heißt, hier über Rücktritt usw. zu sprechen ist vollkommen sinnlos, weil wie gesagt, garkein Kaufvertrag zu stande kommt.
Weil ihr vergesst: Im AH bezahlt man nicht mit Euro, sondern mit E-Balance. Man tauscht also E-Balance gegen ein Virtuelles Item. D.h. es werden 2 künstlich geschaffene Dinge gegeneinander getauscht.
Somit gilt hier kein BGB, oder HGB oder sonst was, denn dafür muss reales Geld im Spiel sein.
D.h. die ganzen Diskussionen hier sind vollkommen für die Katz, da ihr von falschen Annahmen ausgegangen seid.
Auch Steuern muss man somit natürlich nicht Zahlen, solange es nur bei E-Balance bleibt. da kannste auch E-Balance im wert von 1.000.000. € haben, solange es nur E-Balance sind, musste dafür keine Steuern zahlen. Weil E-Balance einfach nur ein künstlich Geschaffener gegenstand ist, wie z.B. auch die Silbermünzen bei Heroes of Newerth oder sonst was.

ERST wenn man sich diese E-Balance gegen reales Geld auszahlen lässt, muss man sich über Steuern usw. gedanken machen.

mir ist klar dass ein kaufvertrag im prinzip nichts weiter ist, als 2 übereinstimmende willenserklärungen. aber wenn man deiner logik weiter folgt, würde ja auch wenn man monopoly spielt und ne straße kauft ein kaufvertrag nach bgb/hgb zustande kommen. Und das ist einfach vollkommener schwachsinn. Ende der Geschichte.

ich habe nie behautpet, es wäre kein Kaufvertrag. Sondern nur, dass du einfach keinerlei rechte nach bgb geltend machen kannst, wenn du im auktionshaus von diablo 3 nen item für e-balance kaufst.


Sind wir uns einig, dass du dir laufend widersprichst, es sich natürlich um einen Kaufvertrag handelt, und wir beide der Meinung sind, dass die Rechte des Käufers ohnehin nicht greifen, weil es sich um Privatverkäufe handelt? ;)
 
Zum einen wird es eine nichtherausgabe eines virtuellen Gegenstands nicht geben, da man nur Items einstellen kann, die sich im eigenen Inventar befinden und nur mit E-Balance geboten werden kann, die man bereits auf seinem Account hat.

Und ob es sich um einen Kaufvetrag handelt oder nicht ist in jedem Fall unwichtig, weil selbst wenn ein Kaufvertrag zustande kommt, stellt sich folgende Frage:
Wenn ein Franzose von einem Deutschen über einen US-Server ein Item kauft, welches Gesetzbuch gilt dann? Das französische, das deutsche, oder das amerikanische?
Richtig: keins davon.

Blizzard kann und wird von vornherein sämliche etwagigen Rechte die irgendwer an ihnen haben könnte, ausschließen, weil sie gar nciht an dem Handel beteiligt sind.
Wirst du also bestohlen oder betrogen, kannst zu schonmal gar nicht Blizzard anklagen. Aber das ist ja klar.
Kann man seinen Handelspartner anklagen? Welche Rechte hat ein Käufer/Verkäufer? Welche Pflichten hat ein Käufer/Verkäufer?

Das ist eine Grauzone. Bevor es nicht ein (Staatengemeinschaft)-weites Internet-Handels-Gesetz gibt, hat man die Popokarte gezogen. Und mit (Staatengemeinschaft) meine ich nicht Deutschland, oder EU, oder Europa, sondern genau das Gebiet welches Händler an einem Auktionshaus zusammenbringt.
(Wenn Blizzard also einen Realm für Deutschland einrichtet, dann nur Deutschland; wenn Blizzard also einen Realm für Mitteleuropa einrichtet, dann nur Deutschland, Österreich, Schweiz, Lichtenstein, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Dänemark.)
 
Wenn ein Franzose von einem Deutschen über einen US-Server ein Item kauft, welches Gesetzbuch gilt dann? Das französische, das deutsche, oder das amerikanische?
Richtig: keins davon.
Ah, das muss ich mir merken. Wenn ich auf US-Boden einem Franzosen per Handschlag unter Zeugen verspreche ihm für seine x Mio Euro, die er mir gegeben hat, seine ihm zustehenden x kg Gold auszuhändigen, muss ich mich nicht dran halten, weil ja kein Gesetzbuch für uns gilt... mal im Ernst, ist doch blödsin. Es gibt einige Möglichkeiten auf eine gemeinsame Rechtsbasis zu kommen: Entweder Gerichtsstand der Handelsplattform (in unserem Falle Blizzard EU in Frankreich) oder man geht vom Gerichtsstand des Verkäufers aus oder man lässt es drauf ankommen, wer den verklagen möchte und muss ihn natürlich beim Gerichtstand des Angeklagten verklagen (sonst müsste er im Zweifelsfall ja erstmal einen Auslieferungsantrag stellen...).

Ich find den Artikel der c't übrigens sehr interessant unter veranschaulichst, dass letztlich bisher noch nicht viel passiert ist, weil es praktisch fast unmöglich ist eine gesetztliche Grundlage zu finden... diese kann sich aber ganz schnell bieten, wenn es das erste Urteil eines LGs oder gar OLGs gibt womit Druck auf die Politik ausgeübt wird dieser rechtlichen Grauzone Klarheit zu verschaffen. Es gibt auch auf EU-Ebene bestreben Bürgerrechte im Internet zu erhalten (Quelle).

Fazit: Wir können heute noch nicht sagen, was in einem halben Jahr Recht sein wird im Bezug auf RMAH in D3.
Nur eines können wir mit ziemlicher Sicherheit sagen: Wo kein Kläger, da kein Beklagter. ;)
 
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Der entgangene Gewinn wären ja die Differenz aus dem von mir angebotenen 50€ und den 20€, die letztendlich dann noch ein Anderer dafür bezahlt hat -> also 50€-20€ = 30€ in dem Fall.

Was Minderjährigengesetz angeht bin ich kein Experte - nur soviel: Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt. Die Beschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt ab 7 Jahren (§ 106 BGB). Ein 14 jähriger wäre also beschränkt Geschäftsfähig, braucht aber für die meisten Geschäfte die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (Erziehungsberechtigter). Ausnahme sind bareinkäufe des täglichen Lebens (z.B. beim Bäcker)

Das ist so nicht ganz richtig. Ein beschränkt geschäftsfähiger braucht IMMER die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters, da er nur Geld ausgeben darf, was IHM zu freien Verfügung überlassen wurde ( wie z.B. das Taschengeld). Wenn die Eltern also hingehen und sagen dass die Brötchen von Geld gekauft wurden was der Jugendliche nicht zur freien Verfügung hatte ist das Rechtsgeschäft nicht wirksam.

Theoretisch können Eltern von einem 16 Jährigen, der eine Ausbildung macht einfordern, dass er seine gesamte Ausbildungsvergütung abgeben muss, da seine Eltern ihm zunächst gestatten müssten das Geld frei ausgeben zu dürfen.
 
Ich denke du hast nicht ganz unrecht Zumindest wenn es sich um beträge handelt die unverhältnissmässig zum Taschengeld stehen.
Wenn also ein Kind 500 Euro in E-Balance umtauscht und die Eltern das Nachträglich nicht genemigenvermute ich das Blizz Dieses Geld zurückgeben muss.Den Account von dem aus gekauf wurde, würde blizz warscheinlich sperren (da ja gegen die Bestimmungen verstoßen wurde) und vieleicht sogar einen Praktikanten ran setzten um die gekaufen items wieder in den handel zu bringen... sollte der Schaden zu groß sein.
Problematisch wirds wenn Blizz Betrug richt. Wenn mit dem Geld also viel zu teure Items von einem Account aus der Selben Region gekauft wurden.... Sollte das Geld schon wieder nicht mehr auf dem ingame Konto sein kommt es warscheinlich zum Rechtsstreit...
 
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Das ist so nicht ganz richtig. Ein beschränkt geschäftsfähiger braucht IMMER die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters, da er nur Geld ausgeben darf, was IHM zu freien Verfügung überlassen wurde ( wie z.B. das Taschengeld). Wenn die Eltern also hingehen und sagen dass die Brötchen von Geld gekauft wurden was der Jugendliche nicht zur freien Verfügung hatte ist das Rechtsgeschäft nicht wirksam.

Theoretisch können Eltern von einem 16 Jährigen, der eine Ausbildung macht einfordern, dass er seine gesamte Ausbildungsvergütung abgeben muss, da seine Eltern ihm zunächst gestatten müssten das Geld frei ausgeben zu dürfen.


Hier führst du aber die Rechtssprechung gründlich ad absurdum...

Der Taschengeldparagraph meint nicht, dass die Eltern bei jedem Kauf des Kindes entscheiden müssten, ob das Geld genau hierfür überlassen wurde.
Vielmehr gilt, dass der Betrag ausschlaggebend ist, der frei überlassen wurde.
Sofern der Kauf in sinnvoller Relation zum Taschengeld steht, kann der Jugendliche damit wirksam Kaufverträge mit Wirkung für und gegen sich selbst schließen.

Ausbildungsvergütung gehört hier zwar nicht dazu, kann also von den Eltern grundsätzlich eingezogen werden, jedoch gilt hier wie so oft die Maßgabe "nur, wenns dem Wohl des Kindes dient"... In deinem Beispiel hört es sich eher nach Schikane an :)
 
Hier führst du aber die Rechtssprechung gründlich ad absurdum...

Der Taschengeldparagraph meint nicht, dass die Eltern bei jedem Kauf des Kindes entscheiden müssten, ob das Geld genau hierfür überlassen wurde.
Vielmehr gilt, dass der Betrag ausschlaggebend ist, der frei überlassen wurde.
Sofern der Kauf in sinnvoller Relation zum Taschengeld steht, kann der Jugendliche damit wirksam Kaufverträge mit Wirkung für und gegen sich selbst schließen.

Unter den Taschengeldparagraphen fällt alles was dem Kind zur freien Verfügung überlassen wurde (die Höhe bzw. der Betrag hängt natürlich vom Gutdünken und finanziellen Mitteln der Eltern ab). Mit diesen finanziellen Mitteln kann ein beschränkt geschäftsfähiger gültige Rechtsgeschäfte abschließen. Mehr hab ich nicht gesagt bzw. auch nix anderes gemeint als du hier geschrieben hast.
 
Dann hab ich's wohl nur falsch verstanden...

Das ist so nicht ganz richtig. Ein beschränkt geschäftsfähiger braucht IMMER die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters, da er nur Geld ausgeben darf, was IHM zu freien Verfügung überlassen wurde ( wie z.B. das Taschengeld). Wenn die Eltern also hingehen und sagen dass die Brötchen von Geld gekauft wurden was der Jugendliche nicht zur freien Verfügung hatte ist das Rechtsgeschäft nicht wirksam.

...würde bedeuten, der besagte Jugendliche hat gar kein Geld zur freien Verfügung?
 
Wenn ein Franzose von einem Deutschen über einen US-Server ein Item kauft, welches Gesetzbuch gilt dann? Das französische, das deutsche, oder das amerikanische?
Richtig: keins davon.

Ah, das muss ich mir merken. Wenn ich auf US-Boden einem Franzosen per Handschlag unter Zeugen verspreche ihm für seine x Mio Euro, die er mir gegeben hat, seine ihm zustehenden x kg Gold auszuhändigen, muss ich mich nicht dran halten, weil ja kein Gesetzbuch für uns gilt... mal im Ernst, ist doch blödsin.
Die Fälle kann man nicht vergleichen. In meinem Fall wird das Verwendungsrecht an einem virtuellen Gegenstand gehandelt und in deinem Fall wird zugesagt eine bereits bezahlte Ware irgendwann zu liefern.

Ich denke du hast nicht ganz unrecht Zumindest wenn es sich um beträge handelt die unverhältnissmässig zum Taschengeld stehen.
Wenn also ein Kind 500 Euro in E-Balance umtauscht und die Eltern das Nachträglich nicht genemigenvermute ich das Blizz Dieses Geld zurückgeben muss.Den Account von dem aus gekauf wurde, würde blizz warscheinlich sperren (da ja gegen die Bestimmungen verstoßen wurde) und vieleicht sogar einen Praktikanten ran setzten um die gekaufen items wieder in den handel zu bringen... sollte der Schaden zu groß sein.
Blizzard wird da gar nichts machen. Sie stellen nur die Plattform. Sie sind in keinster Weise an dem Handel beteiligt.

Wenn ein Nichtvolljähriger 500€ in E-Balance umtauscht. Dann hat er 500€ in E-Blance umgetauscht. Wo ist das Problem?
 
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