• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

bannwave?!!

Und wie soll Blizzard per HotFix einen Rechtsmangel bezueglich der EULA nachbessern?
Gar nicht, deshalb ist ein Umtausch ja auch rechtlich gesehen kein Problem.
Ausserdem hat Blizzard mit der Nachbesserung nichts zu tun, mit denen hat man keinen Vertrag abgeschlossen - den hat man mit dem Händler, der kann 3x nachbessern sonst Kohle zurück.
Bei Software die nicht von ihm stammt kann er nicht nachbessern also direkt Geld zurück.
Man kann ersatzweise auch mit den Hotfixes/Patches von Blizzard argumentieren wenn der Händler sich querstellt weil er ja nicht patchen kann - Blizzard hat mehr als 3x gepatcht, Rechtsmangel immernoch da, Geld zurück aber zackig.

Zumal ich wie gesagt gar nicht glaube, dass ein Rechtsmangel vorliegt. Die EULA gilt halt nicht, daher wird auch kein Recht des Kaeufers eingeschraenkt.
Ob die EULA gültig ist oder nicht ist dafür irrelevant, Blizzard nimmt sich Rechte gegenüber dem Kunden heraus die sie sich nicht herausnehmen dürfen und sind somit die "Dritte in Bezug auf die Sache".
Und das Recht ist privat, da nicht öffentlich (staatlich), 2 Rechtssubjekte (Ich + Händler) mit einem Rechtsobjekt (Spiel) und dann kommt plötzlich Blizzard und will mir was vorschreiben :irre:.

Die EULA ist doch kein Recht.
Natürlich ist sie das, man kann auch reinschreiben durch die EULA wirst du eine Banane :ugly:.
Ob das Recht dann auch gültig ist ist eine andere Frage, zuerst gilt die Privatautonomie.
 
.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was wäre, wenn ich vorhabe mir ein kleines Maschinchen zu basteln, dass ständig auf die Revanche-Taste (Barbaren-Skill) hämmert? Vielleicht 2-3 mal pro Sekunde, also nichts übermenschliches.
Wäre das auch botting?

Zum Thema:
Ich fänd es nur fair wenn diejenigen, welche wissentlich gegen die Nutzungsvereinbarung (und moralische Grundsätze) verstoßen, sich ein neues Spiel kaufen müssen wenn sie wieder spielen wollen.
Ich frag mich manchmal echt, was in den Köpfen mancher Menschen so vor geht. Machen sich den eigenen Spielspass kaputt, und den vieler anderer gleich mit.

Hätte Blizzard dieses "Rechtsproblem" nicht einfach umgehen können, indem sie auf die Verpackung des Spiels schreiben "Wer Cheatet oder Bots nutzt, fliegt" (sinngemäß)?

Das gliche ja amerikanischen Verhältnissen, wo auf jeder Mikrowelle stehen muss "Bitte keine Haustiere einschmeißen".
Ich denke hier könnte Blizzard einfach damit "Recht" bekommen, dass jeder, der das Spiel kauft, sich das selbst denken kann. Gesunder Menschenverstand und so...
 
Ich fänd es nur fair wenn diejenigen, welche wissentlich gegen die Nutzungsvereinbarung (und moralische Grundsätze) verstoßen, sich ein neues Spiel kaufen müssen wenn sie wieder spielen wollen.
Hätte Blizzard dieses "Rechtsproblem" nicht einfach umgehen können, indem sie auf die Verpackung des Spiels schreiben "Wer Cheatet oder Bots nutzt, fliegt" (sinngemäß)?
Ich denke hier könnte Blizzard einfach damit "Recht" bekommen, dass jeder, der das Spiel kauft, sich das selbst denken kann. Gesunder Menschenverstand und so...
................. :ugly:

1. April oder Troll oder ist das wirklich ernst gemeint? :lol:
 
Blizzard untersagt ja eigentlich jeglich third-paty-tools (dritt-/fremdanbietersoftware) und weist auf den möglichen ausschluss aus dem bnet hin.

Damit sollte der vorletzte post beantwortet sein
 
Blizzard untersagt ja eigentlich jeglich third-paty-tools (dritt-/fremdanbietersoftware) und weist auf den möglichen ausschluss aus dem bnet hin.

Damit sollte der vorletzte post beantwortet sein

und jeder der soetwas nutzt, sollte auch gleich komlett gesperrt werden. eventuell finden sich in dieser fraktion auch einige wieder, die sich über accounthacks gewundert hatten
 
Das wird garantiert so sein. (auf den zweiten teil bezogen)

Und die erste ban welle soll ja raus sein. Werden sicher noch einige folgen und warden vieleicht noch angepasst mit den gewonnen erfahrungen (entdeckte hacks)
 
was ein solcher ban beinhaltet, würde mich ja mal interessieren. 5 tage sperre ? oder gar "aus die maus" ?

ab besten jeden einzelnen der bescheisst oder sich nicht an die regeln hält bei wesentlichen dingen, sofort komplett sperren.

diese spinner haben d2 schon ganz alleine kaputt gemacht.
 
Wie passt jetzt das:

CommodoX schrieb:
Jain.
Das wäre problemlos möglich, wenn D3 gratis wäre.

Der Käufer hat aber natürlich auch Rechte, den er hat ja dafür bezahlt auf den Servern spielen zu könne.

mit dem:

Diablo® III Players Banned - Forums - Diablo III

zusammen?

Ich bleib (vorerst) bei meiner Aussage mit kleiner Änderung:

Auf gut deutsch steht dir also ein feuchter Händedruck (plus Pappschachtel, Handbuch und CD) zu für 50 €.

Denn wenn die EULA nicht gilt, da nicht bekannt bei Abschluss des Kaufvertrages, dann kann deren Inhalt (Bereitstellung der D3-Server) auch nicht vom Spieler eingefordert werden. Der Kunde hat also keine weiteren Rechte außer die Verfügung über die D3-Pappschachtel und Inhalt.

Oder?
 
was ein solcher ban beinhaltet, würde mich ja mal interessieren. 5 tage sperre ? oder gar "aus die maus" ?

Also so viel wie ich verstanden habe, wird das spiel auf deinem battle net account gesperrt (für immer) und man muss es sich neu kaufen + neuer battle net account (email darf auch nicht gleich sein, ob noch mehr, weiss ich nicht).
 
Denn wenn die EULA nicht gilt, da nicht bekannt bei Abschluss des Kaufvertrages, dann kann deren Inhalt (Bereitstellung der D3-Server) auch nicht vom Spieler eingefordert werden.
Steht in der EULA den, dass die D3-Server zur Verfügung gestellt werden?

Der Kunde hat ein Anrecht auf ein lauffähiges Produkt frei von Rechts- und Sachmängeln, ganz unabhängig von irgendwelchen EULA.
Dieses Recht muss er gegenüber dem Verkäufer geltend machen, Blizzard hat damit erstmal nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blizzard untersagt ja eigentlich jeglich third-paty-tools (dritt-/fremdanbietersoftware) und weist auf den möglichen ausschluss aus dem bnet hin.

Damit sollte der vorletzte post beantwortet sein

Ich rede nicht von Software, sondern von einer Maschine die auf meine Tastatur kloppt ^^
Der Gedanke ist rein Hypothetisch, ich habe natürlich nicht wirklich vor mir sowas zu basteln. Könnte ich auch gar nicht.

@ CommodoX
Der erste April ist ja noch nicht... oder schon vorbei. Und Trolle gibts doch gar nicht wirklich. Ob das ernst gemeint ist? Teils teils: Wenn es dich belustigt, dann nicht. Wenn aus meinem Rechtsunverständnis jemand einen nutzbringenden Gedankenansatz ziehen kann, dann darf er/sie es gerne ernst nehmen ;)

/Edit
Aha, jetzt weiss ich was du mit Troll meinst (Wikipedia lässt grüßen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist den ein "lauffähiges Produkt" ? Auch nach einem Ban ist dein D3 lauffähig du kannst dich blos nicht mehr im BNet einloggen ;)
 
Was ist den ein "lauffähiges Produkt" ? Auch nach einem Ban ist dein D3 lauffähig du kannst dich blos nicht mehr im BNet einloggen ;)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass auf der Packung nicht draufsteht "Einloggsimulator" :D.


Zum einen die Sachen von der Packung (find grad keinen Scan von der Verpackung) und zum einen die Werbeversprechen des Herstellers = Blizzard, da diese unter gewissen Umständen auch Teil des Kaufvertrages werden, die hierbei erfüllt sein dürften.
Und Blizzard hat mit allem geworben, nur nicht mit nem Einloggfenster :hy:.
 
Steht in der EULA den, dass die D3-Server zur Verfügung gestellt werden?

Ich zitiere wieder aus der EULA:

Blizzard stellt die Server und Software bereit, die für den Zugriff auf den Dienst erforderlich sind, bis das Spiel nicht mehr öffentlich verfügbar ist.

Ich lese das so :confused:

Der Kunde hat ein Anrecht auf ein lauffähiges Produkt frei von Rechts- und Sachmängeln, ganz unabhängig von irgendwelchen EULA.

Lauffähig im Sinne von "installierbar" und "startbar" ist es ja denke ich. Gut, die EULA ist ein Rechtsmangel, den man gegenüber dem Verkäufer geltend machen muss. Da er nicht nachbessern kann, nimmt er das Produkt zurück.

Aber woraus leitest du jetzt das ab:

Der Käufer hat aber natürlich auch Rechte, den er hat ja dafür bezahlt auf den Servern spielen zu könne.

Wenn das für dich heißt, dass man wegen dem o. g. Sach- oder Rechtsmangel das Produkt umtauschen kann (bzw. dazu ein Recht hat), dann schließe ich mich an.

Aber wie gesagt, dass man irgendein Recht auf die Bereitstellung der Server hat, da bleibe ich skeptisch.

mfg

edit:

Und Blizzard hat mit allem geworben, nur nicht mit nem Einloggfenster

Das ist wahr :D

Aber man muss fairerweise sagen, auch die Notwendigkeit vom Online-Sein und die Akzeptanz der EULA stehen auf der Packung. Wenn das keine rechtliche Substanz hat, kann ich mir schwer vorstellen das Screenshots auf der Packung da irgend einen anderen Stellenwert haben.

/Irrtum vorbehalten
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz einfach. Leute die sich durch Dupes,Hacks,Bots oder sonst was einen unfairen Vorteil gegenüber seinen anderen Mitspielern verschafft haben, gehören bestraft/gebant. Und zwar für immer.
 
@EULA - die EULA muss vorliegen, irgendein Verweis auf eine Homepage oder auf ein PDF auf der DVD ist irrelevant.
Link auf eine Homepage ist nur bei Onlinegeschäften gestattet wenn man bei Amazon oder so einkauft, aber nicht im Laden.
EULA auf der Packung aufgedruckt oder beliegend wie es Microsoft macht oder sie ist nichtig, so ist der Grundsatz.

Aber wie gesagt, dass man irgendein Recht auf die Bereitstellung der Server hat, da bleibe ich skeptisch.
Man kauft also eine Always-Online-Software und wenn es keine Server gibt hat man halt Pech gehabt? :lol:

Das Produkt wird beworben mit gewissen Funktionen und auf der Packung dürften auch noch einige Sachen draufstehen die man einfordern kann.
4er-Coop z.B. - wird ohne Server schwierig :p.

Liefert Blizzard das nicht, wendet man sich halt an den Verkäufer, der hat dann die Arschkarte.
Wobei da die Rechtsprechung - soweit ich weiss - noch nicht gefestigt ist, inwiefern und wie lange der Verkäufer für die Server einer dritten Partei "haftet" bzw. ob mit dem Lizenzvertrag, den man mit Blizzard schließt daraus auch diverse Rechte ableiten kann.

Das muss ein Anwalt klären :clown:.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Benutzen dieser Software unterliegt den Bestimmungen der Endnutzerlizenzvereinbarung, die unter Blizzard Entertainment:Diablo III: Endbenutzervereinbarung verfügbar ist, und die Nutzung dieses Produkts ist abhängig von ihrer Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Diablo III und von Battle.net.
[...]
Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt. Es können zusätzliche Internet- und Abonnementkosten anfallen und der Spieler ist für alle anfallenden Internet- und Abonnementkosten selbst verantwortlich.

Das steht hinten auf der Verpackung drauf. Für mich ist die Sache eindeutig, der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Produkts nicht mit dem Kauf im Laden eingefordert werden kann, sondern erst dann, wenn Der- oder Diejenige auch den Nutzungsbedingungen zustimmt. Darüber kann er/sie sich vorher im Intenet informieren.
In [...] steht nur Krams über das Echtgeldauktionshaus, wegen Volljährigkeit und so, deswegen hab ich das weggelassen.

/Edit
Ich weiss nicht was es mit dem Smiley im Link auf sich hat, aber er funtioniert trotzdem :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben