CommodoX
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Gar nicht, deshalb ist ein Umtausch ja auch rechtlich gesehen kein Problem.Und wie soll Blizzard per HotFix einen Rechtsmangel bezueglich der EULA nachbessern?
Ausserdem hat Blizzard mit der Nachbesserung nichts zu tun, mit denen hat man keinen Vertrag abgeschlossen - den hat man mit dem Händler, der kann 3x nachbessern sonst Kohle zurück.
Bei Software die nicht von ihm stammt kann er nicht nachbessern also direkt Geld zurück.
Man kann ersatzweise auch mit den Hotfixes/Patches von Blizzard argumentieren wenn der Händler sich querstellt weil er ja nicht patchen kann - Blizzard hat mehr als 3x gepatcht, Rechtsmangel immernoch da, Geld zurück aber zackig.
Ob die EULA gültig ist oder nicht ist dafür irrelevant, Blizzard nimmt sich Rechte gegenüber dem Kunden heraus die sie sich nicht herausnehmen dürfen und sind somit die "Dritte in Bezug auf die Sache".Zumal ich wie gesagt gar nicht glaube, dass ein Rechtsmangel vorliegt. Die EULA gilt halt nicht, daher wird auch kein Recht des Kaeufers eingeschraenkt.
Und das Recht ist privat, da nicht öffentlich (staatlich), 2 Rechtssubjekte (Ich + Händler) mit einem Rechtsobjekt (Spiel) und dann kommt plötzlich Blizzard und will mir was vorschreiben .
Natürlich ist sie das, man kann auch reinschreiben durch die EULA wirst du eine Banane .Die EULA ist doch kein Recht.
Ob das Recht dann auch gültig ist ist eine andere Frage, zuerst gilt die Privatautonomie.