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bannwave?!!

Darüber kann er/sie sich vorher im Intenet informieren.
Klar kann man. Man muss aber nicht, wichtig ist was auf der Packung ist :hy:.
Irgendwelche Hinweise "EULA erscheint bei Installation oder unter www.xyz.de" sind irrelevant.

Hat schon seine Gründe dass Microsoft die AGB in nem Klappfach mitliefert bei der Verpackung.
 
Darüber kann er/sie sich vorher im Intenet informieren.

Nein, das kann er ggf. nicht. Stell Dir einfach die Oma ohne Internet vor, die das Spiel ihrem Enkel schenken will. Wir sind nach wie vor weit davon entfernt, dass ein Internetanschluss zu jedem Haushalt gehört: 23 Prozent der deutschen Haushalte ohne Internet - onlinekosten.de

Über 20% aller bundesdeutschen Haushalte sind nach wie vor ohne Internet. Damit hält der Hinweis, dass sich der Verbraucher vorher selbständig im Internet informieren könne keiner rechtlichen Überprüfung mehr stand.

Daher kannst Du auch problemlos, insofern ist den rechtlichen Ausführungen von CommodoX zuzustimmen, das Spiel kaufen, zu Hause auspacken, alles soweit unternehmen, bis Du zur Zustimmung der EULA des Bnet oder des Titels selbst kommst und sofern Dir eines davon nicht zusagt, nimmst Du das Spiel, steckst alles wieder in die Hülle, fährst zum Händler zurück und lässt Dir das Geld wieder auszahlen. An der Stelle spielt es auch keine Rolle, dass die Verpackung geöffnet wurde.
 
nimmst Du das Spiel, steckst alles wieder in die Hülle, fährst zum Händler zurück und lässt Dir das Geld wieder auszahlen. An der Stelle spielt es auch keine Rolle, dass die Verpackung geöffnet wurde.
Und genau das tue ich hin und wieder beim Saturn.
Okay ich geb zu ich mach das nur weil ich es kann und ein bischen Paragraphenreiter spielen will, die Saturnmitarbeiter sind aber immer so niedlich wenn man mit dem BGB ankommt :clown:
 
Denen ist das doch total egal. Und der Kette als solcher auch bei den Umsätzen, die sie vermutlich haben werden. Mit Verkaufspersonal Rechtsdebatten zu führen ist auch eher ermüdend. Wenn ich irgend sonen Unsinn sehe von wegen "Umtausch nur gegen Gutschrift" oder dergleichen dreh ich mich eher um und kaufe woanders, weil ich damit der Diskussion entgehe und dem Verkäufer die Debatte erspare, denn solche "Klauseln" denkt er sich ja nicht selbst aus.

Aber es ist schon angenehm in dem Bereich gut Bescheid zu wissen, weil einem keiner so leicht die Butter vom Brot nehmen kann, ist schon richtig. Und hin und wieder entdeckt man die Tücken leider nicht vor dem Ernstfall.
 
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Wenn ich irgend sonen Unsinn sehe von wegen "Umtausch nur gegen Gutschrift" oder dergleichen dreh ich mich eher um
Öhhhh ... das ist völlig legitim, Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Händlers und da kann er die Konditionen frei bestimmen :p.

Meinst du Reklamation? Also defekte Ware reklamieren?
Da hat der Händler 3x die Möglichkeit der Nachbesserung, danach kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld einfordern (und die Ware zurückgeben natürlich).
 
Ja, ich meinte natürlich einen Rücktritt, da versuchen das manche auch. Bei einer bekannten Bekleidungskette hatten wir mal einen Fall, die sich zunächst weigern wollten, ein Kleidungsstück gegen Auszahlung zurück zu nehmen, weil das bei der ersten Wäschen völlig verfärbte. Und zwar in sich, allein schon anhand des Kleidungsstücks war erkennbar, dass es sich nicht um Farben anderer Kleidungsstücke gehandelt hat und noch eins in der Größe hatten sie nunmal nicht. ;)

Da kamen die uns mit was von "Gutschein" an und "steht doch auf dem Schild da". Zieht nur nicht.
 
Aktuell sind sie sich in den einschlägigen Foren noch recht uneinig, manche sagen, sie hätten nur autoit genutzt und wären gebannt worden, andere eben nicht usw.

Viel interessanter wäre in dem Zusammenhang ja die Frage, was die Spyware von Blizzard so alles rausfunkt an Daten. Will gar nicht wissen, wo die überall rumschnüffeln.
 
wenn ich dir 'n Link gebe, bekomme ich ne Verwarnung :ugly:
 
Nein, das kann er ggf. nicht. Stell Dir einfach die Oma ohne Internet vor, die das Spiel ihrem Enkel schenken will. Wir sind nach wie vor weit davon entfernt, dass ein Internetanschluss zu jedem Haushalt gehört: 23 Prozent der deutschen Haushalte ohne Internet - onlinekosten.de

Über 20% aller bundesdeutschen Haushalte sind nach wie vor ohne Internet. Damit hält der Hinweis, dass sich der Verbraucher vorher selbständig im Internet informieren könne keiner rechtlichen Überprüfung mehr stand.

Eben doch. Auch Oma sollte des Lesens mächtig sein. Wenn ich im Ort xyz Wohne, wo es keinen Strom gibt, und ich bekomme einen Wasserkocher geschenkt, den ich nicht nutzen kann (es funktioniert nicht wenn ich den Stecker in die Nase meiner Lieblingssau stecke), dann kann ich entweder den Wasserkocher ungenutzt zurückgeben und kriege das Geld wieder - welches ich dann umgehend meiner Oma zukommen lasse, damit sie mir stattdessen eine Schaufel schenken kann - oder ich packe den Wasserkocher aus, lese die Bedienungsanleitung und baue ihn auseinander um kräftig mit dem Hammer draufzuhauen. Wenn ich dann noch glaube, mein Geld beim Umtausch wieder zu kriegen, heiße ich Botuser :)

ist zwar ein sehr übertriebenes Beispiel, aber das Prinzip ist das gleiche.
Solange ich das Produkt nicht benutze, kann ich es zurückgeben. Sobald ich aber die Möglichkeit habe, mich zu informieren wie es funktioniert, und es trotzdem noch wissentlich oder fahrlässig kaputt mache, ists mit dem Umtausch vorbei.

/Edit
Das gilt auch, wenn das Produkt vorher vielleicht schon defekt war. Wenn ich mit dem Hammer drauf rumkloppe, hab ich selbst schuld, wenn ich weiß dass es das nicht aushält!
 
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Solange ich das Produkt nicht benutze, kann ich es zurückgeben. Sobald ich aber die Möglichkeit habe, mich zu informieren wie es funktioniert, und es trotzdem noch wissentlich oder fahrlässig kaputt mache, ists mit dem Umtausch vorbei.
1. Es war nie die Rede von Umtausch
2. Du verdrehst da die Realität, die rechtlich nunmal eindeutig geklärt ist

Es werden nicht einfach Sachen Teil meines Kaufvertrages nur weil du dir das so wünscht. Steht der Kram nicht auf der Packung ist er nicht inkludiert, ganz einfach.
Klar kann ich mich extern informieren, das ist aber freiwillig und nicht zwingend.
Da kann der Hersteller noch soviele Hinweise auf seine Internetseite packen und mit dem PDF auf der DVD wedeln,
es - wird - nicht - Teil - meines - Kaufvertrages :keks:
 
Eben doch. Auch Oma sollte des Lesens mächtig sein. Wenn ich im Ort xyz Wohne, wo es keinen Strom gibt, und ich bekomme einen Wasserkocher geschenkt, den ich nicht nutzen kann (es funktioniert nicht wenn ich den Stecker in die Nase meiner Lieblingssau stecke), dann kann ich entweder den Wasserkocher ungenutzt zurückgeben und kriege das Geld wieder - welches ich dann umgehend meiner Oma zukommen lasse, damit sie mir stattdessen eine Schaufel schenken kann - oder ich packe den Wasserkocher aus, lese die Bedienungsanleitung und baue ihn auseinander um kräftig mit dem Hammer draufzuhauen. Wenn ich dann noch glaube, mein Geld beim Umtausch wieder zu kriegen, heiße ich Botuser :)

Das Beispiel ist nicht vergleichbar, denn das entscheidende Kriterium ist, ob bei jedem Verbraucher anzunehmen ist, dass er über entsprechende Technologie verfügt.

Das Lehrbuchbeispiel dazu ist ein älterer Fall mit TV und Videotext, als noch längst nicht alle Fernseher soetwas hatten. Vielleicht alle aktuellen, aber es war eben zu der Zeit noch nicht zu erwarten, dass auch alle über ein TV-Gerät aus einer Zeit verfügten, in der schon überall solche Dekoder verbaut wurden. Damals wurde die Klausel kassiert.

Und so würde es auch heute noch einer Klausel auf einer Pappschachtel im Laden gehen, die aufs Internet verweist.

ist zwar ein sehr übertriebenes Beispiel, aber das Prinzip ist das gleiche.

s.o., Dein Beispiel ist hier in der Tat sehr übertrieben und trifft auf unseren Fall nicht zu.

Solange ich das Produkt nicht benutze, kann ich es zurückgeben.

Du hast von Schuldrecht offensichtlich keine Ahnung, denn sofern Du nicht einen Fernabsatzvertrag gem. § 312b BGB geschlossen hast, bei dem Dir ein 14-tägiges Widerrufsrecht aus §§ 312d iVm 355 I zusteht, trifft Deine Behauptung auf die gesetzlichen Vorschriften nach §§ 433 ff. nicht zu.

Unabhängig davon räumen Dir manche Läden ein Rückgaberecht ein, aber eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es in der von Dir behaupteten Form nicht.

Sobald ich aber die Möglichkeit habe, mich zu informieren wie es funktioniert, und es trotzdem noch wissentlich oder fahrlässig kaputt mache, ists mit dem Umtausch vorbei.

Du musst die Möglichkeit haben, richtig. Nur hat die bezüglich eines Internetanschlusses nicht jeder und das ist heutzutage auch bei weitem nicht zu erwarten.
 
2. Du verdrehst da die Realität, die rechtlich nunmal eindeutig geklärt ist
Nunja, das ist es - ganz besonders bei Online-Spielen - nunmal nicht.

Wenn du sagst, dass alles, was nicht auf der Verpackung steht, nicht Rechtsrelevant ist, dann könnte ich ja auch jede Käsefirma verklagen, wenn ich Laktose-Intollerant wäre, weil auf der Verpackung nicht steht: "Zur Nutzung dieses Produkts müssen sie Laktose vertragen."

Und mal ehrlich, ich will nicht zu jedem PC-Spiel einen Tausend-Seiten-Wälzer dazu bekommen. Das wäre doch idiotisch. Aber ich glaube den gesunden Menschenverstand hatte ich bereits erwähnt.

Du hast von Schuldrecht offensichtlich keine Ahnung, denn sofern Du nicht einen Fernabsatzvertrag gem. § 312b BGB geschlossen hast, bei dem Dir ein 14-tägiges Widerrufsrecht aus §§ 312d iVm 355 I zusteht, trifft Deine Behauptung auf die gesetzlichen Vorschriften nach §§ 433 ff. nicht zu.

Ich geh vom allgemein anerkannten (wenn auch nicht geschriebenen) "Gesetz" aus, das ein 14 tägiges Rückgaberecht eingeräumt wird. Ich will hier keine Paragraphen reiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorcphilosoph hat in allen Punkten recht. Gesetzlich ist die Lage klipp und klar: die Blizz EULA ist UNGÜLTIG.
 
Wenn du sagst, dass alles, was nicht auf der Verpackung steht, nicht Rechtsrelevant ist, dann könnte ich ja auch jede Käsefirma verklagen, wenn ich Laktose-Intollerant wäre, weil auf der Verpackung nicht steht: "Zur Nutzung dieses Produkts müssen sie Laktose vertragen."
1. es steht drauf dass Milchzucker enthalten ist
2. Du kannst das Produkt auch nutzen mit Laktoseintoleranz, dein Mund streikt ja nicht plötzlich wenn Laktose in die Nähe kommt

Und mal ehrlich, ich will nicht zu jedem PC-Spiel einen Tausend-Seiten-Wälzer dazu bekommen. Das wäre doch idiotisch.´
Du kannst es idiotisch finden, aber niemand zwingt die Hersteller so ellenlange EULA/AGB dahinzuklatschen, ist nicht das Problem des Kunden.

Aber ich glaube den gesunden Menschenverstand hatte ich bereits erwähnt.
Womit du bei der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes nichts zu melden hast, ganz einfach.

Ich geh vom allgemein anerkannten (wenn auch nicht geschriebenen) "Gesetz" aus, das ein 14 tägiges Rückgaberecht eingeräumt wird. Ich will hier keine Paragraphen reiten.
Okay, du bist ein Troll, war lustig mit dir :lol:.

Reite mal weiter auf deinem Fantasierecht rum und erzähl demnächst im Laden von deinem 14-tägigen Rückgaberecht, die Männer mit der weissen Jacke kommen gleich.
 
Reite mal weiter auf deinem Fantasierecht rum und erzähl demnächst im Laden von deinem 14-tägigen Rückgaberecht, die Männer mit der weissen Jacke kommen gleich.
Du must nicht unfreundlich werden. Ich habe nunmal nicht Jura studiert, aber ich würde dir trotzdem nicht mit Zeitdilatation kommen, wenn du behauptest Usain Bolt wäre die 100 Meter in 9,58 Sekunden gelaufen. Das würden nämlich die wenigsten verstehen hier. Ich versuche das Problem verständlich aufzulösen, denn das hier ist ein Community-Forum.
 
Ich geh vom allgemein anerkannten (wenn auch nicht geschriebenen) "Gesetz" aus, das ein 14 tägiges Rückgaberecht eingeräumt wird. Ich will hier keine Paragraphen reiten.

Das hast Du eigentlich nur vereinzelt bei großen Ketten. Der kleine Softwareladen an der Ecke, den es kaum mehr gibt, kann sich soetwas vermutlich aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen gar nicht leisten und räumt dies aus Kulanz wenn überhaupt dann wohl nur deswegen ein, weil er im Gegensatz zur viel kapitalstärkeren Konkurrenz nicht schlechter dastehen will.

@scottydoesntknow: Danke Dir, aber gerade letzteres habe ich so nicht geschrieben.
 
Du must nicht unfreundlich werden. Ich habe nunmal nicht Jura studiert
Warum redest du dann hier mit, wenn du keine Ahnung hast? :confused:

Du willst keine Paragraphen, aber trotzdem über juristische Themen mitreden?
Ich will auch Astronaut werden obwohl mir in der Schwerelosigkeit übel wird, aber das geht nicht weg man es ignoriert.

Hier haben es dir 3 Leute mehrfach erklärt, mit Paragraphen und Begründungen + Erläuterungen - und du bestehst immernoch auf deinen Standpunkt :irre:.
 
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