Eben doch. Auch Oma sollte des Lesens mächtig sein. Wenn ich im Ort xyz Wohne, wo es keinen Strom gibt, und ich bekomme einen Wasserkocher geschenkt, den ich nicht nutzen kann (es funktioniert nicht wenn ich den Stecker in die Nase meiner Lieblingssau stecke), dann kann ich entweder den Wasserkocher ungenutzt zurückgeben und kriege das Geld wieder - welches ich dann umgehend meiner Oma zukommen lasse, damit sie mir stattdessen eine Schaufel schenken kann - oder ich packe den Wasserkocher aus, lese die Bedienungsanleitung und baue ihn auseinander um kräftig mit dem Hammer draufzuhauen. Wenn ich dann noch glaube, mein Geld beim Umtausch wieder zu kriegen, heiße ich Botuser
Das Beispiel ist nicht vergleichbar, denn das entscheidende Kriterium ist, ob bei jedem Verbraucher anzunehmen ist, dass er über entsprechende Technologie verfügt.
Das Lehrbuchbeispiel dazu ist ein älterer Fall mit TV und Videotext, als noch längst nicht alle Fernseher soetwas hatten. Vielleicht alle aktuellen, aber es war eben zu der Zeit noch nicht zu erwarten, dass auch alle über ein TV-Gerät aus einer Zeit verfügten, in der schon überall solche Dekoder verbaut wurden. Damals wurde die Klausel kassiert.
Und so würde es auch heute noch einer Klausel auf einer Pappschachtel im Laden gehen, die aufs Internet verweist.
ist zwar ein sehr übertriebenes Beispiel, aber das Prinzip ist das gleiche.
s.o., Dein Beispiel ist hier in der Tat sehr übertrieben und trifft auf unseren Fall nicht zu.
Solange ich das Produkt nicht benutze, kann ich es zurückgeben.
Du hast von Schuldrecht offensichtlich keine Ahnung, denn sofern Du nicht einen Fernabsatzvertrag gem. § 312b BGB geschlossen hast, bei dem Dir ein 14-tägiges Widerrufsrecht aus §§ 312d iVm 355 I zusteht, trifft Deine Behauptung auf die gesetzlichen Vorschriften nach §§ 433 ff. nicht zu.
Unabhängig davon räumen Dir manche Läden ein Rückgaberecht ein, aber eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es in der von Dir behaupteten Form nicht.
Sobald ich aber die Möglichkeit habe, mich zu informieren wie es funktioniert, und es trotzdem noch wissentlich oder fahrlässig kaputt mache, ists mit dem Umtausch vorbei.
Du musst die Möglichkeit haben, richtig. Nur hat die bezüglich eines Internetanschlusses nicht jeder und das ist heutzutage auch bei weitem nicht zu erwarten.