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Du meinst die nach dem "was kann ich jetzt damit anfangen?".
Die habe ich bereits hier - http://planetdiablo.eu/forum/diablo...ave-1743323/seite5/?postcount=66#post26732072 - erklärt, wozu doppelte Fragen doppelt beantworten?
Bei Saturn wissen die genau wie die §§ stehen, da gabs bisher auch noch nie Diskussionen, rechtlicher Mangel = Umtausch
Mal an die Realität angepasst .[X] Du hast die Frage verstanden
[X] Du hast die Frage beantwortet
[ ] Deine Aussagen hier dienen nur dazu, dein "Wissen" zu präsentieren, welches komplett irrelevant hier ist
Bei Saturn wissen die genau wie die §§ stehen, da gabs bisher auch noch nie Diskussionen, rechtlicher Mangel = Umtausch (da sie ja keine Nachbesserung machen können und Blizzard hat schon mehr als 3 Hotfixes rausgebracht, also schon mehr als 3x nachgebessert, der rechtliche Mangel wird dadurch aber nicht beseitigt).
Und warum wird dann hier mit aller Macht versucht, Cheater die anscheinend gebannt wurden/werden in Sachen Umtausch"recht" zu helfen?
Das wird zwar nicht versucht, aber Deine Rechtseinstellung ist erschreckend. Weil jemand in einem Spiel schummelt, soll man ihm Deiner Ansicht nach nicht bei seinen aus Vertrag oder Gesetz zustehenden Rechten weiterhelfen?
Au weia.
Es kann auch kein Sachmangel sein, oder ist deine Packung/DVD kaputt?Lerl. Ich glaube nicht, dass ein paar Bugs in einem Spiel gleich einen Sachmangel darstellen.
Blizzard beeinträchtigt mittels EULA den Gebrauch der Sache, was aber so nicht im Kaufvertrag vereinbart war.Ein Rechtsmangel liegt immer dann vor, wenn ein Dritter aufgrund eines privaten oder öffentlichen Rechts das Eigentum, den Besitz oder den Gebrauch der Sache oder des Rechts beeinträchtigen kann.
Nichts, ich hab nur auf Beiträge hier geantwortet, die Verfasser dieser Beiträge sind dann deine Ansprechpartner für diese Frage.Mag sein, dass die EULA ungueltig ist. Was hat das jetzt mit den Hotfixes zu tun?
Steht dort auch, ändert aber nicht am EULA-Kram, deshalb erschließt sich mir der Sinn nicht?Und auf der Packung steht sicher, dass ein Internetanschluss benoetigt wird, das war dem Kaeufer daher vor dem Kauf bekannt.
Blizzard beeinträchtigt mittels EULA den Gebrauch der Sache, was aber so nicht im Kaufvertrag vereinbart war.
Die Frage ist, welche Relevanz das ganze hat für die konkrete Situation, das Blizzard die Server abstellt. Welche Möglichkeiten hat man außer den Kaufpreis erstattet zu bekommen?
Nichts, ich hab nur auf Beiträge hier geantwortet, die Verfasser dieser Beiträge sind dann deine Ansprechpartner für diese Frage.
Steht dort auch, ändert aber nicht am EULA-Kram, deshalb erschließt sich mir der Sinn nicht?
Ich hab hier - http://planetdiablo.eu/forum/diablo...ave-1743323/seite4/?postcount=57#post26731956 - auf einen Beitrag geantwortet.Du hast was von wegen Rechtsmangel, HotFixes und Nachbesserung gelabert. Ich sehe da keinen Zusammenhang.
Blizzard nimmt sich mit ihren EULA Rechte gegenüber dem Kunden heraus, die der Kunde bei Abschluß des Kaufvertrages aber nicht kannte und nicht kennen musste, da der Kaufvertrag nur zwischen Kunde & Händler zustande kommt, Blizzard hat damit erstmal nichts zu schaffen.Hab mir jetzt den Artikel zum Rechtsmangel noch mal angesehen. Welcher Dritte kann denn aufgrund eines Rechts deinen Gebrauch des Produkts einschraenken?
Die Sache mit der Nachbesserung ergibt sich durch den Rechtsmangel, lern die Paragraphen oder googel sie.
Blizzard nimmt sich mit ihren EULA Rechte gegenüber dem Kunden heraus, die der Kunde bei Abschluß des Kaufvertrages aber nicht kannte und nicht kennen musste, da der Kaufvertrag nur zwischen Kunde & Händler zustande kommt, Blizzard hat damit erstmal nichts zu schaffen.
Jetzt kommt Blizzard aber an und will die Rechte des Kunden mit ihren EULA einschränken, aber der fragt sich nur woher der Mist kommt, den bei Vertragsabschluß war von EULA nie die Rede = Rechtsmangel.
Das Bild ist ein fake, Kripp hat 10Mio.
Aber der Trick mit der Uhrzeit zurückstellen hat offensichtlich seit Release funktioniert - wurde offensichtlich gefixt, da viele User diesen "bug" mittlerweile ausprobiert haben und gemeint haben, dass es nicht mehr geht.
Schade, dass sich hier keiner aeussert, der wirklich Ahnung von Jura hat.
Naja, fuer nen Juristen sind das hier wohl die reinsten Krueppelkeile. Schade, dass sich hier keiner aeussert, der wirklich Ahnung von Jura hat.
Ich spiele Diablo 3 im wahrsten Sinne des Wortes, während die anderen, die wirklichen Diablo-Zocker, Diablo 3 ernsten, um ein verwegenes neues Wort in die deutsche Sprach einzuführen.