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bannwave?!!

wenn man mit äußeren Einflüssen auf das Spielgeschehen zugreift. :eek:

Also ist das Ausnutzen von sämtlichen Dupemethoden ok, solange keine 3rd-Party-Tools notwendig sind? Ist Systemzeit zurücksetzen schon ein äußerer Einfluss? Was ist, wenn das bei jemanden durch einen anderen Bug (fehlerhafter Zeitserver zum Beispiel, hatte ich privat tatsächlich schon mal hin und wieder) passiert? Sind Mäuse und Tastaturen, die Makrotasten haben, auch verboten? Was ist mit Leuten, die irgendein Handicap haben und sich deshalb mit solchen Tools behelfen müssen? Hab ich schon ein Problem, wenn AutoHotkey läuft, auch wenn es nicht für D3 benutzt wird? Wie will Warden das unterscheiden?


Das sind alles so Sachen (und mir fällt vermutlich noch mehr ein). Fakt dürfte sein, dass es nicht so einfach ist, eindeutig zu belegen, dass jemand cheatet oder dass er es eben nicht tut. Und bei einem Spiel, das nen Online-Zwang hat, wäre ein falscher Ban fatal.
 
Bitte, hier sogar rausgesucht:

Dieses Spiels ist „online” spielbar und Sie müssen sich über den von Blizzard bereitgestellten Dienst mit dem Internet verbinden, bevor es verwendet werden kann. Es liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung, eine Internetverbindung herzustellen und alle damit zusammenhängenden Gebühren zu entrichten. Blizzard wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Dienst täglich ganztägig bereitzustellen. Blizzard behält sich aber das Recht vor, den Dienst vorübergehend für Wartung, Tests, Ersatz und Reparatur der Telekommunikationseinrichtungen für das Spiel, wegen Unterbrechung der Übertragung oder aufgrund anderer betrieblicher Notwendigkeiten des Systems auszusetzen.
Blizzard stellt die Server und Software bereit, die für den Zugriff auf den Dienst erforderlich sind, bis das Spiel nicht mehr öffentlich verfügbar ist. Das Spiel wird ab dem Datum als „nicht mehr öffentlich verfügbar” angesehen, ab dem das Spiel nicht mehr von Blizzard oder ihren verbundenen Gesellschaften anfertigt oder vertrieben wird. Danach kann Blizzard nach eigenem Ermessen den Dienst weiterhin bereitstellen oder Dritten die Lizenz erteilen, den Dienst verfügbar zu machen. Jedoch kann keine Bestimmung dieser Vereinbarung dahingehend ausgelegt werden, Blizzard eine Verpflichtung aufzuerlegen, den Dienst über den Zeitpunkt hinaus anzubieten, an dem das Spiel nicht mehr öffentlich verfügbar ist. Wenn Blizzard der Ansicht ist, dass es in ihrem Interesse ist, die Bereitstellung des Dienstes einzustellen oder die Lizenz zur Bereitstellung des Dienstes an einen Dritten zu vergeben, wird Blizzard Sie darüber spätestens drei (3) Monate vorher in Kenntnis setzen. Weder der Dienst noch die Zustimmung von Blizzard zur Bereitstellung des Zugangs zum Dienst sind als Miete oder Pacht von Zeit oder Kapazität auf den Servern oder anderer Technologie von Blizzard auszulegen

Auf gut deutsch steht dir also ein feuchter Händedruck zu für 50 €.

In DE wird dir immerhin die 3 Monate-Frist eingeräumt.
 
Bitte, hier sogar rausgesucht:
Und woher kommt der Kram?
Steht das auf der Packung drauf oder sind das diese lustigen ABG, die in Deutschland keine Relevanz haben da nicht Teil des Kaufvertrages :read:.

Ob die Einschränkungen dieses Textes mit deutschem Recht vereinbar sind steht noch auf nem anderen Blatt.
 
oder sind das diese lustigen ABG, die in Deutschland keine Relevanz haben da nicht Teil des Kaufvertrages :read:.

Ob die Einschränkungen dieses Textes mit deutschem Recht vereinbar sind steht noch auf nem anderen Blatt.


Zeig mir bitte wie du dieses tolle Recht durchsetzt. Bitte. Wirklich, bitte bitte. :D:D
Das ist der gleiche Humpitz wie bei Ebay und den Betrügern im Kleingeldbereich. Jeder Anwalt wird dich auslachen, wenn du ihm kommst mit "Ich kann mein 50€ Spiel nicht mehr spielen! Aber ich hab doch ein Recht da drauf"

Wäre echt toll, wenn das endlich mal einer dieser Rager machen würde. Aber bitte alles festhalten. Am besten mitm Camcorder :D:lol::lol:
 
Für die Beurteilung der rechtlichen Situation ist die Durchsetzung dieses Rechts irrelevant.

Aber das lernst du sicher noch, wenn du aus der Schule raus bist :hy:.

Junge, was bringt es dir festzustellen, dass die EULA in DE nichts handfestes ist? Du kannst hier im Forum trollen und diese grandiose Erkenntnis posten. Wunderbar.
Und davon hat genau wer was? Niemand? Ach und warum hat niemand was davon? Ok!
Aber das lernst du sicher noch, wenn du mal aus dem Kindergarten raus bist. :D:D:lol::lol:
 
Und woher kommt der Kram?
Steht das auf der Packung drauf oder sind das diese lustigen ABG, die in Deutschland keine Relevanz haben da nicht Teil des Kaufvertrages :read:.

Ob die Einschränkungen dieses Textes mit deutschem Recht vereinbar sind steht noch auf nem anderen Blatt.

Quelle: Blizzard Entertainment:Diablo III: Endbenutzervereinbarung

Den Text muss man beim Installieren "akzeptieren". Und bei mir steht das auch auf der Packung, dass ich eine EULA vor der Nutzung zu akzeptieren habe. (UK-Retail-Version)

Ob das mit deutschem Recht kollidiert? Keine Ahnung, klär uns auf!
 
Den Text muss man beim Installieren "akzeptieren". Und bei mir steht das auch auf der Packung, dass ich eine EULA vor der Nutzung zu akzeptieren habe. (UK-Retail-Version)

Ob das mit deutschem Recht kollidiert? Keine Ahnung, klär uns auf!
War das jetzt Sarkasmus?

Alles, was bei Abschluss des Kaufvertrages (Gefahrenübergang) nicht direkt einsehbar ist (keine Links auf irgendwelche Webseiten, kein "EULA bei Installation" etc), wird nicht Teil des Kaufvertrages.
Deshalb sind 99% aller EULA/AGB bei Software nach deutschem Recht nichtig und man kann sich damit den Hintern abwischen.
Man kann das Produkt auch einfach umtauschen da ein rechtlicher Mangel vorliegt, einseitige Vertragsänderung zuungusten des Kunden blabla.
Hab ich schon öfters gemacht bei Saturn, bischen mit den Paragraphen fuchteln und fertig.

Microsoft hat für seine Produkte in Deutschland so nette Klappdinger auf der Hülle, wo die AGB in Papierform drinliegen, die wissen dass ihnen sonst irgendwer ans Bein pisst ;).
 
War das jetzt Sarkasmus?

Alles, was bei Abschluss des Kaufvertrages (Gefahrenübergang) nicht direkt einsehbar ist (keine Links auf irgendwelche Webseiten, kein "EULA bei Installation" etc), wird nicht Teil des Kaufvertrages.
Deshalb sind 99% aller EULA/AGB bei Software nach deutschem Recht nichtig und man kann sich damit den Hintern abwischen.
Man kann das Produkt auch einfach umtauschen da ein rechtlicher Mangel vorliegt, einseitige Vertragsänderung zuungusten des Kunden blabla.
Hab ich schon öfters gemacht bei Saturn, bischen mit den Paragraphen fuchteln und fertig.

Und ich frage nochmal, was man im Fall von D3 jetzt mit diesem unglaublichen Wissen, was ja nicht seit einer geschätzten Ewigkeit bekannt ist, anfangen kann. :)
Wolltest nur den oberschlauen Makker hier raushhängen lassen, oder gibt es einen tieferen Sinn?

PS: Kindergarten schon vorbei, oder grad Mittagspause? :D:lol:
 
War das jetzt Sarkasmus?

Alles, was bei Abschluss des Kaufvertrages (Gefahrenübergang) nicht direkt einsehbar ist (keine Links auf irgendwelche Webseiten, kein "EULA bei Installation" etc), wird nicht Teil des Kaufvertrages.
Deshalb sind 99% aller EULA/AGB bei Software nach deutschem Recht nichtig und man kann sich damit den Hintern abwischen.
Man kann das Produkt auch einfach umtauschen da ein rechtlicher Mangel vorliegt, einseitige Vertragsänderung zuungusten des Kunden blabla.
Hab ich schon öfters gemacht bei Saturn, bischen mit den Paragraphen fuchteln und fertig.

Microsoft hat für seine Produkte in Deutschland so nette Klappdinger auf der Hülle, wo die AGB in Papierform drinliegen, die wissen dass ihnen sonst irgendwer ans Bein pisst ;).

War kein Sarkasmus!

Nach der Lektüre dieses Wiki-Artikels bin jetzt auch schlauer.

Die Frage ist, welche Relevanz das ganze hat für die konkrete Situation, das Blizzard die Server abstellt. Welche Möglichkeiten hat man außer den Kaufpreis erstattet zu bekommen?
 
Leute, hier gehts um dreckige spielspasszerstörende Cheater. Nicht wie man rechtlich gegen Blizzard die ein super Spiel bereitstellen vorgehen kann!
 
Und ich frage nochmal, was man im Fall von D3 jetzt mit diesem unglaublichen Wissen, was ja nicht seit einer geschätzten Ewigkeit bekannt ist, anfangen kann.
trillian2k hat gefragt, ich hab geantwortet. Lern lesen :read:.

@FGA: Ein super Spiel? Eine Betaversion ohne Balancing im Endgame mit 1000 Bugs/Exploits für 50€ verkaufen und dann alles totschweigen, gut gemacht Blizzard :hy:.
 
Ah aber meine Frage dezent überlesen? Leute wie dich kann man nur auslachen :D:D
Du meinst die nach dem "was kann ich jetzt damit anfangen?".
Die habe ich bereits hier - http://planetdiablo.eu/forum/diablo...ave-1743323/seite5/?postcount=66#post26732072 - erklärt, wozu doppelte Fragen doppelt beantworten? :rolleyes:
 
@FGA: Ein super Spiel? Eine Betaversion ohne Balancing im Endgame mit 1000 Bugs/Exploits für 50€ verkaufen und dann alles totschweigen, gut gemacht Blizzard :hy:.

Sorry, aber welches "Endgame"? Ich seh dauernd Vergleiche mit D2 als "Endgame". Ich hab das Game durchgezockt und es war Prima, und ich hab noch lange nicht alles ausprobiert :hy:

Was hier gemacht wird ist doch einfach nur in D3 $3 zu suchen.
 
Alles, was bei Abschluss des Kaufvertrages (Gefahrenübergang) nicht direkt einsehbar ist (keine Links auf irgendwelche Webseiten, kein "EULA bei Installation" etc), wird nicht Teil des Kaufvertrages.
Deshalb sind 99% aller EULA/AGB bei Software nach deutschem Recht nichtig und man kann sich damit den Hintern abwischen.
Man kann das Produkt auch einfach umtauschen da ein rechtlicher Mangel vorliegt, einseitige Vertragsänderung zuungusten des Kunden blabla.
Hab ich schon öfters gemacht bei Saturn, bischen mit den Paragraphen fuchteln und fertig.

Gefahruebergang hat damit nichts zu tun, das waere deiner Argumentation sogar abtraeglich, weil nach dem Gefahruebergang der Kaeufer selbst verantworlich ist, wenn das Produkt kaputtgeht. Du waerest dann also selber schuld, wenn die Server nicht laufen (das ist natuelrich Unsinn).

Dass du beim Saturn dein Zeug umtauschen kannst liegt ueberigens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht daran, dass die dort wissen, dass du im Recht bist. Vielmehr wird es Kulanz sein.
 
Sorry, aber welches "Endgame"? Ich seh dauernd Vergleiche mit D2 als "Endgame".
Inferno ist als Endgame geplant, da man innerhalb kürzester Zeit (unter 2 Wochen halte ich für realistisch für normale Spieler, ich wars nach 4 Tage) Level 60 ist und die besten Items nur in Inferno fallen (mit 1.03 etwas entschärft aber nur etwas).

Es gibt also keinen Grund, nach Normal/Albtraum/Hölle zurückzugehen wenn man einmal in Inferno ist, ergo spielt sich alles nach Level 60 (was man wie gesagt in kürzester Zeit erreicht) in Inferno ab - ich bezeichne das als Endgame :p.

Bei Saturn wissen die genau wie die §§ stehen, da gabs bisher auch noch nie Diskussionen, rechtlicher Mangel = Umtausch (da sie ja keine Nachbesserung machen können und Blizzard hat schon mehr als 3 Hotfixes rausgebracht, also schon mehr als 3x nachgebessert, der rechtliche Mangel wird dadurch aber nicht beseitigt).
 
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