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Falls du mit "Grundvertrag" das Grundgesetz meinst, dieses wurde nicht von den Alleierten in die Welt gesetzt, sondern vom Parlamentarischen Rat, bestehend aus Mitgliedern der frei gewählten Landtage. Richtig ist, daß das Grundgesetz von den Militärgouvereuren der Besatzungszonen genehmigt werden musste, bevor es in Kraft treten konnte.Zum Beispiel fehlt uns bis heute eine Verfassung.
Der Grundvertrag wurde von den Alleierten in die Welt gesetzt, so viel ich belesen bin.
Allerdings ist die Behauptung, es fehle an einer Verfassung, unbegründet. Ob das entsprechende Dokument "Verfassung" heißt oder nicht spielt keine Rolle. Es kommt allein auf die Funktion an. Das Grundgesetz regelt die Rechte der Bürger gegenüber dem Staat und die Aufgaben und Befugnisse der Staatsorgane. Es ist daher die Verfassung. Oder welche Anforderungen hättest du noch an eine solche?
Tatsächlich ist es eine seltsame - wenn auch leider allgemein übliche - Verengung des Begriffs "Verfassung", ihn nur auf einheitliche schriftliche Verfassungstexte zu beziehen. So kann man, teilweise sogar in Tageszeitungen, den Unsinn lesen, Großbritannien habe keine Verfassung.
Aber das nur am Rande. Denn die Verengung, die du betreiben willst, nur eine Verfassung, die sich selbst so nennt, sei eine, ist völlig kurios.
Das ist natürlich schlimm, das mit den Gedankenlesern. Dann sollten wir jetzt besser das brisante Thema ruhen lassen und an etwas anderes denken, bevor ein Sondereinsatzkommando der Gedankenpolizei unsere Wohnungen stürmt.es gibt heute schon Lügendetektoren und villeicht auch gute Gedankenleser.