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Diablo 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab

Die sehe ich aber auch erst NACH dem Kauf.
Ich kenn die Hüllen wo man auch von außen aufklappen kann :hy:.
Son extra Klappdeckel auf der Packung wo dann die AGB verstaut sind zum durchlesen.

Vor dem Abschluss der Registrierung, afaik, muss man diese auch auf Battle.net bestätigen.
Da hat man das Produkt aber bereits gekauft und dann will Blizzard noch ihre eigenen Regeln durchsetzen, mit denen hat man doch gar keinen Vertrag :confused:.
 
Da bist du nicht ganz alleine ;)

Aber seien wir ehrlich: Der Durchschnittskunde nimmt jedwede Gängelung in Kauf wenn am Ende alles klappt. Könnte mir gut vorstellen dass sich hier der Ärger an den Einloggschwierigkeiten kurz nach Release entzündet, das wirkt dann wie ein Katalysator für den latenten Unmut.

Folge ist: Kunden informieren die Verbraucherzentrale, die allein wohl nicht aktiv geworden wäre. (Quantität der Beschwerden ergibt sich dann aus den 6,5 (?) Millionen Käufern)

edit:



Dann hast du ein Produkt mit einem Rechtsmangel erworben und kannst vom Kaufvertrag zurück treten. /iirc
Siehe auch: Endbenutzer-Lizenzvertrag – Wikipedia

und von diesen durchschnittskunden und schlimmer gibt es ja mehr als genug und dann regen sich noch manche auf, dass jemand seine interessen versucht durchzusetzen. allerdings bin ich mir auch sicher, dass es genug resistente gibt, denen ausser internet und zocken alles andere mehr oder weniger scheissegal ist.

mit der dummheit der menschen kann man halt ziemlich easy kohle machen und die abgezockten merken in der regel nichts und pöbeln noch los, wenn sie jemand auf ihre schlichtheit hinweist :)
 
Ich kenn die Hüllen wo man auch von außen aufklappen kann :hy:.
Son extra Klappdeckel auf der Packung wo dann die AGB verstaut sind zum durchlesen.


Da hat man das Produkt aber bereits gekauft und dann will Blizzard noch ihre eigenen Regeln durchsetzen, mit denen hat man doch gar keinen Vertrag :confused:.

Was, Pappklappen auf der Hülle? Jetzt verkackeierst du mich. Bitte, wenn einem die Argumente ausgehen braucht man nicht so kommen. Meine Windows Version ist ne Papierschachtel in der ne DVD drin ist, keine Pappdeckel zum aufklappen wo AGBs drin stehen. Die sind IN der Hülle.

Wenn ich mir Windows gekauft habe und Zuhause installiere, kann ich mich nochmal über die Geschäftsbedingungen informieren. Nach der Installation und Freischaltung ist alles akzeptiert.

Selbes gilt für Diablo 3.

Du kaufst das Spiel, kommst nach Hause. Installierst das Game, wirst aufgefordert einen Battle.Net Account zu erstellen, vor der Registration gibts nen Hinweis auf die AGB - Wenn sie dir nicht passen brichst du die Registration ab und bringst das Spiel zurück. Eidesstattliche Erklärung das du den CD Key nicht benutzt hast und dein Geld gibts zurück. Zumindest bei Saturn.

Wenn du die Registration und Aktivierung des CD Keys abschliesst hast du automatisch die AGB akzeptiert und bist somit den Vertrag bewusst eingegangen. Hört auf mit eurer Korintenkackerei, woher kommt das eigentlich? Die Leute spielen seit JAHREN WoW und da sind die Server auch schon öfter ausgefallen, wieso heulen da keine dem Verbraucherschutz die Ohren voll?
 
@BatLB: Ganz so einfach ist das nicht. Wer das Spiel schon gekauft hat, wird es sich überlegen, sich die Mühe zu machen, das Ding zurückzubringen. Solang hat der Händler und letztlich auch der Spielehersteller das Geld.
Ist übrigens auch einer der Gründe warum die vzbv hier vorgehen will.


....
Wenn du nichtmal Sachmangel und Rechtsmangel auseinander halten kannst halte ich deine Aussagen für ziemlich ... sinnlos.

Nichtjuristen unterscheiden nicht zwischen Sach- und Rechtsmangel, genausowenig wie ein Nichtbäcker Mehl der Type 405 von Mehl Type 1050 unterscheidet. Laien wissen das halt nicht besser). Kein Grund ihnen das vorzuwerfen.

Die sehe ich aber auch erst NACH dem Kauf. Vor dem Abschluss der Registrierung, afaik, muss man diese auch auf Battle.net bestätigen.

Siehe oben was ich zu BatLB geschrieben habe. Ich finde allerdings auch, dass sich die Verbraucherzentrale etwas aus dem Fenster lehnt, andererseits ist es sicherlich sinnvoll - aus verschiedenen Gründen - diese Dinge mal klären zu lassen.
 
Die Leute spielen seit JAHREN WoW und da sind die Server auch schon öfter ausgefallen, wieso heulen da keine dem Verbraucherschutz die Ohren voll?
Bei WoW hat man mittlerweile auch schon über nen Monat an kostenloser Spielzeit als Ersatz bekommen :D
Mir hat das auf jeden Fall als Ausgleich gereicht.
 
@BatLB: Ganz so einfach ist das nicht. Wer das Spiel schon gekauft hat, wird es sich überlegen, sich die Mühe zu machen, das Ding zurückzubringen. Solang hat der Händler und letztlich auch der Spielehersteller das Geld.
Ist übrigens auch einer der Gründe warum die vzbv hier vorgehen will.




Nichtjuristen unterscheiden nicht zwischen Sach- und Rechtsmangel, genausowenig wie ein Nichtbäcker Mehl der Type 405 von Mehl Type 1050 unterscheidet. Laien wissen das halt nicht besser). Kein Grund ihnen das vorzuwerfen.



Siehe oben was ich zu BatLB geschrieben habe. Ich finde allerdings auch, dass sich die Verbraucherzentrale etwas aus dem Fenster lehnt, andererseits ist es sicherlich sinnvoll - aus verschiedenen Gründen - diese Dinge mal klären zu lassen.

zum glück lehnt sich überhaupt mal jemand aus dem fenster, denn dort weiss man sicher auch, dass der allgemeine internetmob sich nur allzu gerne bescheissen lässt, ohne selber ztu merken, worum es eigentlich geht. satt dessen wird dann noch herumgepöbelt, wenn jemand diese menschen dann noch mir der nase drauf stösst.
 
Wer das Spiel schon gekauft hat, wird es sich überlegen, sich die Mühe zu machen, das Ding zurückzubringen. Solang hat der Händler und letztlich auch der Spielehersteller das Geld.

Das könnte man auf alles was man kauft übertragen. Der Händler hat nach dem Kauf immer das Geld. Wer zu Faul ist wegen einem Mangel / Nichtgefallen etwas zurück zu geben ist selbst Schuld.

Der Kunde hat sich meiner Meinung nach immer vorher zu Informieren. Oder kauft ihr immer alles "blind" ? ;)
 
Wer zu Faul ist wegen einem Mangel / Nichtgefallen etwas zurück zu geben ist selbst Schuld.

Es ist schon eine Frechheit, jemanden, der nicht gewillt ist 1-2 Stunden zu verschwenden, um nen paar Euros wiederzukriegen, als faul zu bezeichnen.
 
Das könnte man auf alles was man kauft übertragen. Der Händler hat nach dem Kauf immer das Geld. Wer zu Faul ist wegen einem Mangel / Nichtgefallen etwas zurück zu geben ist selbst Schuld.

Der Kunde hat sich meiner Meinung nach immer vorher zu Informieren. Oder kauft ihr immer alles "blind" ? ;)

übrigens werden solche dinge, wie in deinem ersten absatz beschrieben, immer mit in die kalkulation mit einberechnet.

kleines beispiel ?

"bei nichtgefallen geld zurück" ...... was meinst du wieviele kunden davon gebrauch machen ???
 
Das könnte man auf alles was man kauft übertragen. Der Händler hat nach dem Kauf immer das Geld. Wer zu Faul ist wegen einem Mangel / Nichtgefallen etwas zurück zu geben ist selbst Schuld.

Der Kunde hat sich meiner Meinung nach immer vorher zu Informieren. Oder kauft ihr immer alles "blind" ? ;)

Habe zu wenig Ahnung mich bezüglich Recht/Unrecht einzumischen, aber zumindest sehe ich im Geschäft bei einem anderen Gegenstand, ob die Ware nun defekt ist oder nicht.
Auf die EULA habe ich im Grunde erst einblick wenn ich das game schon installiert habe oder gerade dabei bin.

Mal was anderes. Kann man aus dem "when its done" nicht auch etwas machen? Versteht mich nicht falsch, ich hab 0 dagegen, dass die noch so einiges patchen müssen wenn millionen von Spieler das Game "testen".
Aber dieses "when its done" bringt das ja eigentlich so rüber als wäre das Game fertig. Würde mich schon interessieren ob Spielehersteller mit solchen Aussagen vorsichtig sein müssten.
 
Dann klapp mal deine Windows-Hülle auf, da wirst du mit ziemlicher Sicherheit die AGB in Papierform vorfinden ;).
Und zwar so, dass man auch von außen drankommt.


Es kann kein Sachmangel sein (ausser die DVD/Hülle hat nen Riss).

Es gibt weit mehr Sachmängel als nur äußere bzw. sichtbare ... Das wirst du nicht im BGB finden.

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Sache mehr als die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können, §§435 BGB.
Und genau das tut Blizzard - man hat mit ihnen keinen Vertrag, aber nehmen sich Rechte gegenüber dem Kunden heraus die nicht im Kaufvertrag stehen.

Gut gefunden, noch besser abgeschrieben. Nur kann Blizzard laut dem vorausgegangenen Gedankengang keine Rechte gegen mich als Nutzer geltend machen. Welche denn auch?

Wenn du nichtmal Sachmangel und Rechtsmangel auseinander halten kannst halte ich deine Aussagen für ziemlich ... sinnlos.

Mhh, was soll ich dazu noch sagen? :D
 
Und was genau soll unterlassen werden?

Nein, nein, ich habe begründete Zweifel, was den Sinn der Abmahnung angeht...:rolleyes:

Die Verbraucherzentrale scheint hier einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht zu sehen, vermutlich gehen sie von irreführender Werbung aus (§ 5 UWG), da die Angabe zu klein und vielleicht zu ungenau ist (bloße Spekulation meinerseits). Zu unterlassen ist dann der Verstoß gegen das UWG. Mit anderen Worten: Blizzard müsste (wenn sie die Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben) sämtliche Spielehüllen, die sie nun verkaufen ändern. Da dies mit ziemlich hohen Kosten verbunden sein wird, wird Blizzard vermutlich nichts unterschreiben und die Sache geht vors Gericht oder wird außergerichtlich verhandelt und beigelegt. Wird man sehen.

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Sache mehr als die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können, §§435 BGB.
Und genau das tut Blizzard - man hat mit ihnen keinen Vertrag, aber nehmen sich Rechte gegenüber dem Kunden heraus die nicht im Kaufvertrag stehen.

Blizzard kann aber keine Rechte gegenüber dem Käufer geltend machen. Würde Blizzard die EULA gerichtlich durchsetzen wollen, würden Sie -wie Du schon richtig schreibst- daran scheitern, dass Sie agb-rechtlich nicht Vertragsbestandteil wurde. Dass Blizzard faktisch natürlich die Einhaltung der EULA fordert und dies auch durchzieht ist eine ganz andere Sache. Sie tun etwas, was sie eiegtnlich nicht dürfen, aber sie haben trotzdem keine Rechte. Nur weil sich jemand Rechte herausnimmt, stehen diese ihm noch lange nicht zu. Deshalb: kein Rechtsmangel.
 
Ach , die mehr oder weniger sinnigen AGB/EULA und allgemeinen Rechtsdiskussionen mit Wettbewerbscharakter immer hier ....

Im Endeffekt bleibt zumindest ein interessantes "Signal" an einen großen Spielehersteller.

Ob sowas was bringt ... fraglich ... Schaden kanns zumindest nicht.
 
Blizzard kann aber keine Rechte gegenüber dem Käufer geltend machen. Würde Blizzard die EULA gerichtlich durchsetzen wollen, würden Sie -wie Du schon richtig schreibst- daran scheitern, dass Sie agb-rechtlich nicht Vertragsbestandteil wurde. Dass Blizzard faktisch natürlich die Einhaltung der EULA fordert und dies auch durchzieht ist eine ganz andere Sache. Sie tun etwas, was sie eiegtnlich nicht dürfen, aber sie haben trotzdem keine Rechte. Nur weil sich jemand Rechte herausnimmt, stehen diese ihm noch lange nicht zu. Deshalb: kein Rechtsmangel.

Jackpot! Wunderbar erklärt :)
 
Ok, dann wird D3 jetzt erstmal gestoppt.

Server offline stellen bis alles geklärt ist.

Mal so ganz unter uns:

Was wollt Ihr alle eigentlich? Mehr Items, leichteren Infernomodus?

Klar gab es Probleme beim Start, bei den Verkaufszahlen war das ja wohl zu erwarten!

Wollt Ihr Euer Geld zurück? Dann geht doch in den Laden und versucht das Spiel umzutauschen! Oder wollt Ihr hier alle nur Aufmerksamkeit?

Lächerlich ist das.

Und ich hab nichtmal D3, ich hab es mit der Testversion n paar Stunden gezockt.

Fand ich oki. Klar, da gab es Probleme, aber dieses ständige Herumjammern ist echt traurig.

Als wenn hier niemand vorher wusste, dass eine ständige Internetverbindung benötigt wird.. Sorry, aber das weiß selbst ich schon seit drei Jahren, und ich bin sicher nicht der Typ, der hier jeden Tag alle zehn Sekunden F5 drückt.

Geniesst das Spiel. DAS SPIEL!

Und wenn es Euch mehr ärgert als Spaß macht, dann lasst es eben.


Ich werd' es mir in einigen Monaten, wenn es nass und dunkel ist draussen, kaufen und spielen.

Mit Euch oder ohne Euch, das ist mir relativ egal.

Godspeed.
 
Wirklich nachvollziehen kann ich die Problematik eigentlich nicht. Sicher hab ich Geld für ein Produkt investiert und bin mit einer Erwartunghaltung diesen Kauf eingegangen.

Für mich war Monate vorher klar dass dieses Spiel einen Onlinezugang voraussetzt, in Folge dessen war mir auch klar dass es Serverausfälle ect. geben wird.
Gerade in den ersten Wochen hat doch wohl niemand erwartet dass alles reibungslos funktioniert, oder?

Ich hatte die Wahl, vor dem Kauf auf eine Probeversion warten bzw. ein Gästepass organisieren oder direkt und mit vollem aber für mich als vernachlässigbarem Risiko das Spiel kaufen.
Was soll ich sagen, Spiel gekauft, sogar noch in der Releasenacht gespielt und überwiegend zufrieden mit dem Endergebnis.

Ich kann in keinster Weise nachvollziehen wogegen ich mich wehren sollte als vermeindlich benachteiligter Kunde. :irre:
 
...

Mal was anderes. Kann man aus dem "when its done" nicht auch etwas machen? Versteht mich nicht falsch, ich hab 0 dagegen, dass die noch so einiges patchen müssen wenn millionen von Spieler das Game "testen".
Aber dieses "when its done" bringt das ja eigentlich so rüber als wäre das Game fertig. Würde mich schon interessieren ob Spielehersteller mit solchen Aussagen vorsichtig sein müssten.


Tatsächlich ist das Spiel fertig, denn es läßt sich ja gut bis zum Ende spielen. Bugs sind bei diesen komplexen Geschichten normal und werden halt gefixt. Keine Software von gewisser Komplexität ist fehlerfrei, das wissen selbst die Gerichte. Da muss dann halt nachgebessert (gefixt) werden wenn ein erheblicher Fehler als solcher erkannt wird.

@ Sach- oder Rechtsmangel.
Ist es eigentlich keinem aufgefallen, dass man das Spiel geboxt im Laden kauft (Hardware = Eigentum), aber einen zusätzlichen Vertrag mit Blizz schließen muss? (Battle.net etc.) Siehe die Info auf der Packung. Gegen den Händler vor Ort Ansprüche aus fehlender Serverkapazität etc. geltend zu machen, stelle ich mir daher eher schwierig vor...
 
Klar gab es Probleme beim Start, bei den Verkaufszahlen war das ja wohl zu erwarten!

Wenn das bei den Verkaufszahlen zu erwarten war, hätten sie gerne paar mehr Server zur verfügung stellen können ;)

Ich werd' es mir in einigen Monaten, wenn es nass und dunkel ist draussen, kaufen und spielen.

Mit Euch oder ohne Euch, das ist mir relativ egal.

Godspeed.

Glaub interessiert auch kaum wen ob mit oder ohne dir ;).
Warum schreibst du hier eigentlich wenn dich das alles ohnehin nicht interessiert?

e: DameVenusia ty für die erklärung
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist schon eine Frechheit, jemanden, der nicht gewillt ist 1-2 Stunden zu verschwenden, um nen paar Euros wiederzukriegen, als faul zu bezeichnen.

Die Funktionalität über den gesamten garantierten Zeitraum einer, zb. Waschmaschine sollte auch direkt im Geschäft bewiesen werden. Ansonsten muss ich ja bei einem Mangel eventuell wieder zum Geschäft.

Sorry, die Hobbyjuristen in diesem Thread stolpern sicher regelmäßig über ihre eigenen Füße. Ich klink mich hier aus, krieg schon wieder Ausschlag, von meiner Bullshit-Allergie...
 
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