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Diablo 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab

Ich finds ehrlich gesagt ziemlich putzig. Sicher vielleicht war es mal von Nöten den Verbraucherschutz einzuschalten um ein deutliches Signal zu senden. Ich hoffe nur, dass es nicht hinterher heißt ein Spielehersteller müsse bei Launch garantieren, dass die Server 100% für alle Beteiligten laufen, sonst Strafe (Geld zurück wäre ja von mir aus noch in Ordnung). Die Latte heutzutage ein Spiel zu produzieren hängt eh schon hoch genug. Mit sowas vergrault man nur kleinere Studios (insofern das in Zukunft überhaupt noch relevant bliebe).

Und ja möglicherweise hätte man "Always online" etwas größer auf die Packung drucken können. Aber ich mein letztlich steht es drauf. Ist vllt. nicht gerade die feine Englische, aber eine derartige Beschwerde empfinde ich als nicht unbedingt angebracht. In einer Gesellschaft, die zunehmend Züge einer Informationsgesellschaft annimmt, ist Lesen schon eine ziemlich gute Sache.
 
Alles klar, auf der Packung von Diablo 4 wird riesengroß stehen, dass zum Spielen eine permanente Onlineverbindung erforderlich ist. Aber sonst? :keks:

Was mich angeht, lief es mit D3 ganz ordentlich, eigentlich sogar gut. Unwesentliche technische Störungen sind ja keine Absicht und können in gewissem Rahmen in Kauf genommen werden. Ich konnte vielleicht gerade zwei mal ein bis zwei Stunden nicht spielen, obwohl ich es ansonsten getan hätte. Nicht der Rede wert und längst vergessen. Registrierung und Onlineverbindung ist für mich heutzutage keine Überraschung mehr. Wenn mir das Spiel diesen Aufwand nicht wert ist, oder wenn ich der Firma in irgendeiner Form misstraue, kaufe ich mir die Software nicht.

M.A.n. hätte sich die "Verbraucherzentrale" das auch verkneifen können...

Gruss, Dietlaib
 
Nettes Signal, wird aber nichts bringen.
 
Es geht nicht nur um den Hinweis, dass eine Internetverbindung erforderlich ist, um den Titel zu registrieren und danach offline spielen kann, sondern dass für jedes Spielen eine erneute Anmeldung auf dem Bnet-Account notwendig ist, was jedesmal einen Internetzugang voraussetzt und ein Spielen nur solange möglich ist, wie die Internetverbindung besteht.

Es geht vielmehr darum, dass du nicht in der Lage bist, zu lesen, was auf der D3-Packung steht.

Hier nochmal extra für dich: "Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt".

Da steht nicht "zum Registrieren", sondern "zum Spielen". Ist das noch nicht deutlich genug?

Aber anderen Leuten vorwerfen, nicht lesen zu können, tsts. :lol:
 
Es geht vielmehr darum, dass du nicht in der Lage bist, zu lesen, was auf der D3-Packung steht.

Hier nochmal extra für dich: "Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt".

Da steht nicht "zum Registrieren", sondern "zum Spielen". Ist das noch nicht deutlich genug?

Aber anderen Leuten vorwerfen, nicht lesen zu können, tsts. :lol:

Verstehe jetzt nicht warum du persönlich wirst. :confused:

Sorcphilosoph hat lediglich die Annahmen und Begründungen der Verbraucherzentrale wiedergegeben. Ob die jetzt berechtigt sind, ist ne andere Frage.
 
Inwiefern?

Bei welchem Produkt dass du kennst legt man dir vor dem Erwerb die AGB vor?

Windows.


Was hat der Kaufvertrag den du mit dem Laden abgeschlossen hast mit Blizzard zu tun ?

Das der händler eine sorgfaltspflicht hat.

Du kannst da jetzt gerne rumdiskutieren. Haben andere schon in x anderen threads getan. Fakt ist: Wenn du zur nutzung des produktes welches in deutschland vertrieben wird eine agb akzeptieren musst, hat der händler dir diese VOR dem kauf zur verfügung zu stellen oder es liegt ein rechtsmangel vor welcher dich berechtigt den kauf rückgängig zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tut mir leid, dass das nun ziemlich "reingeschissen" (sorry für die wortwahl, wusste nix besseres^^) ist:
Und früher hats euch nicht gekümmert? Erst bei diablo 3?

finde das ganze ziemlich kleinkarriert.
 
[..]
Und früher hats euch nicht gekümmert? Erst bei diablo 3?[..]

Doch, natürlich hat das auch schon früher gekümmert. EA wurde vor wenigen Monaten ebenfalls abgemahnt, gegen Valve hat die Verbraucherzentrale bis vor den BGH geklagt, das Urteil erging im Februar 2010.
 
Tut mir leid, dass das nun ziemlich "reingeschissen" (sorry für die wortwahl, wusste nix besseres^^) ist:
Und früher hats euch nicht gekümmert? Erst bei diablo 3?

finde das ganze ziemlich kleinkarriert.

Da bist du nicht ganz alleine ;)

Aber seien wir ehrlich: Der Durchschnittskunde nimmt jedwede Gängelung in Kauf wenn am Ende alles klappt. Könnte mir gut vorstellen dass sich hier der Ärger an den Einloggschwierigkeiten kurz nach Release entzündet, das wirkt dann wie ein Katalysator für den latenten Unmut.

Folge ist: Kunden informieren die Verbraucherzentrale, die allein wohl nicht aktiv geworden wäre. (Quantität der Beschwerden ergibt sich dann aus den 6,5 (?) Millionen Käufern)

edit:

Wow, wenn ich beim Saturn Windows kaufe trag ich das Ding zur Kassa, zahle dort, geh heim. Hab noch nie beim Kauf eines Betriebsystems o.ä., ob Ubuntu oder Windows, ne AGB vorgelegt bekommen.

Dann hast du ein Produkt mit einem Rechtsmangel erworben und kannst vom Kaufvertrag zurück treten. /iirc
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/EULA
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe jetzt nicht warum du persönlich wirst.

Wo werde ich bitte persönlich? :confused: Ich äußere lediglich eine sachlich begründete Meinung.

Im übrigen finde ich, man sollte der Vollständigkeit halber auch Facebook verklagen, weil man offline nicht liken kann.:D (Und auf der Homepage von Facebook steht nirgendwo, dass man dafür eine Internetverbindung braucht)
 
Wir haben ein Auge auf den Thread und möchten euch bitten, von persönlichen Beleidigungen/Geflame etc. abzusehen, sonst wird dieser Thread geschlossen. Danke :)
 
EA ist sowieso ein Drecksladen was die Spielphilosophie angeht. Valve, na gut, kann man verstehen, ist ja fast eine reine Online-platform und Verkaufsstelle.

Von den login problemen war ich eigentlich auch nie betroffen. Serverwartungen nehme ich gerne in kauf, denn dies wird eigentlich nur gemacht falls notwendig.

Und ich hab mir die Packung vor dem Kauf auch angeschaut. Steht alles Nötige drauf.

Wer bei einem reinen Onlinespiel keine Serverwartungen oder Ausfälle zur verbesserung (meistens jedenfalls) akzeptieren kann, sollte sich vorher mal informieren, die Packung ansehen.

Ich will ja wirklich niemandem zu nahe treten, aber wer sich mal durchn Kopf gehen lässt wie viele Patches es bei WoW oder D2 (nagut weniger, und da gibts noch nen offline modus) gegeben hat und wie erfolgreich die Spiele wurden, man kann es Blizzard doch gönnen oder?

Make peace, not war ;)
 
Ich bin kein Jurist.

Für mich als einfacher Kunde mit langjähriger Informatikerfahrung dieser Aufdruck klar und eindeutig. Das muss aber nichts bedeuten. Ich bin es auch mittlerweile gewohnt das "Kleingedruckte" auf Lebensmittelverpackungen zu lesen.

Dies und die Informatikerfahrung macht Übung im Umgang mit dem "Kleingedruckten"

Die Frage ist in diesem Fall: Darf ich von mir auf andere schließen? Was macht Otto-Normalverbraucher?

Ich denke, dass es schon einige Verbraucher gab, die dieses vielbeworbene Spiel gekauft haben ohne die Konsequenzen zu kennen, die eine ständige Onlineverbindung nach sich zieht.

Eine Gegenfrage:
Kennt hier jeder jede Konsequenz, wenn es um Zutatenlisten auf Lebensmittelverpackungen geht? Ich jedenfalls nicht.
 
Da bist du nicht ganz alleine ;)

Aber seien wir ehrlich: Der Durchschnittskunde nimmt jedwede Gängelung in Kauf wenn am Ende alles klappt. Könnte mir gut vorstellen dass sich hier der Ärger an den Einloggschwierigkeiten kurz nach Release entzündet, das wirkt dann wie ein Katalysator für den latenten Unmut.

Folge ist: Kunden informieren die Verbraucherzentrale, die allein wohl nicht aktiv geworden wäre. (Quantität der Beschwerden ergibt sich dann aus den 6,5 (?) Millionen Käufern)

edit:



Dann hast du ein Produkt mit einem Rechtsmangel erworben und kannst vom Kaufvertrag zurück treten. /iirc
Siehe auch: Endbenutzer-Lizenzvertrag – Wikipedia

Ein Rechtsmangel ist nicht gegeben. Die EULA ist nur nichtig. Einen Grund, um vom Kaufvertrag zurückzutreten, stellt dies nicht dar. Ein weiterer Grund, der den Anschein bestätigt, dass ein versteckter Sachmangel gegeben ist, ist die Meldung der Verbraucherzentrale.

Aber wieso über sowas diskutieren, wenn man einfach spielen möchte? Zurückgeben kann ein halbwegs intelligenter Mensch auch ohne einen Mangel :)

MfG Shaft
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo werde ich bitte persönlich? :confused: Ich äußere lediglich eine sachlich begründete Meinung.

Das du persönlich wirst muss ich dir jetzt nicht erklären. Ich lass es einfach mal als sachlich begründete Meinung so stehen ;)

Wo wir gerade bei Meinungen sind, ich finde deinen Beitrag ziemlich Offtopic.

Im übrigen finde ich, man sollte der Vollständigkeit halber auch Facebook verklagen, weil man offline nicht liken kann. (Und auf der Homepage von Facebook steht nirgendwo, dass man dafür eine Internetverbindung braucht)

Offensichtlich willst du die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale der Lächerlichkeit preisgeben. Dein Vergleich hinkt, denn für Facebook zahle ich nichts. Für Diablo III hingegen gebe ich 50€ aus und habe demnach einen Anspruch auf korrekte und vollständige Informationen auf der Verpackung über die Bedingungen, unter denen die Software ausschließlich läuft. (So zumindest die Verbraucherzentrale, und dem kann man sich anschließen)

lg

edit:

Ein Rechtsmangel ist nicht gegeben. Die EULA ist nur nichtig. Einen Grund, um vom Kaufvertrag zurückzutreten, stellt dies nicht dar. Ein weiterer Grund, der den Anschein bestätigt, dass ein versteckter Sachmangel gegeben ist, bestätigt somit auch die Verbraucherzentrale.

Aber wieso über sowas diskutieren, wenn man einfach spielen möchte? Zurückgeben kann ein halbwegs intelligenter Mensch auch ohne einen Mangel :)

Wurde mir in einem anderen Thread noch so erklärt. Naja :)

edit2: Achja da haben wir den Fachmann :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow, wenn ich beim Saturn Windows kaufe trag ich das Ding zur Kassa, zahle dort, geh heim. Hab noch nie beim Kauf eines Betriebsystems o.ä., ob Ubuntu oder Windows, ne AGB vorgelegt bekommen.
Dann klapp mal deine Windows-Hülle auf, da wirst du mit ziemlicher Sicherheit die AGB in Papierform vorfinden ;).
Und zwar so, dass man auch von außen drankommt.

Shaft schrieb:
Ein Rechtsmangel ist nicht gegeben. Die EULA ist nur nichtig. Einen Grund, um vom Kaufvertrag zurückzutreten, stellt dies nicht dar. Ein weiterer Grund, der den Anschein bestätigt, dass ein versteckter Sachmangel gegeben ist, ist die Meldung der Verbraucherzentrale.
Es kann kein Sachmangel sein (ausser die DVD/Hülle hat nen Riss).
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Sache mehr als die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können, §§435 BGB.
Und genau das tut Blizzard - man hat mit ihnen keinen Vertrag, aber nehmen sich Rechte gegenüber dem Kunden heraus die nicht im Kaufvertrag stehen.

Wenn du nichtmal Sachmangel und Rechtsmangel auseinander halten kannst halte ich deine Aussagen für ziemlich ... sinnlos.
 
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