Ein Schwengel ist nach meinem Kenntnisstand ursprünglich ein Gerät aus der Landwirtschaft gewesen,
um das Korn aus dem geernteten Getreide zu schlagen. Da es ein verfügbares und bekanntes Werkzeug war, wurde der Schwengel bei kriegerischen Auseinadnersetzungen als einfach zu handhabende Waffe eingesetzt (wenn man schon das Korn ver
dreschen kann, warum nicht auch die Gegner?).
Das Schwengelrecht würde also eher in der Landwirtschaft angesiedelt sein, ähnlich dem Spruch "wer zuerst kommt, mahlt zuerst", mit dem die Reihenfolge an der Mühle geregelt wurde.
Schwengelrecht, das: setzt sich zusammen aus dem hochmittelniederdeutschen Begriff "Schwen" (altertüml. From von "Schwan"), dem Wort "Gel" und natürlich der entsprechend justiziablen Bezeichnung "Recht".
Nur die vorreformatorischen Pfarrer, deren Vater auch schon Pfarrer waren, hatten das Recht, die Schwäne aus dem örtlichen Weiher zu schlachten und aus dem Körperfett ein Gel zu gewinnen, das zur Salbung Kranker, Neugeborener, Todgeweihter und besonders delikater Körperstellen zwecks Heilung peinlicher Hautkrankheiten verwendet wurde.
Heute wird dieser Begriff nur noch verwendet, wenn eine professionelle, äh,
Körperpflegerin eine entsprechende Körperstelle einreiben darf. Wobei sich der Begriff dabei eher auf das Körperteil als auf die Bestandteile der Vaseline, äh, des Gels bezieht.
edit: upps, hab' grade bemerkt, dass das entsprechende Werkzeug der Dresch
flegel sein muss (dabei hab' ich oben ja schon Dreschen erwähnt
) - wobei ich immer noch von dem Werkzeug rede, nicht von dessen Bediener.
Trotzdem - ob, Drescher, Flegel, Schwengel, Kornhauer, alles ist erlaubt, solange es sich nicht um das Kolossvulgenrecht handelt.