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Hat der Massenbann Unschuldige getroffen?

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Weißt du, auf den schwammigen deutschen Wortlaut zu pochen, den gesunden Menschenverstand und Sinn dieser Aussage völlig ignorierend ist nicht weniger bescheuert als meine Herangehensweise.

Die englische Eula (EU-Version) sagt: You may not network the Program or otherwise install it or use it on more than one computer at a time[...]

Die deutsche Übersetzung davon ist ungenau. Das liegt auch daran, dass wir kein "to network" kennen. Wir haben kein Verb was "netzwerken" heißt, sondern verwenden das Substantiv Netzwerk. Außerdem impliziert der Satz "You may not network it OR USE it on more than ONE COMPUTER AT A TIME", dass es um eine Lizenz und nicht um eine Art der Gesamheit der D2-Software geht, denn das wäre absolut sinnfrei. Diablo 2 ist via Netzwerk spielbar (steht sogar auf der Verpackung) und du sagst, man MUSS die Eula so deuten, dass eben das nicht ohne weiteres erlaubt ist? Ich weiß, dass der Text auch so wie du sagst, verstanden werden kann. Allerdings kann er auch anders verstanden werden, denn ich schalte meinen Verstand beim Eula Lesen nicht aus und hinterfrage auch, ob das, was man aus dem Text herauslesen KANN, auch wirklich so gemeint war. Formulierungen sind niemals der heilige Gral und unantastbar. Hier waren Menschen Werk, die etwas ausdrücken wollten und sie können sich auch missverständlich ausdrücken. Der Wortlaut, auf den du so pochst, führt zu Widersprüchen und ist darüber hinaus absolut sinnfrei.

Der englische Wortlaut (EU-Version) lässt erahnen, dass gemeint war, nicht via Netzwerk auf eine einzige Version zuzugreifen und dass man D2 nur einmal installieren darf, wenn man es nur einmal gekauft hat. Windows darf man im Übrigen auch nur einmal auf nur einem Computer installieren. Wenn ich 2 Mal Windows kaufe, kann ich es auch 2 mal installieren.
 
es ist schon lächerlich, dass manche versuchen überall die Schlupflöcher zu suchen, mit denen ihr Handel rechtmäßig war und Blizzard dadurch illegal gehandelt hat.

Es ist aber auch unnötig, dass ihr euch an banalen Vorwürfen gegenseitig aufheizt. Hier sind viele erwachsen und sollten in einem Alter sein, mit dem man über den Dingen stehen kann und eben sachlich bleiben kann.

Wir haben kein Verb was "netzwerken" heißt, sondern verwenden das Substantiv Netzwerk.
vernetzen? würde auch reinpassen
Ich würde den Satz so deuten, dass man die gekaufte Version auf lediglich einem PC installieren darf um es dort zu nutzen. Damit nicht - wie auf vielen Lans es der Fall ist - dass jeder mit dem gleichen Key D2 zockt.
 
erstmal danke für einen vernünftigen post mit argumenten ;)


ich verstehe worauf du hinaus willst, ABER ich konnte dir noch nicht verständlich machen worauf ich hinaus will, ich versuch es mal mit inspiration eines vergangenen beitrages, der daß eigendlich schon gut erklärt hatte.

du gehst davon aus, daß mit "software" "spiel/CD" gemeint ist und schliesst dann logischer weise auf "lizenz pro CD".

das ist aber der falsche denkansatz:

mit "software" ist die software allgemein gemeint.

nicht die einzelnen CD´s, das sind nur kopien der software.

du darfst die software im allgemeinen nur einmal zur selben zeit betreiben, ob du die software auf CD hast, oder als imgage, oder,oder,oder....das ist hier nicht relevant.

mfg
 
Darth-Sasa schrieb:
es ist schon lächerlich, dass manche versuchen überall die Schlupflöcher zu suchen, mit denen ihr Handel rechtmäßig war und Blizzard dadurch illegal gehandelt hat.

Wärst du so freundlich, mir ein paar Links zu zeigen, wo Leute a) behauptet haben, dass Blizzard illegal gehandelt hat und b) Leute behaupten, dass die mod. dll "rechtmäßig" war? Verzerre nicht die Darstellung und die Äußerungen vieler User hier, denn so wie du das behauptest, ist es nicht gewesen.

Darth-Sasa schrieb:
Es ist aber auch unnötig, dass ihr euch an banalen Vorwürfen gegenseitig aufheizt. Hier sind viele erwachsen und sollten in einem Alter sein, mit dem man über den Dingen stehen kann und eben sachlich bleiben kann.

Ganz Recht. Aber ich habe hier mit Verlaub keine Banalitäts-Diskussion gestartet, im Gegenteil, ich wollte sie immer vermeiden.

@Schniedel:

>>du gehst davon aus, daß mit "software" "spiel/CD" gemeint ist und schliesst >>dann logischer weise auf "lizenz pro CD".

>>mit "software" ist die software allgemein gemeint.

Du sagst selbst, dass "etwas gemeint" ist. Woher weißt du denn, was gemeint ist? Du gehst auf den Wortlaut und ignorierst den Sinngehalt und die Tatsache, dass Blizzard sich hier schlicht und einfach missverständlich oder sogar falsch ausgedrückt haben könnte. Ich kann das Argument mit "der Wortlaut zählt" verstehen, jedoch kann ich ebenso jemanden verstehen, der diese Passage aus guten Gründen nicht so auslegt. Eben deshalb ist diese Stelle für mich zumindest unklar.

Vielleicht sollte ich im Blizzard-Forum mal folgendes posten:

Hallo. Mein Bruder spielt schon ganz lange D2. Nun habe ich zum Geburtstag auch D2 bekommen. Wir würden nun gerne D2 über Netzwerk spielen, aber laut Eula dürfen wir das nicht. Brauchen wir eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen oder dürfen wir Diablo über Netzwerk spielen?
 
Wärst du so freundlich, mir ein paar Links zu zeigen, wo Leute a) behauptet haben, dass Blizzard illegal gehandelt hat und b) Leute behaupten, dass die mod. dll "rechtmäßig" war? Verzerre nicht die Darstellung und die Äußerungen vieler User hier, denn so wie du das behauptest, ist es nicht gewesen.

das ist nicht ernst gemeint oder?

ich hab keine lust zu suchen, aber ich wette mit 10 minuten einsatz findest du mindestens 50 beiträge dazu hier im forum.


Du sagst selbst, dass "etwas gemeint" ist. Woher weißt du denn, was gemeint ist?

ich sage: "mit dem wort ist auch genau das wort gemeint"

bei dieses 3 wörtern musst du juristisch absolut differenzieren:

software
kopie der software (cd, etc.)
lizenz zur nutzung der software

diese 3 dinge sind so grundverschieden, daß in jedem fall jedes für sich klar definiert werden muss.


Hallo. Mein Bruder spielt schon ganz lange D2. Nun habe ich zum Geburtstag auch D2 bekommen. Wir würden nun gerne D2 über Netzwerk spielen, aber laut Eula dürfen wir das nicht. Brauchen wir eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen oder dürfen wir Diablo über Netzwerk spielen?

der sinn oder unsinn dieser passage wurde schon ausreichend erklärt.

wenn blizzard wollte, könnten sie sich darauf berufen, tun werden sie das aber mit sicherheit nicht.

du vergisst an dieser stelle: zwischen theoretischer praxis und praktischer praxis besteht meistens ein grosser unterschied.

ein vertrag,agb oder eula besteht nahezu immer aus theoretischer praxis.


ausserdem ist die eula einfach aus einer anderen zeit, nämlich einer ohne DSL und kaum privater netzwerke.

eine aktualisierung ist selbstverständlich nicht zu erwarten, die kostet geld und ist verschwendung für ein spiel, das kein geld bringt.

du kannst darauf wetten, daß die d3-eula ganz anders aussehn wird.
 
ich glaube, dass er an mich appelliert hat, aber es gibt echt genügend Leute, die sinngemäß das so geschrieben haben. Ok, das ist dann wieder Interpretationssache.

Aber ich denke, dass das Blizzard das schon pro gekaufter CD gemein hat, dass man die lediglich für einen PC verwenden darf, so wie jennysn es gemeint hat, wie es auch bei Windows der Fall ist. Also dürfte man in einem Netzwerk daheim mit mehreren gekauften D2 Versionen auch ein Netzwerkspiel erstellen.
 
Ausserdem kann es ja nicht auf eine einzelne Version / einzelnen Key (set) bezogen sein, denn, das geht ja gar nicht, dass man mit einer Version mehrmals starten könnte. Das geht auf gar keine Weise, also ist es relativ sinnfrei, das dermassen zu verbieten, wenn es eh nicht möglich ist.

Muss da schniedel zustimmen, die EULA ist aus einer früheren Zeit, heute müsste blizz diesen Punkt viel genauer beschreiben. Aber steht nicht so, dass eine einzelne Person die software nur einmal darf laufen lassen? Das schliesst ja nicht aus, dass 2 aktive Spieler im selben Netzwerk spielen. Es schliesst aber aus, dass wenn der eine Spieler mal weg ist, der andere theoretisch nicht seinen Computer auch bedienen darf.
 
Software =! gekaufte CD =! Lizenz für Software


ich kann es nur immer wieder sagen.


mfg
 
Vlt wäre es doch gut, wenn jennysn einfach mal im Blizzard Forum diesbezüglich eine Anfrage macht um Klarheit zu schaffen.
 
eine offizielle aussage dazu kann NUR ein verweis auf die eula sein, sofern dieser legitim abgesetzt ist.

anderenfalls würde der "schreiber" lügen, denn gleich was er sagt, in letzter instanz kann blizzard sich auf die eula berufen.
 
dann bleibt lediglich zu hoffen - falls man D2 über 2 Rechner laufen hat, oder mehrere Benutzer - dass Blizzard da nichts macht.
 
das bleibt zu hoffen, wollte mir vlt auch über nen 2. Benutzer D2 installieren um so zu mulen.
Bleibt abzuwarten. aber denke auch nicht, dass da was gemacht wird :D
 
schniedel schrieb:
das ist nicht ernst gemeint oder?

ich hab keine lust zu suchen, aber ich wette mit 10 minuten einsatz findest du mindestens 50 beiträge dazu hier im forum.

Doch, allerdings ist das ernst gemeint. Du wettest also. Dann los. Ich erwarte 50 gefundene Beiträge von dir, wo User behaupten, dass Blizzards Vorgehen illegal war.

schniedel schrieb:
ich sage: "mit dem wort ist auch genau das wort gemeint"
Sagst du. Gleichzeitig gibst du zu erkennen, dass der Support auf eine Anfrage antworten würde, dass man ruhig im Netzwerk spielen darf. Du weißt also selber ganz genau, dass die Eula nicht "Software meint", sondern sondern Lizenz (warum sollte der Support sonst sagen, dass es ok ist und warum sollte sonst die Multiplayerfähigkeit auf der Verpackung beworben werden), aber du berufst dich auf den Wortlaut, weil Blizzard sich "alle Hintertüren offen hält". Ein Satz von Regeln, der unklar ist und wo Willkür regiert (laut Eula verboten, Support sagt aber "kein Problem" ist für mich keine Grundlage einer Legit-Diskussion, an der du ja so gerne deine Flames und deine Häme bemisst.

"Blizzard Entertainment, (im folgenden „der Lizenzgeber") räumt hiermit - und mit der Installation des Programms erklären Sie sich damit einverstanden – eine beschränkte nicht-exklusive Lizenz ein sowie das Recht, eine (1) Kopie des Programms zu installieren".

Pass auf: Dort steht Programm. Bei Netzwerk ist auch von Programm die Rede. Ich darf also, wenn ich D2 mehrfach legal erwerbe, es nur auf einem Computer von mir installieren. Habe ich einen Computer im Arbeitszimmer und einen Laptop im Wohnzimmer, darf ich deiner Argumentation zufolge D2 generell nur ein einziges Mal installieren und das völlig unabhängig von irgendeinem Netzwerk.

Wenn du doch nicht so borniert bist, wie ich bislang geglaubt habe, sollte dir spätestens jetzt klar werden, was für einen Müll du hier stellenweise fabrizierst.

Du kannst gerne noch 100 mal Software =! gekaufte CD =! Lizenz für Software sagen, du wirst die Widersprüche, die sich ergeben, wenn du die Eula so deuten willst nicht los. Außerdem hat die Aussage eines offiziellen Blizzard-Supportlers auf jeden Fall einen Wert. Für den sehr hypotetischen Fall, dass Blizzard z.B. eine Klage bemühen würde, weil die Brüder Hans und Franz D2 über Netzwerk gespielt haben und Hans vom Support sein "ok" bekommen hat, so ist dieses "ok" keinesfalls nichtig.
 
Sagst du. Gleichzeitig gibst du zu erkennen, dass der Support auf eine Anfrage antworten würde, dass man ruhig im Netzwerk spielen darf

ehm, ich sagte, wenn dein gegenüber legitim handelt, verweist er auf die EULA, keine ahnung wie du auf deine aussage kommst :confused:

weißt also selber ganz genau, dass die Eula nicht "Software meint", sondern sondern Lizenz

wo bitte hab ich auch nur ansatzweise etwas ähnliches verlauten lassen? in jedem 2. post predige ich das gegenteil. :rolleyes:

Bei Netzwerk ist auch von Programm die Rede. Ich darf also, wenn ich D2 mehrfach legal erwerbe, es nur auf einem Computer von mir installieren. Habe ich einen Computer im Arbeitszimmer und einen Laptop im Wohnzimmer, darf ich deiner Argumentation zufolge D2 generell nur ein einziges Mal installieren und das völlig unabhängig von irgendeinem Netzwerk.

du hast nichts verstanden...wilst du es einfach nicht verstehn?

1. "programm" ist mit "software" gleichzusetzen

2. du kannst das programm nicht mehrfach erwerben, du kannst nur mehrere kopien des programms erwerben.

3. es lautet "die nutzung der software auf mehreren computern auf einmal...."

demnach wäre es erlaubt, die software auf beidem zu instalieren, jedoch immer nur eines davon gleichzeitig zu nutzen.

blizzard hat dies aber auch durch eine kleinigkeit im text vorher in frage gestellt:

"du bist berechtigt EINE kopie der software zu installieren"

der text ist absolut 100% zu gunsten blizzards ausgelegt, welch überraschung ;)


wirst die Widersprüche, die sich ergeben, wenn du die Eula so deuten willst nicht los

omg, welche wiedersprüche?

wenn du endlich mal aufhörst deine subjektiven vermutungen mit einzubringen und den rechtlich bindenden vertragstext auch dementsprechend zu lesen, siehst du daß der text zwar kompliziert zu lesen ist, aber glasklare aussagen macht.

Außerdem hat die Aussage eines offiziellen Blizzard-Supportlers auf jeden Fall einen Wert. Für den sehr hypotetischen Fall, dass Blizzard z.B. eine Klage bemühen würde, weil die Brüder Hans und Franz D2 über Netzwerk gespielt haben und Hans vom Support sein "ok" bekommen hat, so ist dieses "ok" keinesfalls nichtig.

soll keine beleidigung sein, aber du hast keine ahnung.

eine solche aussage eines mitarbeiters ist DEFINITIV NICHT verbindlich, damit würde sich die firma das damokles-schwert selbst über den kopf hängen.

es gibt keine firma auf diesem planeten, die eine aussage eines mitarbeiters, welche gegen die firmen AGB,EULA, was auch immer spricht, als legitim und rechtlich akzeptieren würde.



so langsam glaube ich du willst einfach nicht begreifen und ich geb mir echt mühe......

mfg
 
Was ist mit deiner Wette? Die 10 Minuten sind vorbei und ich habe noch keine 50 User von dir bekommen, die das behaupten:

schniedel [/i]ich hab keine lust zu suchen schrieb:
ehm, ich sagte, wenn dein gegenüber legitim handelt, verweist er auf die EULA, keine ahnung wie du auf deine aussage kommst :confused:
So so. Keine Ahnung wie ich da drauf komme? "wenn blizzard wollte, könnten sie sich darauf berufen, tun werden sie das aber mit sicherheit nicht." -> Sie werden es mit Sicherheit nicht tun -> Sie werden es also nicht verbieten. -> "Gleichzeitig gibst du zu erkennen, dass der Support auf eine Anfrage antworten würde, dass man ruhig im Netzwerk spielen darf".

schniedel schrieb:
wo bitte hab ich auch nur ansatzweise etwas ähnliches verlauten lassen? in jedem 2. post predige ich das gegenteil. :rolleyes:
Selbst ich habe dich nicht für so doof gehalten, dass du wirklich glaubst, dass das, worauf du hinauswillst, so gemeint war. Du berufst dich auf den Wortlaut und der Wortlaut ist ungleich dem, was du selbst wirklich glaubst.


schniedel schrieb:
blizzard hat dies aber auch durch eine kleinigkeit im text vorher in frage gestellt:

"du bist berechtigt EINE kopie der software zu installieren"

der text ist absolut 100% zu gunsten blizzards ausgelegt, welch überraschung ;)

Das ist eigentlich zu Blizzards Ungunsten ausgelegt. Wenn jeder sich an das halten würde, worauf du hinauswillst, würde Blizzard weniger D2 verkaufen, weil jeder ja nur 1 D2 installieren darf :ugly:


schniedel schrieb:
omg, welche wiedersprüche?

Auch wenn du immer WIEDER das gleiche schreibst: Widerspruch schreibt sich nicht mit ie ;) Das nur am Rande und ich sage es auch nur, weil du einen so korrekten Eindruck hinterlässt und bevor da Missverständnisse draus entstehen... :D

Ich habe die Widersprüche mehfach erwähnt. Ein Netzwerkmodus ist sinnfrei, wenn man dazu die Erlaubnis nicht hat (bzw. diese erst schriftlich einholen müsste). Die englische Eula impliziert überdies, dass man (1) gekauftes Programm nicht (2) fach nutzen darf. Auch über ein Netzwerk lässt sich (1) installiere Software mehrfach nutzen und das ist es, was Blizzard tatsächlich nicht erlaubt.

Du aber stellst dich hin und sagst sinngemäß: Man darf nur 1 D2 installieren, selbst wenn ich 2 oder noch mehr legal erworben habe. Wie man die Eula deuten KANN (Wortlaut) ist mir total egal, ich pflege meinen Kopf beim Lesen ein- und nicht auszuschalten.

schniedel schrieb:
soll keine beleidigung sein, aber du hast keine ahnung.

eine aussage eines mitarbeiters ist DEFINITIV NICHT verbindlich, damit würde sich die firma das damokles-schwert selbst über den kopf hängen.

Du verzerrst meine Aussage. Käme es zu einem Prozess, wäre die Aussage des Mitarbeites nicht "nichtig", das waren meine Worte. Es würde zu meinen Gunsten ausgelegt werden und ich müsste mich im schlimmsten Fall ab dann dazu verpflichten, etwas anders zu machen. Wenn ich mich aber aufgrund einer unklaren Passage an Blizzard wende und diese nicht auf die Rechtsabteilung veweisen, sondern ein Mitarbeiter sagt, dass das "ok" ist, dann ist es auch ok.
 
Du verzerrst meine Aussage. Käme es zu einem Prozess, wäre die Aussage des Mitarbeites nicht "nichtig", das waren meine Worte. Es würde zu meinen Gunsten ausgelegt werden und ich müsste mich im schlimmsten Fall ab dann dazu verpflichten, etwas anders zu machen. Wenn ich mich aber aufgrund einer unklaren Passage an Blizzard wende und diese nicht auf die Rechtsabteilung veweisen, sondern ein Mitarbeiter sagt, dass das "ok" ist, dann ist es auch ok.

falsch, die firma würde sich von der aussage distanzieren und auf die rechtlich bindende eula/agb, was auch immer verweisen.

du wärst in den po gekniffen und der mitarbeiter würde garantiert seinen job verlieren.

Ich habe die Widersprüche mehfach erwähnt. Ein Netzwerkmodus ist sinnfrei, wenn man dazu die Erlaubnis nicht hat

falsch, was du meinst, hat nichts mit wiedersprüchen zu tun.

sinn oder unsinn stehen in dem fall nicht zur debatte.


Auch wenn du immer WIEDER das gleiche schreibst: Widerspruch schreibt sich nicht mit ie Das nur am Rande und ich sage es auch nur, weil du einen so korrekten Eindruck hinterlässt und bevor da Missverständnisse draus entstehen...


nanana....du willst doch nicht wie "Horst" sein ;)


Das ist eigentlich zu Blizzards Ungunsten ausgelegt. Wenn jeder sich an das halten würde, worauf du hinauswillst, würde Blizzard weniger D2 verkaufen, weil jeder ja nur 1 D2 installieren darf


das wäre es zur jetzigen zeit, vor 10 jahren hat das ganz anders ausgesehn.


Selbst ich habe dich nicht für so doof gehalten, dass du wirklich glaubst, dass das, worauf du hinauswillst, so gemeint war. Du berufst dich auf den Wortlaut und der Wortlaut ist ungleich dem, was du selbst wirklich glaubst.

das musst du mir jetzt genauer erklären.


So so. Keine Ahnung wie ich da drauf komme? "wenn blizzard wollte, könnten sie sich darauf berufen, tun werden sie das aber mit sicherheit nicht." -> Sie werden es mit Sicherheit nicht tun -> Sie werden es also nicht verbieten. -> "Gleichzeitig gibst du zu erkennen, dass der Support auf eine Anfrage antworten würde, dass man ruhig im Netzwerk spielen darf".


du behauptest schon wieder deine vermutung wäre meine aussage.

ich sagte NIE auch nur im ansatz, etwas wie "die support mitarbeiter würden sagen man dürfte", ich war und bleibe bei der aussage: " verweis auf die eula, alles andere ist nicht legitim"

die aussage: "blizzard wird mit sicherheit nichts gegen eine nutzung auf mehreren rechnern tun", hat nichts mit der eula zu tun, sondern mit der realität unter betracht des wirtschaftlichen nutzens daraus.

bitte hör auf meine eula-zitate mit meinen persönlichen überlegungen zu vermischen, danke.


Wo sind deine 50 User, die behaupten, dass Blizzards Ban illegal waren. Wenn du schon das Wort "wetten" bringt, dann fordere ich dich auf, diese 50 zu suchen oder von der Aussage zurückzutreten.

da ich gerade nebenbei zocke, hab ich keine lust zu suchen, da ich aber auch zu meinem wort stehe, würde ich das gerne verschieben ;)

im übrigen zählen dazu auch aussagen wie "ich darf es mehrfach starten" und ähnliches, denn etwas gegenteiliges wie in der eula zu behaupten, zieht die behauptung nach sich, blizzard hätte gegen ihre eigene eula gehandelt und somit unrechtlich und/oder unlegitim gehandelt.

mfg
 
schniedel schrieb:
falsch, die firma würde sich von der aussage distanzieren und auf die rechtlich bindende eula/agb, was auch immer verweisen.

du wärst in den po gekniffen und der mitarbeiter würde garantiert seinen job verlieren.

Ich nehme an, die Klage würde gar nicht erst verhandelt werden, da ich nicht wüsste womit man die begründen sollte.

Im übrigen bist du hier nach meinem Empfinden der Einzige, dem sonnenklar ist, dass definitiv die Software gemeint ist. Hier sagt eigentlich keiner, dass das nicht stimmen könnte. Nur glauben viele es ist was anderes gemeint. Gründe dafür hat man dir genug präsentiert. Es wäre nett, wenn du diese Meinungen endlich mal tolerieren und nicht die jeweiligen Personen als Ahnungslose bezeichnen könntest.

das wäre es zur jetzigen zeit, vor 10 jahren hat das ganz anders ausgesehn.

Vor 10 Jahren gab es ebenfalls Lan-Partys
 
klar gab es LAN-netzwerke, aber die waren in privathaushalten selten, jetzt hat eigendlich fast jeder ein homenetzwerk, realisiert durch einen router oder switch.

wenn es damals garkeine netzwerke gegeben hätte, wäre die klausel irgendwie überflüssig, oder? ;)

Im übrigen bist du hier nach meinem Empfinden der Einzige, dem sonnenklar ist, dass definitiv die Software gemeint ist

ne, ich denke nicht daß ich der einzige bin dem klar ist, daß "software" software heisst und nicht "kopie der software" oder "lizenz zur nutzung der software".

Hier sagt eigentlich keiner, dass das nicht stimmen könnte. Nur glauben viele es ist was anderes gemeint. Gründe dafür hat man dir genug präsentiert. Es wäre nett, wenn du diese Meinungen endlich mal tolerieren und nicht die jeweiligen Personen als Ahnungslose bezeichnen könntest.

die meinung tolleriere ich in jedem fall, schliesslich ist die eula alles andere als unkompliziert zu lesen, trotzdem akzeptiere ich die "meinung" nicht als tatsache.

und in diesem zusammenhang hab ich niemanden als "ahnungslos" bezeichnet, das war im zusammenhang mit dem glauben ein mitarbeiter könne aussagen gegen die agb oder eula machen und würde damit die firma in eine rechtliche bindung zwingen.


Ich nehme an, die Klage würde gar nicht erst verhandelt werden, da ich nicht wüsste womit man die begründen sollte.

du glaubst nicht was man alles vor gericht verhandeln kann ;)

die anklage würde etwa so aussehn:

der mitarbeiter der firma hat uns versprochen "xxx" und die firma des mitarbeiters hat "xxx" nicht eingehalten.

die verteidigung dagegen so:

unsere vertraglich bindenden richtlinien sind in der AGB/EULA niedergeschrieben, die aussage des mitarbeiters hat kein gewicht, da sie von unseren rechtlich bindenden richtlinien abweichen.

der richter würde sagen:

anklage abgewiesen, die richtlinen sind in den bestimmungsniederschriften definiert, aussagen einzelner mitarbeiter, sind nicht bindend.



wenn der kerl bei mc donalds an der kasse erzählt, du kannst 1000 burger gratis haben, kannst du daß schliesslich auch niemals einklagen.


das nur mal als drastisches beispiel...

mfg
 
schniedel schrieb:
falsch, was du meinst, hat nichts mit wiedersprüchen zu tun.

sinn oder unsinn stehen in dem fall nicht zur debatte.

Was zur Debatte steht oder nicht, das überlasse mal mir. Wenn ich ein Argument bringe, was deine Aussage in einem anderen Licht erscheinen lässt, kann ich das tun und somit steht es sehr wohl zur Debatte.




schniedel schrieb:
nanana....du willst doch nicht wie "Horst" sein ;)
Doch. Ich bin lieber wie Horst als wie du. Da du dem Wortlaut und der Korrektheit ja so große Bedeutung zumisst, weise ich dich auf diesen Fauxpas hin ;)


schniedel schrieb:
die aussage: "sie werden mit sicherheit nichts gegen eine nutzung auf mehreren rechnern tun", hat nichts mit der eula zu tun, sondern mit der realität unter betracht des wirtschaftlichen nutzens daraus.

bitte hör auf meine eula-zitate mit meinen persönlichen überlegungen zu vermischen, danke.

1.) Mitnichten. Wenn eine Aussage der Eula nicht klar ist (und das ist sie nicht, sonst würden wir nicht schreiben), messe ich dem Sinn der angeblichen Aussage und den Äußerungen des Supports Bedeutung zu.

2.) Ich habe zwei Rechner (ohne Internet, ohne Netzwerk) und habe D2 zweimal gekauft. Du sagst, ich darf es nur einmal installieren, weil die Eula u.A. sagt:

"Sie haben die Lizenz für das Programm als ein einziges Produkt"

"Blizzard Entertainment, (im folgenden „der Lizenzgeber") räumt hiermit - und mit der Installation des Programms erklären Sie sich damit einverstanden – eine beschränkte nicht-exklusive Lizenz ein sowie das Recht, eine (1) Kopie des Programms zu installieren"

Wenn ich das Programm 2 mal kaufe, habe ich 2 Lizenzen und ich kann deshalb auch 2 D2 installieren. Der Wortlaut der Eula ist in diesem Falle undeutlich, jedoch muss ich Kraft meines Verstandes von Lizenzen und nicht von "einmal D2 installiert, Ende Banane" ausgehen.

Komm du mir nicht mit "das war früher anders". Das war auch früher nicht anders, und es war auch früher ganz sicher so nicht gemeint. Ich habe dir schon vorher zugestanden, dass man den Text, wenn man naiv genug ist, auch anders deuten kann. Man deutet ihn dann allerdings falsch.

da ich gerade nebenbei zocke, hab ich keine lust zu suchen, da ich aber auch zu meinem wort stehe, würde ich das gerne verschieben ;)

Du hast den Abend noch Zeit, ist ja gerade erst 20 Uhr ;)
 
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