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Hat der Massenbann Unschuldige getroffen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Was zur Debatte steht oder nicht, das überlasse mal mir. Wenn ich ein Argument bringe, was deine Aussage in einem anderen Licht erscheinen lässt, kann ich das tun und somit steht es sehr wohl zur Debatte.

sorry aber das ist quark.

wenn ich sage: "mein furz riecht nach rosenblüten" habe ich eine klare, unwiedersprüchliche aussage gemacht.

egal ob diese aussage blödsinn ist oder nicht.

1.) Mitnichten. Wenn eine eindeutige Auslage der Eula nicht klar ist (und das ist sie nicht, sonst würden wir nicht schreiben), messe ich dem Sinn der angeblichen Aussage und den Äußerungen des Supports Bedeutung zu.

1. das sie dir oder anderen nicht klar ist, heisst nicht das sie nicht rechtlich oder juristisch klar ist.

2. du kannst gerne jeder aussage des supportmitarbeiters jegliche art von bedeutung zusprechen.
das ist aber allein deine sache und hat nichts mit rechtlich bindenden aussagen zu tun.


Komm du mir nicht mit "das war früher anders". Das war auch früher nicht anders, und es war auch früher ganz sicher so nicht gemeint. Ich habe dir schon vorher zugestanden, dass man den Text, wenn man naiv genug ist, auch anders deuten kann. Man deutet ihn dann allerdings falsch.

du verdrehst völlig meine ausagen mit den bedeutungen....

ich sagte das die selbstverständlichkeit ein home-netzwerk zu haben, früher anders war, nicht irgendelche bezüge auf die eula.


Blizzard Entertainment, (im folgenden „der Lizenzgeber") räumt hiermit - und mit der Installation des Programms erklären Sie sich damit einverstanden – eine beschränkte nicht-exklusive Lizenz ein sowie das Recht, eine (1) Kopie des Programms zu installieren"

Wenn ich das Programm 2 mal kaufe, habe ich 2 Lizenzen und ich kann deshalb auch 2 D2 installieren. Der Wortlaut der Eula ist in diesem Falle undeutlich, jedoch muss ich Kraft meines Verstandes von Lizenzen und nicht von "einmal D2 installiert, Ende Banane" ausgehen.

ich versuche weiterhin ganz ruhig und vernünftig zu reden, obwohl du anscheinend die auffassungsgabe einer zementwand hast:

DU KANNST DIE SOFTWARE(auch programm genannt) NICHT 2x KAUFEN, LEDIGTLICH MEHR ALS EINE KOPIE DAVON.

soll ich es noch 8 mal schreiben damit es langsam sackt, vieleicht lieber in einer fremdsprache oder mit einem dir gelegenen dialekt?

du erwirbst mit kauf einer kopie der software die lizenz und somit das recht die software EINMAL zu installieren und nicht einmal pro software-kopie und auch nicht einmal pro lizenzbestimmung.

nur mal nebenbei, kaufst du mehrere kopien des spiels, hast du somit auch mehrere kopien der lizenz.
 
schniedel schrieb:
du glaubst nicht was man alles vor gericht verhandeln kann ;)

die anklage würde etwa so aussehn:

der mitarbeiter der firma hat uns versprochen "xxx" und die firma des mitarbeiters hat "xxx" nicht eingehalten.

Wie soll Blizzard den konkret besprochenen Fall nicht einhalten? Ich meinte den Fall andersrum.
 
schniedel schrieb:
wenn ich sage: "mein furz riecht nach rosenblüten" habe ich eine klare, unwiedersprüchliche aussage gemacht.

egal ob diese aussage blödsinn ist oder nicht.

Klasse Vergleich :ugly: Du Erbsenzähler hast noch gar nicht gemerkt, dass ich dir längst zugestehe, dass man die Eula auch anders verstehen kann. Eben in deinem Sinne. Ich sage allerdings, dass diese Auslegung falsch ist und das ist eine eben so klare Aussage. Btw "wiedersprüchlich" schreibt man widersprüchlich. Bist du doch ignorant oder willst du uns nur ärgern? Zeigt aber klasse, wie beratungsresistent du bist und dass du an Wahrheit überhaupt nicht interessiert bist. Du bist nur ein kleiner Besserwisser und Provokateur. Vulgär und narzisstisch.

schniedel schrieb:
1. das sie dir oder anderen nicht klar ist, heisst nicht das sie nicht rechtlich oder juristisch klar ist.

Ganz recht. Es heißt aber auch nicht, dass aufgrund objektiver Kriterien daran nicht zu rütteln wäre. Das gilt vor allem, weil der Sachverhalt nicht so klar ist, wie du uns gerne glauben machen willst.



schniedel schrieb:
du verdrehst völlig meine ausagen mit den bedeutungen

Ach, tu ich das? Ich dachte bislang, du bist der Klugscheißer und Bananenbieger. Ich lege die Eula anders aus du aus. Auslegen hat wie Interpretation nichts mit Beliebigkeit zu tun und von Beliebigkeit halte ich mich auch fern. Ich habe Argumente, mit denen ich deine Auffassung der Eula angreife.


schniedel schrieb:
ich versuche weiterhin ganz ruhig und vernünftig zu reden, obwohl du anscheinend die auffassungsgabe einer zementwand hast

*grins* Da haben wir mal eine Gemeinsamkeit, ich bin auch ruhig. Du hast vulgär gepostet, Brutzel verarscht (der durchaus Humor verträgt), prangerst zwecks eigener Profilierung eine PN in der öffentlichen Diskussion an und vergleichst mich mit einer Zementwand. Die Zementwand bist du selbst, du Spinner.


schniedel schrieb:
DU KANNST DIE SOFTWARE(auch programm genannt) NICHT 2x KAUFEN, LEDIGTLICH MEHR ALS EINE KOPIE DAVON.

:ugly: Wortklaubereiweltmeister. "Du kannst Software nicht zweimal kaufen" :clown:

schniedel schrieb:
du erwirbst mit kauf einer kopie der software die lizenz und somit das recht die software EINMAL zu installieren und nicht einmal pro software-kopie und auch nicht einmal pro lizenzbestimmung.

Wenn ich eine Software einmal kaufe erwerbe ich eine Lizenz. Kaufe ich sie zweimal, erwerbe ich 2 Lizenzen. Je eine Lizenz für meine 2 Kopien der Software.
 
Hm, hier gehts ja lustig zu.

Naja, geb noch mal meinen Senf dazu und stell noch ne Tüte Popcorn hin; sorry muß sein.


Nun, fang ich doch einfach mal bei der EULA an. Auch wenn einige bei dem Wort schon erbrechen möchten, die mögen mir verzeihen, daß ich mal kurz meine Sichtweise darlege. Ja, ich sage meine Sichtweise, denn ich habe Blizzard nicht gefragt, wie sie es sehen. Ich kann also nur von dem ausgehen, was ich in der EULA lese und was ich bereits mit Lizenzen mit anderen Software kenne.

Man kauft ein Bundle, was die Lizenz (EULA), Handbücher, die Software und den Datenträger mit der Software beinhaltet. Ohne die Lizenz könnte man mit der Software nichts anfangen, und ohne Software nützt die EULA nichts. Damit hat man nun EINE Lizenz gekauft, die einen berechtigt, die Software in dem in der EULA genannten Umfang zu nutzen. Diese sagt aus, ich darf nichts modifizieren und ich darf mit dieser einen Lizenz die Software nicht mehrmals installieren. Eine Lizenz = eine Installation.

Wenn man möchte, kann man das Spiel noch ein zweites Mal kaufen. Man kauft damit eine ZWEITE Lizenz.

Normalerweise hätte es auch sein können, daß man weitere Lizenzen auch einzeln kauft und nur einen Datenträger mit der Software für weitere Installationen benutzt. So geschiet es meist bei Software, welche in Firmen eingesetzt wird. Nun hat aber Blizzard so entschieden, daß sie die Lizenzen nicht einzeln verkaufen, sondern nur im Bundle mit einem Datenträger auf der sich die Software befindet. Dies jetzt mal zur Erklärung, daß man eine Lizenz kauft. Es ist also eigentlich egal, wieviele Datenträger mit Software man hat, für jede Benutzung braucht man eine eigene Lizenz.

Wenn man also zwei Lizenzen hat, hat man zwei Benutzungsrechte gekauft und kann man die Software auch zweimal benutzten. Nun hat Blizzard aber was dagegen, daß man das Spiel auf EINEM PC mehr als einmal starten kann (man kann es installieren) und hat dementsprechen programmtechnisch vorgesorgt, indem es dies ohne Veränderungen an dem Programm unmöglich machte. Mit zwei Lizenzen kann man jedoch das Spiel auf 2 PCs installieren (bzw. 1 PC und 1 Notebook) und benutzten. Sogar ganz legal. Sogar gleichzeitig.

Und damit können dann auch zwei Leute gleichzeitig ins B-Net gehen oder auch sich in einem Netzwerk verbinden. Ja, sie können sich in einem Netzwerk verbinden, denn das Spiel enthält eine Multiplayerfunktion. Und somit ist das Gerede man darf damit kein Netzwerk machen, blödsinn.^^ Wenn nun aber nur eine Person mit beiden Installationen ins B-Net geht, dann ist das zwar so von Blizzard nicht gedacht, aber absolut legal. Denn es gibt KEIN Verbot dazu.


So, mein Rat für weitere Diskussionen bezüglich der EULA. Sammelt Fragen dazu und dann schreibt an Blizzard. Aber nicht an den technischen Service. Das hatte ich schon gemacht und mir wurde gleich gesagt, daß sie bezüglich rechtlicher Auslegung der EULA dies nicht beantworten. Hatte ich in diesem Thread auf Seite 5 schon geschrieben gehabt. Man muß die Frage an die Rechtsabteilung von Blizzard in Kalifornien per Post schicken. Und nein, ich werde die Adresse hier nicht offen ins Forum stellen. Und nein, ich werde nicht schreiben, weil ich dazu keine Lust hab. Aber man bekommt die Adresse ohne Schwierigkeiten vom technischen Service. Mir wurde sie jedenfalls sofort gegeben. Dazu mal nebenbei anbemerkt, auch eine EULA muß nicht immer korrekt sein. ;)


Meine Ansicht zum Bann:

Daß die modifizierte DLL eine Verletzung der EULA ist, brauch ich nicht sagen, ist bekannt. Daß die Leute, die wegen dieser DLL gebannt wurden, mit der Benutzung dieser DLL gegen die EULA verstoßen haben, wissen wohl alle, auch die, welche gebannt wurden.

Aber eins ist auch klar, ob man nun mit zwei PCs ins B-Net ging oder mit dieser DLL das Spiel zweimal startete, machte spieltechnisch gesehen keinen Unterschied. Und da nicht jeder 2 PCs hat, war diese DLL nunmal eine Möglichkeit dazu.

Warum wurde nun plötzlich diese DLL gebannt? Eine wirkliche Antwort darauf kann wohl nur Blizzard geben und ich wünschte, sie würden es tun. Aber wenn man in den letzten Wochen immer schön mitgelesen hat (nicht nur hier, sondern auch mal woanders), dann wurde schon öfters erwähnt, daß mit dem Ausschalten dieser DLL auch andere Hacks ausgeschaltet wurden.

Hätte Blizzard sagen müssen, daß sie die DLL nicht mehr tolerieren? Nein, müssen hätten sie nicht, wär aber nett gewesen. Auf der anderen Seite gabs diese Aussage mit dem tolerieren nun mal vor ziemlich langer Zeit. In der zwischenzeit gabs ja auch schon Patches. Man hätte also ja auch mal nachfragen können, ob dies immer noch so ist. Aber dazu ist es jetzt zu spät. Und den Schaden haben leider die Spieler, die diese DLL in dem Sinne benutzt hatten wie sie gedacht war.


Mein Fazit:

Blizzard ist nicht mit Kanonen zum Vogelschießen gegangen, sondern hat gleich die Panzerfaust genommen. Erwischt hat es die Spatzen und einige Tauben. Die Aasgeier sind leider entkommen, einerseits weil Blizzard nicht richtig gezielt hat, anderseits weil sie schon vorher aufgescheucht wurden.


Nekomata
 
ich gebs auf, solange du nicht den utnerschied zwischen software, softwarekopie und lizenz kapierst, ist jegliche diskussion sinnlos.

mfg
 
Und damit können dann auch zwei Leute gleichzeitig ins B-Net gehen oder auch sich in einem Netzwerk verbinden. Ja, sie können sich in einem Netzwerk verbinden, denn das Spiel enthält eine Multiplayerfunktion. Und somit ist das Gerede man darf damit kein Netzwerk machen, blödsinn.^^


Dazu Wortlaut EULA:

"Die Installation des Programms, in einem Netzwerk, bzw. die Nutzung der Software auf mehreren Computern auf einmal ist ohne ausdrückliche Erlaubniss im Rahmen der Lizenzvereinbarung untersagt"


Man versucht hier auf einem komplexen Level die EULA zu diskutieren und merkt aber das es nach mehr als 100 Zeilen Text, immernoch Probleme im Grundverständniss der deutschen Sprache gibt.

Da gibt es auch nichts zu interpretieren, diesen Satz kann man entweder verstehn oder man tut es nicht.


In der EULA wird expizit getrennt von "Software", "Softwarekopie" und "Lizenz zur Nutzung der Software" gesprochen.

Trotzdem sind wohl gewisse Leute der Meinung das bedeutet alles das selbe, warum auch nicht....ist ja nur eine rechtlich bindende Vertragsvereinbarung.


was soll man da noch schreiben? :autsch:


EDIT

Mist, schon wieder ein Doppelpost
 
Hm, laut deinen Aussagen dürfen dann 2 Menschen, die in einer Wohnung leben und jeder ein Diablo2-Bundle hat, also auch 2 Lizenzen, dann deiner Meinung nach aber nicht miteinander spielen. Da laut deiner Aussage, ja die Benutzung im Netzwerk verboten ist. Obwohl eine Multiplayerfunktion vorhanden ist. Auch dürften sie ja dann nicht gleichzeitig ins B-Net, denn sobald man über einen Internetanschluß mit mehr als einen PC ins Internet geh, ist man in einem Netzwerk. Muß dann einer von beiden Ausziehen, damit sie zusammen spielen können? Sorry, aber deine Auslegung ist schon bei einfachen Überlegungen schwachfug.^^ Ansonsten erklär doch mal, warum ein Spiel eine Multiplayerfunktion beinhaltet, um z.B. über LAN zu spielen, wenn man nicht in einem Netzwerk spielen darf. Vor allem, wie das dann gehen soll. *rofl*

Ansonsten verweise ich mal auf diesen Post: http://planetdiablo.eu/forum/showthread.php?s=&postid=22022853#post22022853

Und falls es sprachliche Schwierigkeiten gibt, ich hatten einen Teil davon übersetzt, nämlich hier: http://planetdiablo.eu/forum/showthread.php?s=&postid=22023366#post22023366

Interessant dabei:

If you play the game on a computer connected to Battle.net and that computer is running a hack, you stand a very good chance of getting the account closed and the cd-key disabled. Multiple installations require unique cd-keys to be used if you want them to connect to Battle.net at the same time. If you use the same key, one can get on, but not both. There is no risk to the accounts for doing this, Battle.net simply won't allow the same key to be on twice at one time.

WEnn du dieses Spiel auf einen mit Battle Net verbundenen Computer spielst und auf diesem Computer ein Hack läuft, besteht eine ziemlich gute Chance, daß der Account geschlossen wird und der Key gebannt wird. Mehrfache Installationen benötigen zur Benutzung indivudelle CD-Keys, wenn du dich mit ihnen gleichzeitig ins Battle Net verbinden willst. Wenn du den gleichen Schlüssel benutzt, kann einer rein, aber nicht beide. Es besteht kein Risiko für die Accounts dabei; Battle net läßt es nicht zu, daß ein Schlüssel gleichzeitig zweimal rein kann.

Und das ist eine Aussage von Blizzard. Und sollte doch wohl zu verstehen sein. ;)


Nekomata
 
1. ist das nicht meine aussage, sondern der 100% genaue übertragene text aus der entsprechenden passage der endbenutzerlizenzvereinbarung, welche in der packung meiner original-kopie bei lag.

die aussage des textes ist absolut unmissverständlich und auch wenn sie wohl nicht angewendet wird da sie sinnfrei erscheint, unterliegt sie der EULA, der du zustimmst, wenn du das spiel installierst.



2. du hast ein zitat aus der bnet-eula gepostet, diese hat wiederum nichts mit der diablo2-eula zu tun, sie besteht eigenständig.

das eine ist die bedingung zur nutzung der spiel-software allgemein, das andere die bedingung für das spieles des spiels im battlenet.

mfg


EDIT

ist wohl doch kein zitat aus irgend einer rechtlich bindenden EULA, zumindest hab ich diese pasage nicht in der bent-eula gefunden.

kam mir gleich komisch vor bei einer solchen formulierung "u may have a good chance..."

interessieren würde mich hierbei die quelle, ich lass mich gerne dazu belehren.

(bitte kein verweis auf einen PlanetDiablo-tread mit mehr als 100 seiten -.-)
 
Auweia... sorry, aber ich lieg echt lachend fast auf dem Boden. :D
Naja wenn du nicht mal in der Lage bist, Forenposts richtig zu lesen und zu verstehen, wieso solltest du dann die EULA verstehen... ^^ Was ich damit meine? Das hier:
schniedel schrieb:
2. du hast ein zitat aus der bnet-eula gepostet, diese hat wiederum nichts mit der diablo2-eula zu tun, sie besteht eigenständig.

das eine ist die bedingung zur nutzung der spiel-software allgemein, das andere die bedingung für das spieles des spiels im battlenet.

mfg

Ich habe nicht die EULA gepostet. Sondern die Antwort von Blizzard bezüglich einer Frage wegen mehrerer Installationen von D2 in einem Haushalt. Hättest du meinen Post gelesen, nachgeguckt und nachgedacht, hättest du es gewußt und jetzt nicht behauptet, ich zitiere die EULA. :lol:

Edit: naja, zumindest hast ja mitbekommen, daß es kein EULA-Auszug ist. Das andere schaffst du dann auch noch.^^

Ich warte dann noch auf die Erkärung zu diesem Teil meines Posts von dir.
Hm, laut deinen Aussagen dürfen dann 2 Menschen, die in einer Wohnung leben und jeder ein Diablo2-Bundle hat, also auch 2 Lizenzen, dann deiner Meinung nach aber nicht miteinander spielen. Da laut deiner Aussage, ja die Benutzung im Netzwerk verboten ist. Obwohl eine Multiplayerfunktion vorhanden ist. Auch dürften sie ja dann nicht gleichzeitig ins B-Net, denn sobald man über einen Internetanschluß mit mehr als einen PC ins Internet geh, ist man in einem Netzwerk. Muß dann einer von beiden Ausziehen, damit sie zusammen spielen können? Sorry, aber deine Auslegung ist schon bei einfachen Überlegungen schwachfug.^^ Ansonsten erklär doch mal, warum ein Spiel eine Multiplayerfunktion beinhaltet, um z.B. über LAN zu spielen, wenn man nicht in einem Netzwerk spielen darf. Vor allem, wie das dann gehen soll. *rofl*
Bin da echt gespannt drauf, wirklich.


Soll ich es nochmal ganz einfach erklären? Ja? Nein? Nun, ach ja..., finds grad so lustig hier. ;P

Man kauft sich ein Spiel, nennen wir es mal Spiel A.
Man darf Spiel A auf einen PC installieren.
Man darf Spiel A laut EULA nicht auf zwei, drei, vier etc. PCs installieren und damit dann auch noch im (Netzwerk) B-Net spielen. (edit siehe *1)
Man kauft sich ein weiteres Spiel, nennen wir es Spiel B.
Man darf Spiel A auf PC 1 installieren und Spiel B auf PC 2 installieren. Jeders Spiel hat seine eigene Lizenz.
Man darf PC 1 und PC2 miteinander verbinden (also ein Netzwerk machen) um gegeneinander per LAN zu spielen, oder auch im B-Net zu spielen.
Man könnte sogar noch Spiel C auf PC 3 installieren und sich einklinken.

*1 mein nächster Post widerspricht dem etwas. Daher mal das Netzwerk in Klammern gesetzt.

Ansonsten verweise ich nochmal auf meinen Post weiter oben. Schreibt Blizzard an und fragt.

Ich jedoch klinke mich aus dieser Diskussion mal wieder aus. Vielleicht schreib ich irgendwann später mal wieder was dazu, sobald es sich lohnt. Aber im Kreise Karusell fahren, macht mir nicht soviel Spaß, wie mich mit ner Wand zu unterhalten. ;P


Nekomata
 
Nekomata^^ Du hast natürlich vollkommen Recht. Schniedel will es nicht verstehen und unterstellt uns im Gegenzug, dass wir zu doof sind, ihn zu verstehen. Alles, was er hier macht, ist Provokation und Bananenbiegen.

Man darf ihn deshalb nicht allzu ernst nehmen ;)

Quote Schniedelwutz:
"die aussage des textes ist absolut unmissverständlich und auch wenn sie wohl nicht angewendet wird da sie sinnfrei erscheint, unterliegt sie der EULA, der du zustimmst, wenn du das spiel installierst."

Allein seine Feststellung, die Aussage des Textes sei absolut unmissverständlich, kann ich nur als ignorant bewerten. Mich interessiert es schon lange nicht mehr, was Schniedel denkt, und ich poste hier nur noch, weil ich Provokateuren wie ihm keine widerspruchsfreie Bühne bieten will. Wir beide wissen, dass 90% der Leser sich über ihn totlachen.
 
Wollen wir ihn dann noch mehr verwirren? :diablo:
Es steht ja bei der einen EULA (schniedel weiß hoffentlich, daß es 3 Dateien mit EULAs gibt) folgendes dabei:
Sie müssen die dazugehörige Handbücher lesen und die dazugehörige Vereinbarungen akzeptieren, falls:

a) Das Programm über eine Multiplayer-Funktion verfügt;

Wenn man dann mal das beigelegte Handbuch (das von Diablo 2) in die Hand nimmt und ganz hintern mal guckt, dann findet man, komischerweise zwar unter Garantie, noch eine Lizenzvereinbarung. Und da steht dann folgendes unter 1:
Havas Interactive Deutschland GmbH räumt hiermit - und mit der Installation des Programms erklären Sie sich damit einverstanden - eine beschränkte nicht-exklusive Lizenz ein sowie das Recht, eine (1) Kopie des Programms zu installieren und diese zu Ihrem eigenen Gebrauch auf einem Home- oder einem tragbaren Computer zu benutzten. Außerdem verfügt das Programm über eine Multiplayer-Funktion, die es bis zu (__) Spielern gestattet, per registrierter Version des Programms gleichzeitig zu spielen. Diese zusätzlichen Kopien des Programms werden "Spawned Versions" bzw. "abgeleitete Versionen" genannt, und unter diesem letzteren Namen wird im folgenden auch Bezug auf sie genommen. Sie dürfen abgeleitete (spawned) Versions des Programms auf unbegrenzt vielen Computern installieren. Abgeleitete (spawned) Versionen des Programms müssen jedoch in Verbindung mit der registrierten Version des Programms gespielt werden, von der sie abstammen. Alle Begriffe und Bedingungen der Lizenzvereinbarung gelten auch für die abgeleiteten (spawned) Versionen des Programms, mit der Aussnahme, daß die abgeleitete (spawned) Version des Programms auf so vielen Computern installiert werden darf, wie Sie wünschen. [...]
Interessant, nicht? ;)
Anschließend steht dann noch was über einen Level-Editor. :confused:

Aber meinetwegen kann es schniedel so auslegen wie er will und weiter darauf beharren. Wen stört es?
Ich stelle mir das grad nur so schön vor.

schniedel sitzt zu Hause an seinem PC und spielt D2, als sein/e Freund/in (sorry, ich weiß nicht, ob schniedel w oder m ist, gehe aber von m aus) nach Hause kommt und freudestrahlend ruft "Schatz, ich habe ein 2. Diablo 2 Spiel gekauft. Ich installiere es nur schnell auf meinem Laptop und dann können wir unsere PCs vernetzen und eine Runde zusammen spielen." Und dann sieht man schniedel entsetzt aufschauen "Nein, das geht nicht. Im Netzwerk spielen ist doch laut EULA verboten. Das steht da 100%ig wortwörtlich so drinn. Geh doch bitte dann in ein Hotel und loge dich von dort aus dann ins B-Net ein, damit wir EULA-konform zusammenspielen können. Tschüß bis nachher"
Ob man den/die Freund/in nochmal wiedersehen wird... :lol: :hammer: :D ;)

Sorry, ich konnte es mir jetzt nicht verkneifen. Sowas passiert, wenn ich geistigen Schwachfug lese. :lol: :clown:

Nekomata
 
Wenn schniedel konsequent ist, wird er seine Freundin eben nicht ins Hotel schicken, sondern ihr die 2. Kopie sofort abnehmen und sie zerbrechen + Taschengeld streichen, damit Verstöße gegen die EULA gar nicht erst auftreten können. :fight:
 
Spawned Copy bei Diabo 2? Das kenne ich von Diablo 1, aber nicht von Diablo 2.

Wie installiere ich denn für D2 eine spawned Copy? :confused:
 
jennysn schrieb:
Spawned Copy bei Diabo 2? Das kenne ich von Diablo 1, aber nicht von Diablo 2.

Wie installiere ich denn für D2 eine spawned Copy? :confused:
Hm, ich würde einfach die Installations-CD nehmen und dann auf mehrere PCs installieren. Wie gesagt, das ist die Lizenzvereinbarung, welche im Handbuch steht. Und dort finde ich auch nichts mit Online, B-Net oder so. Also, solange ich nicht online damit gehe und es privat bleibt... Diese Online-Sachen finde ich erst bei den Dateien im Diablo-Verzeichnis, welche sich auch aufs B-Net beziehen.

Und wenn man sich dieses EULA-Gewusel mal anguckt, merkt man, daß du recht hast, wenn du sagst, daß es eben missverständlich ist. Da hilft dann nur genaues lesen, sortieren, wohin was gehört, nachdenken und logischen Menschenverstand einsetzen. Und bevor schniedel jetzt ankommt und darauf pocht, daß er dann ja recht hat (pochen kann er ja, wenns ihm spaß macht), sei nur nochmal darauf aufmerksam gemacht, daß diese Spiel eine Multiplayer-Funktion beinhaltet. Wenn es verboten wäre das Spiel im Netzwerk zu spielen, hätte diese Funktion keinen Sinn.

In diesem Sinne wünsch ich gut Nächtl. ;)


Nekomata
 
jennysn schrieb:
Spawned Copy bei Diabo 2? Das kenne ich von Diablo 1, aber nicht von Diablo 2.

Wie installiere ich denn für D2 eine spawned Copy? :confused:

Eventuell wurde der Wortlaut von D1 übernommen, müsste man mal nachgucken, wenn man genaueres wissen will.

Spawns bei D2 sind mir im Gegensatz zum Vorgänger auch nicht bekannt.
Bezweifle auch, dass es irgendwo versteckt solche gibt, wenn man daran denkt, wie offensichtlich die Spawninstallation bei D1 deklariert war (Knopf im Autostartmenü).

Nekomatas Erklärungsversuch, einfach das Spiel auf mehreren PCs zu installieren, würde ich so nicht übernehmen. Die Spawn von D1 war ja eher eine abgespeckte, ohne CD lauffähige Demoversion um Spieler für das Spiel zu begeistern, daher von einer vollwertigen Installation durchaus abzugrenzen.

Wie gesagt, mal in die D1-Lizenzvereinbarung schauen... Mein persönlicher Wissensdurst reicht leider nicht aus, um die Phrasen zu vergleichen... :D
 
Hm, wär interessant zu erfahren, ob das von D1 übernommen wurde. Kann da leider nicht reingucken, dazu müßte ich erst die CD raussuchen... <- keine Lust dazu.^^ Oder ob es sogar von einem anderen Spiel übernommen wurde. Das würde zeigen, daß die einfach irgendeine standard EULA ins Handbuch gepackt haben, ohne sie auf D2 anzupassen. Es würde auch erklären, warum da was mit einem Level-Editor steht.

Nekomatas Erklärungsversuch, einfach das Spiel auf mehreren PCs zu installieren, würde ich so nicht übernehmen.
Naja, da haste wohl recht. Ich hatte auch nicht mehr dran gedacht, daß dies ja eigentlich gar nicht möglich war. Vor dem 1.12 Patch mußte man ja noch immer die CD reinlegen. Ich hab mich wohl schon zu sehr an den Patch gewöhnt. :cool: Und bis jetzte hatte ich mit spawned Versionen noch nicht zu tun gehabt. Daher erschien mir das so zum Text passend.


Nekomata
 
bis vor dem Patch konnte man eben durch Images virtuelle CDs machen und hat so keine CD gebraucht. Ging doch auch...

Durch den Patch ist es Gott sei Dank noch viel bequemer geworden.
 
Mal wieder zum Thema zurück kommen.
Unschuldige gibt und gab und wird es nie geben, wenn man die ursprüngliche DLL verändert bzw. ersetzt. Auch wenn Blizzard diese Methode nicht klar unterbunden hat, so wurde sie auch genau so wenig befürwortet. Was somit auch keine Erlaubnis begründet. Also muss man auch nicht bockig sein, wenn man durch diese Törichtkeit seinen armen Account verloren hat. Im Prinzip kann der Betroffene ja noch glücklich darüber sein, endlich von seinem nicht so ganz legalen Tun befreit worden zu sein. In Zukunft dann lieber mal so spielen wie es auch vorgesehen war von den Entwicklern. Ist eigentlich das Normalste von der Welt. Einen Ego-Shooter kann man auch nicht mal so zum Jump 'n Run umprogrammieren.
Zur Themenfrage: Nein, der Massenbahn hat keine Unschuldigen getroffen!
Jedem den es traf, hat es auch zu Recht getroffen. Heuchlerei hat hier keine Chance. Ende Aus, Micky Maus. Ist doch wohl offensichtlich.
 
Klar, Unschuldige gab es nicht.

Dein Vergleich mit Ego Shooter zu Jump'n Run ist etwas arg überzogen. Hier ging es "lediglich" um das Modifizieren von einer kleinen Datei.
 
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