Grampa
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Nun, der Fall aus den Niederlanden ist ja wohl doch etwas anders gelagert, als der eigentliche Gegenstand dieser Diskussion.
Wenn es am Ende heißt, in Deutschland käme eine Erpressung in Betracht, bedeutet das, die Polizei nimmt die Anzeige auf, leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter und an denen liegt es dann, ob das Verfahren weiter betrieben wird. Entscheidend wäre die Auffassung des zust. Staatsanwalts, ob es sich bei den virtuellen Gegenständen um "Vermögen" des Betroffenen handelt.
Darauf kommt es auch im Bochumer-Fall an (s.o.). Hier stellt sich die Frage nach dem Vermögensbegriff eben iRd Computerbetrugs. Meines Erachtens handelt es sich bei virtuellen Gegenständen aus wirtschaftlicher Sicht (sofern tatsächlich ein item-Handel zulässig und vom software Hersteller geduldet ist) durchaus um Vermögen - ob dies dann auch die Gerichte so sehen steht auf einem anderen Blatt.
Hier noch ein etwas anders gelagerter Fall: Man nehme an, es wäre nicht der account eines spiels, sondern das Konto eines online pokerspielers geplündert worden => computerbetrug (in Deutschland aber nicht strafbar, da glücksspiel-monopol des Staates).
Wenn es am Ende heißt, in Deutschland käme eine Erpressung in Betracht, bedeutet das, die Polizei nimmt die Anzeige auf, leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter und an denen liegt es dann, ob das Verfahren weiter betrieben wird. Entscheidend wäre die Auffassung des zust. Staatsanwalts, ob es sich bei den virtuellen Gegenständen um "Vermögen" des Betroffenen handelt.
Darauf kommt es auch im Bochumer-Fall an (s.o.). Hier stellt sich die Frage nach dem Vermögensbegriff eben iRd Computerbetrugs. Meines Erachtens handelt es sich bei virtuellen Gegenständen aus wirtschaftlicher Sicht (sofern tatsächlich ein item-Handel zulässig und vom software Hersteller geduldet ist) durchaus um Vermögen - ob dies dann auch die Gerichte so sehen steht auf einem anderen Blatt.
Hier noch ein etwas anders gelagerter Fall: Man nehme an, es wäre nicht der account eines spiels, sondern das Konto eines online pokerspielers geplündert worden => computerbetrug (in Deutschland aber nicht strafbar, da glücksspiel-monopol des Staates).
Also bin für eine Bestrafung. Und wenn jemand Geld für ein Spiel ausgeben will,wieso nicht? Wenn ich jetzt 40 wäre,berufstätig,Familie... und ich habe einfach nicht die Zeit,wie die ganzen Freaks hier 2+ h am Tag für ein Spiel ,welches viel Zeit in Anspruch nimmt,aufzubringen,sondern immer bloss 30-60 mins. , dann ist es schwer an viele Items zu kommen. Bloss ich haette glaub ich auch keine Lust Monate lang einfach nicht merklich voran zu kommen und würde mir auch Dinge aus einem Shop holen. Vll jetzt nicht für 1000€ ,aber die Grösse der Summe sollte ja egal sein. Wie schon gesagt wurde, wenn einer seine Doktorarbeit/Ideen etc. geklaut bekommt,die an sich auch keinen Wert bis jetzt haben,da würde jeder von euch klagen gehen,aber nur weil es sich um ein Pc-Spiel handelt dann nicht? Die Doktorarbeit könnte man sicherlich auch wieder verkaufen (gibt genug Leute die sowas suchen) genauso wie die geklauten Items.... 


zeigen würden ( huhu, jedes spiel monatliche kosten für diesen supportservice), ist ein solcher fall nicht beweisbar. hier ist die lösung also auch nicht zu suchen und auch wenn man betrogen wurde, steht man ohne handhabe da und daran wird man nichts ändern können, da die konsequenzen wie oben erwähnt viel nachteilhafter wären.