Grampa
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Nun, der Fall aus den Niederlanden ist ja wohl doch etwas anders gelagert, als der eigentliche Gegenstand dieser Diskussion.
Wenn es am Ende heißt, in Deutschland käme eine Erpressung in Betracht, bedeutet das, die Polizei nimmt die Anzeige auf, leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter und an denen liegt es dann, ob das Verfahren weiter betrieben wird. Entscheidend wäre die Auffassung des zust. Staatsanwalts, ob es sich bei den virtuellen Gegenständen um "Vermögen" des Betroffenen handelt.
Darauf kommt es auch im Bochumer-Fall an (s.o.). Hier stellt sich die Frage nach dem Vermögensbegriff eben iRd Computerbetrugs. Meines Erachtens handelt es sich bei virtuellen Gegenständen aus wirtschaftlicher Sicht (sofern tatsächlich ein item-Handel zulässig und vom software Hersteller geduldet ist) durchaus um Vermögen - ob dies dann auch die Gerichte so sehen steht auf einem anderen Blatt.
Hier noch ein etwas anders gelagerter Fall: Man nehme an, es wäre nicht der account eines spiels, sondern das Konto eines online pokerspielers geplündert worden => computerbetrug (in Deutschland aber nicht strafbar, da glücksspiel-monopol des Staates).
Wenn es am Ende heißt, in Deutschland käme eine Erpressung in Betracht, bedeutet das, die Polizei nimmt die Anzeige auf, leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter und an denen liegt es dann, ob das Verfahren weiter betrieben wird. Entscheidend wäre die Auffassung des zust. Staatsanwalts, ob es sich bei den virtuellen Gegenständen um "Vermögen" des Betroffenen handelt.
Darauf kommt es auch im Bochumer-Fall an (s.o.). Hier stellt sich die Frage nach dem Vermögensbegriff eben iRd Computerbetrugs. Meines Erachtens handelt es sich bei virtuellen Gegenständen aus wirtschaftlicher Sicht (sofern tatsächlich ein item-Handel zulässig und vom software Hersteller geduldet ist) durchaus um Vermögen - ob dies dann auch die Gerichte so sehen steht auf einem anderen Blatt.
Hier noch ein etwas anders gelagerter Fall: Man nehme an, es wäre nicht der account eines spiels, sondern das Konto eines online pokerspielers geplündert worden => computerbetrug (in Deutschland aber nicht strafbar, da glücksspiel-monopol des Staates).