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Razia bei Blizzard in Südkorea

Da brauchst du ne Sammelklage:(
Gibt's doch im deutschen Recht gar nicht :angel:.

Man könnte aktive Streitgenossenschaft nehmen, das liegt aber dann im Ermessen des Richters ob er die Prozesse zusammenfasst.
 
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Sie haben ein unfertiges, verbuggtes, ungebalanctes, ungetestetes Game mit minderwertiger Infrastruktur für teuer Geld verkauft..bist du dir sicher, dass das kein Betrug ist?


Dann sind aber 99,99999999% ALLER games dieser Welt betrug... bist du dir immer noch sicher, dass das Betrug ist?
 
Dann sind aber 99,99999999% ALLER games dieser Welt betrug... bist du dir immer noch sicher, dass das Betrug ist?

ob ein spiel verbuggt ist oder ob ein spiel nur ab und an mal funktioniert und spielbar ist, sind aber 2 verschiedene paar schuhe
 
So tief muss man gar nicht stapeln. Wir gehen von einem Kaufvertrag (§ 433 BGB) aus, bei dem die Sache nicht frei von Sachmängeln übergeben wurde. Basierend auf der Tatsache, dass die Server regelmäßig down sind, besteht ein Sachmangel (Onlinezwang). § 437 BGB bietet einige Möglichkeiten des Käufers auf diesen Sachmangel zu reagieren. Blizzard reagiert daraufhin mit Nachbesserung (Serverwartung). Das bedeutet, dass sie den Pflichten des bereits geschlossenen Kaufvertrages "versuchen" nachzukommen. Dennoch gehe ich mal genauer auf einige Eventualitäten ein:

a) Blizzard kann eine Nachbesserung nicht umsetzen. Die Folge wäre ein Rücktritt vom Vertrag seitens Käufers und vermutlich des Verkäufers (man bekommt sein Geld für das Spiel zurück. Durch den öffentlichen Druck müsste man wahrscheinlich nicht mal mahnen und klagen)
b) Blizzard kommt der Nachbesserung zu spät nach. Die Folge wäre, dass man mahnen müsste, um vom Vertrag zurücktreten zu können. Dies macht man am besten per Einschreiben direkt an Blizzard. Ein Einzelhändler tauscht nur aus Kulanz um. Tauscht der Einzelhändler nicht um und wird auf die Mahnung nicht eingegangen, muss man klagen, um einen Rücktritt vom Vertrag erwirken zu können.
c) Blizzard bessert in naher Zukunft erfolgreich nach. Es entstehen keine Rechtsfolgen.
d) Schadensersatz wird keiner verlangen können.

Ich wüsste nicht, wieso ein anderer Vertrag als ein Kaufvertrag vorliegen sollte. Ein Sachmangel wird vorliegen, wenn man Wartungsarbeiten mit vergleichbaren Spielen betrachtet.

Das ist meine bescheidene Interpretation des Deutschen Rechts. Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

MfG Shaft
 
So tief muss man gar nicht stapeln. Wir gehen von einem Kaufvertrag (§ 433 BGB) aus, bei dem die Sache nicht frei von Sachmängeln übergeben wurde.
Doch, wurde sie, solange die Verpackgung/DVD nicht beschädigt ist, da der Sachmangel nur bei Gefahrübergang (also meist Ware gegen Geld) greift.
Man kann einen Rechtsmangel durch die aufgezwungene EULA konstruieren und geltend machen (siehe Seite 3 oder 4 hier, da habe ich das entsprechend ausführlich erläutert).

Was die Server angeht - dazu scheint es noch keine rechtliche Entscheidung gegeben zu haben, so dass ich für meinen Teil da nichts konkretes zu sagen kann, im BGB finde ich auch keinen Paragraphen, ich kenn aber auch nur wenige, muss ich zugeben.

Hier wird das noch etwas näher erläutert - Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können
 
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darf ich eigentlich am ende der Richter sein? :irre:

Ach ja war ein Computerspiel von dem wir reden ......
 
Hahahahaha unverletzlichkeit der Wohnung.
Hallo hier geht es um eine Anklage wegen Betruges im Millardenbereich. Bleib mal realistisch.
Setz mal die Fanboy-Brille ab und führ die vor Augen, was Blizzard gerade für eine dreckige Scheiße abzieht.Ich hoffe, dass sie dafür hart zur Rechenschaft gezogen werden. Erbärmliche Vorstellung, die sie hier abliefern.

niedlich. dir ist schon klar, dass blizzard wegen den serverproblemen den meisten schaden davonträgt? der imageverlust ist gigantisch. seit bald 15 jahren können wir nun kostenlos (theoretisch könnten die es jederzeit abschalten) das battle.net 1 nutzen. bei vielen anderen firmen kann man glücklich sein, wenn die server 2 jahre on sind. ist dies alles nichts mehr wert, weil wir seit dem d3 release nur ~90% der zeit zocken konnten? :rolleyes:

naja, in 10 jahren kräht kein hahn mehr danach.
 
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Doch, wurde sie, solange die Verpackgung/DVD nicht beschädigt ist, da der Sachmangel nur bei Gefahrübergang (also meist Ware gegen Geld) greift.

Sachmangel greift nicht nur bei Gefahrenübergang. In dem Fall liegt ein verdeckter Mangel vor, der tatsächlich erst durch Nutzen der Sache entdeckt werden kann (man muss das Spiel öffnen, den Account aktivieren, das Spiel installieren um dann festzustellen, dass die Server nicht ausreichend ausgerüstet sind). Gewährleistung sei Dank müsste, wenn man innerhalb von 6 Monaten bzw. jetzt klagt, Blizzard beweisen, dass sie eben keine Serverprobleme hatten, was nur sehr schwer abzustreiten ist (sonst würden sie ja nicht Wartungsarbeiten durchführen bzw. die Nachbesserung durchführen). Dabei ist natürlich relevant, dass seitens des Käufers, wenn ich mal von meiner Person ausgehe, garkeine Nachbesserung gefordert wurde. Darüberhinaus stellt es inzwischen die Xte Nachbesserung dar, weshalb man rein rechtlich ohne Probleme sofort vom Vertrag zurücktreten könnte.

MfG Shaft
 
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ist dies alles nichts mehr wert, weil wir seit dem d3 release nur ~90% der zeit zocken konnten? :rolleyes:
Für Leute, denen D1 und/oder D2 egal ist - ja, dass ist vollkommen wertlos, den sie haben für D3 bezahlt, nicht für die Vorgänger.
 
Was ist deine Intenton, CommodoX? Vom Vertrag zurückzutreten wird rechtlich betrachtet, auch wenn in dem Artikel viele Variablen stehen, sofort möglich sein, weil definitiv Sachmängel vorliegen.
 
Man wird halt ungern vorsätzlich um sein Geld betrogen. Ich sehe hier einen Straftatbestand.

ermsthaft? :lol:

Für Leute, denen D1 und/oder D2 egal ist - ja, dass ist vollkommen wertlos, den sie haben für D3 bezahlt, nicht für die Vorgänger.

Man kann auch gegenüber einer Spielefirma dankbar und ein bisschen nachsichtig sein.
Dankbar, weil die server von d1 und d2 noch laufen und blizzard seine Spiele lange supported, und aus diesem Grund heraus auch nachsichtig in sachen der derzeitigen server lage.
Aber naja, wir wissen ja, was passiert, wenn man dem Alki kein Alk gibt, zumindestens benehmen sich momentan genug hier so :>.

Solange es mit den Server Problemen nicht solange dauert wie mit den Problemen bei der berliner s-bahn ist mir das scheiß egal :)
 
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Solange Mehdorn weiter als Insovenzbeschleuniger bei Air Berlin tätig ist und nicht zu Blizzard wechselt .. ;)


Super Link. Ich hab das gedanklich selbst auch durchgespielt und dabei verging die meiste Zeit in die Bestimmung der für das Begehren (Lösen vom Vertrag) vorherrschenden Vertragsart. Ich habs mir aber nur für den Fall überlegt, dass man beim Händler kauft und nicht bei Blizzard selbst per Download.
 
Sie haben ein unfertiges, verbuggtes, ungebalanctes, ungetestetes Game mit minderwertiger Infrastruktur für teuer Geld verkauft..bist du dir sicher, dass das kein Betrug ist?

Ich hoffe sogar sehr, dass niemand hier glaubt, dass das Betrug wäre. Denn wenn das so wäre, wären Computerspiele juristisch ein so heißes Eisen, dass es bald niemanden mehr gäbe, der welcher herstellt. Viel zu riskant...
Im Sinne aller, die gerne Computerspiele spielen, sollten also die Pseudojuristen hier mal ihre Argumente überdenken. Diablo III ist sicher nicht gerade bugfrei, aber es gibt doch viele Spiele da draußen die in einem deutlich schlechteren Zustand releast worden sind...
 
Hat Blizzard eine Hehlerei begangen? Nein. Sie haben allenfalls ihre vertragliche Verpflichtung (und selbst das ist äußerst fraglich) teilweise nicht eingehalten, weil sie mit dem Riesenansturm in den ersten Wochen überfordert sind. Das ist für die Spieler nicht schön, aber es ist verschmerzbar und ist ganz sicher nciht kriminell. Wir wissen, dass der Server teilweise aufgrund von Überlastung nicht richtig funktioniert. Welche verrückte Strafverfolgungsbehörde auf dieser Welt würde hieraus einen Anfangsverdacht für ein Strafverfahren konstruieren. Das ist total absurd.

Meine Güte, das war ein Beispiel. Ich hätt' auch "Kinderpornoring" schreiben können. Es ging darum, dass ich davon ausgehe dass in einem demokratischen Land Razzias wohl begründet sind, und das diese wohl kaum vorher angekündigt werden.
 
Klare Sache da hat jemand bei Blizzard gepennt. Die machen doch bitteschön auch Marktabsatzplanungen und produzieren bestimmte mengen. DIe haben gesehen wie viele Leute sich für die Beta interessiert haben und müssen dann brnchenüblich davon ausgehen, dass die ganzen Fans sich evtl. sogar frei nehmen nur um das spiel zu zocken wenns raus kommt. Wir reden hier ja anscheindend nicht von kleineren Problemen, sondern von Tage bzw. Wochenlangen ausfällen. Stein des Anstoßes ist es meiner Meinung nach, dass man das Game nicht Offline zocken kann. Ich habe keine Verpackung zur Hand, aber ich denke mal da steht dass man zum spielen Systemanforderung XY braucht und Inet connection. Fakt ist allerdings, dass man es wohl damit momentan nicht spielen kann. Das einzigste, was ich mir vorstellen kann ist, dass Blizz sich in den AGBs abgesichert hat, was Serverausfall betrifft. Ob eine solche Klausel anhand der nur Online Spielbarkeit des Produkts haltbar ist wage ich zu bezweifeln... Ich finde es sehr zwielichtig von Blizz!
 
Klare Sache da hat jemand bei Blizzard gepennt. Die machen doch bitteschön auch Marktabsatzplanungen und produzieren bestimmte mengen. DIe haben gesehen wie viele Leute sich für die Beta interessiert haben und müssen dann brnchenüblich davon ausgehen, dass die ganzen Fans sich evtl. sogar frei nehmen nur um das spiel zu zocken wenns raus kommt. Wir reden hier ja anscheindend nicht von kleineren Problemen, sondern von Tage bzw. Wochenlangen ausfällen. Stein des Anstoßes ist es meiner Meinung nach, dass man das Game nicht Offline zocken kann. Ich habe keine Verpackung zur Hand, aber ich denke mal da steht dass man zum spielen Systemanforderung XY braucht und Inet connection. Fakt ist allerdings, dass man es wohl damit momentan nicht spielen kann. Das einzigste, was ich mir vorstellen kann ist, dass Blizz sich in den AGBs abgesichert hat, was Serverausfall betrifft. Ob eine solche Klausel anhand der nur Online Spielbarkeit des Produkts haltbar ist wage ich zu bezweifeln... Ich finde es sehr zwielichtig von Blizz!

Oh nein er hat das wort agbs benutzt. Jetzt geht die ganze debatte von vorne los :(
 
In den verlinkten Artikeln stand nichts von einer richterlichen Anordnung. Es stand nichts von einem eingeleiteten Strafverfahren. Und es stand sogar direkt drin, dass auf Betreiben der Regierung diese Durchsuchung vorgenommen wurde. Andere Staaten müssen ihre Erfahrungen mit Behörden à la Stasi oder Gestapo offensichtlich noch machen. Wenn ich herumweine, dass mein Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht einhält schickt mir Angela Merkel leider kein GSG9-Trupp zur Klärung.



Hat Blizzard eine Hehlerei begangen? Nein. Sie haben allenfalls ihre vertragliche Verpflichtung (und selbst das ist äußerst fraglich) teilweise nicht eingehalten, weil sie mit dem Riesenansturm in den ersten Wochen überfordert sind. Das ist für die Spieler nicht schön, aber es ist verschmerzbar und ist ganz sicher nciht kriminell. Wir wissen, dass der Server teilweise aufgrund von Überlastung nicht richtig funktioniert. Welche verrückte Strafverfolgungsbehörde auf dieser Welt würde hieraus einen Anfangsverdacht für ein Strafverfahren konstruieren. Das ist total absurd.

Raffst du es denn einfach nicht? Es geht nicht um die Serverprobleme , es geht darum das sie die Rücknahme des Spiels verweigern.

Und genau das verstösst gegen die Gesetze und zwar auch auf recht grobe Art und Weise.

Ob das nun für eine Razzia ausreicht.Hier eher nicht in SK anscheinend schon.Nur fest steht das Blizzard und andere Hersteller mit der rigerosen Accandbinugspolitik das Widerverkaufsrecht letztendlich negieren und die Rücknahme auch verweigern.

Und genau das ist ein Unding und eigentlich je nach Land Gesetzlich in einer extremen Grauzone oder sogar verboten.
Kein wunder das da mal irgendetwas irgendwo kam.

Die Serverprobleme selbst haben damit nichts oder nur sehr indirekt etwas zu tun.Sondern die Verweigerung der Rücknahme des Produkts obwohl es offenkundig nicht permanent funktioniert.

Zwar hat man nirgendwo Anspruch auf permanent zugängliche Server ... man hat aber den Anspruch darauf zu sagen ... gut unter den Bedingungen mag ich nicht mehr , ich will mein Geld zurück.

Kommt Blizzard dem nicht nach ist es ok wenn die Staatsanwaltschaft tätig wird.
 
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