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Razia bei Blizzard in Südkorea

Versteh gar nicht worüber ihr diskutiert. CommodoX hat doch selbst schon vor seiten auf den unterschied zwischen recht haben und recht kriegen hingewiesen. Nichts anderes ist doch worauf Batlb hinaus will.
 
Ahhh, so wollte ich das doch alles nicht haben als ich den Thread gemacht habe :( ... naja ich machs wie immer auf die Irische art ... ist mir alles *wayne* solange genug Bier im Kühlschrank ist ;)

schuld an allem ist eh Diablo seit er ein Mädchen ist ;) (der ist geklaut aber der gefällt mir so gut)

Greetz
Irish
 
CommodoX schrieb:
Recht haben und Recht kriegen halt.
CommodoX schrieb:
Genau darum handelte diese Diskussion
CommodoX schrieb:
Es ging hier um die rein rechtliche Beurteilung des Sachverhalts
Culexus schrieb:
Darum gings aber auch genau. Du musst im zweifel klagen.
Culexus schrieb:
Ma davon abgesehn sag ich ja sogar im gleichen satz "auch wenn du im recht bist".
Darüber hinaus geht es nicht um "was das produkt leistet" sondern ob die AGB beim kauf einzusehen waren oder nicht. Aber flame nur ohne überhaupt die diskussion gelesen zu haben.


VS.


Ich sag dazu nur noch eins - Lies weniger BGB und geh mehr auf die Straße. Dort erzählen dir dann die Leute, wohin du dir deine Paragraphen stecken kannst.

Ist das nicht langsam peinlich für dich? Erst dick am rumflamen und dann merken dass man bei JEDEM Beitrag komplett falsch lag UND dann noch das Thema komplett verfehlt hat .......
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht was ich interessanter finde, die News oder die Flamewars hier ^^
 
Gleiches dürfte so ziemlich jede Softwareschmiede erwarten, die auf der Verpackung lediglich eine Webadresse zur Einsicht der sog. EULA aufdruckt. Es ist dem Käufer nicht zumutbar - es kann nichtmal von ihm erwartet werden, überhaupt über einen Internetanschluss zu verfügen.

Irgendwie sehr widersinnig bei einem Spiel, dass explizit nur online funktioniert. Oder sind wir gar nicht bei dem Beispiel D3?

Im Zusammenhang mit der EULA fällt oft die Phrase "zugänglich gemacht". Wenn Blizzard seine EULA online stellt und auf der Verpackung die Adresse steht, ist das bereits ein "zugänglich machen". Es müsste nun am Verkäufer liegen, den Käufer auf diese EULA hinzuweisen. Wenn dieser diese dann sehen möchte, müsste sie ihm im Netz gezeigt werden.
Beim online-Kauf von D3 hat man übrigens auch keinen gedruckten Text, sondern nur nen Link. Der Unterschied ist: online ist es nur ein Klick, im Laden muss ich kurz ins Internet und dann klicken.

Hat das mal jemand gemacht? Also hingehen und gesagt, dass man jetzt unbedingt online die EULA lesen will? :ugly:

Was ich übrigens interessant finde ist das:
Folie

Ist zwar ein Fall für nen Fernabsatzvertrag, kann man aber sicher ummünzen.

Desweiteren bleibt immer noch zu klären wo denn nun der Sachmangel besteht, speziell die Sache mit der Server-Uptime. Da sich Blizzard dieses "Sachmangels" bedient, um andere "Sachmängel" in einem für den Hersteller vertretbaren Maß (ja die Vertretbarkeit muss in beide Richtungen gewährleistet sein -> hierbei steht Vertretbarkeit für den Kunden ein paar Stunden nicht zu spielen vs. Vertretbarkeit für Blizzard Millionen für kurzfristig gepushte Infrastruktur ausgeben zu müssen ( wobei die Wirkung ebenfalls fraglich ist)) auszugleichen, wird wohl kaum ein Gericht für den Kunden entscheiden. Vielleicht wird einem ja sogar Querulantenwahn unterstellt. :clown:
 
Quelle?

Ich lese da weder etwas von einem Strafverfahren, noch von konkretem Betrugsverdacht, noch von einer richterlichen Untersuchungsansordnung.

Südkorea ist ein Demokratisches Land mit rechtsstaatlichen Strukturen.Das bedeutet ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl läuft da nichts.Das wird man einfach nicht in den Artikeln erwähnt haben.Oder denkst du in Deutschland merkt man in jeden Zeitungsartikel an das es vorher eine Richterliche Genehmigung für eine Durchsuchung gegeben hat... .Das ist Standart auch in Südkorea.

Was die Aktion anbelangt so ist es nicht verwunderlich das es irgendwann irgendwo mal dazu kommt.Die meisten Spielehersteller vertossen mit der Kontoanbindung letztendlich gegen das Recht Dinge weiter zu verkaufen , was so einfach nicht mehr möglich ist zumindest nicht im klassichen Sinne.

Der Grund für die Aktion war auch nicht das bei Blizzard etwas nicht funktioniert hat sondern das man sich geweigert hat das Spiel zurückzunehmen.

Das verstösst nunmal in vielen Ländern u.a. auch in Südkorea gegen geltendes Recht und so hat man entsprechend gehandelt.

Das ist schon ok so ... ein guter Warnschuss.So überdenken die Firmen velleicht endlich mal ihre rigerose Vertreibungspolitik.
 
Gut, dann darfst Du mir als Juristen bitte genau erklären, wonach sich hier jemand (wer?) strafbar gemacht haben soll. Ich bin gespannt.

Ganz einfach ... die weigern sich ein Produkt das nicht richtig funktioniert zurückzunehmen.Das verstösst gleich gegen mehrere Gesetze da man selbst wenn es funktionieren würde je nach nationaler Gesetzgebung ein Wiederufsrecht hat.

Bist du wirklich Jurist?Das kann ich mir kaum vorstellen.
 
Soweit ich weiß hat der Verkäufer bei Computerspielen keine Rücknahmepflicht, wenn das Spiel grundsätzlich funktioniert. Und das tut es ja.

Hier können die nationalen Gesetzgebungen recht stark abweichen.In vielen Industrieländern zu denen inzwischen auch Südkorea gehört hat man sowohl ein weiterverkaufsrecht als auch ein Rückgaberecht.

Beides ist bei Diablo 3 so nicht mehr gegeben.
 
Das Spiel ist super, findet euch damit ab!
Abfinden? Womit? Das ist deine Meinung. Es gibt bestimmt andere Meinungen dazu...
Wenn man jetzt jedesmal dermaßen gegen die Entwickler vorgeht (auch mit Worten), wird es bald keine Spieleentwickler mehr geben, die sich sowas wie Diablo 3 zutrauen.
Was zutrauen? Ein Spiel rauszubringen, das schon eine riesen Fanbase hat und allein der Name Kult ist?
An wissentlichen Betrug glaube ich sowieso nicht, so blöd ist Blizzard nicht.
Du GLAUBST vielleicht nicht daran, kann es deshalb nicht sein? Viele Leute glauben jede Menge "Schwachsinn", so what!?

Zum Thema: And're Länder, and're Sitten :D Wie kann man sich über sowas nur so aufregen, nur noch Fanboys unterwegs!?

In diesem Sinne,
gute Nacht euch allen
 
Irgendwie sehr widersinnig bei einem Spiel, dass explizit nur online funktioniert. Oder sind wir gar nicht bei dem Beispiel D3?
Es ist egal ob online oder nicht, dass gilt für jede Software, die ihre EULA hat.

Im Zusammenhang mit der EULA fällt oft die Phrase "zugänglich gemacht". Wenn Blizzard seine EULA online stellt und auf der Verpackung die Adresse steht, ist das bereits ein "zugänglich machen".
Eine Phrase ist eine Phrase und juristisch erstmal irrelevant, die Leute reden viel bzw. nutzen falsche Formulierungen, dann kommt sowas zustande.

Es müsste nun am Verkäufer liegen, den Käufer auf diese EULA hinzuweisen. Wenn dieser diese dann sehen möchte, müsste sie ihm im Netz gezeigt werden.
Müsste nicht, aber wenn nicht liegt halt ein Rechtsmangel vor, den der Käufer geltend machen kann.

Ist zwar ein Fall für nen Fernabsatzvertrag, kann man aber sicher ummünzen.
Die Versiegelungssache gilt für jede Ware - in deinem Link hat sich der Händler nur dagegen gewehrt die Ware zurückzunehmen, das Celllophanding gilt aber auch im Laden.

Olec;26701705Desweiteren bleibt immer noch zu klären wo denn nun der Sachmangel besteht schrieb:
Da finde ich aktuell nichts konkretes zu in der Rechtsprechung oder als entsprechenden Paragraphen, ist wohl aktuell ein offenes Kapitel.

Vielleicht wird einem ja sogar Querulantenwahn unterstellt. :clown:
Clownparagraph §§ 123, Abschnitt rote Nase :read:.
 
Abfinden? Womit? Das ist deine Meinung. Es gibt bestimmt andere Meinungen dazu...

Was zutrauen? Ein Spiel rauszubringen, das schon eine riesen Fanbase hat und allein der Name Kult ist?

Du GLAUBST vielleicht nicht daran, kann es deshalb nicht sein? Viele Leute glauben jede Menge "Schwachsinn", so what!?

Zum Thema: And're Länder, and're Sitten :D Wie kann man sich über sowas nur so aufregen, nur noch Fanboys unterwegs!?

In diesem Sinne,
gute Nacht euch allen

Einen Betrug im Strafrechtlichen Sinne kann man Blizzard nicht vorwerfen.Die Meinung ob ein Spiel gut oder schlecht ist ist hochgradig Subjektiv.100% Serverfunktion ist auch nicht einklagbar da laut Packung ein Perma Internetzugang vorhanden sein muss der schon selbst nicht immer funktioniert.

Was das Problem ist für was man zurecht gegen Blizzard vorgeht ist die Weigerung das Produkt zurückzunehmen.Eine nicht-einwandfreie Funktionsfähigkeit rechtfertigt das im Prinzip.
 
100% Serverfunktion ist auch nicht einklagbar
Wenn der Familienvater, der 2 Abende die Woche Zeit zum spielen hat und seit 2 Wochen immer Fehler 37 kriegt klagt wird sich das Gericht damit beschäftigen müssen, wie oft beim Versuch, das Produkt zu nutzen dieses auch möglich war.

Verdammt, irgendjemand wird doch schonmal mit nem Anwalt was gemacht haben, ich will eine Urteilsbegründung lesen :D.
 
Wenn der Familienvater, der 2 Abende die Woche Zeit zum spielen hat und seit 2 Wochen immer Fehler 37 kriegt klagt wird sich das Gericht damit beschäftigen müssen, wie oft beim Versuch, das Produkt zu nutzen dieses auch möglich war.

Verdammt, irgendjemand wird doch schonmal mit nem Anwalt was gemacht haben, ich will eine Urteilsbegründung lesen :D.

Persönliche Familienverhältnisse sind in der Regel irrelevant.Zu der Aktion kam es eindeutig weil die Rücknahme verweigert wurde ( was an sich das recht des Familienvaters wäre) nicht jedoch weil er sich zur Zeit x 2-3 mal nicht einloggen konnte.
 
Handelsketten wie Media Markt und Saturn haben schon vor Jahren Informationen herausgegeben, was beim Umtausch von Datenträgern zu beachten ist. Diese sind vor dem Einkauf in Erfahrung zu bringen und nach denen werden die Verkäufer handeln. Willst du gegen AGBs und EULAs und deren Rechtsmängel klagen dann tu es, geh vor Gericht, investiere was weiss ich wieviel Geld und gewinne deine 50 Euro zurück aber erzähl hier nicht, dass irgendwer irgendwas zurücknehmen muss. In der Realität wird dir nämlich kein Verkäufer das Game zurücknehmen ist der CD Key aktiviert, period.

ich weiss ja nun nicht, in welcher realität du lebst, aber ich widerspreche deinen vermutungen mal und kenne auch aus meinem realen leben genau das gegenteil.

nur mal so zur info ..... battlefield 3 hat sowohl media markt, saturn, als auch amazon zurückgenommen, nachdem der cd key aktiviert war, als dann ea´s seltsame agb´s jemandem aufgefallen sind und mehere menschen nachweisen konnten, dass deren rechner fleissig von der origin software durchleutet wurde.

wie du siehst, gibt es anscheind diverse realitäten :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie sehr widersinnig bei einem Spiel, dass explizit nur online funktioniert. Oder sind wir gar nicht bei dem Beispiel D3?

Es ist egal, ob das einen Internetzugang erforderndes Spiel ist oder nicht, da Käufer und Nutzer nicht identisch sein müssen. Nimm als Standardbeispiel die Oma, die ein Computerspiel für ihren Enkel kauft und selbst kein Internet hat.
 
Auch hier in Deutschland werden Hausdurchsuchungen angeordnet. Die Bedingungen, zu denen das möglich ist, sind natürlich von Region zu Region unterschiedlich, weil es von Region zu Region unterschiedliche Gesetze gibt. Ich kann mir sogar vorstellen, dass die aktuelle Situation in Südkorea als "Gefahr im Verzug" angesehen wird, immerhin können sie nicht vernünftig zocken. Und dann ist nicht mal ein Richter nötig. :D

In den verlinkten Artikeln stand nichts von einer richterlichen Anordnung. Es stand nichts von einem eingeleiteten Strafverfahren. Und es stand sogar direkt drin, dass auf Betreiben der Regierung diese Durchsuchung vorgenommen wurde. Andere Staaten müssen ihre Erfahrungen mit Behörden à la Stasi oder Gestapo offensichtlich noch machen. Wenn ich herumweine, dass mein Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht einhält schickt mir Angela Merkel leider kein GSG9-Trupp zur Klärung.

kann beim besten willen hier manche nicht verstehen; wirklich und ich bin jemand der wirklich ernsthaft immer versucht die Standpunkte anderer zu erfassen. aber warum nimmt man hier so krass blizzard in Schutz? vor allem auf der ersten Seite... "Menschenrecht auf Unversehrtheit der Wohnung" wtf... wenn hier Schland in einer Hehlerwohnung eine Razzia gemacht wird, ruft die Polizei nicht auch vorher an und fragt ob das ok ist, sondern tritt die tür ein. lulz

Hat Blizzard eine Hehlerei begangen? Nein. Sie haben allenfalls ihre vertragliche Verpflichtung (und selbst das ist äußerst fraglich) teilweise nicht eingehalten, weil sie mit dem Riesenansturm in den ersten Wochen überfordert sind. Das ist für die Spieler nicht schön, aber es ist verschmerzbar und ist ganz sicher nciht kriminell. Wir wissen, dass der Server teilweise aufgrund von Überlastung nicht richtig funktioniert. Welche verrückte Strafverfolgungsbehörde auf dieser Welt würde hieraus einen Anfangsverdacht für ein Strafverfahren konstruieren. Das ist total absurd.
 
Zuletzt bearbeitet:
In den verlinkten Artikeln stand nichts von einer richterlichen Anordnung. Es stand nichts von einem eingeleiteten Strafverfahren. Und es stand sogar direkt drin, dass auf Betreiben der Regierung diese Durchsuchung vorgenommen wurde.
Nur weil es nicht drinsteht heisst das nicht dass es diese Sachen nicht gab.
Die Regierung wird den Fall aus öffentlichem Interesse (Verbraucherschutz z.B.) an die Judikative übergeben haben, deren Entscheidung dann von der Exekutive ausgeführt wurde.

Südkorea ist ziemlich demokratisch, soweit mir bekannt, da liegt die Annahme, dass der Artikel nicht alle Fakten enthält ziemlich nahe - zumal der Sachverhalt sowieso ein ganz anderer ist als im Artikel beschrieben.
 
In den verlinkten Artikeln stand nichts von einer richterlichen Anordnung. Es stand nichts von einem eingeleiteten Strafverfahren. Und es stand sogar direkt drin, dass auf Betreiben der Regierung diese Durchsuchung vorgenommen wurde. Andere Staaten müssen ihre Erfahrungen mit Behörden à la Stasi oder Gestapo offensichtlich noch machen. Wenn ich herumweine, dass mein Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht einhält schickt mir Angela Merkel leider kein GSG9-Trupp zur Klärung.



Hat Blizzard eine Hehlerei begangen? Nein. Sie haben allenfalls ihre vertragliche Verpflichtung (und selbst das ist äußerst fraglich) teilweise nicht eingehalten, weil sie mit dem Riesenansturm in den ersten Wochen überfordert sind. Das ist für die Spieler nicht schön, aber es ist verschmerzbar und ist ganz sicher nciht kriminell. Wir wissen, dass der Server teilweise aufgrund von Überlastung nicht richtig funktioniert. Welche verrückte Strafverfolgungsbehörde auf dieser Welt würde hieraus einen Anfangsverdacht für ein Strafverfahren konstruieren. Das ist total absurd.

just for info ..... um diese uhrzeit kann man sicherlich nicht von überlastungen ausgehen, aber funktionieren tun die server trotzdem wieder nicht :)
 
Wenn der Familienvater, der 2 Abende die Woche Zeit zum spielen hat und seit 2 Wochen immer Fehler 37 kriegt klagt wird sich das Gericht damit beschäftigen müssen, wie oft beim Versuch, das Produkt zu nutzen dieses auch möglich war.

Verdammt, irgendjemand wird doch schonmal mit nem Anwalt was gemacht haben, ich will eine Urteilsbegründung lesen :D.

Da brauchst du ne Sammelklage sonst wird das eh wegen Nichtigkeit garnich erst verhandelt :(
 
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