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CommodoX schrieb:Recht haben und Recht kriegen halt.
CommodoX schrieb:Genau darum handelte diese Diskussion
CommodoX schrieb:Es ging hier um die rein rechtliche Beurteilung des Sachverhalts
Culexus schrieb:Darum gings aber auch genau. Du musst im zweifel klagen.
Culexus schrieb:Ma davon abgesehn sag ich ja sogar im gleichen satz "auch wenn du im recht bist".
Darüber hinaus geht es nicht um "was das produkt leistet" sondern ob die AGB beim kauf einzusehen waren oder nicht. Aber flame nur ohne überhaupt die diskussion gelesen zu haben.
Ich sag dazu nur noch eins - Lies weniger BGB und geh mehr auf die Straße. Dort erzählen dir dann die Leute, wohin du dir deine Paragraphen stecken kannst.
Gleiches dürfte so ziemlich jede Softwareschmiede erwarten, die auf der Verpackung lediglich eine Webadresse zur Einsicht der sog. EULA aufdruckt. Es ist dem Käufer nicht zumutbar - es kann nichtmal von ihm erwartet werden, überhaupt über einen Internetanschluss zu verfügen.
Quelle?
Ich lese da weder etwas von einem Strafverfahren, noch von konkretem Betrugsverdacht, noch von einer richterlichen Untersuchungsansordnung.
Gut, dann darfst Du mir als Juristen bitte genau erklären, wonach sich hier jemand (wer?) strafbar gemacht haben soll. Ich bin gespannt.
Soweit ich weiß hat der Verkäufer bei Computerspielen keine Rücknahmepflicht, wenn das Spiel grundsätzlich funktioniert. Und das tut es ja.
Abfinden? Womit? Das ist deine Meinung. Es gibt bestimmt andere Meinungen dazu...Das Spiel ist super, findet euch damit ab!
Was zutrauen? Ein Spiel rauszubringen, das schon eine riesen Fanbase hat und allein der Name Kult ist?Wenn man jetzt jedesmal dermaßen gegen die Entwickler vorgeht (auch mit Worten), wird es bald keine Spieleentwickler mehr geben, die sich sowas wie Diablo 3 zutrauen.
Du GLAUBST vielleicht nicht daran, kann es deshalb nicht sein? Viele Leute glauben jede Menge "Schwachsinn", so what!?An wissentlichen Betrug glaube ich sowieso nicht, so blöd ist Blizzard nicht.
Es ist egal ob online oder nicht, dass gilt für jede Software, die ihre EULA hat.Irgendwie sehr widersinnig bei einem Spiel, dass explizit nur online funktioniert. Oder sind wir gar nicht bei dem Beispiel D3?
Eine Phrase ist eine Phrase und juristisch erstmal irrelevant, die Leute reden viel bzw. nutzen falsche Formulierungen, dann kommt sowas zustande.Im Zusammenhang mit der EULA fällt oft die Phrase "zugänglich gemacht". Wenn Blizzard seine EULA online stellt und auf der Verpackung die Adresse steht, ist das bereits ein "zugänglich machen".
Müsste nicht, aber wenn nicht liegt halt ein Rechtsmangel vor, den der Käufer geltend machen kann.Es müsste nun am Verkäufer liegen, den Käufer auf diese EULA hinzuweisen. Wenn dieser diese dann sehen möchte, müsste sie ihm im Netz gezeigt werden.
Die Versiegelungssache gilt für jede Ware - in deinem Link hat sich der Händler nur dagegen gewehrt die Ware zurückzunehmen, das Celllophanding gilt aber auch im Laden.Ist zwar ein Fall für nen Fernabsatzvertrag, kann man aber sicher ummünzen.
Olec;26701705Desweiteren bleibt immer noch zu klären wo denn nun der Sachmangel besteht schrieb:Da finde ich aktuell nichts konkretes zu in der Rechtsprechung oder als entsprechenden Paragraphen, ist wohl aktuell ein offenes Kapitel.
Clownparagraph §§ 123, Abschnitt rote Nase .Vielleicht wird einem ja sogar Querulantenwahn unterstellt.
Abfinden? Womit? Das ist deine Meinung. Es gibt bestimmt andere Meinungen dazu...
Was zutrauen? Ein Spiel rauszubringen, das schon eine riesen Fanbase hat und allein der Name Kult ist?
Du GLAUBST vielleicht nicht daran, kann es deshalb nicht sein? Viele Leute glauben jede Menge "Schwachsinn", so what!?
Zum Thema: And're Länder, and're Sitten Wie kann man sich über sowas nur so aufregen, nur noch Fanboys unterwegs!?
In diesem Sinne,
gute Nacht euch allen
Wenn der Familienvater, der 2 Abende die Woche Zeit zum spielen hat und seit 2 Wochen immer Fehler 37 kriegt klagt wird sich das Gericht damit beschäftigen müssen, wie oft beim Versuch, das Produkt zu nutzen dieses auch möglich war.100% Serverfunktion ist auch nicht einklagbar
Wenn der Familienvater, der 2 Abende die Woche Zeit zum spielen hat und seit 2 Wochen immer Fehler 37 kriegt klagt wird sich das Gericht damit beschäftigen müssen, wie oft beim Versuch, das Produkt zu nutzen dieses auch möglich war.
Verdammt, irgendjemand wird doch schonmal mit nem Anwalt was gemacht haben, ich will eine Urteilsbegründung lesen .
Handelsketten wie Media Markt und Saturn haben schon vor Jahren Informationen herausgegeben, was beim Umtausch von Datenträgern zu beachten ist. Diese sind vor dem Einkauf in Erfahrung zu bringen und nach denen werden die Verkäufer handeln. Willst du gegen AGBs und EULAs und deren Rechtsmängel klagen dann tu es, geh vor Gericht, investiere was weiss ich wieviel Geld und gewinne deine 50 Euro zurück aber erzähl hier nicht, dass irgendwer irgendwas zurücknehmen muss. In der Realität wird dir nämlich kein Verkäufer das Game zurücknehmen ist der CD Key aktiviert, period.
Irgendwie sehr widersinnig bei einem Spiel, dass explizit nur online funktioniert. Oder sind wir gar nicht bei dem Beispiel D3?
Auch hier in Deutschland werden Hausdurchsuchungen angeordnet. Die Bedingungen, zu denen das möglich ist, sind natürlich von Region zu Region unterschiedlich, weil es von Region zu Region unterschiedliche Gesetze gibt. Ich kann mir sogar vorstellen, dass die aktuelle Situation in Südkorea als "Gefahr im Verzug" angesehen wird, immerhin können sie nicht vernünftig zocken. Und dann ist nicht mal ein Richter nötig.
kann beim besten willen hier manche nicht verstehen; wirklich und ich bin jemand der wirklich ernsthaft immer versucht die Standpunkte anderer zu erfassen. aber warum nimmt man hier so krass blizzard in Schutz? vor allem auf der ersten Seite... "Menschenrecht auf Unversehrtheit der Wohnung" wtf... wenn hier Schland in einer Hehlerwohnung eine Razzia gemacht wird, ruft die Polizei nicht auch vorher an und fragt ob das ok ist, sondern tritt die tür ein. lulz
Nur weil es nicht drinsteht heisst das nicht dass es diese Sachen nicht gab.In den verlinkten Artikeln stand nichts von einer richterlichen Anordnung. Es stand nichts von einem eingeleiteten Strafverfahren. Und es stand sogar direkt drin, dass auf Betreiben der Regierung diese Durchsuchung vorgenommen wurde.
In den verlinkten Artikeln stand nichts von einer richterlichen Anordnung. Es stand nichts von einem eingeleiteten Strafverfahren. Und es stand sogar direkt drin, dass auf Betreiben der Regierung diese Durchsuchung vorgenommen wurde. Andere Staaten müssen ihre Erfahrungen mit Behörden à la Stasi oder Gestapo offensichtlich noch machen. Wenn ich herumweine, dass mein Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht einhält schickt mir Angela Merkel leider kein GSG9-Trupp zur Klärung.
Hat Blizzard eine Hehlerei begangen? Nein. Sie haben allenfalls ihre vertragliche Verpflichtung (und selbst das ist äußerst fraglich) teilweise nicht eingehalten, weil sie mit dem Riesenansturm in den ersten Wochen überfordert sind. Das ist für die Spieler nicht schön, aber es ist verschmerzbar und ist ganz sicher nciht kriminell. Wir wissen, dass der Server teilweise aufgrund von Überlastung nicht richtig funktioniert. Welche verrückte Strafverfolgungsbehörde auf dieser Welt würde hieraus einen Anfangsverdacht für ein Strafverfahren konstruieren. Das ist total absurd.
Wenn der Familienvater, der 2 Abende die Woche Zeit zum spielen hat und seit 2 Wochen immer Fehler 37 kriegt klagt wird sich das Gericht damit beschäftigen müssen, wie oft beim Versuch, das Produkt zu nutzen dieses auch möglich war.
Verdammt, irgendjemand wird doch schonmal mit nem Anwalt was gemacht haben, ich will eine Urteilsbegründung lesen .