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Razia bei Blizzard in Südkorea

Du hast halt bei Games mit CD Keys keine Chance mehr sie zurückzugeben. Wenn es nun also bei einem REINEN Online Spiel tatsächlich so aussieht, dass man gar nicht / kaum spielen kann weil permanent Probleme bestehen, müsste man sich direkt beim Anbieter wegen Schadensersatz melden. Der Händler kann die Ware nicht zurücknehmen, da er sie auch nicht mehr verkaufen kann.

Im Endeffekt entwickelt sich dieser Onlinewahn eh absolut in die falsche Richtung, Games werden an Accounts und das Internet gebunden und nach xx Jahren kann mans dann nicht mehr spielen weils keine Server mehr gibt, die Accounts keinen DB Bezug mehr haben weil da Pages down sind usw. Ich kann sogar noch meine alten Amiga Games zocken, bei einem World of Warcraft weiß ich nicht, ob ich mich in 10 Jahren noch einloggen kann.

naja .. wenn man etwas zurückgibt, dann sollte das auch einen grund haben, zum beispiel ein vorhandener defekt oder eine nicht funktionierende software.
die soll der händler dann auch nicht nochmal neu versuchen zu kaufen, repektive...er darf das auch gar nicht.
der händler gibt defekte ware an den distributor zurück und der dann an den hersteller oder an seinen lieferanten.

der erste ansprechpartner des kunden ist in der regel immer der "laden" wo man die ware gekauft hat. es steht einem natülich frei, sich auch direkt an den hersteller zu wenden.
 
Nein. Scheinbar hast du dich mit dem Recht noch absolut nicht auseinander gesetzt.
Sehr ausführlich sogar :hy:.

99% aller Rücknahmen im Geschäft sind absolute und reinste Kulanz.
Kann sein, das war aber nie Thema. Du hast da was falsch gelesen mit 99% und 1%, lies bitte nochmal richtig.

Diese 1% Rückgaben würden tatsächlich an der "Verbrauchtheit" der Ware scheitern, da ein genutzter CD Key einer massiven Abnutzung gleich kommt.
"Abnutzung"? Zeig mir das mal bitte im BGB, die DVD/Verpackung dürfte noch ziemlich "unabgenutzt" sein ;).

Aber du kannst jede Strophe singen die du willst, der Songtext steht fest.
Richtig. Ich verweise einfach mal hier drauf
http://planetdiablo.eu/forum/diablo...rea-1740672/seite3/?postcount=34#post26701179

Lies das und dann argumentier bitte mit Fakten anstatt mit Wischi-Waschi-Kram :read:.
 
Sehr ausführlich sogar :hy:.


Kann sein, das war aber nie Thema. Du hast da was falsch gelesen mit 99% und 1%, lies bitte nochmal richtig.


"Abnutzung"? Zeig mir das mal bitte im BGB, die DVD/Verpackung dürfte noch ziemlich "unabgenutzt" sein ;).


Richtig. Ich verweise einfach mal hier drauf
http://planetdiablo.eu/forum/diablo...rea-1740672/seite3/?postcount=34#post26701179

Lies das und dann argumentier bitte mit Fakten anstatt mit Wischi-Waschi-Kram :read:.

Du beziehst dich auf Rechte in Kaufverträgen, die beim Kauf einer Waschmaschine gelten. Bei Videospielen mit CD Keys ist es inzwischen so, dass man im Grunde 2 seperate Dinge "kauft" - Das eine ist der Datenträger. Ist dieser defekt, besteht ein Umtauschrecht. Hierbei ist der CD Key aber noch unberührt.

Das zweite was du bezahlst ist der CD Key. Dieser ist aber nach der Nutzung konsumiert. Ich kann auch ein Wurstbrot nach dem Konsum nicht mehr zurückgeben - Es ist de facto nicht möglich.

Das du das Gefühl hattest, der Saturn hätte dein Recht mit Füßen getreten ist ja niedlich, aber einfach falsch.

Es gibt im BGB keinerlei Bestimmungen, dass du beim Kauf von Software auf einer CD das Recht hast, sollten Online Server öfter mal down sein, diese zurückzugeben. Du hast nicht einmal das Recht es zurückzugeben wenns Bugs hat - Da du nicht die Software kaufst sondern das Recht, sie zu nutzen. Du kaufst nicht das Recht auf unversehrte und fehlerfreie Software.

Du greifst hier ein Eisen an, an dem sich schon haufenweise Kinder in Foren verbrannt haben. Diese Rechte, die du glaubst zu haben, sprich mal beim Konsumentenschutz an - Der wird dir ganz klar aufzeigen, dass du hier der Gelackmeierte bist.
 
Deswegen kauft man sonen Mist ja auch nicht, wie ihn Blizzard in Umlauf bringt. Aber zu viele hören ja immer erst dann zu, wenn der Schaden schon da ist.

Man fragt sich nur, warum die Aktion, die in Korea gelaufen ist, nicht auch andernorts stattfindet.
 
Man fragt sich nur, warum die Aktion, die in Korea gelaufen ist, nicht auch andernorts stattfindet.

Weil sich unser Konsumentenschutz nicht für Spieleserver interessiert, die eventuell nicht zugänglich sind. In einem Land wie Südkorea, wo mehrere Fernsehsender 24/7 ProGaming übertragen, hat sowas einen höheren Stellenwert.
 
Du beziehst dich auf Rechte in Kaufverträgen, die beim Kauf einer Waschmaschine gelten. Bei Videospielen mit CD Keys ist es inzwischen so, dass man im Grunde 2 seperate Dinge "kauft"
Inwiefern das auf der Verpackung draufstehen muss interessiert mich dabei mal.

Das zweite was du bezahlst ist der CD Key."
Nein.
Das wäre einmal der Kauf des physischen Datenträgers und einmal das Nutzungsrecht an der Software, der CD-Key wird nirgends separat aufgeführt.

Das du das Gefühl hattest, der Saturn hätte dein Recht mit Füßen getreten ist ja niedlich, aber einfach falsch.
Dann belege dies bitte mit Fakten.

Es gibt im BGB keinerlei Bestimmungen, dass du beim Kauf von Software auf einer CD das Recht hast, sollten Online Server öfter mal down sein, diese zurückzugeben. Du hast nicht einmal das Recht es zurückzugeben wenns Bugs hat - Da du nicht die Software kaufst sondern das Recht, sie zu nutzen. Du kaufst nicht das Recht auf unversehrte und fehlerfreie Software.
Das Gesetz schreibt in § 433 Abs. 1 S. 2 BGB vor, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Standardsoftware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen (BGB § 433 Absatz 1 Seite 2) .

Du greifst hier ein Eisen an, an dem sich schon haufenweise Kinder in Foren verbrannt haben. Diese Rechte, die du glaubst zu haben, sprich mal beim Konsumentenschutz an - Der wird dir ganz klar aufzeigen, dass du hier der Gelackmeierte bist.
Du bringst immernoch keine Fakten ran.
Argumentier mal mit dem BGB und nicht mit Dingen die man direkt widerlegen kann .... :read:.

Fakt: EULA vor Vertragsabschluß nicht einsehbar = nicht Teil des Kaufvertrages
Fakt: Installation nur mit EULA = einseitige Vertragsänderung zu Ungunsten des Kunden / Rechtsmangel
Fakt: Rechtsmangel berechtigt unter gewissen Voraussetzungen zur Rückgabe und damit zur Erstattung des Kaufpreises
 
Du kannst dir das BGB an die Wand nageln, da es KEINERLEI Gesetzesentwürfe gibt, die die aktuelle Situation mit den CD Keys und der Accountbindung explizit klären.

Es sieht im Moment so aus - Auf der Hülle steht, du benötigst Internet um es zu spielen und ggf. dass dus an einem Account registrierst. Wenn diese Account Registrierung klappt, du Internet hast und es installieren kannst, wurden ALLE Versprechungen des Verkäufers erfüllt. Die Zugänglichkeit der Server haben mit dem Kaufvertrag des Datenträgers und dem cD Key nichts mehr zu tun.

Du kannst dir wie gesagt das BGB unters Kopfkissen legen oder weiter googlen und wikipedia überanstrengen, es ändert nichts an Tatsachen. Was bringt dir dein dilletantisches und unqualifiziertes Möchtegern Rechtswissen, wenn dir der Saturn einfach sagt "nö"? Gehst du vor Gericht? Schaffst du den Präzedenzfall? Wenn nicht, zählen deine Argumente genausowenig wie meine. Solange diese doch recht neue Thematik kein Thema unserer Justiz ist, werden dich Saturns und GameSpots weiterhin wegschicken und damit auch jedes Recht auf ihrer Seite haben.
 
jetzt bleibt mal alle etwas auf dem teppich und denkt mal für 5 minuten realistisch.
glaubt ihr WIRKLICH, dass die leute bei blizzard einfach nur das spiel verkaufen wolten um danach drauf zu scheissen, weil sie die kohle ja schon eingesackt haben???
denkt mal drüber nach, dass die evtl auch noch addons an die spieler verkaufen wollen.
da können die es sich wohl kaum erlauben zu viele spieler absichtlich zu verärgern^^

klar haben die fehler bei der kalkulation der kapazitäten gemacht,
klar nervt es wenn man spielen will und sich nicht einloggen kann,
natürlich reg ich mich da auch auf.
aber gleich durchdrehen und blizzard derartige vorwürfe machen?
sein geld zurück verlangen weil man sein derzeitiges lieblingsspiel für ein paar stunden nicht spielen kann?
(obwohl man es wahrscheinlich jetzt schon weitaus länger gespielt hat als zig andere spiele, die man für den gleichen preis gekauft hat)

dann sind die server halt mal down...
auch wenn es 10 tage am stück wären, dafür gibt es aber noch tausende tage an denen nichts ist und man problemlos zocken kann.

wie die Koreaner da abgehen finde ich unter aller sau!
 
jetzt bleibt mal alle etwas auf dem teppich und denkt mal für 5 minuten realistisch.
glaubt ihr WIRKLICH, dass die leute bei blizzard einfach nur das spiel verkaufen wolten um danach drauf zu scheissen, weil sie die kohle ja schon eingesackt haben???
denkt mal drüber nach, dass die evtl auch noch addons an die spieler verkaufen wollen.
da können die es sich wohl kaum erlauben zu viele spieler absichtlich zu verärgern^^

klar haben die fehler bei der kalkulation der kapazitäten gemacht,
klar nervt es wenn man spielen will und sich nicht einloggen kann,
natürlich reg ich mich da auch auf.
aber gleich durchdrehen und blizzard derartige vorwürfe machen?
sein geld zurück verlangen weil man sein derzeitiges lieblingsspiel für ein paar stunden nicht spielen kann?
(obwohl man es wahrscheinlich jetzt schon weitaus länger gespielt hat als zig andere spiele, die man für den gleichen preis gekauft hat)

dann sind die server halt mal down...
auch wenn es 10 tage am stück wären, dafür gibt es aber noch tausende tage an denen nichts ist und man problemlos zocken kann.

wie die Koreaner da abgehen finde ich unter aller sau!

Es geht hier darum, dass die Leute der Meinung sind, dass die AGB und EULA von Blizzard (Über die man sich im Vorfeld problemlos informieren kann/könnte) ein Sachmangel sein sollen die berechtigen, das Spiel auch NACH Verwendung des CD Key zurückzugeben. Dem ist aber einfach nicht so.
 
Das Spiel ist super, findet euch damit ab!
Wenn man jetzt jedesmal dermaßen gegen die Entwickler vorgeht (auch mit Worten), wird es bald keine Spieleentwickler mehr geben, die sich sowas wie Diablo 3 zutrauen.
An wissentlichen Betrug glaube ich sowieso nicht, so blöd ist Blizzard nicht.

Also der CEO von Activison sagt auch öffentlich wie menschenverachtend er ist und legt seine Vorstellung offen dar, wie er die Spieler gerne ausbeuten möchte. ;)
 
Es geht hier darum, dass die Leute der Meinung sind, dass die AGB und EULA von Blizzard (Über die man sich im Vorfeld problemlos informieren kann/könnte) ein Sachmangel sein sollen die berechtigen, das Spiel auch NACH Verwendung des CD Key zurückzugeben. Dem ist aber einfach nicht so.
Jetzt du bist endgültig als Troll entlarvt.

Es ist vollkommen EGAL ob die EULA online einsehbar ist, es zählt nur ob sie vor dem Kauf im Laden bei der Ware dabei ist.
Microsoft legt die EULA in einer Ausklappbox bei auf der Windowsverpackung, das tun die in Deutschland nicht ohne Grund ...............

Nebenbei verwechselst du Sachmangel und Rechtsmangel, mit deinen Kenntnissen in Jura kann es also nicht weit hersein.

Du kannst dir das BGB an die Wand nageln, da es KEINERLEI Gesetzesentwürfe gibt, die die aktuelle Situation mit den CD Keys und der Accountbindung explizit klären.
Dazu braucht es keine "Gesetzesentwürfe" :rolleyes:.

Es sieht im Moment so aus - Auf der Hülle steht, du benötigst Internet um es zu spielen und ggf. dass dus an einem Account registrierst. Wenn diese Account Registrierung klappt, du Internet hast und es installieren kannst, wurden ALLE Versprechungen des Verkäufers erfüllt.
Man kann es aber NICHT installieren ohne die EULA annehmen zu müssen. Aber warum muss ich die annehmen, die ist nicht Teil meines Kaufvertrages.
Da will eine dritte Partei von mir, dass ich mich ihren Einschränkungen unterwerfe - mit dieser Partei habe ich aber nichts zu schaffen vertraglich = RECHTSMANGEL :read:.

Die Zugänglichkeit der Server haben mit dem Kaufvertrag des Datenträgers und dem cD Key nichts mehr zu tun.
Es ging in der Diskussion um die Rückgabe nie um die Zugänglichkeit der Server, keine Ahnung woher du das nimmst.
Aber das stimmt so auch nicht, eine Software, die nur online funktioniert setzt auch eine Serverinfrastruktur voraus, die der Käufer einfordern kann.

Du kannst dir wie gesagt das BGB unters Kopfkissen legen oder weiter googlen und wikipedia überanstrengen
Mir reicht das BGB, welches ich hier liegen habe :angel:.

es ändert nichts an Tatsachen. Was bringt dir dein dilletantisches und unqualifiziertes Möchtegern Rechtswissen
Was im Gegensatz zu deinen Beiträgen aus Fakten mit eindeutigen Auszügen aus dem BGB basiert .... :rolleyes:.

wenn dir der Saturn einfach sagt "nö"? Gehst du vor Gericht? Schaffst du den Präzedenzfall? Wenn nicht, zählen deine Argumente genausowenig wie meine.
Willst du mich eigentlich verarschen?
Genau darum handelte diese Diskussion, bevor du angefangen hast hier rumzutrollen und Fragen nach Fakten auszuweichst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt: EULA vor Vertragsabschluß nicht einsehbar = nicht Teil des Kaufvertrages
Fakt: Installation nur mit EULA = einseitige Vertragsänderung zu Ungunsten des Kunden / Rechtsmangel
Fakt: Rechtsmangel berechtigt unter gewissen Voraussetzungen zur Rückgabe und damit zur Erstattung des Kaufpreises

Die EULA ist sehr wohl vor Vertragsabschluss einsehbar, der entsprechende Link ist auf der Verpackung angegeben. Diesen kannst du einsehen bevor du das Spiel kaufst, wenn du das nicht machst dein Problem. :keks:

Aber ich hoffe sie tauschen dir das Spiel trotzdem um, wenn du dich dann nicht mehr hier rumtreibst und nervst. :)
 
Du bist wie gesagt nicht der erste Hobbyrechtsanwalt, der absolut keine Ahnung vom wahren Leben hat und auf seinen §434 pocht. Fakt ist, dass die CD Key Thematik nicht genau geregelt ist und somit obliegt dem Verkäufer das ermessen. Willst du hier dein Recht haben, musst du Präzedenzfälle schaffen und klagen, was aber NIEMAND für ein 50 Euro Spiel machen wird.

Fazit - Vergesst es , das Spiel zurückzugeben. Somit sind wir wieder am Anfang dieser ganzen Diskussion, habt ihr das Spiel aktiviert, sitzt ihr drauf fest und nerven euch die 12 Stunden Server Down in 3 Wochen so sehr, dass ihr deswegen nicht mehr spielen wollt, lasst es bleiben und hakt die 50 Euro als Lehrgeld ab.
 
Die EULA ist sehr wohl vor Vertragsabschluss einsehbar, der entsprechende Link ist auf der Verpackung angegeben. Diesen kannst du einsehen bevor du das Spiel kaufst, wenn du das nicht machst dein Problem. :keks:
Nein, ich muss NICHT online gehen für irgendwelche EULAs, entweder sie stehen auf der Packung drauf - Teil des Kaufvertrages - oder ebend nicht = nicht Teil des Kaufvertrages.

Was du hier erzählst ist grundlegend falsch ... :keks:.

Teil 1: Käufer -> Reklamation wegen Rechtsmangel beim Verkäufer, der muss zurücknehmen.
Teil 2: Verkäufer -> Regressforderung beim Hersteller weil Ware nicht frei von Rechtsmängeln

Teil 2 is für den Kunden aber vollkommen egal, dass ist das Problem des Verkäufers und auch sein Risiko als Geschäftsmann/Betrieb.
 
Die EULA ist sehr wohl vor Vertragsabschluss einsehbar, der entsprechende Link ist auf der Verpackung angegeben. Diesen kannst du einsehen bevor du das Spiel kaufst, wenn du das nicht machst dein Problem.

So einfach ist das nicht. Es gibt gerade im Bereich des AGB-Rechts haufenweise Entscheidungen, wo der Verwender zur Einsicht in die AGB auf ein anderes Medium verwiesen hat. Ein Klassiker ist der Fall des Hinweises, dass die AGB im Videotext stehen - der Fall stammt aus einer Zeit, in der kaum ein TV-Gerät über Videotext verfügte. Die Klausel wurde kassiert.

Gleiches dürfte so ziemlich jede Softwareschmiede erwarten, die auf der Verpackung lediglich eine Webadresse zur Einsicht der sog. EULA aufdruckt. Es ist dem Käufer nicht zumutbar - es kann nichtmal von ihm erwartet werden, überhaupt über einen Internetanschluss zu verfügen.
 
Nein, ich muss NICHT online gehen für irgendwelche EULAs, entweder sie stehen auf der Packung drauf - Teil des Kaufvertrages - oder ebend nicht = nicht Teil des Kaufvertrages.

Was du hier erzählst ist grundlegend falsch ... :keks:.

Teil 1: Käufer -> Reklamation wegen Rechtsmangel beim Verkäufer, der muss zurücknehmen.
Teil 2: Verkäufer -> Regressforderung beim Hersteller weil Ware nicht frei von Rechtsmängeln

Teil 2 is für den Kunden aber vollkommen egal, dass ist das Problem des Verkäufers und auch sein Risiko als Geschäftsmann/Betrieb.

Handelsketten wie Media Markt und Saturn haben schon vor Jahren Informationen herausgegeben, was beim Umtausch von Datenträgern zu beachten ist. Diese sind vor dem Einkauf in Erfahrung zu bringen und nach denen werden die Verkäufer handeln. Willst du gegen AGBs und EULAs und deren Rechtsmängel klagen dann tu es, geh vor Gericht, investiere was weiss ich wieviel Geld und gewinne deine 50 Euro zurück aber erzähl hier nicht, dass irgendwer irgendwas zurücknehmen muss. In der Realität wird dir nämlich kein Verkäufer das Game zurücknehmen ist der CD Key aktiviert, period.
 
Handelsketten wie Media Markt und Saturn haben schon vor Jahren Informationen herausgegeben, was beim Umtausch von Datenträgern zu beachten ist.
Es ging nie um Umtausch! :confused:
Umtausch != Reklamation, rechtlich 2 vollkommen unterschiedliche Dinge.

Diese sind vor dem Einkauf in Erfahrung zu bringen und an nach denen werden die Verkäufer handeln.
AGB müssen vor Betreten eines Ladens einsehbar sein, also ausgehängt an der Eingangstür o.ä, sonst sind sie irrelevant.
Bei meinem Saturn hab ich keine gesehen ;).

aber erzähl hier nicht, dass irgendwer irgendwas zurücknehmen muss. In der Realität wird dir nämlich kein Verkäufer das Game zurücknehmen ist der CD Key aktiviert, period.
Du willst es nicht verstehen oder?
Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge, was hier auch bereits gesagt wurde - hättest du dir die Beiträge mal durchgelesen, was du natürlich nicht hast wie man laufend merkt.

Es ging hier um die rein rechtliche Beurteilung des Sachverhalts, sowas macht man als Fallstudie im Jurastudium dauernd.
 
sowas macht man als Fallstudie im Jurastudium dauernd.

Ja, ich weiss das Jurastudenten scheinbar zuviel Zeit haben und die Gamer unter ihnen in Foren immer Dampf machen, wie sie doch die ganze Welt auf ihr Recht klagen werden - Fakt ist aber das für Dinge wie die CD Key Problematik keine Regelungen im Gesetz existieren, weil einfach beim Gesetzesentwurf noch nicht existent.

Das ist so, als gäbe es ein Gesetz, das Rollschuhfahren auf der Straße verbietet und dann erfindet einer Rollhandschuhe und man rollt im Handstand herum - Es wird sicherlich das Gesetz dementsprechend geändert, bis dahin ist man aber erstmal rechtlich im Handstand auf der sicheren Seite.
 
Fakt ist aber das für Dinge wie die CD Key Problematik keine Regelungen im Gesetz existieren, weil einfach beim Gesetzesentwurf noch nicht existent.
Du beschreibst hier das amerikanische Rechtssystem, wo man für jeden Scheiß einen Präzedensfall hervorkramt .....

Das ist so, als gäbe es ein Gesetz, das Rollschuhfahren auf der Straße verbietet und dann erfindet einer Rollhandschuhe und man rollt im Handstand herum - Es wird sicherlich das Gesetz dementsprechend geändert, bis dahin ist man aber erstmal rechtlich im Handstand auf der sicheren Seite.
Natürlich wird da KEIN Gesetz verändert.

Da würde man einfach mit BGB §§823 kommen, wenn Inline-Skater nicht schon längst von den Straßen verbannt wären, weil sie rechtlich Fußgänger sind ;).

In Deutschland werden Gesetze allgemein formuliert und nicht für jeden Kleinscheiß ein eigenes Gesetz wie in Amerika, merk dir das bitte.

CD-Key ist jetzt nicht der heilige Gral, nachdem sich die Gesetzgebung zu richten hat. Wenn der Hersteller das Produkt mit einem Kundenkonto+Seriennummer koppelt ist das sein Ding, nicht dass des Kunden.
Um das Produkt zu testen muss man den CD-Key benutzen, man kann die Ware also gar nicht auf ihre zugesicherten Eigenschaften prüfen ohne den CD zu registrieren, was aber das gute Recht des Käufers ist.

Hat die Ware dann einen Rechtsmangel/Sachmangel muss der Verkäufer sie zurücknehmen und sich dann an den Hersteller wenden, um von dem das Geld zu bekommen - Key einschicken und deaktivieren lassen kommt dir nicht in den Sinn? Ist meines Wissens nach schon paarmal geschehen wenn Leute reklamiert haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du beschreibst hier das amerikanische Rechtssystem, wo man für jeden Scheiß einen Präzedensfall hervorkramt .....


Natürlich wird da KEIN Gesetz verändert.

Da würde man einfach mit BGB §§823 kommen, wenn Inline-Skater nicht schon längst von den Straßen verbannt wären, weil sie rechtlich Fußgänger sind ;).

In Deutschland werden Gesetze allgemein formuliert und nicht für jeden Kleinscheiß ein eigenes Gesetz wie in Amerika, merk dir das bitte.

CD-Key ist jetzt nicht der heilige Gral, nachdem sich die Gesetzgebung zu richten hat. Wenn der Hersteller das Produkt mit einem Kundenkonto+Seriennummer koppelt ist das sein Ding, nicht dass des Kunden.

Meine Güte, mit dir zu diskutieren macht richtig Sinn. Ich sag dazu nur noch eins - Lies weniger BGB und geh mehr auf die Straße. Dort erzählen dir dann die Leute, wohin du dir deine Paragraphen stecken kannst. Selbst wenn wir davon ausgehen dass du IRGENDWO am Ende eines langen Prozesses recht HÄTTEST, rechnet sich Aufwand und Gewinn gar nicht. Deswegen - Akzeptier den Verlust und fertig. Ich kann mich einfach nicht 300 mal wiederholen, schau mal auf die Uhr.

Gute Nacht.
 
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