Dacoon
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Es gibt im Jugendstrafrecht auch noch die "Heranwachsenden" (18 bis einschließlich 20 Jahre).
Wiki meint dazu:
Die Entscheidung, ob ein Heranwachsender nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist, entscheidet der Jugendrichter, das Jugendschöffengericht oder die Jugendkammer als gesetzlicher Richter.
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Wiki meint dazu:
Die Entscheidung, ob ein Heranwachsender nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist, entscheidet der Jugendrichter, das Jugendschöffengericht oder die Jugendkammer als gesetzlicher Richter.
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