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Wenn du es genau wissen willst, musst du schon das Waffengesetz (WaffG) genauer studieren. Wie es scheint, darf man Messer (worunter ich die Klaue zählen würde) mit einer feststehenden Klinge länger als 12cm besitzen, nur nicht öffentlich mit sich führen. Ob so eine Waffe jetzt tatsächlich auch meldepflichtig ist, habe ich jetzt nicht nachgelesen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das nicht erforderlich ist. Demnach sollte es kein Problem sein, dass du so ein Teil nun besitzt.Funzogger schrieb:TearDrops: Auch wenn ich das Video auf Privatgrundstück drehen würde?
tikkOr schrieb:was haste denn noch gemacht??
TearDrops schrieb:Wenn du es genau wissen willst, musst du schon das Waffengesetz (WaffG) genauer studieren. Wie es scheint, darf man Messer (worunter ich die Klaue zählen würde) mit einer feststehenden Klinge länger als 12cm besitzen, nur nicht öffentlich mit sich führen. Ob so eine Waffe jetzt tatsächlich auch meldepflichtig ist, habe ich jetzt nicht nachgelesen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das nicht erforderlich ist. Demnach sollte es kein Problem sein, dass du so ein Teil nun besitzt.
Das mit dem Video würde ich aber trotzdem lieber lassen. Sowas kommt in der Öffentlichkeit immer negativ an, auch wenn viele hier es gerne sehen würden.
Besser noch: solang die klaue eingepackt ist darfst du sie auch befördern..Funzogger schrieb:jou, hab mir das nicht alles hundertprozentig durchgelesen, aber mir ist wohl nur das Führen der Waffe verboten. Also kann mir niemand etwas, solange das Teil bei mir auf dem Tisch liegt.