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Schlüssige Argumentation, ich würde mir als Spieler schon irgendwie verarscht vorkommen wenn ich sowas lese, [...].
Ob man sich verarscht vorkommt oder nicht, kann keine Grundlage für eine Klage sein.
Relevant ist der entstandene oder abzuschätzende Schaden, der durch die Bots verursacht wurde. Teilweise haben wir hier es allerdings mit einer Milchmädchenrechnung zu tun: nicht jeder, der von einem lvl 70 Char träumt, hat das Durchhaltevermögen, so lange zu spielen - bei Bots stellt sich die Frage der Ausdauer nicht. Somit kann die Zahl der Bots, die lvl 70 erreichen, nicht einfach mit einer Zahl an durchhaltenden (zahlenden) Spielern gleichgesetzt werden - das ist sicher ein Punkt, den Blizzards Anwälte mit Statistiken oder sonstwie wenigstens etwas glaubwürdiger gestalten müssen.
[...] "Echte" Spieler würden einem Gutachten zufolge teilweise gegen Anwender des Bots verlieren[...]
Ein Gutachten? Ok, wer sich von einem Bot besiegen lässt, danach rumheult, und keine Antwort von dem Bot bekommt und daraufhin psychische Probleme hat, .. muss ich weiterreden?
"Anwender von Bots" bedeutet nicht automatisch, dass die Bots selber PvP betreiben . Es geht wohl auch darum, dass Chars, die mittels Suchbots ausstaffiert wurden, aufgrund des besseren equips eindeutig Vorteile gegenüber selffound Chars haben. Wer PvP betreibt und von wem auch immer besiegt wird, braucht trotzdem nicht heulen.
Weiche Faktoren wie "Beeinträchtigung des Sozialleben in virtuellen Welten" sind wohl für einen Durchschnittsrichter nicht verständlich und können nicht als Urteilsgrundlage dienen.
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Mümümü ein Bot ist besser als ich..
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Hier geht's nicht um Mümümü, sondern um Beschwerden (Reklamationen?) von Kunden - und somit um bares Geld.
Hab' aber noch nie gehört, dass ein Unternehmen vor Gericht zieht, weil ein anderer "Subanbieter" Beschwerden bei Kunden verursacht, die diesen anderen "Subanbieter" nicht nutzen.
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Der erste schlüssige Punkt.
Siehe meinen post oben
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Er hat also gegen einen Punkt verstoßen der in den AGBs steht?
Gibt es zu AGBs in Internetspielen Richtlinien?
Vielleicht verstoßen Teile der AGBs gegen geltendes Recht?
Es wurde hier (im Forum) ja schon erwähnt, dass die EULA in Deutschland nicht die gleiche Gesetzeskraft entfalten kann wie in den USA.
Da wir keine Juristen mit Spezialisierung Software- und Datenbankrecht sind, tappen wir auch hier im Dunkeln.
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