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Blizzard vs. Bossland - nächste Runde

Sorcphilosoph

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Irgendwo hatten wir schon einen Thread dazu, ich find ihn aber irgendwie nicht.

Recht frisch ist der Schriftsatz der Erwiderung zu der kürzlich gegen Bossland ergangenen einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Verbreitung eines Bots.

Dort auch für den Laien wohl noch recht verständlich dargestellt ist auch, was ich hier schon mehrfach zu erläutern versuchte: Warum die Bnet-AGB und EULA des Spiels selbst wohl nicht als wirksamer Vertragsbestandteil einzuordnen sind.

Link - insb. S. 8-25 zur AGB-Bewertung

Auch das aktuelle EuGH-Urteil zur Erlaubnis des Wiederverkaufs gebrauchter Softwarelizenzen ist dort eingeflossen. Eine spannende Materie für die Rechtsfortbildung - und hier natürlich auch für die Praxis. Man darf auch auf eine Neubewertung der Fragen hoffen, die zu dem Steam-Urteil aus dem Februar 2010 führten.

Unterm Strich eine lesenswerte Lektüre für alle, die gerne mal über den Tellerrand hinaus schauen und nicht nur Items sammeln.
 
Ich frage mich, warum diese Frage rein wettbewerbsrechtlich begutachtet wird. Wird durch die Bots nicht auch in die Software eingegriffen und diese verändert? Dann läge ohne Weiteres eine Urheberrechtsverletzung vor, ohne dass es auf den AGB-Zirkus ankäme.
 
Ich frage mich, warum diese Frage rein wettbewerbsrechtlich begutachtet wird. Wird durch die Bots nicht auch in die Software eingegriffen und diese verändert? Dann läge ohne Weiteres eine Urheberrechtsverletzung vor, ohne dass es auf den AGB-Zirkus ankäme.

nope wird es nicht. halte das rechtliche verbieten von bots für fragwürdig. weiss nicht auf welcher grundlage man das eigentlich durchziehen will. das einizige könnte das hausrecht sein, da es sich auf blizzards servern abspielt, bin allerdings auch kein jurist
 
nope wird es nicht. halte das rechtliche verbieten von bots für fragwürdig. weiss nicht auf welcher grundlage man das eigentlich durchziehen will. das einizige könnte das hausrecht sein, da es sich auf blizzards servern abspielt, bin allerdings auch kein jurist

Hausrecht wird üblicherweise über Eigentums- oder Besitzsschutz hergeleitet. In das Eigentum an den Servern wird aber durch die Bots nicht eingegriffen. Die Server laufen ja weiter und entzogen oder beschädigt werden sie dadurch auch nicht. Es wird ja nicht unbefugt fremder Grund betreten und dadurch der Besitz gestört, sondern es läuft alles virtuell ab. Außerdem geht es vorliegend nicht gegen die einzelnen Bot-Benutzer sondern gegen den Hersteller dieser Botsoftware.

Also scheint das Wettbewerbsrecht tatsächlich die einzig mögliche Grundlage zu sein.
 
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wenn wir nicht die ganzen bot spacken und raubkopierer hätten, würde wir heute nicht darüber diskutieren müssen... im endeffekt ist es blizzards spiel und wenn sie da drin keine bots haben wollen oder das leute das spiel spielen ohne es gekauft zu haben, dann müssen wir damit leben ... denn das ist ihr recht...

nur wegen diesen bratzen haben wir doch das accountsystem zu verdanken, hätte ich auch so gemacht ...

die bots laufen auf den servern von blizzard, es ist durch agb untersagt von ihnen, alle haben diese bestätigt, weiß gar net was es da zu diskutieren gibt,

wenn einer von euch sein hund auf mein grundstück scheißen läßt, auf dem hunde verboten sind, würd ich nen schläger rausholen und dann wars das...

der mensch ist halt nen arsch, so ist das.
 
Weil AGB =| Gesetze sind. sie könnten auch in die AGB schreiben das du das Spiel nur spielen darfst wenn du zeitgleich nackt einen Handstand ausführst. Vor dem Gesetz hält dies nunmal nicht stand.
Und zum Glück ist dem auch so, sonst würden und Firmen mit ihren AGBs nicht so harmlose Sachen aufzwingen.
 
Weil AGB =| Gesetze sind. sie könnten auch in die AGB schreiben das du das Spiel nur spielen darfst wenn du zeitgleich nackt einen Handstand ausführst. Vor dem Gesetz hält dies nunmal nicht stand.
Und zum Glück ist dem auch so, sonst würden und Firmen mit ihren AGBs nicht so harmlose Sachen aufzwingen.

dann würds man einfach nicht kaufen?? ...


gesetze nicht, aber hausregeln, wenn in der disco einer zuviel säuft, wird er auch rausgeworfen ... da gibts auch keine diskusion ... es sind und bleiben blizzards server und wer sich daneben benimmt wird rausgekickt... find ich okay...
 
selbstverständlich darf blizzard bots ausschliessen von ihren servern. aber blizzard hat durch eine einstweilige verfügung untersagt das der bot vertrieben werden darf, und genau das denke ich wird demnächst gekippt werden, so wie es oben auch schon angedeutet wird.
 
das wird doch eh wieder 10 jahre rechtsstreit geben, ist doch normal in deutschland, die einen sagen, blizz hats verboten, wäre dann wie drogen, sind auch verboten und hanf darfste hier nunmal nicht für konsumenten anbauen, die anderen sagen, deutschland, freiheit blablabla ... als wenns hier ne vernünftige rechtssprechung ggeben würde ... amd und intel haben sich bei einer klaren sache auch jahrelang bekappelt ...
 
Hm es schadet aber eben sowohl dem spiel als auch blizzard selbst.
ich finde da sind neue gesetzesgrundlagen nötig.
 
wo schadet es blizzard? ob es dem spiel schadet ist rechtlich gesehen ohne belang.

edit: ok, wenn es das spiel in der weise schädigen würde das andere nicht spielen können oder das es die server unnötig belastet. aber dies liegt nun mal nicht vor. ein bot kann den server/das spiel nicht mehr stressen als es ein menschlicher spieler könnte.
 
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Also der größte Teil des Dokuments liest sich wie pure Satire und imho eher verzweifelt als sonst irgendwas.
Die Argumentation Eula/ AGB nicht akzeptiert, deswegen kein Vertragsbruch usw kann man ja noch irgendwie nachvollziehen, aber der große Rest ist eine einzige Komödie.

Als Richer muss man sich doch da irgendwie verarscht vorkommen.

Irgendwo weiter oben steht in dem Text... Blabla parallel laufendes Verfahren, aber keine Monatsgebühren, deswegen auch kein Ausfall oder so ähnlich...
weiter unten dann
Blabla, keine Automatisierung, da der Spielverlauf nicht verändert wird, sondern der Bot wie ein Mensch spielt oder so ähnlich...

Ich meine wtf?
 
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Weil AGB =| Gesetze sind. sie könnten auch in die AGB schreiben das du das Spiel nur spielen darfst wenn du zeitgleich nackt einen Handstand ausführst. Vor dem Gesetz hält dies nunmal nicht stand.
Und zum Glück ist dem auch so, sonst würden und Firmen mit ihren AGBs nicht so harmlose Sachen aufzwingen.

Sorry aber was für ein Gelaber! Bei "Mensch ärger Dich nicht" alle Figuren gleich ins Zielfeld zu stellen ist auch nicht der Sinn und wird bestimmt von den Mitspielern nicht hingenommen. Auch wird da keiner mit dem Gesetz um sich fuchteln und sagen " das ist ja nicht verboten". Die AGB oder Regeln! sind dazu da allen Mitspielern die gleichen Chancen einzuräumen! Nix Gesetze..... ou man :eek:

Nur meint halt jeder er iss daheim anonym, im Gesellschaftsspiel würde er sich sowas nicht trauen... bzw sofort die Konsequenzen zu spüren bekommen! Nämlich Aussschluss bis hin zum blauen Auge!
 
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Hausrecht wird üblicherweise über Eigentums- oder Besitzsschutz hergeleitet. In das Eigentum an den Servern wird aber durch die Bots nicht eingegriffen. Die Server laufen ja weiter und entzogen oder beschädigt werden sie dadurch auch nicht. Es wird ja nicht unbefugt fremder Grund betreten und dadurch der Besitz gestört, sondern es läuft alles virtuell ab.

Betrieber eines Internetforums haben ein virtuelles Hausrecht (OLG Köln, Urteil vom 25.08.2000, Az. 19 U 2/00, st. Rspr.).

Unterschieden werden muss zwischen Forenbetriebern, die über Eigentum an der Hardware verfügen (wie ingame z.B.) und solchen, die die Hardware gemietet haben.
Gem. §§ 903 S. 1 Alt. 2, 1004 BGB kannst Du als Eigentümer der Hardware Dritte vom Speichern von Daten auf dieser ausschließen.
Bei gemieteter Hardware kannst Du aus Besitz und Deinem Recht zum Besitz nach §§ 858, 862 BGB andere von der Einwirkung ausschließen.
Es geht also - dahingehend ist Dir zuzustimmen - nicht darum, dass fremder Grund betreten wird. Aber durch das Speichern der Nutzerbeiträge erfolgt ein Zugriff auf fremdes Eigentum oder fremden Besitz, den Dir der Berechtigte untersagen kann.

Hier aber ohne Belang, da Blizzad, wie Du oben anschließend selbst noch geschrieben hast, gar nicht gegen die Botter vorgeht, sondern gegen den Softwareanbieter.
 
Sorry aber was für ein Gelaber! Bei "Mensch ärger Dich nicht" alle Figuren gleich ins Zielfeld zu stellen ist auch nicht der Sinn und wird bestimmt von den Mitspielern nicht hingenommen. Auch wird da keiner mit dem Gesetz um sich fuchteln und sagen " das ist ja nicht verboten". Die AGB oder Regeln! sind dazu da allen Mitspielern die gleichen Chancen einzuräumen! Nix Gesetze..... ou man :eek:

Nur meint halt jeder er iss daheim anonym, im Gesellschaftsspiel würde er sich sowas nicht trauen... bzw sofort die Konsequenzen zu spüren bekommen! Nämlich Aussschluss bis hin zum blauen Auge!
Sorry, aber du redest blödsinn. Ich habe extra ein überzogenes Beispiel gewählt, aber manche User verstehen nicht den Sinn warum nicht alle AGBs rechtens sind. Wie war der Aufschrei bei BF3 und Origin. Dies ist vielleicht ein besseres Beispiel wie Unternehmen mit ihren AGBs versuchen mit nicht erlaubten Mitteln den Käufer zu beeinflussen. Leider ist der Verbraucherschutz in Deutschland derartig schlecht das man gegen einiges nur schlecht vorgehen kann.
Der weiterverlauf des Accs (gebrauchtes Spiel) ist ein weites Beispiel. Hier fällt auch der Kauf/Verkauf von zb Gold.
Deswegen ist das verbieten "wollen" von Bots etc per AGB ein zweischneidiges Schwert.
Wie der gesunde Menschenverstand das ganze bewertet ist wiederum eine andere Sache.
 
Nehmen wir mal an, Diablo 3 wäre ein junges hübsches Mädchen im Minirock und bauchfrei, also echt sexy. Desweiteren nehmen wir an, Bossland wäre so ein muskelbepackter Bodybuilder, der das Mädchen einfach mal vergewaltigt.

Dann gibt's ein Gerichtsverfahren, wo dem Vergewaltiger verboten wird, das junge Diablo-Mädchen weiter zu vergewaltigen.

Und der Angeklagte macht dann geltend, dass das Mädchen ja kein Schild (die AGB) um den Hals getragen habe, dass es nicht vergewaltigt werden wolle, und deshalb sei die Unterlassungsverfügung rechtlich unwirksam. Außerdem habe das Mädchen nicht glaubhaft gemacht, dass ihm durch die Vergewaltigung ein Schaden entstanden sei.

Deswegen dürfe dem Vergewaltiger das Vergewaltigen des Mädchens auch in Zukunft nicht verboten werden.

Na? Höre ich da schon wieder den Beifall unserer Foren-Juristen? :hy:
 
Na? Höre ich da schon wieder den Beifall unserer Foren-Juristen? :hy:

ich habe keine ahnung was du mit deinem post ausdrücken willst, der versuch einer abstrakten projektion des ganzen ist jedenfalls komplett missglückt.

kann es sein das du es eher bist der den unterschied zwischen gesetz und agb nicht verinnerlicht hat? das drückt dein post zumindest aus.

agb folgen dem gesetz oder sind unwirksam, und nicht umgekehrt.
 
Nehmen wir mal an, Diablo 3 wäre ein junges hübsches Mädchen im Minirock und bauchfrei, also echt sexy. Desweiteren nehmen wir an, Bossland wäre so ein muskelbepackter Bodybuilder, der das Mädchen einfach mal vergewaltigt.

Der Vergleich hinkt in vielerlei Hinsicht - alleine schon, weil Bossland selbst den Bot ja nicht be- sondern vertreibt.

Aber gut, nehmen wir mal an, Blizzard wäre ein junges Mädchen und die Spieler wären ihr Ehemann (Zur Erklärung der Analogie: AGB = Treueversprechen). Bossland wäre nun ein Hersteller von Masturbationshilfen bei dem der Ehemann einkauft. Nun verklagt das junge Mädchen Bossland, weil der Ehemann ihr mit einer Gummimuschi fremdgeht und dadurch gegen ein Versprechen verstößt, das keinerlei Rechtsgrundlage besitzt.

Klingt doch recht hirnrissig, oder? Vielleicht sollte sie an ihrer Technik arbeiten oder mal wenigstens mit ihrem Mann reden?

Grüße
 
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