Sorcphilosoph
Active member
- Registriert
- 17 Dezember 2006
- Beiträge
- 908
- Punkte Reaktionen
- 0
Irgendwo hatten wir schon einen Thread dazu, ich find ihn aber irgendwie nicht.
Recht frisch ist der Schriftsatz der Erwiderung zu der kürzlich gegen Bossland ergangenen einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Verbreitung eines Bots.
Dort auch für den Laien wohl noch recht verständlich dargestellt ist auch, was ich hier schon mehrfach zu erläutern versuchte: Warum die Bnet-AGB und EULA des Spiels selbst wohl nicht als wirksamer Vertragsbestandteil einzuordnen sind.
Link - insb. S. 8-25 zur AGB-Bewertung
Auch das aktuelle EuGH-Urteil zur Erlaubnis des Wiederverkaufs gebrauchter Softwarelizenzen ist dort eingeflossen. Eine spannende Materie für die Rechtsfortbildung - und hier natürlich auch für die Praxis. Man darf auch auf eine Neubewertung der Fragen hoffen, die zu dem Steam-Urteil aus dem Februar 2010 führten.
Unterm Strich eine lesenswerte Lektüre für alle, die gerne mal über den Tellerrand hinaus schauen und nicht nur Items sammeln.
Recht frisch ist der Schriftsatz der Erwiderung zu der kürzlich gegen Bossland ergangenen einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Verbreitung eines Bots.
Dort auch für den Laien wohl noch recht verständlich dargestellt ist auch, was ich hier schon mehrfach zu erläutern versuchte: Warum die Bnet-AGB und EULA des Spiels selbst wohl nicht als wirksamer Vertragsbestandteil einzuordnen sind.
Link - insb. S. 8-25 zur AGB-Bewertung
Auch das aktuelle EuGH-Urteil zur Erlaubnis des Wiederverkaufs gebrauchter Softwarelizenzen ist dort eingeflossen. Eine spannende Materie für die Rechtsfortbildung - und hier natürlich auch für die Praxis. Man darf auch auf eine Neubewertung der Fragen hoffen, die zu dem Steam-Urteil aus dem Februar 2010 führten.
Unterm Strich eine lesenswerte Lektüre für alle, die gerne mal über den Tellerrand hinaus schauen und nicht nur Items sammeln.