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Cannabis

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Originally posted by Bundesverfassungsgericht
Auch unter Berücksichtigung solcher Fallgestaltungen verstößt die generelle - generalpräventiv begründete - Strafandrohung für den unerlaubten Erwerb und den unerlaubten Besitz von Cannabisprodukten indessen nicht gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot. Diesem hat der Gesetzgeber dadurch genügt, daß er es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, im Einzelfall durch das Absehen von Strafe oder Strafverfolgung einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. Neben den allgemeinen Vorschriften der §§ 153, 153a StPO, die bei geringer Schuld und dem Fehlen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eine Verfahrenseinstellung zulassen, sind hier vor allem § 29 Abs. 5 und nunmehr auch § 31a BtMG zu nennen.
Nach § 29 Abs. 5 BtMG kann das Gericht von einer Bestrafung nach § 29 Abs. 1 BtMG absehen, wenn der Täter Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Die Anwendung dieser Vorschrift ist vor allem dann naheliegend, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument eine geringe Menge der im Vergleich zu anderen gängigen Betäubungsmitteln weniger gefährlichen Cannabisprodukte ausschließlich für den Eigenverbrauch beschafft oder besitzt und dadurch keine Fremdgefährdung verursacht wird. Für die Strafverfolgungsbehörden gewinnt sie dadurch gesteigerte praktische Bedeutung, daß § 153b StPO bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 29 Abs. 5 BtMG eine Verfahrenseinstellung bis zum Beginn der Hauptverhandlung ermöglicht.
Darüber hinaus gilt seit dem 16. September 1992 der neue § 31a BtMG, der speziell für die Fälle des § 29 Abs. 5 BtMG ein Absehen von der Strafverfolgung ermöglicht, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Von der Einstellungsmöglichkeit nach § 153b StPO in Verbindung mit § 29 Abs. 5 BtMG unterscheidet sich § 31a BtMG dadurch, daß er eine geringe Schuld des Täters sowie das Fehlen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ausdrücklich voraussetzt. Indessen werden diese Tatbestandsmerkmale bei dem Umgang mit Cannabisprodukten in aller Regel bei dem BVerfGE 90, 145 (189)BVerfGE 90, 145 (190) gelegentlichen Eigenverbrauch ohne Fremdgefährdung erfüllt sein und die Strafverfolgungsorgane - insbesondere die Staatsanwaltschaften, die bis zur Erhebung der Anklage allein zu entscheiden haben - dann nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten abzusehen haben. Verursacht die Tat hingegen eine Fremdgefährdung, etwa weil sie in Schulen, Jugendheimen, Kasernen oder ähnlichen Einrichtungen stattfindet, oder weil sie von einem Erzieher, von einem Lehrer oder von einem mit dem Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes beauftragten Amtsträger begangen wird und Anlaß zur Nachahmung gibt, so kann eine größere Schuld und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegen.
Da es sich bei § 31a BtMG ebenso wie in den Fällen der §§ 153 ff. StPO um rechtlich gebundene Entscheidungen ...
Quelle, die Hervorhebungen stammen von mir.

Ein wichtiges Argument der Legalisierungsbefürworter ist ja, daß jeder Erwachsene selbst wissen müsse, was er tue und die Droge zumindest ohne Missbrauch und Überdosierung nicht gefährlich sei.
Dieses Argument zeigt aber, daß ihr überhaupt keinen Plan habt, wovon ihr in einer Debatte über Legalisierung redet.
Der Besitz kleiner Mengen zum Eigenverbrauch und jener selbst dürfen bereits heute strafrechtlich nicht verfolgt werden. Was genau soll denn eurer Meinung nach noch zusätzlich dazu legalisiert werden? Der Verkauf auf Schulhöfen. Die tonnenweise Einfuhr ins Staatsgebiet?
 
wie schön, dass es in der Praxis anders aussieht.

Ein Kommilitone von mir wurde, im Namen des Volkes (das ich nicht lache), wegen des Besitzes von 0,016 gramm (in Worten: null komma null eins sechs)Marihuanas, zu einer Geldstrafe von 150 € verurteilt.

harter tobak. Das was der Staat in seinen Psychatrien verteilt, bevor er elektroschocks setzt, kriegt man nicht auf dem schwarzmarkt..
 
Labarna schrieb:
Der Besitz kleiner Mengen zum Eigenverbrauch und jener selbst dürfen bereits heute strafrechtlich nicht verfolgt werden.

Zumindest zivilrechtlich wird hier in Bayern da keine Gnade gezeigt. Selbst kleinste Mengen zum Eigengebrauch landen vor Gericht. In wieweit sich das mit dem BtMG vereinen lässt weiss ich nicht (ich mag dieses doch allzu trockene Rechts-Jura-Metier nicht) ... die Sache an sich ist aber ein Faktum.

Edith: Ja, meine Beobachtungen decken sich mit obigem Post.
 
Ich habe selbst auch schon einige erfahrungen gemacht, und muss echt sagen das ich nicht versteh warum Alkohol erlaubt ist und warum cannabis verboten ist.
Bei cannabis ist man nur gechillt und lacht paar runden, und man ist dan noch so vernünftig um z.b. nicht auto zufahren. Bei Alkohol hingegen kann man sich nicht mehr klar steuern, und baut irgendwelchen mist. Und ich bin mir sicher das durch alkohol jährlich viel mehr menschen sterben als durch cannabis.
und auserdem ist cannabis eine einfache pflanze wie z.b. die Eiche auch, und diese zu verbieten ist einfach nur sinnlos!
 
Malachai2k schrieb:
Ein Kommilitone von mir wurde, im Namen des Volkes (das ich nicht lache), wegen des Besitzes von 0,016 gramm (in Worten: null komma null eins sechs)Marihuanas, zu einer Geldstrafe von 150 € verurteilt.


Entweder ist die Mengenangabe frei erfunden oder du unterschlägst andere Punkte. Wie bereits erwähnt, ist der Besitz ja nur zum Zwecke des Eigenbedarfs straffrei. Wer 0,00000000001 g mitführt, um die mit Kumpels zusammen zu rauchen (auch wenn es bei der kleinen Menge ewas unrealistisch ist, die noch zu teilen), besitzt gerade nicht zum (bloßen) Eigenbedarf.
Es besteht ein Unterschied zwischen Besitz und beispielsweise Einfuhr, Abgabe oder Verkauf.

Wenn du wirklich behaupten willst, er wurde wegen des Besitzes zum Eigenbedarf von 0,016 g verurteilt, ist das ohne jegliche Beweise extrem unglaubwürdig; da könntest du auch behaupten, dein Kommilitone haben letztens ein paar Aliens gesehen.


Originally posted by Bambi2
Zumindest zivilrechtlich wird hier in Bayern da keine Gnade gezeigt.
Versteh ich nicht. Zivilrchtlich ist sicher das falsche Wort, das ergibt hier keinen Sinn.
 
Wow! Mein Tag ist gerettet! Die Sonne kommt raus und dann noch son Post! Ja, kann's denn noch besser werden? :eek:

I_roll4life schrieb:
cannbis wurde erst dieses jahr an jemand in deutschland verschrieben - rezept ...

I_roll4life schrieb:
aber bei vielen anderen liest man eben das sie voreingenommen sind obwohl sie eigentlich kein Plan haben ... die meisten gehen gleich vom missbrauch der droge aus ....

Jo! Alle die was gegen Hanf haben sind natürlich gegen die Pflanze als solche. Diese gemeine Pflanze sollte mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden! Global! :irre:

Vll sind die Kiffer aber ja nur total sozial Oo
Die haben vll alle erhebliche Probleme und wollen mit ihrem gekiffe nur die Arzneimittelkosten für die Versicherungen niedrig halten :eek:
Völlig neuer Aspekt!
Warum kam da denn vorher nur keiner drauf?


I_roll4life schrieb:
aber viele hier die dagegen sind haben überhaupt kein plan bzw. kennen sich überhaupt nicht aus und haben nur vorurteile ...

Und du bist natürlich der totale Profi wenn es um Drogen geht, nur weil du dir laufend die Rübe wegkiffst?
Macht aber schon Sinn. Alle haben nur Vorurteile und sind fies und gemein zu den armen Kiffern.
(Wie war es mit psychischen Schäden durch kiffen?)


I_roll4life schrieb:
die einen sind dafür die anderen dagegen ... keiner will von seinem standpunkt abweichen! das führt hier doch zu rein garnichts ... warum den thread nicht schließen?
so werde nun nicht mehr antworten ... keine diskussion einlassen weil dies zu nichts führen wird ...

Kommt vll einfach daher das die einen Kiffer sind und die anderen Gesetze befolgen und sich objektiv mit dem Thema auseinander gesetzt haben und sich von sinn- und haltlosen, populistischen und teils einfach nur dummen Argumenten und Vergleichen nicht von ihrer Meinung abbringen lassen.
 
Tyrael0815 schrieb:
Ich habe selbst auch schon einige erfahrungen gemacht, und muss echt sagen das ich nicht versteh warum Alkohol erlaubt ist und warum cannabis verboten ist.
Bei cannabis ist man nur gechillt und lacht paar runden, und man ist dan noch so vernünftig um z.b. nicht auto zufahren. Bei Alkohol hingegen kann man sich nicht mehr klar steuern, und baut irgendwelchen mist. Und ich bin mir sicher das durch alkohol jährlich viel mehr menschen sterben als durch cannabis.
und auserdem ist cannabis eine einfache pflanze wie z.b. die Eiche auch, und diese zu verbieten ist einfach nur sinnlos!

Ich bin mir sicher, dass durch Alkohol jährlich mehr menschen sterben, als durch nuklearexplosionen, daher finde ich, dass das Zünden einer Atombombe auch legalisiert werden solle.
 
Sie wurden bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Als einziger Beweis. Ansonsten existierten nur eine Aussage wegen Handelns, aufgrund die Wohnung durchsucht wurde. Da Aussage gegen Aussage stand wurde er vom Tatbestand des Handelns freigesprochen. Allerdings schienen sie ihm einen reinwürgen zu wollen, da sie ihm den Handel nicht nachweisen konnten. War natürlich etwas aus dem Kontext, dennoch ist es eine absolut fragwürdige Entscheidung des Gerichts.
 
Fanazealord schrieb:
Risiken des akuten Gebrauchs können sein:

* Durchhänger am nächsten Tag, Trägheit, geistige Fähigkeiten eingeschränkt
* unkalkulierbare Zusammensetzung der Inhaltsstoffe (Streckmittel), unbekannter Wirkstoffgehalt
* Angstzustände und Panikattacken
* bei sehr hohen Dosierungen Wahnvorstellungen (Halluzinationen)
* Hyperventilation
* Orientierungslosigkeit

Risiken des chronischen Missbrauchs können sein:

* depressive Verstimmungen
* Antriebslosigkeit
* Konzentrationsschwäche
* Abnahme der geistigen Leistungsfähigkeit
* wenn nicht schon vorhanden: Nikotinabhängigkeit
* besondere Belastung der Lunge und Atemwege durch giftige Strecksubstanzen (Lungenkrebs)
* Begünstigung von psychischen Erkrankungen (z.B. Psychosen) bei vorhandener Veranlagung
* Gefahr einer psychischen Abhängigkeit

lol Leute...

Denkt ihr allen ernstes das was da steht stimmt alles?!:D
Ich hab noch niemals so eine Scheiße in mein ganzen Leben gehört, mal ehrlich..
Habt ihr mal schnell bei Google "Gefahren von kiffen" eingegeben? Wow jetzt meint ihr das stimmt alles.

Ihr sucht euch irgendwas aus meine Posts raus und dreht euch es so zurecht wie es euch passt.. Mein Gott!
Denkt ihr echt alle Kiffer sind dumme, arbeitslose Spinner die aus lauter Depris in einen dunklen Raum rumheulen (armes Holland :D)? Deswegen hab ich nur das mit meiner Arbeit erzählt (was wahr ist) damit ihr mal checkt was ihr für Unsinn redet. Heroin mit Weed vergleichen.. MannMannMann

Ich will nix anpreisen aber man muß wenn man den Kids was schlecht reden will auch bei den Fakten bleiben und nicht, wenn man keine Ahnung hat, so ein Dreck schreiben.

Ich kenne sehr viele Menschen die kiffen und auch "cleane". Deswegen habe ich wohl genug Wissen um die ganze Sache.

@Bambi:
Du scheinst solche Leute wohl auch nie gesehen/erlebt haben..
Wenn jemand richtig auf Koka oder was anderes ist bringt es nix mehr.. Da kann der Papst persönlich kommen.. bringt nix. Entweder müßen die Menschen selbst (rechtzeitig) hinterkommen oder sie gehen unter..


Für mich ist hier die Sache erledigt..
Ist mir zu dumm das niemand geistig ansatzweise fähig ist irgendein vernünftiges Argument zu bringen und nur schreibt das ich eine Therapie brauche.. Und wenn das nicht hilft wird schön ein kleiner Teil von mein Post Zitiert und alles so zurecht gedreht wie es grade passt.. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
 
Interessant finde ich an dem Punkt, dass die Fraktion der bekennenden Legitfanatiker hier am meisten auf die Pauke haut und am besten gleich alle Rauschmittel verbieten will... spannend :)
 
Labarna schrieb:
Wenn du wirklich behaupten willst, er wurde wegen des Besitzes zum Eigenbedarf von 0,016 g verurteilt, ist das ohne jegliche Beweise extrem unglaubwürdig;



Versteh ich nicht. Zivilrchtlich ist sicher das falsche Wort, das ergibt hier keinen Sinn.

Ein Bekannter wurde eines Tages von der Polizei aufgesucht, da er von der Person, von der er sein "Gras" erworben hat verpfiffen wurde. Er rückte auch sein Zeug (2g Marihuana) heraus und es kam zu einer Gerichtsverhandlung am Amtsgericht. Er wurde daraufhin zu einer geringen Geldstrafe und der Ableistung von 3 Dutzend Sozialstunden verurteilt. Wenn ich es recht in Erinnerung hab, bekam er keine Vorstrafe allerdings einen Eintrag in die Personalakte. Nach der Verhandlung musste er 3 Monate lang Urinproben beim Amtsarzt abgeben.
Ob das nun eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Angelegenheit war, eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, weiss ich leider nicht, da ich wie gesagt von der Juristerei 0,0 Ahnung habe. Aber die Geschichte ist wirklich keineswegs aus den Fingern gesogen.

Jake-D2 schrieb:
@Bambi:
Du scheinst solche Leute wohl auch nie gesehen/erlebt haben..
Wenn jemand richtig auf Koka oder was anderes ist bringt es nix mehr.. Da kann der Papst persönlich kommen.. bringt nix. Entweder müßen die Menschen selbst (rechtzeitig) hinterkommen oder sie gehen unter..

In der Tat kenne ich persönlich niemanden, der regelmässig Kokain zu sich nimmt. Ich persönlich finde das auch recht gut. Es kann auch gut sein, dass eine Person, die hochgradig abhängig (wie deine Freundin früher) ist nicht mehr leicht auf den rechten Weg zu bringen ist. Trotzdem hättest du imho wenigstens versuchen können, ihr durch gutes Beispiel zu vermitteln, dass man auch ohne Drogenkonsum sehr zufrieden leben kann. Es ehrt dich zwar, dass du versucht hast ihr gut zuzureden, sie solle den Schnee liegen lassen, doch wenn du dabei fröhlich weiterkiffst, dann kann das doch durchaus bei ihr zur Annahme führen "Der zieht sich ja auch Zeug rein ... kann ja nicht so schlimm sein." Ich finde, es wäre einen Versuch wert gewesen.
Und mal ganz ehrlich, wenn (wie in deinem Fall) jemand aus meinem persönlichen Umfeld an den Folgen illegalen Drogenkonsums gestorben wäre, dann würde ich es mir zweimal überlegen bevor ich hier solche Posts von mir gebe, ganz unabhängig davon, wie gefährlich jetzt die Produkte von Cannabis sativa/indica wirklich sein mögen. Nur meine zwei Pfennig.
 
Bambi2 schrieb:
Ein Bekannter wurde eines Tages von der Polizei aufgesucht, da er von der Person, von der er sein "Gras" erworben hat verpfiffen wurde. Er rückte auch sein Zeug (2g Marihuana) heraus und es kam zu einer Gerichtsverhandlung am Amtsgericht. Er wurde daraufhin zu einer geringen Geldstrafe und der Ableistung von 3 Dutzend Sozialstunden verurteilt. Wenn ich es recht in Erinnerung hab, bekam er keine Vorstrafe allerdings einen Eintrag in die Personalakte. Nach der Verhandlung musste er 3 Monate lang Urinproben beim Amtsarzt abgeben.
Ob das nun eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Angelegenheit war, eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, weiss ich leider nicht, da ich wie gesagt von der Juristerei 0,0 Ahnung habe. Aber die Geschichte ist wirklich keineswegs aus den Fingern gesogen.

Das ist Strafrecht. ;)
Und 2 g mögen zwar nicht viel sein, aber es sind immerhin mehr als 100 mal mehr als die im anderen Post genannten 0,016 g. Um die Verhältnisse mal klar zu stellen.

Ich vermute übrigens, daß Malachai2k hier einem großen Irrtum unterliegt und nicht 0,016 g der Droge bei seinem Kumpel gefunden worden; sondern daß die wie auch immer geartete Menge der Droge 0,016 g Wirkstoff enthielten. Auf die Wirkstoffmenge und nicht die der Droge kommt es nämlich in Strafverfahren maßgeblich an, sie wird bei jedem Strafverfahren im Labor ermittelt.
 
Es war die gottverdammte Gutenacht Tüte. Und die wäre mit 0,16 gramm auch noch gottverdammt mager geworden! Und es handelte sich nicht um den anteiligen Wirkstoff.



/edit

Ohje, Du hast Recht, eine zehnerstelle zuviel hinter dem Komma. Für 0,16 gramm lege ich meine Hand ins Feuer. (nicht für die menge, sondern für die Tatsache dass es so viel war :) )
 
Labarna schrieb:
Und 2 g mögen zwar nicht viel sein, aber es sind immerhin mehr als 100 mal mehr als die im anderen Post genannten 0,016 g. Um die Verhältnisse mal klar zu stellen.

Danke für die Klarstellung, aber die Rechnung bring ich selbst auch gerade noch zusammen :D .
 
Malachai2k schrieb:
Ohje, Du hast Recht, eine zehnerstelle zuviel hinter dem Komma. Für 0,16 gramm lege ich meine Hand ins Feuer. (nicht für die menge, sondern für die Tatsache dass es so viel war :) )

Legst du deine Hand wirklich dafür ins Feuer, daß es nicht die Wirkstoffmenge ist? Kauf dir schonmal feuerfeste Handschuhe. ;)

Bei grob geschätztem 10% THC-Gehalt kommt man jedenfalls auf 1,6 g, was deutlich realistischer klingt als eine Verurteilung wegen 0,16 g.

/edit:
Ich bin mir wirklich, absolut 100% sicher und ich war auch im Gericht zugegen.
Gerade deshalb vermute ich ja, daß es sich um die Wirkstoffmenge handelt. Die wird nämlich immer in Anklageschrift und Urteil genannt und kann deshalb auch so leicht im Gedächtnis hängen bleiben.
 
Ich bin mir wirklich, absolut 100% sicher und ich war auch im Gericht zugegen.

Und die feuerfesten Lederhandschuhe vom Bund habe ich... äh, sind beim Manöver verloren gegangen.
 
Originally posted by Labarna Auf die Wirkstoffmenge und nicht die der Droge kommt es nämlich in Strafverfahren maßgeblich an, sie wird bei jedem Strafverfahren im Labor ermittelt.

Da hat sich das Verfahren ja total gelohnt, wird sich jeder Steuerzahler denken.... :rolleyes: ich mein, wir reden von immerhin 1,6g Weed... das reicht für.... phu eine Tüte?
 
WarSquirrel schrieb:
Interessant finde ich an dem Punkt, dass die Fraktion der bekennenden Legitfanatiker hier am meisten auf die Pauke haut und am besten gleich alle Rauschmittel verbieten will... spannend :)

Tja, es gibt Menschen die haben so etwas wie "Prinzipien" und handeln danach. Wie in dem Fall halt, dass sie sich doch ernsthaft an Gesetze halten. Schämen sollten die sich!

Jake-D2 schrieb:
Denkt ihr allen ernstes das was da steht stimmt alles?!

Absolut. Die meisten Punkte davon sehe ich fast täglich. (Nicht bei mir selber, ich rühr so einen Dreck net an, sondern bei vielen guten Freunden.)

Jake-D2 schrieb:
Ich hab noch niemals so eine Scheiße in mein ganzen Leben gehört, mal ehrlich..

So was "Ähnliches" denk ich über all deine Posts...

Jake-D2 schrieb:
Denkt ihr echt alle Kiffer sind dumme, arbeitslose Spinner die aus lauter Depris in einen dunklen Raum rumheulen (armes Holland )?

Dumm mit Sicherheit. Für mich ist jemand der sich regelmäßig, absichtlich Drogen reinhaut einfach dumm.

Das mit dem dunklen Raum und heulen sind nebenbei die "Emos". Komisches Pack, fast so schlimm wie Kiffer.

Jake-D2 schrieb:
Heroin mit Weed vergleichen.. MannMannMann

Mir ist sehr wohl klar, dass Heroin schlimmere Auswirkungen als "Weed" hat. Trotzdem wirst du von beidem süchtig. Und nur darum ging es...

Jake-D2 schrieb:
Ich will nix anpreisen aber man muß wenn man den Kids was schlecht reden will auch bei den Fakten bleiben und nicht, wenn man keine Ahnung hat, so ein Dreck schreiben.

! :lol:

Jake-D2 schrieb:
Ich kenne sehr viele Menschen die kiffen und auch "cleane". Deswegen habe ich wohl genug Wissen um die ganze Sache.

Wow. Echt schön für dich.
Bist natürlich(!) der einzige hier im Forum der solche Leute kennt - und natürlich auch der einzige der schon was geraucht hat.
(Obwohl deine ganzen Kifferkameraden ja auch hier zu sein scheinen...)

Jake-D2 schrieb:
Ist mir zu dumm das niemand geistig ansatzweise fähig ist irgendein vernünftiges Argument zu bringen und nur schreibt das ich eine Therapie brauche..

:lol: Du bist echt DER Hammer!

Es kamen schon viele, viele gute Argumente gegen Cannabis, zu euren ach so tollen Argumenten hat drago glaub ich aber schon alles gesagt. Hast du wohl nur vor lauter Rauchschwaden, sowohl vorm Kopp als auch im Kopp net gelesen.

drago schrieb:
Ich habe bislang jedenfalls keinen wirklich guten Grund hier gelesen, Cannabis zu erlauben, der
a) keinen Vergleich zu Alkohol und anderen erlaubten Dingen enthält ("a la genauso gefährlich")
b) irgendwem außer den Kiffern einen wirklichen Vorteil bringt
c) nicht auch auf beliebig viele andere Drogen anwendbar wäre ("muss jeder selber wissen")
 
YOB schrieb:
Da hat sich das Verfahren ja total gelohnt, wird sich jeder Steuerzahler denken.... :rolleyes: ich mein, wir reden von immerhin 1,6g Weed... das reicht für.... phu eine Tüte?

Gerade deshalb wird ja die Wirkstoffmenge ermittelt. Bei irgendwelchen gezüchteten Spezialsorten mit 30 statt 10% THC Gehalt reicht es nämlich auch für 3 mal so viel.
Bei 1,6 g Droge ist es vielleicht egal, aber bei 10 g macht die Frage, ob es 10 oder 30 Tüten sind schon einen Unterschied bei der Glaubwürdigkeit der Eigenbedarfsbehauptung.
 
Tja, es gibt Menschen die haben so etwas wie "Prinzipien" und handeln danach. Wie in dem Fall halt, dass sie sich doch ernsthaft an Gesetze halten. Schämen sollten die sich!
Moment... ich bin wie du vlt. bereits wahrgenommen hast genau wie ihr gegen die Legalisierung.

Interessant finde ich es trotzdem, dass die Herren der Prinzipientreue nun auch hier die Gesetzestreuen sind. Wobei Alkohol und Tabak nach wie vor legal sind... da hält sich also keiner von euch an ein Gesetz, wenn er diese Dinge am besten auch gleich loswerden will.

Mich würde ja interessieren wieviel von denen die sich hier auch wieder als die Moralapostel aufspielen in Wirklichkeit regelmäßig Alkohol/Tabak konsumieren und vlt sogar bereits Cannabis probiert haben... man kann in der Anonymität des Internets ja so leicht die Leiter nach oben steigen in dem man sich auf eine geistig höhere Stufe als andere setzt indem man bestimmte Dinge vorgibt zu tun (oder eben nicht).

:)
 
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