sorry, aber dich kann man unmöglich ernst nehmen.
es glaubt dir höchstens der weihnachtsmann, wenn er zusammen mit dem osterhasten strip-poker spielt, dass du jemals etwas juristisches studiert hast. dein aus der wikipedia zusammengeklaubtes "wissen" taugt höchstens zur belustigung. das beispiel mit dem auto zeigt doch wunderbar, du verstehst überhaupt nicht den sinn einer agb, geschweige den unterschied zu einer eula.
und wow, du hast tatsächlich von einer seite einen ganzen satz nicht abgeschrieben. ich bin schwer beeindruckt, den guttenbergschen vorwurf nehme ich selbstverständlich zurück.
lies einmal richtig: das hat niemals jemand behauptet. es geht schlicht um deinen grotesken ansatz, sie könnten es allein aufgrund ihrer agbs, weil die so dolle juristisch wasserdicht sind und von den allerweltbesten anwälten ausgetüftelt wurden. meinetwegen könnte man cheater, botter, maphack user und all die anderen leute gleich erschiessen. wenn das in den agbs stünde, wäre es übrigens auch nicht rechtens.
Tut mir leid, mir fehlt das Verständnis, wie man Aussagen so konsequent und provokant missverstehen kann.
Ich versuchs ein letztes mal, ganz einfach strukturiert und übersichtlich:
Beispiel mit dem Auto: (Bezugnehmend auf deine Beispiele mit Erschießen und Arm-ausreißen...) Der Kauf und irgend welche folgenden Verträge haben nichts miteinander zu tun. Nur weil in den AGB von Vertrag B etwas nicht stimmt, wird Vertrag A nicht angegriffen (B: Kauf des Spiels, A: Erstellung Bnet Acc).
EULA: Bezieht sich auf einen Lizensvertrag = Installation des Spiel-Cients
AGB: Nutzungsbedingungen = Erstellung des Bnet Accounts
Wikipedia, Guttenberg, Studium:
Was bei Wiki zu diesem Thema steht (EULA) stimmt, du verwechselst da aber unterschiedliche Geltungsbereiche bei Verträgen.
Ich weiß nicht, wieso du versuchst, die Argumente anderer mit "das ist doch nur von Wikipedia" zu wiederlegen; bedienst dich doch selbst dieser Quelle, die auch - in einem Großteil der Fälle absolut legitim und sinnvoll ist.
Den Guttenbergvergleich magst du lustig finden, ist aber sowas von nicht angebracht und absolut kindisch.
Man muss kein juristisches Studium haben, um Kenntnisse über Vertragsrecht und Einbeziehung der AGB zu erlangen. Das sind Grundkenntnisse, die z.B. auch beim BBA oder einer kaufmännischen Ausbildung vermittelt werden.
Mein Standpunkt:
NATÜRLICH steht in AGB viel Müll und vieles ist unwirksam, aber solange du mir nicht darlegen kannst, warum ein "du darfst nicht cheaten, accounts teilen, falsche angaben machen, etc. pp." in den AGB des Bnet ungültig sein sollte und dann hier noch mit so einem Ton wie oben zitierst rumwilderst, ist die Diskussion mit dir für mich genau hier beendet.
@ CommodoX
Danke, das ist mal eine vernünftige Diskussionsgrundlage.
Sie sind natürlich keine leeren Hülsen, das habe ich auch nie behauptet. Aber extrem viele AGB-Bestandteile sind einfach rechtlich nichtig (nicht auf Blizzard bezogen), weil man da halt reinschreiben kann, was man will.
Okay, dem stimme ich voll und ganz zu.
Mein Punkt ist einfach, dass es Blizzard rein gar nichts bringt, "irgendwas" reinzuschreiben. Ich vermute, dass die sich halt schon Gedanken machen "was wäre, wenn..."
Und zu glauben, dass so ein Konzern sich bewusst angreifbar macht, widerstrebt mir.
Wie du sagtes, in AGB steht extrem viel Mist; das lässt aber die AGB nicht grundsätzlich und komplett, genauso wenig wie den zugrunde liegenden Vertrag, nichtig werden.
Inhaltskontrolle ist ja nett, aber wer macht die? Interessiert mich echt .
Was ich allein bei verschiedenen Onlineanbietern in den AGBs gelesen hab ...... kein Kommentar.
Ausserdem bezweifel ich irgendwie doch, dass ein US-Konzern extra seine AGB an den deutschen Markt anpasst, höchstens an den europäischen.
Inhaltskontrolle ist §307 BGB, damit ist nicht gemeint, dass
jemand AGB kontrolliert, sondern dass das BGB grundsätzliche Einschränkungen trifft, was nicht drin stehen darf: "unangemessene Benachteiligung" und "nicht klar und verständlich".
Über den zweiten Punkt kann man in der Tat streiten.
Ich habe mit die Bnet Nutzungsbedingungen durchgelesen und ich habe nichts gefunden, was darunter fallen würde und uns hier betrifft. Keine Ahnung, wie das in den USA aussieht, aber in Europa ist das alles recht ähnlich gestaltet; darüber werden die sich schon Gedanken machen
Wenn ich die AGBs verletze und die Gegenseite mich drankriegen will, würde ich erstmal prüfen, inwieweit die AGB-Inhalt überhaupt rechtlich zulässig sind.
Überraschende Klauseln, Begrenzungen durchs BGB und ob meine Katze jetzt über die Tastatur gelaufen ist bei Abnickung der EULA ... verklagt meine Katze .
Ist ein Tastendruck überhaupt zulässig, um AGBs/EULAS zu akzeptieren? Eigentlich müssten diese doch per Email zugesendet werden nach Zustimmung (nach DE-Recht?)?
Oder hab ich da was falsch in Erinnerung?
Und der Streitwert, naja .... wofür? Ich hab mir 2 Battle.net-Accounts gemacht, obwohl nur einer erlaubt ist, man muss den Schaden doch auch beziffern können vor Gericht oder?
Naja, was macht Blizzard? Sie sperren deinen Account mit sofortiger Wirkung. Selbst wenn dieser Bann auf einem AGB-Teil beruht, der hier nicht gültig ist, was willst du dagegen machen? Absolut keine Chance.
Wenn du jetzt in einer Art und Weise dagegen verstößt, sodass Blizzard weitere Schritte einzuleiten für sinnvoll hält, werden fehlerhafte AGB das Ganze vermutlich auch nicht mehr heilen. (Ich meine jetzt etwas in Richtung Missbrauch und Manipulation der Server-Client-Struktur für Hacks, erzwungene Serverabstürtze, etc.).
Ich denke in deinem Beispiel wird nichts passieren können, außer einem Ban (auch eher unwahrscheinlich, solange kein Missbrauch betrieben wird).
Thema Streitwert ist rechtlich ziemlich abstrakt. Es reicht ein "mit Wahrscheinlichkeit" entstandener Schaden. Man könnte auch sagen "welcher Schaden kann rein theoretisch entstehen". Ich weiß nicht, was Blizzard z.B. ein Serverabsturtz kostet, aber - wie ich schon mal sagte - Juristen sind da aus Eigeninteresse kreativ.
(Beispiel: Fußballvereine der 1. Bundesliga schließen durch ihre AGB den Handel mit Tickets z.B. bei ebay aus. Das ist absolut wirksam und wird durch Testkäufe (um die Daten des VK zu bekommen), Abmahung (einige tausend Euro), Unterlassungsklage und einem Streitwert von einigen zehntausend Euro durchgezogen.)