EnricoPalazzo schrieb:
Dieses "traditionelle" Rollenverständnis hat sich jedoch mittlerweile geändert. Meines Wissens wurde der Antrag die Gleichberechtigung im Grundgesetz zu verankern, sogar zunächst abgelehnt. Das wäre heute nicht mehr denkbar.
Das sehe ich grundsätzlich anders. M.E. gehören Frauen, wie alle anderen Nichtkombattanten, bei kriegerischen Auseinandersetzungen evakuiert und in Schutzzonen verbracht. Mit unserer vergleichsweise jungen Verfassung kann man auch argumentieren, daß jegliche Regelungen die aus den Erfahrungen der Weimarer Republik resultieren, durch ein neues Verständnis überholt sind und das GG in Gänze umgeschrieben werden kann. Grundsätzlich gibt es im deutschen Recht solche Sachen wie traditionell bzw. althergebrachte Grundsätze, die in ihrer Anspruchsbegründung zurückreichen bis zur Zeit der Entstehung des Berufsbeamtentums im alten Preußen. Tradition ist nichts schlechtes. Frauen haben keinerlei Tradition in den Streitkräften und ein verändertes Rollenverständnis nehme ich in der breiten Öffentlichkeit nicht wahr. Unser Gesetzgeber ist weiterhin der Meinung, daß die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland durch Männer gestellt werden und hält weiter an der Wehrpflicht für Männer fest. Den Einschnitt in dieses Konzept hat auch nicht die Bundesrepublik Deutschland als Meinung vertreten, sondern mußte sich, dank Tanja Kreil, übergeodnetem Gemeinschaftsrecht fügen. Ein Entscheidung darüber, ob der Dienst für Frauen nun ermöglicht werden solle, hat die Bundesrepublik Deutschland nie getroffen.
Die Umstände haben sich also geändert, dass Gesetz zur allgemeinen Wehrpflicht besteht jedoch immer noch. Die Ausnahme von Frauen von dieser Wehrpflicht stellt eigentlich einen Verstoß gegen den Grundsatz der geschlechtlichen Gleichberechtigung dar.
Die Nichteinbeziehung von Frauen in die allgemeine Wehrpflicht stellt mitnichten eine Diskriminierung dar. Jeder Frau steht der Weg zu einem Amt ihrer Wahl in den Streitkräften offen, sofern sie die entsprechende Eignung, Befähigung und Leistung mitbringt. Warum das Nichtvorliegen einer Pflicht nun eine Diskriminierung darstellt, mußt Du mir erläutern. Gleichberechtigung ist nicht Gleichbepflichtigung. Frauen haben Zugang, damit ist zumindest dem Aspekt der Gleichberechtigung Genüge getan.
Nun gilt es zu Fragen wie diese Ausnahme gerechtfertigt wird.
Dadurch dass das von mir erwähnte Verwaltungsgericht das Argument Berufspause durch Schwangerschaften anführt kann dieses Argument m. E. als Diskussionsgrundlage dienen.
Klar kann man darüber reden, nur eben im richtigen Kontext und nicht, daß Frauen nur keinen Wehrdienst leisten dürfen, weil sie Kinder bekommen können. Das klingt schön, aber bevor man auf dieser funktionalen Ebene landet, sollte man sich der Ursprünge gewiss werden. Und bevor man bei Schwangerschaft anlangt, kommt man noch eher dazu, daß Frauen einfach zu schlecht sind. Vor den Frauen gab es für alle Leistungsbereiche Sollnormen, die man als Soldat in gewisser Zeit oder Anzahl zu erbringen hatte. Quasi ein Leistungsindex für einen _Soldaten_. Nun jedoch gibt es diese Anforderungen für Frauen, komischerweise liegen die unter den Anforderungen des einstmaligen Soldaten/Mannes. Möglicherweise bin ich ja nur ein Chauvinist, möglicherweise zeigt das aber auch, daß die Leistungsfähigkeit nicht auf altem Stand gehalten werden kann.
Natürlich können Frauen im Friedensbetrieb ihre Arbeit in der Funktion gut ableisten, in Stäben, in speziellen körperlich wenig anstrengenden Tätigkeiten oder generell bei den Tintenpissern. Das ist nicht exklusiv Schuld der Frau, sondern in unseren Streikräften hat sich der Friedensgeist eingeschlichen. So ist momentan die Auffassung legitim, daß man in erster Linie Spezialist und erst in zweiter Soldat sei. Einige, heutzutage gern reaktionär genannte, sind aber der Auffassung, daß jeder Soldat zuallererst sein Handwerk beherrschen muß und somit ein Grundverständnis für seinen Dienst und Handlungssicherheit in den Bereichen seines Dienstes entwickeln muß, mit denen er in Einsätzen konfrontiert wird. Ein schönes Bild stellt dann dar, daß Madame auf ihrem Gefechtsfahrzeug weder weiß, wie man die Kette ihres MTWs spannt, noch dazu in der Lage ist, geschweige denn ansatzweise versteht, was man ihr am Tag in der Befehlsausgabe aufgetragen hat und die Frequenz an ihrem Funkgerät nicht zur befohlenen Zeit wechselt. Nunja, immerhin durfte ich dafür um Mitternacht im Einsatz absitzen, mit Schutzweste, Helm und Nahsicherer um zu ihrem nicht mehr erreichbaren Fahrzeug zu latschen und sie mit dem einfachsten Führungsmittel im deutschen Heer - einem ehrlichen Anschiß - zu beglücken. Und nein, es war nicht ein Fehler, den jemand mal begeht, ihr fehlte es an Verständnis und vor allem am Willen überhaupt nachzuvollziehen, was die Leute, denen sie zur Begleitung beigegeben wurde, da überhaupt veranstalten. Ich habe im Einsatz wirklich haarsträubende Dinge mit Frauen erlebt, nicht nur deutschen auch niederländischen und es ist schlichtweg eine Katastrophe.
Obs juristisch relevant, "offiziell" oder ein ein Obiter dictum ist, spielt m. E. keine Rolle. Die unverbindliche Stellungnahme reicht m. E. aus um dieses Argument in diese Diskussion miteinzubeziehen.
Mir würde im übrigen auch ein Argument "irgendwelcher Soziologinnen im Dunstkreis von Frau Schwarzer" ausreichen um es zu diskutieren. Da ihr da ein Problem mit habt versuchte ich "offiziellere" und "seriösere" Quellen aufzutun.
Gruß EP
Für Frau Schwarzer bin ich auch immer zu haben, auch wenn die eher der eigenen Belustigung dienst. Ja ja, ich bin ein schlechter Mensch. :/