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Hat der Massenbann Unschuldige getroffen?

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mehrfachstarten geht auch auf anderem Wege legal (userkonten, 2rechner, VM...)

Also, das ist bestimmt auch ein pseudo-Argument! Und zwar, weil in der EULA ganz klar steht, dass ein einzelner Spieler unter keinen Umständen mehrere D2s bedienen soll gleichzeitig, egal für was. Also ist es theoretisch genau so nicht legal 2 Rechner zu benutzen oder anderes, aber das kann blizzard halt nicht kontrollieren, dadurch wird's aber nicht legal. Wenn man so argumentieren will, ist es genau wie die cheater es machen. Solange man es nicht entdecken kann, ist's legit -.- Somit finde ich das oben zitierte Argument gehört zu den pseudo-Argumenten, weil die anderen Wege auch als "legal" bezeichnet werden.
 
hm, das vermag ich nicht zu sagen, da ich den konkreten sachverhalt nicht nachlesen kann. könnte evt. mal einer nen link zu der eula geben? ich find die per google nicht -.-

ich vermute aber mal, dass das dann im krassen gegenteil zu der aussage auf der verpackung stünde. dort wird einem schliesslich versprochen, dass mit dem kauf der d2 version auch zugang zum battle.net gewährleistet ist. wenn ein user also in der annahme d2 doppelt kauft, um mit sich selber zu spielen, das dann aber nicht geht, dann wäre das vorspiegelung falscher tatsachen. schließlich kann er vorneweg nichts von der eula wissen :rolleyes:
 
Ferd_Q3a schrieb:
hm, das vermag ich nicht zu sagen, da ich den konkreten sachverhalt nicht nachlesen kann. könnte evt. mal einer nen link zu der eula geben? ich find die per google nicht -.-

ich vermute aber mal, dass das dann im krassen gegenteil zu der aussage auf der verpackung stünde. dort wird einem schliesslich versprochen, dass mit dem kauf der d2 version auch zugang zum battle.net gewährleistet ist. wenn ein user also in der annahme d2 doppelt kauft, um mit sich selber zu spielen, das dann aber nicht geht, dann wäre das vorspiegelung falscher tatsachen. schließlich kann er vorneweg nichts von der eula wissen :rolleyes:

Die Frage haben wir bereits woanders diskutiert:
http://planetdiablo.eu/forum/showthread.php?s=&postid=22025925#post22025925

Es ist halt unklar, worauf sich das jeweils bezieht. Würde es sich auf die Person beziehen, wäre das "jeweils" an der Stelle jedenfalls überflüssig.
 
ui, danke für den hinweis bastel :D

das ja mal interessant. demnach könnten die einen ja aber auch bannen, wenn ich d2 und wc3 parallel laufen lasse (was bei mir schon öfters der fall war)

ergo --> bullshit vom feinsten. blizzard befördert sich irgendwie immer mehr selbst ins abseits...

/edit oha... da steht "jeweils". ergo ist sogar in der eula belegt, dass man mit jeder gekauften version genau 1 verbindung zum bnet unterhalten darf. :D
 
1. mehrfachstarten geht auch auf anderem Wege legal (userkonten, 2rechner, VM...)

2. es wurde über ein halbes jahrzehnt von blizzard toleriert

3. wenn ich mir das Spiel 2mal kaufe, habe ich auch das recht 2mal damit on zu gehen. (s. aussage auf der verpackung)

1. das ist kein pro-argument, dann wäre ja folgendes auch ein argument:

klauen ist ok, da ich mir das selbe ja auch auf legalem weg besorgen kann.

und vor einem fiktivem richter zu sagen: ich habs illegal gemacht, weils ja auch legal geht, dürfte eher zu schallendem gelächter führen.

2. das ist hörensagen, oder hast du einen beweis dafür? ich behaupte es wurde nicht tolleriert sondern ignoriert und ist somit kein pro-argument.

3. das musst du mir mal zeigen, wo dieser text steht :rolleyes:


1. mod dll-user verschaffen sich unfaire vorteile durch eigen-bo, ench, selbstrushen, mehr player im game etc.

2. mod dll wird als grundlage für hacks und mehrfache botruns benutzt

1. wieso sollte das ein pseudoargument sein? du hast durch mehrfach-starts mehr als nur einen vorteil, das ist absoluter fakt, oder willst du das leugnen?

2. das ist ein echtes argument und stimmt mit dem überein, was ich dir versuche klar zu machen:

veränderte dateien sind bei fast allen hacks grundlage, man kann nicht auf anhieb differenzieren, wer nun was harmloses macht und was richtig böses.

blizzard investiert kein geld für genaue analysen, sie machen das was JEDES vernünftige unternehmen tun würde, sie sperren alle möglichen quellen von "hacks".


da steht "jeweils". ergo ist sogar in der eula belegt, dass man mit jeder gekauften version genau 1 verbindung zum bnet unterhalten darf.

wenn du dir nichtmal die mühe machst die texte genau zu lesen, ist jede diskussion mit dir sinnlos.

der text sagt expizit: " man hat eine nichtexklusive lizenzsberechtigung, daß programm EINMAL zu installieren.

da steht nichts von einmal pro CD oder ähnlichem.

ebenso ist die installation in einem netzwerk ohne ausdrückliche erlaubniss auch untersagt...das nur zum thema nutzung mehrerer pc´s mit diablo2 hinter einem router....

dort wird einem schliesslich versprochen, dass mit dem kauf der d2 version auch zugang zum battle.net gewährleistet ist

das ist schon fast kriminelle wortverdrehung....

in der eula steht: blizzard erklärt sich bereit die nutzung zur verfügung zu stellen bis die software "nicht mehr im vertrieb" ist.

zwischen "verbindlich versprechen" und "dazu bereit erklären" ist juristisch ein riesen unterschied.

ebenso ist "nicht mehr im vertrieb" auslegungssache.
 
Ich finde, Blizzard sollte mal eindeutig Stellung zur Klimapolitik und zur Finanzkrise beziehen, dann wäre das auch für alle verbindlich geklärt. :D
 
schniedel schrieb:
1. das ist kein pro-argument, dann wäre ja folgendes auch ein argument:
klauen ist ok, da ich mir das selbe ja auch auf legalem weg besorgen kann.
Nein, falsche Logik. Der Vergleich hinkt nicht nur, sondern ist auch logisch falsch.

Logischer wäre ein Vergleich dieser Art: Ich fahre ein Auto mit einem Lenkrad, was zwar richtig funktioniert, jedoch nicht zugelassen ist. Das ist verboten, sagt jedoch nichts über die Qualität des Lenkrades aus. Es ist nur verboten, weil es verboten ist. Ich weiß, dass der Vergleich sich nicht 1:1 übertragen lässt, denn die Nutzung der dll bietet Vorteile, die ich nie bestritten habe. Die Nutzung von 2 Rechnern hat auch Vorteile, hier sehe ich aber kein Verbot seitens der Eula.


schniedel schrieb:
und vor einem fiktivem richter zu sagen: ich habs illegal gemacht, weils ja auch legal geht, dürfte eher zu schallendem gelächter führen.

Siehe oben. Schallendes Gelächter gibt's nur für deinen formal unlogischen Vergleich.

schniedel schrieb:
2. das ist hörensagen, oder hast du einen beweis dafür? ich behaupte es wurde nicht tolleriert sondern ignoriert und ist somit kein pro-argument.

Es ist kein Hörensagen. Die Tatsache, dass die Links nicht mehr existieren, ist bedauerlich. Nichtsdestoweniger gab es diese Äußerungen. Du musst das nicht glauben, aber du tust gut daran, den Leuten, die es gelesen haben, nicht der Lüge zu bezichtigen.


schniedel schrieb:
3. das musst du mir mal zeigen, wo dieser text steht :rolleyes:
Man kann die Eula pro D2 deuten, denn der Passus ist schwammig. Auf 2 PCs ist er meiner Meinung nach nicht gültig (wäre also erlaubt). Auf einem Rechner womöglich nicht. Aber auch das halte ich zumindest für zweifelhaft.

schniedel schrieb:
du hast durch mehrfach-starts mehr als nur einen vorteil, das ist absoluter fakt, oder willst du das leugnen?
Das ist unstrittig. Jedoch ist die Frage, inwiefern das verboten/nicht legitim/ungerechtfertigt ist, eine ganz andere. Ein Vorteil ist per se noch nichts Schlimmes.

schniedel schrieb:
der text sagt expizit: " man hat eine nichtexklusive lizenzsberechtigung, daß programm EINMAL zu installieren.

Quote Eula:
[...]installing the Program you thereby accept, a limited, non-exclusive license and right to install and use one (1) copy of the Program for your use on[...]

Möglicherweise ist damit die mehrfache Installation auf einem PC und auf einem Benutzerkonto verboten. Das gebe ich zu. Aber auch hier ist nicht klar, was bei 2 gekauften Programmen gilt, denn du besitzt dann auch 2 Lizenzen für das Programm. Denn jedes D2 sagt dir, du darfst es installieren. Eindeutig ist der Passus für mich nicht.

schniedel schrieb:
ebenso ist die installation in einem netzwerk ohne ausdrückliche erlaubniss auch untersagt...das nur zum thema nutzung mehrerer pc´s mit diablo2 hinter einem router....

Rofl^^ Ich hätte gern den Textauszug, der das besagt. Spätestens hier würde ich nicht von simultanen Verbindungen in Sinne der Eula sprechen. Das gilt erst recht deshalb, weil Blizzard in einigen uns vorliegenden Antwort-Emails sagt, dass 2 PCs hinter einem Router keine Gefahr sind, sprich die gleiche IP ist nicht das Kriterium.

Lassen wir doch einen Moment die Deutungen und Wortklaubereien beiseite und betrachten die Sache mal nüchtern: mod. dll verboten, es gab aber eine Erklärung, dass man nicht beabsichtigt, diese dll zu bannen. Nun ist der Ban geschehen und Blizzard darf das auch.

Inwiefern das vielleicht unverhältnismäßig war (Achtung, das ist eine BEWERTUNG einer Handlungsweise), steht auf einem anderen Blatt. So wie ich das sehe, empfindet doch die deutliche Mehrheit den Ban als "ungerecht" und als unverhältnismäßig. Wie schon erwähnt, ist dass auch das gute Recht von uns. Wir ändern an der juristischen Tatsache nichts, sondern wir bewerten die Aktion und sie wird überwiegend negativ bewertet. Das und nur das will ich ausdrücklich festhalten.

mfg
 
Dann also nochmal zur tollerierung - viele scheinen da was bei zu vergessen.

Die dll wurde nicht ein halbes Jahrzehnt lang tolleriert.
Richtig ist (nach dem hörensagen) nur, dass sie vor nem halben Jahrzehnt mal als "ungefährlich" eingestuft wurde.

Da aber niemals eine verbindliche Aussage dazu gemacht wurde, gab es auch keinen Grund, diese zu widerrufen. Es ist also auch möglich, dass Blizzard bereits seit sehr langer Zeit ganz anders zu dieser DLL steht - habt ihr sie innerhalb der letzten Jahre nochmal gefragt? Nein? Na also.

Man ist mit dem benutzen der DLL ein Risiko eingegangen und nun ist der Fall halt doch eingetreten. Und? War ja bekannt, dass es passieren kann.


Dennoch finde ich es auch schade, dass Blizzard damit viele cheater noch nicht erwischt hat (also viele Bot's zB).
Aber "unschuldige" wurden bestimmt nicht getroffen.
Es hätte allerdings weitaus kundenfreundlichere Wege gegeben (einer wurde hier schon genannt - Banwelle mit Tollerierung und anschließendem Statement bzgl dll und kurz darauf Banwelle ohne Tollerierung der dll).
 
B.B. schrieb:
...
Und ich muss mich schon wundern, wie beharrlich du hier die "Cheat ist Cheat"-Haltung verteidigst, dabei aber übersiehst, wieviele Cheater es eigentlich erwischt hat...

wieviele waren es denn? oder wie wenige?
Ich möchte nicht so recht glauben, dass die Zahl wirklich bekannt ist; und wenn, wie weiter oben erwähnt, die Konsequenz ist, dass der "gemeine cheater" sofort nach einem Ban in den nächsten Laden rennt, um sich einen neuen Key zu besorgen, bin ich der Meinung, dass Blizz jede Woche eine riesen Ban-Aktion starten sollte, bis dieses elende Blitzbirnencheaterprötvolk endlich total verarmt ist und sich keine Käufe mehr leisten kann :D

Salem:flame:
 
1. Eula:
[...]installing the Program you thereby accept, a limited, non-exclusive license and right to install and use one (1) copy of the Program for your use on[...]

Möglicherweise ist damit die mehrfache Installation auf einem PC und auf einem Benutzerkonto verboten. Das gebe ich zu. Aber auch hier ist nicht klar, was bei 2 gekauften Programmen gilt, denn du besitzt dann auch 2 Lizenzen für das Programm. Denn jedes D2 sagt dir, du darfst es installieren. Eindeutig ist der Passus für mich nicht.

falsch, das ist absolut eindeutig, du darfst die software einmal installieren, absolut eindeutige formulierung.

dürfest du sie einmal pro key oder CD istallieren, würde/müsste es in der eula stehn.

Rofl^^ Ich hätte gern den Textauszug, der das besagt. Spätestens hier würde ich nicht von simultanen Verbindungen in Sinne der Eula sprechen. Das gilt erst recht deshalb, weil Blizzard in einigen uns vorliegenden Antwort-Emails sagt, dass 2 PCs hinter einem Router keine Gefahr sind, sprich die gleiche IP ist nicht das Kriterium.

kannst du gerne haben:
eula absatz 1, zeile: 3-5

ich habe den vorteil eine deutsche software-version zu besitzen und ebenso eine deutsche eula, daher kann ich den wortlaut sehr genau wieder geben.

Lassen wir doch einen Moment die Deutungen und Wortklaubereien beiseite

falsch, du betreibst wortglauberei und subjektive deutung, ich halte mich in meinen aussagen zu 100% an die eula.




Die dll wurde nicht ein halbes Jahrzehnt lang tolleriert.
Richtig ist (nach dem hörensagen) nur, dass sie vor nem halben Jahrzehnt mal als "ungefährlich" eingestuft wurde.

dazu gab es zu keiner zeit ein offizielles statment, also bleibt die aussage: die eula sagt : VERBOTEN


So wie ich das sehe, empfindet doch die deutliche Mehrheit den Ban als "ungerecht" und als unverhältnismäßig. Wie schon erwähnt, ist dass auch das gute Recht von uns.

alles subjektives empfinden, es gab schon immer stimmen die sagten "mehrfach-installation ist nicht legitim".

da kam immer die selbe antwort "so lange blizzard nix macht ist es legal"


allerdings geb ich dir da recht, jeder hat das recht "das" nicht gut zu finden.
das ändert aber weder was an der tatsache, daß blizzard NICHTS rückgängig machen wird und ebenso nichts an der tatsache, daß bewusst gegen die eula verstossen wurde.

mfg
 
schniedel schrieb:
falsch, das ist absolut eindeutig, du darfst die software einmal installieren, absolut eindeutige formulierung.

dürfest du sie einmal pro key oder CD istallieren, würde/müsste es in der eula stehn.

Naja ich denke, das stimmt rein formell schon; aber Blizzard kann nicht überprüfen, ob ich mir 2 Spiele gekauft habe, die ich, "unerlaubeter Weise", auf 2 verschiedenen Rechnern installiert habe und als EINZELPERSON mit 2 Rechnern spiele, ODER ob an meinem 2ten PC meine Frau/Freundin/Bruder/Schwester oder wer auch immer sitzt und das 2te Spiel nutzt.
Also ist eine Nutzung von 2 PC imho vielleicht nicht erwünscht, kann aber eigentlich auch nicht "bestraft" werden, da es nicht nachprüfbar ist (oder doch?).

Salem:flame:
 
So ein schwachfug,
hab auch die deutsche Eula und das steht da einfach nicht so.

Aber interessant, wier man sich als 08er fallen durch hartnäckiges unfundiertes gegenreden in einem ( mittlerweile Snnlosen ) Thread die PicUps sichert.
Hoffentlich erbarmt sich bald jemand, das ende des Freds hier einzuleiten ...
 
So ein schwachfug,
hab auch die deutsche Eula und das steht da einfach nicht so.

junge laber keinen mist, lies absatz 1, 3. zeile (satz beginnt am ende der zeile) bis zeile 5.

da steht gross und fett: "die installation in einem netzwerk bzw. die nutzung der software auf mehreren comuptern aufeinmal, ist ohne ausdrückliche erlaubniss im rahmen der lizenznutzung untersagt"

das war jetzt zu 100% der genaue wortlaut, also laber keinen bullshit von wegen das würde da nicht stehn.


dieser satz sagt einwandfrei:

die nutzung der software in einem netzwerk muss ausdrücklich genehmigt werden.

die nutzung der software auf mehreren computern gleichzeitig muss ausdrücklich genehmigt werden.
(dies bezieht sich auf die software, nicht auf aussagen bezüglich der selben lizenz)
 
Hunwulf schrieb:
...
Aber interessant, wier man sich als 08er fallen durch hartnäckiges unfundiertes gegenreden in einem ( mittlerweile Snnlosen ) Thread die PicUps sichert.
Hoffentlich erbarmt sich bald jemand, das ende des Freds hier einzuleiten ...

Ich sehe diesen Beitrag ehrlich gesagt als auch nicht mehr als ein +1 an, sorry.
Ich finde zwar, dass schniedel sehr "radikal" postet, aber 08 Fallen hin oder her; an seinen Argumenten ist genausoviel dran wie an den meisten anderen.
Darüber hinaus sorgt er (zumindest bei mir) für die eine oder andere Info, die sich aus seinen Posts, oder den Antworten darauf ergeben (ich blende die persönlichen Anfeindungen und den rauen Ton meistens aus um heraus zu filtern, was für mich interessant ist).
Sorry, aber dein Post hatte für mich rein gar nichts interessantes, ausser vielleicht, dass ich nun weiß, dass du nichts zu dem Thema beizutragen hast.
;)
Salem :flame:

€:
@schniedel
aber wie will Blizz denn bitte wissen, dass ich als einzelne Person 2 Versionen nutze und nicht an jedem meiner Rechner, die logischerweise über eine i-net Verbindung laufen, 2 Personen spielen, die wohl jeder für sich, das recht darauf haben, das Spiel zu spielen.
Sorry ich bin total unwissend, was ports und Verbindungen und das ganze Drumherum angeht, deshalb ist die Frage durchaus ernst gemeint.
Es müsste doch sonst heissen, dass pro Haushalt/I-net Zugang nur ein Spiel laufen darf ?



:flame:
 
Aber schön, das du dann für ihn argumentierst,
um dir nochmal deinen +1 abzuholen. :top:

Halt dich doch einfach zurück wenn du nicht gemeint bist,
auch wenn von dir die letzten xx Posts auch nur dasselbe runtergeleier kommt.

Ok?
 
Aber interessant, wier man sich als 08er fallen durch hartnäckiges unfundiertes gegenreden in einem ( mittlerweile Snnlosen ) Thread die PicUps sichert.
Hoffentlich erbarmt sich bald jemand, das ende des Freds hier einzuleiten ...

unfundiert? meine quelle ist die eula, also nimm bitte keine wörter in den mund, die du nicht verstehst.

und zum thema fallen, ich war schon auf dieser seite als sie noch "diablo2.de" hiess und "ingame" noch nicht existiert hat und die avatare interessieren mich einen scheiss.

dein post ist typisch "armer kleiner junge"

nix zum thema beitragen, beleidigen und provozieren und am ende selber lächerlich machen...omg


ps: für den rest, meine argumentation klingt vieleicht hart, aber sie ist absolut objektiv.


***EDIT***

aber wie will Blizz denn bitte wissen, dass ich als einzelne Person 2 Versionen nutze und nicht an jedem meiner Rechner, die logischerweise über eine i-net Verbindung laufen, 2 Personen spielen, die wohl jeder für sich, das recht darauf haben, das Spiel zu spielen.

zum einen wissen sie es nicht, zum anderen verbieten sie es ohne ausdrückliche erlaubniss. (siehe mein wortgleiches eula-zitat)

das mag unter anderem daran liegen, das es zum start von D2 noch kein DSL gab und sogut wie niemand einen ISDN-router besass.
 
schniedel schrieb:
falsch, das ist absolut eindeutig, du darfst die software einmal installieren, absolut eindeutige formulierung.

Nö, ich finde sie nicht eindeutig und schon gar nicht "absolut eindeutig".

schniedel schrieb:
dürfest du sie einmal pro key oder CD istallieren, würde/müsste es in der eula stehn.

Ich finde, das es andersrum stimmiger wäre: Wäre das Benutzen von 2 Keys z.B. auf 2 verschiedenen Computern verboten wäre, sollte dies explizit aufgeführt sein.


schniedel schrieb:
kannst du gerne haben:
eula absatz 1, zeile: 3-5

"erklären Sie sich
damit einverstanden - eine beschränkte nicht-exklusive Lizenz ein
sowie das Recht, eine (1) Kopie des Programms zu installieren und
diese zu Ihrem eigenen Gebrauch auf einem Home- oder einem
tragbaren Computer zu benutzen. Die Installation des Programms in
einem Netzwerk bzw. die Nutzung der Software auf mehreren Computern
auf einmal ist ohne ausdrückliche Erlaubnis im Rahmen der
Lizenzvereinbarung untersagt."

Der Passus zeigt einmal mehr, wie missverständlich er ist, denn du hast ihn offenbar missverstanden. Man kann davon ausgehen, dass dies pro Lizenz gilt. Dass du ein gekauftes Spiel also tatsächlich nur einmal und nicht 2 mal installieren sollst. Und schon gar nicht im Netzwerk.

Der Passus sagt nicht, dass ich 2 gekaufte Programme nicht je einmal installieren darf. Dass das nicht gemeint ist, sollte klar sein. Allein der Netzwerkmodus würde nämlich absolut sinnfrei sein sonst.

Deine Missinterpretation zeigt nur, dass ich Recht habe, wenn ich behaupte, dass diese Stellen im Eula-Text alles andere als eindeutig sind, denn du hast sie missverstanden. Btw. das ist nicht schlimm, denn schlecht geschriebene Texte darf man auch missverstehen.

mfg
 
Abiel schrieb:
Also, das ist bestimmt auch ein pseudo-Argument! Und zwar, weil in der EULA ganz klar steht, dass ein einzelner Spieler unter keinen Umständen mehrere D2s bedienen soll gleichzeitig, egal für was. Also ist es theoretisch genau so nicht legal 2 Rechner zu benutzen oder anderes, aber das kann blizzard halt nicht kontrollieren, dadurch wird's aber nicht legal. Wenn man so argumentieren will, ist es genau wie die cheater es machen. Solange man es nicht entdecken kann, ist's legit -.- Somit finde ich das oben zitierte Argument gehört zu den pseudo-Argumenten, weil die anderen Wege auch als "legal" bezeichnet werden.

damit hast du Recht, und viele argumentieren auch seitens der dll so.

dazu gab es zu keiner zeit ein offizielles statment, also bleibt die aussage: die eula sagt : VERBOTEN

richtig, ich finde die Argumente, weil es jahrelang nicht gebannt worden ist, und somit - angeblich - tolleriert worden sein soll, einfach nur lachhaft. So sind genauso viele Hacks und Cheats toleriert und somit legal?
 
Der Passus zeigt einmal mehr, wie missverständlich er ist, denn du hast ihn offenbar missverstanden. Man kann davon ausgehen, dass dies pro Lizenz gilt.

blödsinn !

in einer lizenzvereinbarung gibt es keine punkte bei denen man "von etwas ausgehen kann"

die eula sagt "eine version der software", nicht " pro lizenz eine vision der software"

geh mal zu einem juristen und frag ihn ob man das verschieden auslegen kann, ich wette mit dir um was du willst, das es nicht so ist.

Deine Missinterpretation zeigt nur, dass ich Recht habe...

ich geh gleich an die decke, wenn ich so eine scheisse lese, von jemandem der der meinung ist, daß man "von bestimmten sachen ausgehn kann" in einer lizenzvereinbarung.

eine lizenzvereinbarung ist ein vertrag mit festgelegten bedingungen.

da gibt es kein "man kann davon ausgehn", dort zählt nur der wortlaut.
 
Es steht aber einfach nicht so drin, wie du es darstellst.
Du erzählst einfach Müll, möchtest alles in die immer wieder selbe Richtung
drücken, Augen zu und durch.

Und den Hinweis mit "armer kleiner Junge" nehm ich von jemanden,
der sich einfallsreich "Schniedel" nennt und dessen Postqualität in etwa seinem Usernamen entspricht, der das Forum ja von Anfang an kennt ( you see my rec? ) und sich wahrscheinlich immer mal wieder wegen Kicks hier neu reggen musste,
mal mit einem lächeln entgegen.

Aber ich bin raus, trotz Gebetsmühlenartige Kommentare wie von Leuten wie Jennysn
hier ( respekt ) kann hier nix mehr rumkommen.
 
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