schniedel schrieb:
1. das ist kein pro-argument, dann wäre ja folgendes auch ein argument:
klauen ist ok, da ich mir das selbe ja auch auf legalem weg besorgen kann.
Nein, falsche Logik. Der Vergleich hinkt nicht nur, sondern ist auch logisch falsch.
Logischer wäre ein Vergleich dieser Art: Ich fahre ein Auto mit einem Lenkrad, was zwar richtig funktioniert, jedoch nicht zugelassen ist. Das ist verboten, sagt jedoch nichts über die Qualität des Lenkrades aus. Es ist nur verboten, weil es verboten ist. Ich weiß, dass der Vergleich sich nicht 1:1 übertragen lässt, denn die Nutzung der dll bietet Vorteile, die ich nie bestritten habe. Die Nutzung von 2 Rechnern hat auch Vorteile, hier sehe ich aber kein Verbot seitens der Eula.
schniedel schrieb:
und vor einem fiktivem richter zu sagen: ich habs illegal gemacht, weils ja auch legal geht, dürfte eher zu schallendem gelächter führen.
Siehe oben. Schallendes Gelächter gibt's nur für deinen formal unlogischen Vergleich.
schniedel schrieb:
2. das ist hörensagen, oder hast du einen beweis dafür? ich behaupte es wurde nicht tolleriert sondern ignoriert und ist somit kein pro-argument.
Es ist kein Hörensagen. Die Tatsache, dass die Links nicht mehr existieren, ist bedauerlich. Nichtsdestoweniger gab es diese Äußerungen. Du musst das nicht glauben, aber du tust gut daran, den Leuten, die es gelesen haben, nicht der Lüge zu bezichtigen.
schniedel schrieb:
3. das musst du mir mal zeigen, wo dieser text steht
Man kann die Eula pro D2 deuten, denn der Passus ist schwammig. Auf 2 PCs ist er meiner Meinung nach nicht gültig (wäre also erlaubt). Auf einem Rechner womöglich nicht. Aber auch das halte ich zumindest für zweifelhaft.
schniedel schrieb:
du hast durch mehrfach-starts mehr als nur einen vorteil, das ist absoluter fakt, oder willst du das leugnen?
Das ist unstrittig. Jedoch ist die Frage, inwiefern das verboten/nicht legitim/ungerechtfertigt ist, eine ganz andere. Ein Vorteil ist per se noch nichts Schlimmes.
schniedel schrieb:
der text sagt expizit: " man hat eine nichtexklusive lizenzsberechtigung, daß programm EINMAL zu installieren.
Quote Eula:
[...]installing the Program you thereby accept, a limited, non-exclusive license and right to install and use one (1) copy of the Program for your use on[...]
Möglicherweise ist damit die mehrfache Installation auf einem PC und auf einem Benutzerkonto verboten. Das gebe ich zu. Aber auch hier ist nicht klar, was bei 2 gekauften Programmen gilt, denn du besitzt dann auch 2 Lizenzen für das Programm. Denn jedes D2 sagt dir, du darfst es installieren. Eindeutig ist der Passus für mich nicht.
schniedel schrieb:
ebenso ist die installation in einem netzwerk ohne ausdrückliche erlaubniss auch untersagt...das nur zum thema nutzung mehrerer pc´s mit diablo2 hinter einem router....
Rofl^^ Ich hätte gern den Textauszug, der das besagt. Spätestens hier würde ich nicht von simultanen Verbindungen in Sinne der Eula sprechen. Das gilt erst recht deshalb, weil Blizzard in einigen uns vorliegenden Antwort-Emails sagt, dass 2 PCs hinter einem Router keine Gefahr sind, sprich die gleiche IP ist nicht das Kriterium.
Lassen wir doch einen Moment die Deutungen und Wortklaubereien beiseite und betrachten die Sache mal nüchtern: mod. dll verboten, es gab aber eine Erklärung, dass man nicht beabsichtigt, diese dll zu bannen. Nun ist der Ban geschehen und Blizzard darf das auch.
Inwiefern das vielleicht unverhältnismäßig war (Achtung, das ist eine BEWERTUNG einer Handlungsweise), steht auf einem anderen Blatt. So wie ich das sehe, empfindet doch die deutliche Mehrheit den Ban als "ungerecht" und als unverhältnismäßig. Wie schon erwähnt, ist dass auch das gute Recht von uns. Wir ändern an der juristischen Tatsache nichts, sondern wir bewerten die Aktion und sie wird überwiegend negativ bewertet. Das und nur das will ich ausdrücklich festhalten.
mfg