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Walzer
P.S.
P.S.
Das, was in Punkt D III (S. 287 ff.) zur Rechtmäßigkeit des Anschreibens gesagt wird, ist doch genau das, was du für dein Gutachten brauchst. Und vorher ist deine zweite Aufgabe, die Besprechung der Zulässigkeit, behandelt. Der Aufsatz ist doch quasi die Lösungsskizze für deine Hausarbeit. Ich versteh dein Problem irgendwie nicht.€ lab in dem beispielfall sehe ich kein rechtsgutachten sehe halt nur die klage gegen das gefährderschreiben
oder bin ich grad blind ?