• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

Cheats, Dupes, Bots...

Der reine Onlinemodus IST das DRM, u.a. deswegen ist er abzulehnen.

"Man kann seine Interessen schützen, ohne den Spieler einzuschränken." - Könnten sie, tun sie aber nicht. Dass D3 nur online angeboten wird, begründet z.B. nicht, dass der Aktivierungscode von dem Bnet-Konto nicht wieder genommen werden kann bzw. dass man das Konto nicht weitergeben darf. An diesem Schritt wird eigentlich am deutlichsten, dass Blizzard nicht durch Sicherheit für die Spieler motiviert ist.

Natürlich hast Du recht, dass man keinen Anspruch auf ein D3 mit einem Offlinemodus hat. Nur wenn er nicht da ist, obwohl er vorher da war und ein breiter Teil der Spieler nach diesem weiterhin verlangt, muss man sich als Hersteller nicht wundern, wenn Leute versuchen diesen über Hacks und Cheats bereitzustellen.

Reine Online Spiele sind als grundsätzlich abzulehnen?

Spiele an einen festen Account zu binden, ist nur logisch wenn man Blizzards Ziel Freunde auch Cross Games zu haben und mit ihnen chatten zu können mit einbezieht. Das man Games nicht mehr lösen kann ist gerade wenn es um cheaten geht praktisch. Viele werden es sich 2 mal überlegen nen D3 Bot zu installieren wenn da noch der WoW oder SC2 Account mit dran hängen. Das Accs nicht weitergegeben werden düren gibts auch in D2 schon, dürfte dich also eigentlich nicht stören.


Hacks und Cheats sind trotzdem nicht erlaubt, auch wenn man nur nen Singleplayer Modus kreiren will. Und ob das wirklich ein breiter Teil der Spieler und nicht in Wirklichkeit ein Minderheit ist muss sich erst noch rausstellen.
 
Viele werden es sich 2 mal überlegen nen D3 Bot zu installieren wenn da noch der WoW oder SC2 Account mit dran hängen. Das Accs nicht weitergegeben werden düren gibts auch in D2 schon, dürfte dich also eigentlich nicht stören.
Stimmt das denn?
Wird der SC2 account geschlossen wenn der D3 account cheatet?
 
Geht's immer noch um Dupes und Hacks etc? ^^

Folgendes Szenario würde ich unterstützen:

Man hat Diablo III gekauft.
Man spielt nicht online, sondern hat ein Programm, das dem Spiel eine Verbindung zu den Servern vortäuscht. Dadurch ist man getrennt von allen anderen Bnet Nutzern.
Das is für mich in Ordnung.

Schlimm find ich nur wenn man Diablo III nicht kauft und es sich illegal beschaft.

Nicht gut finde ich folgendes Szenario (Das hier tatsächlich vertreten wird :eek:)

Man hat Diablo III.
Man spielt online und nutzt Bots/Hacks um gegen den fehlenden SP zu demonstrieren.
Dabei verseucht man das AH mit unrechtmäßig erworbenden Items.
Jan Hegenberg singt ein Lied für dich. :irre:

Wie kommt man überhaupt auf die IDEE so zu handeln?

Ich werd morgen wohl alle Autos der Stadt zerkratzen, weil die Benzinpreise so hoch sind :ugly:

Das würde ins selbe Konzept passen. Dem Verbraucher schaden, obwohl man eigentlich sauer auf den Vertreiber ist.
 
real life und Diablo Vergleiche hinken ja mal sowas von...

Wenn du Autos verkratzt zieht man dich vor Gericht, versuch das gleiche mal mit jemanden der dir den Spass am spielen nimmt, weil er einen Bot laufen hat
 
Wenn du Autos verkratzt zieht man dich vor Gericht, versuch das gleiche mal mit jemanden der dir den Spass am spielen nimmt, weil er einen Bot laufen hat

Das würde ins selbe Konzept passen. Dem Verbraucher schaden, obwohl man eigentlich sauer auf den Vertreiber ist.

Ich erklär extra noch was das eine mit dem anderen zu tun hat und trotzdem werd ich missverstanden :wand:
 
Ich hab dich schon richtig verstanden
Trotzdem ist dein Vergleich schlicht und ergreifend Mist :rolleyes:
 
Stimmt das denn?
Wird der SC2 account geschlossen wenn der D3 account cheatet?

Es wird der Battle.Net 2.0 Account geschlossen, mit allem was drauf ist. Beim ersten vergehen ist es wohl eine 30 Tage Sperre, beim zweiten ist Schicht im Schacht. Das ist zumindest der letzte mir bekannte Stand der Dinge.

Ich hab dich schon richtig verstanden
Trotzdem ist dein Vergleich schlicht und ergreifend Mist :rolleyes:

Der Vergleich mag hinken, aber die Aussage dahinter ist korrekt.
 
Das von Zerg seziere ich nachher noch, ich muss gleich los und soviel Text schaff ich so schnell nicht.

Reine Online Spiele sind als grundsätzlich abzulehnen?

Nein, ich meinte das mit der Ablehnung auf das DRM bezogen, konnte man aber sprachlich zugegeben missverstehen.
Onlinespiele sind meiner Ansicht nach nicht pauschal abzulehnen.

Spiele an einen festen Account zu binden, ist nur logisch wenn man Blizzards Ziel Freunde auch Cross Games zu haben und mit ihnen chatten zu können mit einbezieht. Das man Games nicht mehr lösen kann ist gerade wenn es um cheaten geht praktisch. Viele werden es sich 2 mal überlegen nen D3 Bot zu installieren wenn da noch der WoW oder SC2 Account mit dran hängen. Das Accs nicht weitergegeben werden düren gibts auch in D2 schon, dürfte dich also eigentlich nicht stören.

Mich stört prinzipiell erstmal alles, was nicht sein muss. Dazu gehört insbesondere die pauschale Angabe von Klarnamen, Adressdaten usw., die allenfalls für den Zahlungsverkehr eine Rolle spielen würden.
"Blizzards Ziel Freunde in Cross Games zu haben" - da sagt schon die Formulierung, wessen Interesse da im Vordergrund steht - nicht das des Spielers.
Du kannst, soweit ersichtlich, für jedes Spiel einen anderen Bnet-Account anlegen. Aus den AGB ist nicht ersichtlich, dass jede Person nur einen einzigen Bnet-Acc erstellen darf. Damit wäre auch der Vorteil, dass im Sanktionsfall auch weitere Spiele des Spielers betroffen sein könnten, ausgehebelt. Zumal der Spieler ohnehin gar nicht weitere Spiele auf dem Bnet-Account haben muss. In dem Fall würde Blizzard sogar den Kundenteil stärker strafen, an dem sie mehr verdient haben.
Nicht, dass ich denen das nicht zutrauen würde, aber es würde ein weiteres mal aufzeigen, wie (wenig) clever diese Leute sind.

Also als ich D2 spielte, gabs noch kein Bnet2.0 und Aktivierungscode in einem Bnet-Account. Ich kann meine Codes nach wie vor verkaufen, wie ich lustig bin, weil die an kein Konto gebunden sind.

Hacks und Cheats sind trotzdem nicht erlaubt, auch wenn man nur nen Singleplayer Modus kreiren will. Und ob das wirklich ein breiter Teil der Spieler und nicht in Wirklichkeit ein Minderheit ist muss sich erst noch rausstellen.

Es war der Presse zu entnehmen, dass Blizzard sich verwundert zeigte über die Reaktion eines großen Teils der Spielerschaft, der sich darüber empörte, dass D3 nur noch im Onlinemodus verfügbar sein wird. Stand damals auf Gamestar oder was, ich kanns nachher gerne per Link belegen.
Dass Hacks und Cheats per se nicht erlaubt sind - gar keine Frage. Ich sage ja auch nur: Die Hersteller wissen, dass es solche geben wird und sie wissen auch, dass jedwede Methode bisher nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat - also müssen sie sich nicht wundern, dass auch ein weiteres Drehen an der Schraube nur noch mehr Kunden kosten wird und ebenfalls nicht zu einer Cheatfreiheit führen wird.
 
Oh Mann... Da du ja nun schon mehrfach geäußert hast, dass du D3 auf keinen Fall kaufen & spielen wirst (Gott sei Dank!), wunder ich mich darüber, wieviel Zeit du hier noch investierst...

Man könnte auf den Gedanken kommen, es verschaffe dir Befriedigung und Selbstbewusstsein, solch herablassende Posts in juristisch geschärfter Rhetorik zu formulieren :confused:



- - -
Der Thread hat sich recht weit vom Thema entfernt.
Mich würden noch ein paar Beiträge interessieren, wie es in ähnlichen online-only Games mit Cheats/Hacks/Bots aussieht.
WoW, LoL, etc.?
 
Zuletzt bearbeitet:
Spiele die ausschließlich Online sind haben aber ja von Natur aus ein "DRM", ich verstehe da deine unterscheidung nicht.

Klarnamen etc. musst du ja nicht zwingend der Wahrheit entsprechnd ausfüllen, kann halt zu Problemen kommen wenn dir dein Account abhanden kommt oder wenn du deinen Account mit einem Paypal Account Verknüpfen möchtest. Muss man also abwägen.

Wenn jemand Jahrelang WoW gespielt hat und nun D3 spielt kann er trotzdem weiterhin mit seinen Freunden in WoW chatten. Natürlich ist das Blizzard auch Kundenbindung, aber im Prinzip ist es dasselbe System (nur besser als zu D2 Zeiten) wo WC3 un BW Spieler in Diablo Channels chatten konnten.

Wenn sich jemand für jedes SPiel einen seperaten Account anlegen möchte, so kann er das gerne tun, wenn es wie du sagst den AGBs nicht wiederspricht, da habe ich absolut kein Problem damit.
Ob sie damit jemanden strafen an dem sie mehr verdient haben, vieleicht, aber er war sich ja des Risikos bewusst und ist es eingegangen als er gegen die AGBs verstoßen hat. Nur weil er Blizzard mehr Geld gegeben hat ist das kein Argument in nicht genauso zu behandeln als alle anderen die gegen die AGBS verstoßen.

Ich meinte mit der weitergabe lediglich das man seinen Account nicht einem anderen Spieler geben darf. Weiterverkauf des Spiels war bei D2 problemlos möglich.


Die empörte Reaktion kam von einem Teil der Diablo 2 Spieler, genauer gesagt wohl derjenigen die sich daran gestört habenw eil sie gern Singleplayer spielen. Viele User die ausschließlich im Battle.net spielen haben sich an dem ganzen Vorgang gar nicht beteiligt weil es sie nicht betrifft.
Es ist doch immer so das diejenigen die etwas negativ finden am lautestetn schreien und ein großteil derjenigen die es nicht betrifft bzw denen es egal ist sagen gar nichts dazu.
Außerdem war ein großer Teil der Spielerschaft in D3 gar nicht aktiv. Viele die Diablo 3 kaufen werden haben nicht schon 2-3 Jahre zuvor schon die Entwicklung verfolgt.
Deswegen bin ich der Meinung das es in der Population nach Release nur eine Minderheit ist die ihren Unmut über das fehlen eines Singleplayer Modes zum ausdruck gebracht haben.
 
Der Thread hat sich recht weit vom Thema entfernt.
Mich würden noch ein paar Beiträge interessieren, wie es in ähnlichen online-only Games mit Cheats/Hacks/Bots aussieht.
WoW, LoL, etc.?

WENN es Hacks bei LoL gibt dann ist es mir bisher noch nicht aufgefallen. Es ist auch kein Thema in der Community also gehe ich davon aus, dass es das nicht gibt oder sie so gut sind, dass es niemand merkt. Ausschließen kann man das ja nie.

Naja WoW ^^ Bots ja, hacks ja. Bots können wohl relativ unbehelligt walten. Ich denke bei Hacks ist die Gefahr erwischt zu werden recht hoch. Zu Beginn von WoW gab es Teleporthacks, Flughacks, Speedhack usw usf.
Ich habe persönlich allerdings noch nie jemand gesehen der es benutzt hat. Vielleicht nur in Instanzen wo er alleine ist.

Es kommt auch immer auf die Community an und was für Geld dahinter steckt. In WoW lässt sich nunmal mit Goldverkauf ne Menge echtes Geld verdienen und da ist dann die Motivation auch direkt höher soetwas zu entwickeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann von EvE online sagen das es dort mega viele Bots gibt. Die stellen im Moment ein recht großes Problem dar. Hacks sind mir keine bekannt, glaub nich das es welche gibt. Hacks sind auch mehr das Problem von Ego Shootern, dort bringen die einfach wesentlich größere Vorteile. (und ich hab das Gefühl die Entwickler von Ego Shootern wissen nicht was sie dagegen tun sollen^^) Die Bots von EvE laufen jedoch alle über Oberflächenerkennung. Und die einzurichten is echt ne Wissenschaft für sich. Die würden für Diablo niemals funktionieren. Dafür is Diablo viel zu schnell.
 
Natürlich hast Du recht, dass man keinen Anspruch auf ein D3 mit einem Offlinemodus hat. Nur wenn er nicht da ist, obwohl er vorher da war und ein breiter Teil der Spieler nach diesem weiterhin verlangt, muss man sich als Hersteller nicht wundern, wenn Leute versuchen diesen über Hacks und Cheats bereitzustellen.

Ich bin der letzte der für eine Aussage ständig eine Quelle oder anderweitigen Nachweis verlangt. Aber hier sagt mir meine Erfahrung aus dem Bekanntenkreis und den langjährigen Erfahrungen in Spielen die einen Multiplayerpart haben, dass es die geringste Anzahl von Spielern ist, die eine Online-Pflicht stört. Ganz im Gegenteil von deiner Behauptung "ein breiter Teil der Spieler" dem ich entnehme, dass du damit > 50% der Spieler meinst.

Beispielhaft eine Umfrage aus dem potentiellen Kreis von Diablo-Spielern, Quelle Diablo-3.net » Die größte deutsche Diablo 3 Seite



Auswertung O-Ton-Diablo-3.net:
Wie aus der Umfrage klar hervorgeht, befürchtet die große Mehrheit von insgesamt 67% keinerlei Nachteile durch den Online-Zwang in Diablo 3. Ein Viertel der zukünftigen Diablo 3 Spieler sieht sogar den Vorteil einer erhöhten Cheat-Sicherheit als gegeben. Bei 18% der Teilnehmer dieser Umfrage ist es eher eine eher diffuse Angst vor etwaigem Datenmissbrauch oder einem möglichen Internetausfall, die sie persönliche Nachteile befürchten lässt. Einen handfesten Grund, den Online-Zwang aufgrund unzureichender Internetverbindungen zu bemängeln und abzulehnen, nannten zusammen 10%, wobei lediglich 4% angaben, generell über keinen adäquaten Internetzugang zu verfügen

Ich sehe das genauso, es ist für mich keine begründbare Angst, mein Rechner ist seit Jahren dauerhaft on, ob in Spielen oder allgemein im Netz. Da kann ich mit gutem Gewissen behaupten, das ich mich an Ausfälle jedweder Art von Spielservern nicht erinnern kann, (routinemäßige Wartungsarbeiten ausgeschlossen), sodass ich über die Zeit hinweg eine Verfügbarkeit von > 99% hatte. Das reicht mir.
 
Ich rechne da 30% Stimmenanteil, die Nachteile durch den Onlinezwang befürchten. Das ist für mich bereits ein breiter Teil der Spielerschaft. >50% wäre bei mir ein überwiegender Teil, davon habe ich aber nichts geschrieben.

Ich kannte diese Umfrage bisher gar nicht. Es liegt auch in der Natur der Sache, dass der Teil, die gar keinen Internetanschluss haben und daher in den Nachteilbereich aus dem Onlinezwang fallen, an der Umfrage unter normalen Umständen nicht teilnehmen konnten. Die 30% sind also in diesem Sinne deutlich aufzuwerten, da die Umfrage nicht repräsentativ ist.

Spiele die ausschließlich Online sind haben aber ja von Natur aus ein "DRM", ich verstehe da deine unterscheidung nicht.

Im Prinzip hast Du Recht, zumindest aus praktischer Sicht.

Ich verusche mal meine Unterscheidung zu verdeutlichen: Die Tatsache online zu sein begründet kein DRM, solange keine Abfrage eines Prüfcodes stattfindet. Daher ist nicht die Onlineverbindung alleine für das DRM verantwortlich und daher lehne ich reine Onlinespiele auch nicht generell ab, sondern erst dann, wenn der Onlinestatus u.a. dazu dient, eine Art Zwangsabfrage zu ermöglichen.

Ich hoffe, meine Unterscheidung ist damit etwas klarer geworden.

Klarnamen etc. musst du ja nicht zwingend der Wahrheit entsprechnd ausfüllen, kann halt zu Problemen kommen wenn dir dein Account abhanden kommt oder wenn du deinen Account mit einem Paypal Account Verknüpfen möchtest. Muss man also abwägen.

Naja, man verpflichtet sich laut der AGB wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Wenn sich jemand für jedes SPiel einen seperaten Account anlegen möchte, so kann er das gerne tun, wenn es wie du sagst den AGBs nicht wiederspricht, da habe ich absolut kein Problem damit.

Das hängt an der Formulierung des ersten Satzes in 5.1 der Battlenet-AGB: "5.1 Account-Berechtigung. Sie sind nur zum Anlegen eines Accounts berechtigt, wenn Sie eine „natürliche Person“ und 16 Jahre oder älter sind."

Das wesentliche Wort habe ich unterstrichen. Hier kann es sich sowohl um eine quantitative Angabe handeln als auch nur um einen unbestimmten Artikel. Bei der Auslegung im zweiten Sinn würde es die mögliche Anzahl der zulässigen Accounts nicht beschränken, sondern der Satz würde - und das passt vom Sinn her auch zu den nachfolgenden - beschreiben unter welchen Voraussetzungen accounterstellungsberechtigt (doofes Wort, habe ich nur gewählt, um ein weiteres "eines" zu vermeiden) ist, nämlich unter der, dass man selbst eine natürliche Person ist.

Ob sie damit jemanden strafen an dem sie mehr verdient haben, vieleicht, aber er war sich ja des Risikos bewusst und ist es eingegangen als er gegen die AGBs verstoßen hat. Nur weil er Blizzard mehr Geld gegeben hat ist das kein Argument in nicht genauso zu behandeln als alle anderen die gegen die AGBS verstoßen.

Sie strafen denjenigen, an dem sie mehr verdient haben bzw. der mehr Spiele an diesen Account gebunden hat, stärker, denn er kann mehr als einen Titel nicht mehr spielen. Ich bin eher dafür, gleiche Vergehen auch gleich zu behandeln, was durch eine pauschale Accountsperrung eher durch Zufall erreicht würde.

Ich meinte mit der weitergabe lediglich das man seinen Account nicht einem anderen Spieler geben darf. Weiterverkauf des Spiels war bei D2 problemlos möglich.

Heute auch noch? Ich meine nicht. Würde ich heute meinen D2-Code an einen Bnet2.0-Account binden, müsste der genauso fest damit verknüpft sein, wie es künftig ein D3-Code sein wird. Die AGB unterscheiden bezüglich der Titel nicht.
Oder kann man mit D2 noch ins Bnet, ohne einen Bnet2.0-Acc zu haben?

Die empörte Reaktion kam von einem Teil der Diablo 2 Spieler, genauer gesagt wohl derjenigen die sich daran gestört habenw eil sie gern Singleplayer spielen. Viele User die ausschließlich im Battle.net spielen haben sich an dem ganzen Vorgang gar nicht beteiligt weil es sie nicht betrifft.
Es ist doch immer so das diejenigen die etwas negativ finden am lautestetn schreien und ein großteil derjenigen die es nicht betrifft bzw denen es egal ist sagen gar nichts dazu.

Das ist leider oft so in unserer Gesellschaft, die Leute schreien immer erst dann, wenn sie selbst betroffen sind. Da mag vorher viel Unrecht in gleicher Sache geschehen - solange sie selbst nicht betroffen sind, kümmert es sie nicht. Und wenn sie dann doch betroffen sind, nehmen sie es teils sogar recht unbekümmert hin.


Nun zu dem Post von zerg123

Die Frage Bedarf sehr wohl einer Antwort. Selbstverständlich müssen alle relevanten Eigenschaften in der AGB stehen. Ansonsten gilt das deutsche Recht, welches es Blizzard eben nicht erlaubt z.B. meinen Computer zu durchsuchen.
Trojanereigenschaften wären z.B.
-Programm sammelt Daten
-Programm übermittelt Daten

Nochmal, Trojanereigenschaften!

"Alle relevanten Eigenschaften müssen in den AGB stehen." Dafür hätte ich gerne einen Nachweis. Im Übrigen geht Blizzard immer noch von der Gültigkeit französischen Rechts aus.

Wieso sollte er auch, wie du selbst sagst legt dieser Teil nur fest wo INFORMIERT wird. Ein ANDERER Teil beschreibt was es mit diesem Monat auf sich hat, und zwar der Teil wo in den AGB steht wie es sich mit ÄNDERUNGEN verhält.

Offenbar sind wir uns dahingehend einig. 8.1 ist als Ganzs zu betrachten. Das wichtige Wort ist aber nicht "informiert", sondern das davor stehende "wo". Dazu noch weiter unten.

Bis jetzt hat Blizzard also KANN Bedingungen formuliert sowie mitgeteilt wo INFORMIERT wird

Und genau darin liegt das Problem. Blizzard wäre, um den Anforderungen des § 308 Nr. 5 zu genügen, zu einer Übermittlung an den Kunden verpflichtet - nicht dieser zu einer selbständigen Überwachung einer Internetseite.
Eine Kann-Regelung ist diesbezüglich nicht ausreichend, das Schweigen des Kunden als Zustimmung zu deuten, setzt zumindest eine Kenntnisnahme voraus und damit eine zur Kenntnis gegebene Neufassung der AGB durch den Verwender.

Wenn du der Meinung bist die AGB wäre generell ungültig, dann sag das doch einfach, wo ist da bitte das Problem?

ICH habe damit kein Problem, ich wollte nur nachvollziehbar begründen, warum diese Klausel (zumindest nach deutschem Recht) kassierbar wäre.

Und wo ist jetzt der Unterschied zu dem was ich geschrieben habe? Du hast jetzt immerhin erfolgreich festgestellt wann die Änderungen in Kraft treten und warum das Wort NUTZUNG in diesem Zusammenhang, wie Anfangs von dir gebraucht, UNSINN ist.

Es ist richtig, mir ist da eine sprachliche Ungenauigkeit unterlaufen. Nicht nach einem Monat Nutzung, sondern wenn man nach einem Monat nutzt.

Doch genau, das hat er, wenn die AGB von Blizzard bestand haben sollten. Da steht ganz eindeutig, WENN sich die AGB ändern und du nach einem Monat (also am 1.xyz) nicht nach Blabla den Account geschlossen hast, DANN hast du akzeptiert.

Und ich erfahre dadurch wie? Von mir ist nicht zu erwarten, dass ich jeden Monat selbstständig nachsehe, ob sich die Bnet-AGB verändert haben. Die Informationspflicht liegt beim Verwender der AGB, s.o.

Du hast hier also akzeptiert, wo ist dein Problem?

Folgerichtig habe ich das nicht. Das ist das Problem.

Sowohl 8.1 wie auch 8.2 sind Teile dr AGB und auf Grund der AGB können sie sowohl Software installieren wie auch die AGB ändern. Was sie aber NICHT können ist Software mit Trojanereigenschaften zu installieren sowie zu benutzen OHNE davor die AGB geändert zu haben, immer vorausgesetzt es steht in den AGB nicht sowieso ein Teil frei nach dem Motto: wir dürfen Trojanereigenschaften benutzen.

Was sie können ist, dass sie Deinen Client ändern, ohne die AGB zu ändern. WAS sie Dir da im Rahmen einer solchen Änderung an Software unterjubeln, das erfährst Du woher? ;)

Wie dem auch sei, die Unterscheidung zwischen 8.1 und 8.2 und weil 8.1 nicht in 8.2 und umgekehrt steht ist sowas von sinnlos. Beide sind Teile der AGB, ka wie man das verdrängen kann. Selbstverständlich gelten 8.1 und 8.2 GLEICHZEITIG (oder sie gelten eben GLEICHZEITIG NICHT)

Wie kann ich also etwas NICHT vermischen was zwangsläufig gleichzeitig gilt? Das gehört nun mal zusammen!

Nur eine AGB-Änderung unterliegt einer Ankündigungspflicht und einer Widerspruchsfrist von einem Monat - nicht jedoch eine Änderung am Client, die kann ohne jedwede Erwähnung durchgeführt werden, s. 8.2. Deswegen ist es wichtig, 8.1 und 8.2 sauber zu trennen und Du hast die Informationspflicht aus 8.1 in 8.2 integriert.

Du gehst immer noch davon aus, dass Blizzard Dir mitteilen würde, wenn sie anfangen nach einer Clientänderung Deinen Rechner auf irgendwas zu scannen? :lol:

Im Übringen sehe ich hier keinen Grund, 8.1 nicht zu kippen und 8.2 deswegen zwingend mitzukassieren.
 
Im Prinzip hast Du Recht, zumindest aus praktischer Sicht.

Ich verusche mal meine Unterscheidung zu verdeutlichen: Die Tatsache online zu sein begründet kein DRM, solange keine Abfrage eines Prüfcodes stattfindet. Daher ist nicht die Onlineverbindung alleine für das DRM verantwortlich und daher lehne ich reine Onlinespiele auch nicht generell ab, sondern erst dann, wenn der Onlinestatus u.a. dazu dient, eine Art Zwangsabfrage zu ermöglichen.

Ich hoffe, meine Unterscheidung ist damit etwas klarer geworden.

Naja, man verpflichtet sich laut der AGB wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Das hängt an der Formulierung des ersten Satzes in 5.1 der Battlenet-AGB: "5.1 Account-Berechtigung. Sie sind nur zum Anlegen eines Accounts berechtigt, wenn Sie eine „natürliche Person“ und 16 Jahre oder älter sind."

Das wesentliche Wort habe ich unterstrichen. Hier kann es sich sowohl um eine quantitative Angabe handeln als auch nur um einen unbestimmten Artikel. Bei der Auslegung im zweiten Sinn würde es die mögliche Anzahl der zulässigen Accounts nicht beschränken, sondern der Satz würde - und das passt vom Sinn her auch zu den nachfolgenden - beschreiben unter welchen Voraussetzungen accounterstellungsberechtigt (doofes Wort, habe ich nur gewählt, um ein weiteres "eines" zu vermeiden) ist, nämlich unter der, dass man selbst eine natürliche Person ist.

Sie strafen denjenigen, an dem sie mehr verdient haben bzw. der mehr Spiele an diesen Account gebunden hat, stärker, denn er kann mehr als einen Titel nicht mehr spielen. Ich bin eher dafür, gleiche Vergehen auch gleich zu behandeln, was durch eine pauschale Accountsperrung eher durch Zufall erreicht würde.

Heute auch noch? Ich meine nicht. Würde ich heute meinen D2-Code an einen Bnet2.0-Account binden, müsste der genauso fest damit verknüpft sein, wie es künftig ein D3-Code sein wird. Die AGB unterscheiden bezüglich der Titel nicht.
Oder kann man mit D2 noch ins Bnet, ohne einen Bnet2.0-Acc zu haben?

Okay, ich versteh deine Unterscheidung, bin aber auch deiner Meinung das es praktisch gesehen keinen Unterschied macht.

Was den Klarnamen angeht, entsteht anderen Spielern dadurch potentiel kein Nachteil. Was bei Hacks und Cheats natürlich nicht so ist, auch versuche einen SP Hack zu erstellen bzw deren Nebenprodukte können potentiel andere User beeinträchtigen.

Was diese Formulierung angeht könnte evtl. ein Englische Version klarheit bringen.

Blizzard sieht das ganze wohl nicht als cheaten in einem einzigen Spiel, sondern im Battle.net 2.0 - ihrer Communityplattform - in dem sie wohl ihre Zukunft sehen. Und wie ich schon gesagt habe, jeder der gegen die AGBs verstößt ist sich bewusst was er verlieren kann. Ich finde die abschreckende Wirkung zudem auch sehr gut.

Du kannst ganz normal Diablo2 im "alten" Battle.net spielen, du musst deinen Key nicht an den 2.0 Account binden. Kannst das aber machen um eine Digitale Version downloaden zu können, dann ist er allerdings wirklich fest verknüpft.
 
Okay, ich versteh deine Unterscheidung, bin aber auch deiner Meinung das es praktisch gesehen keinen Unterschied macht.

Was den Klarnamen angeht, entsteht anderen Spielern dadurch potentiel kein Nachteil. Was bei Hacks und Cheats natürlich nicht so ist, auch versuche einen SP Hack zu erstellen bzw deren Nebenprodukte können potentiel andere User beeinträchtigen.

Über die Klarnamenregelung habe ich mir auch schon Gedanken gemacht, ohne Geburtsdatum nützt der aber nahezu nichts. Um andere Spieler gehts dabei auch sicherlich nicht, das muss andere Hintergründe haben. Stellen wir das daher einfach mal zurück.

Letzteres erschließt sich mir nicht. Wenn ich einen SP-Hack machte, so dass dadurch D3 lokal auf meinem PC auch ohne Internetverbindung lauffähig wäre - wie kann ich potenziell andere User dadurch beeinträchtigen, ohne überhaupt eine Verbindung zu ihnen zu haben? :confused:

Was diese Formulierung angeht könnte evtl. ein Englische Version klarheit bringen.

1a Idee, da hätte ich auch mal selbst drauf kommen können.

Quelle der ToE: Blizzard Entertainment:Battle.net Terms of Use

5. Accessing the Service.

Account Eligibility.
You may establish an Account only if:
You are a "natural person" and an adult in your country of residence (Corporations, Limited Liability Companies, partnerships and other legal or business entities may not establish an Account); and
You are not an individual specifically prohibited by Blizzard from using the Service
By accepting this Agreement, you hereby represent and warrant that you meet these eligibility requirements. If at any time Blizzard becomes aware that you have registered an Account without meeting the foregoing requirements, Blizzard reserves the right to suspend, terminate and/or delete the Account.

Die Hervorhebungen in Zeile 3 stammen von mir.

Man möge mich korrigieren, aber ich sehe da nur den unbestimmten Artikel und keine Einschränkung, dass man keinen Account erstellen darf, wenn man bereits einen Account hat. Demzufolge dürfte die Anzahl der Bnet-Accounts, die man erstellen darf, nicht beschränkt sein.

Blizzard sieht das ganze wohl nicht als cheaten in einem einzigen Spiel, sondern im Battle.net 2.0 - ihrer Communityplattform - in dem sie wohl ihre Zukunft sehen. Und wie ich schon gesagt habe, jeder der gegen die AGBs verstößt ist sich bewusst was er verlieren kann. Ich finde die abschreckende Wirkung zudem auch sehr gut.

Daran habe ich zunächst auch gedacht. Aber auf der anderen Seite sind die Spiele auch recht unterschiedlich, wer in SC2 mal geschummelt hat, aber schon seit Jahren in D2 cheatfrei unterwegs ist, wegen seiner SC2-Verfehlung auch in D2 abzustrafen, halte ich nicht für gerecht(fertigt). Das eine ist ein Hack&Slay Rollenspiel, das andere ist Echtzeitstrategie - also unterschiedliche Genres. Man cheatet ja eben nicht im Bnet2.0 (das würde man z.B. tun, wenn man versuchen würde einen falschen Aktivierungscode einzugeben, um sich einen Titelzugang zu erschleichen), sondern innerhalb des jeweiligen Titels, der lediglich auf dem Bnet2.0 aufsetzt. Daher sollte auch die Strafe auf den jeweils betroffenen Titel beschränkt sein.
Zuviel Abschreckung meint in dem Fall zu hohe Strafmaße.

Du kannst ganz normal Diablo2 im "alten" Battle.net spielen, du musst deinen Key nicht an den 2.0 Account binden. Kannst das aber machen um eine Digitale Version downloaden zu können, dann ist er allerdings wirklich fest verknüpft.

Danke, das wusste ich nicht. Ich ging davon aus, dass das alte Bnet gar nicht mehr existent ist und man heutzutage auch die alten Titel an einen Bnet2.0-Account binden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Über die Klarnamenregelung habe ich mir auch schon Gedanken gemacht, ohne Geburtsdatum nützt der aber nahezu nichts. Um andere Spieler gehts dabei auch sicherlich nicht, das muss andere Hintergründe haben. Stellen wir das daher einfach mal zurück.

Letzteres erschließt sich mir nicht. Wenn ich einen SP-Hack machte, so dass dadurch D3 lokal auf meinem PC auch ohne Internetverbindung lauffähig wäre - wie kann ich potenziell andere User dadurch beeinträchtigen, ohne überhaupt eine Verbindung zu ihnen zu haben? :confused:

1a Idee, da hätte ich auch mal selbst drauf kommen können.

Quelle der ToE: Blizzard Entertainment:Battle.net Terms of Use

Die Hervorhebungen in Zeile 3 stammen von mir.

Man möge mich korrigieren, aber ich sehe da nur den unbestimmten Artikel und keine Einschränkung, dass man keinen Account erstellen darf, wenn man bereits einen Account hat. Demzufolge dürfte die Anzahl der Bnet-Accounts, die man erstellen darf, nicht beschränkt sein.

Daran habe ich auch gedacht. Auf der anderen Seite sind die Spiele auch recht unterschiedlich, wer in SC2 mal geschummelt hat, aber schon seit Jahren in D2 cheatfrei unterwegs ist, wegen seiner SC2-Verfehlung auch in D2 abzustrafen, halte ich nicht für gerecht(fertigt). Man cheatet ja eben nicht im Bnet2.0 (das würde man z.B. tun, wenn man versuchen würde einen falschen Aktivierungscode einzugeben, um sich einen Titelzugang zu erschleichen), sondern innerhalb des jeweiligen Titels, der lediglich auf dem Bnet2.0 aufsetzt. Daher sollte auch die Strafe auf den jeweils betroffenen Titel beschränkt sein.
Zuviel Abschreckung mündet in Unrecht.

Danke, das wusste ich nicht. Ich ging davon aus, dass das alte Bnet gar nicht mehr existent ist und man heutzutage auch die alten Titel an einen Bnet2.0-Account binden muss.

Ja stellen wir hinten an, muss ja auch nicht sein das sich die bei Blizzard so viele Gedanken gemacht haben. Sondern mehr "Hey wir wollen eine Community aufbauen, warum nicht mit dem echten Namen, funktioniert bei Facebook ja auch. - Okay schreiben wir halt in die AGBs das man seinen eigenen Namen nutzen muss"

Das Problem wenn man einen SP Hack schreiben will sind die Nebenprodukte, anlysen vom Serververhalten etc. die man ohne weiteres zu funktionierenden Hacks erweitern kann wenn die Grundlage erstmal gemacht ist.

Was die Anzahl der Accs angeht ist das ja geklärt, jeder darf soviele haben wie er will.

Beim Ban ausm BNet 2.0 würde ich sagen wir einigen uns auf Agree to Disagree. Wir haben beide schlüssige Argumente und jeder hat einen nachvollziehbaren Standpunkt. Keiner wird den anderen Überzeugen können.

Freut mich helfen zu können :D
 
Nein, ich meinte das mit der Ablehnung auf das DRM bezogen, konnte man aber sprachlich zugegeben missverstehen.
Onlinespiele sind meiner Ansicht nach nicht pauschal abzulehnen.

Diablo 3 ist nur noch online spielbar, also deklarieren wirs doch ganz einfach als Onlinespiel. Problem gelöst. :)
 
Das wäre nicht nur "ganz einfach", sondern "zu einfach" gedacht. ;)

Die Frage ist ja, ob das Spiel auch offline spielbar wäre oder ob die Onlineverbindung zwingend benötigt wird, weil das Spiel gar nicht dafür gedacht ist, auch alleine gespielt werden zu können. In die letztere Kategorie würde ich z.B. WoW einordnen.
Selbst die "pro Onlinezwang"-Fraktion jedoch betont stets, dass man auch ausschließlich in privaten Spielen spielen könne, so also der Singleplayer-Modus zumindest noch erhalten geblieben sei, wenn auch nicht im Offlinemodus. Daher liegt die Feststellung, dass D3 kein Onlinespiel in diesem Sinne ist, für beide Seiten auf der Hand.

Prinzipiell bin ich aber eher für Spiele mit Offlinemodus samt "sanften" DRM (solche Methoden wie SecuRom o.ä. sind generell abzulehnen, völlig egal, ob das ein reines Onlinespiel ist oder ein reiner Offlinetitel), wie es z.B. bei D2 gegeben war, als für Onlinespiele ohne DRM. Spiele, die nur nach einer Zwangsverbindung spielbar sind, bergen neben der nicht mehr vorhandenen Patchwahl immer noch die Gefahr der Serververfügbarkeit. Im Fall von Blizzard gilt das in doppelter Hinsicht, denn es müssen sowohl die Server für den Battlenet-Login als auch die Server für den jeweiligen Titel verfügbar sein.
Trotzdem Blizzard in seinen AGB zunächst schreibt, dass das Bnet-Konto nicht abläuft (Punkt 6.1), ist das eine Zusicherung, die durch 8.1 (bei unterstellter Wirksamkeit) vollständig ausgehölt wird, da im Fall einer AGB-Änderung, die diesen Teil aus 6.1 entfernt, zwangsweise akzeptiert werden müsste oder man alternativ das Konto selbst schließen muss, was letztlich einer Kündigung durch den Verwender bei Inanspruchnahme des Widerspruchsrechts gleich kommt. Diese jedoch soll gerade ausgeschlossen sein.
Ganz davon abgesehen würde eine Serverabschaltung eines Titels nicht den Fortbestand des Bnet-Kontos tangieren müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Alle relevanten Eigenschaften müssen in den AGB stehen." Dafür hätte ich gerne einen Nachweis. Im Übrigen geht Blizzard immer noch von der Gültigkeit französischen Rechts aus.
Trollst du jetzt eigentlich absichtlich? Nimm das Gesetzbuch und schon hast du deinen Nachweis, was nicht in der AGB, soweit erlaubt, anders geregelt ist, gilt wie im Gesetzbuch. Ist eigentlich jedem Laien bekannt weswegen mir nicht ganz klar ist warum du dieses Prinzip hier nicht verstehst. Das Prinzip gilt übrigens so auch in anderen Ländern, auch Frankreich.



Und genau darin liegt das Problem. Blizzard wäre, um den Anforderungen des § 308 Nr. 5 zu genügen, zu einer Übermittlung an den Kunden verpflichtet - nicht dieser zu einer selbständigen Überwachung einer Internetseite.
Fällt dir eigentlich nicht auf, dass du dir andauernd selbst widersprichst? Gerad enoch hast du geschrieben Blizzard wäre der Meinung es gelte französisches Recht, was macht es also jetzt für einen Sinn mit deutschem Recht zu argumentieren?
Richtig, keinen.

ICH habe damit kein Problem, ich wollte nur nachvollziehbar begründen, warum diese Klausel (zumindest nach deutschem Recht) kassierbar wäre.
Und der Zusammenhang zur eigentlichen Fragestellung, also was die AGB ermöglich, ist hier wo?
Deiner Meinung nach gilt die AGB also nicht, weswegen auch das was Blizzard sich herausnimmt nicht gilt, weswegen Blizzard die Spyware nicht installieren darf.
Demzufolge darf Blizzard keine Spyware installieren.
Demzufolge gibt es kein Problem
Demzufolge trollst du hier nur.

Interessant ist doch die Frage wie es aussieht, WENN die AGB gilt.


Und ich erfahre dadurch wie? Von mir ist nicht zu erwarten, dass ich jeden Monat selbstständig nachsehe, ob sich die Bnet-AGB verändert haben. Die Informationspflicht liegt beim Verwender der AGB, s.o.
Schon wieder bin ich mir nicht sicher ob du dich hier absichtlich dumm stellst, trollst, oder einfach nur nicht verstehst was Sache ist.
Es gibt in vielen Bereichen deines Lebens eine Pflicht bestimmte Dinge regelmäßig zu kontrollieren. Prominente Beispiele sind z.B. dein Konto oder dein Briefkasten. Hier kannst du dich auch nicht nach dem Motto herausreden: Aber ich Dummerchen habe doch da garnicht nachgeschaut... Selbes gilt eben auch für die AGB, du musst kontrollieren, Blizzard sagt das dir von Anfang an Klipp und Klar.
Wenn du die AGB das erste mal akzeptierst stimmst du dem zu.
Da hilft, alles Heulen, welches du jetzt offensichtlich veranstaltest hier nichts. Du hast dich dazu bereit erklärt!!!


Folgerichtig habe ich das nicht. Das ist das Problem.
Nein, dein Problem ist eher, dass du überhaupt erst eine AGB akzeptiert hast, welcher du garnicht zustimmst, somit eine gespaltene Persönlichkeit bist die nicht weiss, was sie denn eigentlich will. Nur um dann in einem zweiten Schritt zu meckern wie unfair es doch ist, was du da eigentlich zugestimmt hast.
Hättest du dir das mal vorher überlegt, und von Anfang an konsequent die AGB abelehnt, da du offensichtlich zu unfähig bist sie zu befolgen, dann hätte es das Proble so nicht gegeben.

Was sie können ist, dass sie Deinen Client ändern, ohne die AGB zu ändern. WAS sie Dir da im Rahmen einer solchen Änderung an Software unterjubeln, das erfährst Du woher? ;)
Was die Software kann und was sie nicht kann, also z.B. Daten sammeln und übertragen erfahre ich natürlich aus der AGB.


Nur eine AGB-Änderung unterliegt einer Ankündigungspflicht und einer Widerspruchsfrist von einem Monat - nicht jedoch eine Änderung am Client, die kann ohne jedwede Erwähnung durchgeführt werden, s. 8.2. Deswegen ist es wichtig, 8.1 und 8.2 sauber zu trennen und Du hast die Informationspflicht aus 8.1 in 8.2 integriert.
Nochmal, wichtig ist es hier vor allem zu trennen ob man davon ausgeht, dass die AGB gültig sind, oder aber ob die AGB nicht gültig sind. Wenn die AGB nicht gültig sind, dann erübrigt sich die ganze Diskussion.

Was du hier dummerweise machst ist davon auszugehen, dass:
1.) die AGB ungültig sind
2.) Blizzard trotzdem nach AGB handelt

Erstaunt stellst du dann fest:
Oh, die AGB sind ja nicht gültig, also gilt das nicht, also darf Blizzard das nicht.

Dämlicher Zirkelschluss eben.

Du gehst immer noch davon aus, dass Blizzard Dir mitteilen würde, wenn sie anfangen nach einer Clientänderung Deinen Rechner auf irgendwas zu scannen? :lol:
Selbstverständlich gehe ich davon aus, vorausgesetzt Blizzard hat sich nicht von Anfang an das Recht herausgenommen. Dann würde ich aber auch von Anfang an davon ausgehen, dass Blizzard das macht.
 
Zurück
Oben