Ich rechne da 30% Stimmenanteil, die Nachteile durch den Onlinezwang befürchten. Das ist für mich bereits ein breiter Teil der Spielerschaft. >50% wäre bei mir ein überwiegender Teil, davon habe ich aber nichts geschrieben.
Ich kannte diese Umfrage bisher gar nicht. Es liegt auch in der Natur der Sache, dass der Teil, die gar keinen Internetanschluss haben und daher in den Nachteilbereich aus dem Onlinezwang fallen, an der Umfrage unter normalen Umständen nicht teilnehmen konnten. Die 30% sind also in diesem Sinne deutlich aufzuwerten, da die Umfrage nicht repräsentativ ist.
Spiele die ausschließlich Online sind haben aber ja von Natur aus ein "DRM", ich verstehe da deine unterscheidung nicht.
Im Prinzip hast Du Recht, zumindest aus praktischer Sicht.
Ich verusche mal meine Unterscheidung zu verdeutlichen: Die Tatsache online zu sein begründet kein DRM, solange keine Abfrage eines Prüfcodes stattfindet. Daher ist nicht die Onlineverbindung alleine für das DRM verantwortlich und daher lehne ich reine Onlinespiele auch nicht generell ab, sondern erst dann, wenn der Onlinestatus u.a. dazu dient, eine Art Zwangsabfrage zu ermöglichen.
Ich hoffe, meine Unterscheidung ist damit etwas klarer geworden.
Klarnamen etc. musst du ja nicht zwingend der Wahrheit entsprechnd ausfüllen, kann halt zu Problemen kommen wenn dir dein Account abhanden kommt oder wenn du deinen Account mit einem Paypal Account Verknüpfen möchtest. Muss man also abwägen.
Naja, man verpflichtet sich laut der AGB wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Wenn sich jemand für jedes SPiel einen seperaten Account anlegen möchte, so kann er das gerne tun, wenn es wie du sagst den AGBs nicht wiederspricht, da habe ich absolut kein Problem damit.
Das hängt an der Formulierung des ersten Satzes in 5.1 der Battlenet-AGB: "5.1 Account-Berechtigung. Sie sind nur zum Anlegen
eines Accounts berechtigt, wenn Sie eine „natürliche Person“ und 16 Jahre oder älter sind."
Das wesentliche Wort habe ich unterstrichen. Hier kann es sich sowohl um eine quantitative Angabe handeln als auch nur um einen unbestimmten Artikel. Bei der Auslegung im zweiten Sinn würde es die mögliche Anzahl der zulässigen Accounts nicht beschränken, sondern der Satz würde - und das passt vom Sinn her auch zu den nachfolgenden - beschreiben unter welchen Voraussetzungen accounterstellungsberechtigt (doofes Wort, habe ich nur gewählt, um ein weiteres "eines" zu vermeiden) ist, nämlich unter der, dass man selbst eine natürliche Person ist.
Ob sie damit jemanden strafen an dem sie mehr verdient haben, vieleicht, aber er war sich ja des Risikos bewusst und ist es eingegangen als er gegen die AGBs verstoßen hat. Nur weil er Blizzard mehr Geld gegeben hat ist das kein Argument in nicht genauso zu behandeln als alle anderen die gegen die AGBS verstoßen.
Sie strafen denjenigen, an dem sie mehr verdient haben bzw. der mehr Spiele an diesen Account gebunden hat, stärker, denn er kann mehr als einen Titel nicht mehr spielen. Ich bin eher dafür, gleiche Vergehen auch gleich zu behandeln, was durch eine pauschale Accountsperrung eher durch Zufall erreicht würde.
Ich meinte mit der weitergabe lediglich das man seinen Account nicht einem anderen Spieler geben darf. Weiterverkauf des Spiels war bei D2 problemlos möglich.
Heute auch noch? Ich meine nicht. Würde ich heute meinen D2-Code an einen Bnet2.0-Account binden, müsste der genauso fest damit verknüpft sein, wie es künftig ein D3-Code sein wird. Die AGB unterscheiden bezüglich der Titel nicht.
Oder kann man mit D2 noch ins Bnet, ohne einen Bnet2.0-Acc zu haben?
Die empörte Reaktion kam von einem Teil der Diablo 2 Spieler, genauer gesagt wohl derjenigen die sich daran gestört habenw eil sie gern Singleplayer spielen. Viele User die ausschließlich im Battle.net spielen haben sich an dem ganzen Vorgang gar nicht beteiligt weil es sie nicht betrifft.
Es ist doch immer so das diejenigen die etwas negativ finden am lautestetn schreien und ein großteil derjenigen die es nicht betrifft bzw denen es egal ist sagen gar nichts dazu.
Das ist leider oft so in unserer Gesellschaft, die Leute schreien immer erst dann, wenn sie selbst betroffen sind. Da mag vorher viel Unrecht in gleicher Sache geschehen - solange sie selbst nicht betroffen sind, kümmert es sie nicht. Und wenn sie dann doch betroffen sind, nehmen sie es teils sogar recht unbekümmert hin.
Nun zu dem Post von zerg123
Die Frage Bedarf sehr wohl einer Antwort. Selbstverständlich müssen alle relevanten Eigenschaften in der AGB stehen. Ansonsten gilt das deutsche Recht, welches es Blizzard eben nicht erlaubt z.B. meinen Computer zu durchsuchen.
Trojanereigenschaften wären z.B.
-Programm sammelt Daten
-Programm übermittelt Daten
Nochmal, Trojanereigenschaften!
"Alle relevanten Eigenschaften müssen in den AGB stehen." Dafür hätte ich gerne einen Nachweis. Im Übrigen geht Blizzard immer noch von der Gültigkeit französischen Rechts aus.
Wieso sollte er auch, wie du selbst sagst legt dieser Teil nur fest wo INFORMIERT wird. Ein ANDERER Teil beschreibt was es mit diesem Monat auf sich hat, und zwar der Teil wo in den AGB steht wie es sich mit ÄNDERUNGEN verhält.
Offenbar sind wir uns dahingehend einig. 8.1 ist als Ganzs zu betrachten. Das wichtige Wort ist aber nicht "informiert", sondern das davor stehende "wo". Dazu noch weiter unten.
Bis jetzt hat Blizzard also KANN Bedingungen formuliert sowie mitgeteilt wo INFORMIERT wird
Und genau darin liegt das Problem. Blizzard wäre, um den Anforderungen des § 308 Nr. 5 zu genügen, zu einer Übermittlung an den Kunden verpflichtet - nicht dieser zu einer selbständigen Überwachung einer Internetseite.
Eine Kann-Regelung ist diesbezüglich nicht ausreichend, das Schweigen des Kunden als Zustimmung zu deuten, setzt zumindest eine Kenntnisnahme voraus und damit eine zur Kenntnis gegebene Neufassung der AGB durch den Verwender.
Wenn du der Meinung bist die AGB wäre generell ungültig, dann sag das doch einfach, wo ist da bitte das Problem?
ICH habe damit kein Problem, ich wollte nur nachvollziehbar begründen, warum diese Klausel (zumindest nach deutschem Recht) kassierbar wäre.
Und wo ist jetzt der Unterschied zu dem was ich geschrieben habe? Du hast jetzt immerhin erfolgreich festgestellt wann die Änderungen in Kraft treten und warum das Wort NUTZUNG in diesem Zusammenhang, wie Anfangs von dir gebraucht, UNSINN ist.
Es ist richtig, mir ist da eine sprachliche Ungenauigkeit unterlaufen. Nicht nach einem Monat Nutzung, sondern wenn man nach einem Monat nutzt.
Doch genau, das hat er, wenn die AGB von Blizzard bestand haben sollten. Da steht ganz eindeutig, WENN sich die AGB ändern und du nach einem Monat (also am 1.xyz) nicht nach Blabla den Account geschlossen hast, DANN hast du akzeptiert.
Und ich erfahre dadurch wie? Von mir ist nicht zu erwarten, dass ich jeden Monat selbstständig nachsehe, ob sich die Bnet-AGB verändert haben. Die Informationspflicht liegt beim Verwender der AGB, s.o.
Du hast hier also akzeptiert, wo ist dein Problem?
Folgerichtig habe ich das nicht. Das ist das Problem.
Sowohl 8.1 wie auch 8.2 sind Teile dr AGB und auf Grund der AGB können sie sowohl Software installieren wie auch die AGB ändern. Was sie aber NICHT können ist Software mit Trojanereigenschaften zu installieren sowie zu benutzen OHNE davor die AGB geändert zu haben, immer vorausgesetzt es steht in den AGB nicht sowieso ein Teil frei nach dem Motto: wir dürfen Trojanereigenschaften benutzen.
Was sie können ist, dass sie Deinen Client ändern, ohne die AGB zu ändern. WAS sie Dir da im Rahmen einer solchen Änderung an Software unterjubeln, das erfährst Du woher?
Wie dem auch sei, die Unterscheidung zwischen 8.1 und 8.2 und weil 8.1 nicht in 8.2 und umgekehrt steht ist sowas von sinnlos. Beide sind Teile der AGB, ka wie man das verdrängen kann. Selbstverständlich gelten 8.1 und 8.2 GLEICHZEITIG (oder sie gelten eben GLEICHZEITIG NICHT)
Wie kann ich also etwas NICHT vermischen was zwangsläufig gleichzeitig gilt? Das gehört nun mal zusammen!
Nur eine AGB-Änderung unterliegt einer Ankündigungspflicht und einer Widerspruchsfrist von einem Monat - nicht jedoch eine Änderung am Client, die kann ohne jedwede Erwähnung durchgeführt werden, s. 8.2. Deswegen ist es wichtig, 8.1 und 8.2 sauber zu trennen und Du hast die Informationspflicht aus 8.1 in 8.2 integriert.
Du gehst immer noch davon aus, dass Blizzard Dir mitteilen würde, wenn sie anfangen nach einer Clientänderung Deinen Rechner auf irgendwas zu scannen?
Im Übringen sehe ich hier keinen Grund, 8.1 nicht zu kippen und 8.2 deswegen zwingend mitzukassieren.