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Cheats, Dupes, Bots...

Willkommen im 21. Jahrhundert, kann ich da leider nur zu euch sagen ...

"Was bringt das 21. Jahrhundert alles mit sich? Es ist das Zeitalter der Globalisierung, des technischen Fortschritts und des Klimawandels. Naturkatastrophen auf der einen und medizinische Durchbrüche auf der anderen Seite. Es ist das Jahrhundert der Zwiespälte, zwischen dem Festhalten an alten Strukturen und dem Aufkommen neuer Technologien, zwischen multimedialer Rasanz und Medienwahnsinn."

quelle: Willkommen im 21. Jahrhundert - Themen der Zukunft

trifft es ganz gut.

@Sorcphilosoph
würd mir da mehr sorgen machen das deine daten geklaut werden, wenn du auf irgendeine website gehst, onlinebanking benutzt oder sonstiges, als das benutzen des bnets! ...
pass dich mal an anstatt rumzutrollen ...
ach ja und ganz ehrlich, wer hat denn heutzutage kein internet mehr :D
Wenn blizz das game NUR online nutzbar macht, dann ist es so, die einzigste selbstständige meinung die da interessiert: kauf ich es oder nicht, aber da hat jeder seine eigene meinung zu ... also who cares?

Edit: zu hacks: angelbots etc sind in wow gang und gebe und werden nahezu nie ausm spiel gezogen.
hacks hab ich seit bc keine mehr gesehen oder von gehört, denke, die werden auch frei bleiben.
wenn blizz das game schwer genug macht, werden bots auch an einfluss auf den markt verlieren. da ja auch in wow keine bots in inis oder schlachtzügen etc gibt.
zu lol, da gibts keine bots, da die ki schon überwältigend sein müsste damit man das nicht sofort merkt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nimm das Gesetzbuch und schon hast du deinen Nachweis, was nicht in der AGB, soweit erlaubt, anders geregelt ist, gilt wie im Gesetzbuch.

Wenn es denn so einfach ist, machs selbst und liefere den erforderlichen Nachweis für Deine vorherige Behauptung, die sich von dieser hier gänzlich unterscheidet, nämlich:

"Alle relevanten Eigenschaften müssen in der AGB stehen."

Bitte den Link zu der Norm, zitiere das Lehrbuch oder das Urteil, in dem steht, dass alle relevanten Eigenschaften (wovon eigentlich) in AGB stehen müssen.
Du nährst den Verdacht, dass Dir überhaupt nicht bewusst ist, wozu AGB überhaupt da sind.

Das Prinzip gilt übrigens so auch in anderen Ländern, auch Frankreich.

Daran habe ich keinen Zweifel. Nur hat dieses Prinzip nichts mit Deiner These zu tun, deren Nachweis Du noch schuldig bist.

Gerad enoch hast du geschrieben Blizzard wäre der Meinung es gelte französisches Recht, was macht es also jetzt für einen Sinn mit deutschem Recht zu argumentieren?

Falls es Dir entgangen ist, habe ich bereits mehrfach angefügt, dass es nach deutschem Recht so wäre und ich nicht beurteilen kann, wie es nach französischem Recht ist. Wir können hier nur nach deutschem Recht bewerten und mutmaßen, dass es sich nach französischem Recht genauso oder zumindest ähnlich verhält.

Und der Zusammenhang zur eigentlichen Fragestellung, also was die AGB ermöglich, ist hier wo?
Deiner Meinung nach gilt die AGB also nicht, weswegen auch das was Blizzard sich herausnimmt nicht gilt, weswegen Blizzard die Spyware nicht installieren darf.
Demzufolge darf Blizzard keine Spyware installieren.
Demzufolge gibt es kein Problem

Interessant ist doch die Frage wie es aussieht, WENN die AGB gilt.

Die Frage, ob eine AGB nicht gilt, muss nunmal entsprechend sorgfältig aufbereitet werden. Immerhin gibts hier ja offensichtlich jemanden, der denkt, dass man sich wirklich an alles halten muss, in das man in AGB-Form einwilligt. Na, dämmert Dir, wer derjenige ist? ;)
(Auflösung weiter unten ;))

Man kann es so sehen wie Du, dass es erst interessant wird, wenn die AGB gilt. Man kann aber auch davon ausgehen, dass es mind. genauso interessant ist, wenn Blizzard nur denkt, dass die AGB gilt. Denn dann installieren sie Dir, was sie wollen ohne vertragliche Grundlage. Eine rechtliche Grundlage ist nicht ersichtlich.

Es gibt in vielen Bereichen deines Lebens eine Pflicht bestimmte Dinge regelmäßig zu kontrollieren. Prominente Beispiele sind z.B. dein Konto oder dein Briefkasten. Hier kannst du dich auch nicht nach dem Motto herausreden: Aber ich Dummerchen habe doch da garnicht nachgeschaut... Selbes gilt eben auch für die AGB, du musst kontrollieren, Blizzard sagt das dir von Anfang an Klipp und Klar.
Wenn du die AGB das erste mal akzeptierst stimmst du dem zu.
Du hast dich dazu bereit erklärt!!!

Darauf kommt es nur eben nicht an, ob ich mich dazu bereit erklärt habe (wenn ich es denn hätte), sondern erstmal kommt es darauf an, ob diese Klausel wirksam ist.

AGB sind weder Konto noch Briefkasten, sondern ein Klauselwerk, das unter bestimmten Voraussetzungen, § 305 II BGB, Vertragsbestandteil wird.
Im Falle einer Erklärungsfiktion im Rahmen von AGB "bedarf (es) aber einer angemessenen Widerspruchsfrist, eines unmissverständlichen Hinweises auf die Bedeutung des Schweigens und der Übermittlung der neuen Fassung", LG Hamburg, 324 O 650/08, Rd. 38, mwN.
Eine bloßes ins Netz Stellen ist keine Übermittlung der neuen Fassung, sondern dazu bedürfte es z.B. einer Übermittlung per E-Mail. Der Kunde hat sich zudem nicht, entgegen Deiner Behauptung, damit einverstanden erklärt, die von Blizzard angegebene Webseite regelmäßig zu besuchen, auch wenn Du noch 20 weitere Rufzeichen machst bleibt der Satz unzutreffend.
DU (!) hast oben gesagt, dass es nötig sei, diese Webseite zu besuchen (was sicher zutreffend ist, aber noch lange kein Einverständnis des Kunden begründet, das auch zu tun) - Blizzard sagt lediglich, wo diese neuen AGB dann stehen.
Unterm Strich jedoch bleiben die Wirksamkeitsvoraussetzungen unerfüllt.

Nein, dein Problem ist eher, dass du überhaupt erst eine AGB akzeptiert hast, welcher du garnicht zustimmst. Nur um dann in einem zweiten Schritt zu meckern wie unfair es doch ist, was du da eigentlich zugestimmt hast.
Hättest du dir das mal vorher überlegt, und von Anfang an konsequent die AGB abelehnt.

Das ist kein Problem, das ist tägliche Praxis. Hier mal ein kurzer Einblick in den Rechtsalltag:

Wenn Dir bewusst ist, dass eine AGB ungültig ist, wäre es unklug, diese abzulehnen, weil Du dann den Vertrag nicht bekommst. Viel cleverer ist es, den Vertrag mit der ungültigen AGB anzunehmen. Warum?
AGB-Recht hat viel geringere Schranken als die gesetzlichen Schranken für unwirksame Normen der §§ 134, 138, 242 auf die Du andernfalls zurückfällst und ist zudem kundenfreundlich auszulegen. Lehnst Du die AGB ab oder fängst an Dich auf im schlimmsten Fall inhaltsverändernde Diskussionen einzulassen, fällst Du aus der AGB-Kontrolle bereits raus, Vorrang der Individualabrede, § 305b BGB. Und damit verzichtest Du auf die §§ 307-310 BGB.

Was ich also im zweiten Schritt mache, ist nicht meckern, sondern rügen bzw. im hiesigen Fall aufklären, was Blizzard gerne so alles hätte, was in der Form jedoch nicht geht.

Was die Software kann und was sie nicht kann, also z.B. Daten sammeln und übertragen erfahre ich natürlich aus der AGB.

:lol: Naivling.

Nochmal, wichtig ist es hier vor allem zu trennen ob man davon ausgeht, dass die AGB gültig sind, oder aber ob die AGB nicht gültig sind. Wenn die AGB nicht gültig sind, dann erübrigt sich die ganze Diskussion.

Es geht erstmal darum zu belegen, dass diese AGB ungültig sind. ;)

Was du hier machst ist davon auszugehen, dass:
1.) die AGB ungültig sind
2.) Blizzard trotzdem nach AGB handelt

Du stellst dann fest:
Oh, die AGB sind ja nicht gültig, also gilt das nicht, also darf Blizzard das nicht.

Tadaa, zumindest das haste ja kapiert. Na geht doch. :)
 
Wenn es denn so einfach ist, machs selbst und liefere den erforderlichen Nachweis für Deine vorherige Behauptung, die sich von dieser hier gänzlich unterscheidet, nämlich:


"Alle relevanten Eigenschaften müssen in der AGB stehen."

Bitte den Link zu der Norm, zitiere das Lehrbuch oder das Urteil, in dem steht, dass alle relevanten Eigenschaften (wovon eigentlich) in AGB stehen müssen.
Du nährst den Verdacht, dass Dir überhaupt nicht bewusst ist, wozu AGB überhaupt da sind.
Stellst du dich jetzt eigentlich absichtlich dumm, ich habe es doch extra aufgeschrieben, was unter diesen relevanten Eigenschaften zu verstehen ist und 2 Beispiele genannt:

Also nochmal

-Programm sammelt Daten
-Programm übermittelt Daten
Siehe eben auch Bundesdatenschutzgesetz.


Daran habe ich keinen Zweifel. Nur hat dieses Prinzip nichts mit Deiner These zu tun, deren Nachweis Du noch schuldig bist.
Wtf?
Das Prinzip, dass vom eigentlich Recht abweichende Regelungen, hier als das Datenschutzregelungen in den AGB zu stehen haben und ansonsten nicht zulässig sind hat nichts mit dem Thema AGB deiner Meinung nach zu tun?
Lächerlicher bitte?



Falls es Dir entgangen ist, habe ich bereits mehrfach angefügt, dass es nach deutschem Recht so wäre und ich nicht beurteilen kann, wie es nach französischem Recht ist. Wir können hier nur nach deutschem Recht bewerten und mutmaßen, dass es sich nach französischem Recht genauso oder zumindest ähnlich verhält.

Nur zur Erinnerung, deine Orginalaussage war:

In den Bnet2.0-AGB räumt sich Blizzard das Recht ein, Daten auf Deinem Rechner ohne Ankündigung zu verändern.
...
Wenn die den Client ohne Vorankündigung verändern können, können sie das Spiel nicht nur updaten, sondern danach auch wie Origin als Scansystem nutzen. Deine Frage wäre damit letztlich zu bejahen.

Richtig ist, dass du inzwischen mehrfach versucht hast vom Thema ABZULENKEN, in dem du jetzt auf einmal damit argumentierst Blizzard hätte ja garnicht das Recht dazu usw usw...
Nur ging es eben nicht darum. Die Frage war, siehe Aussage, ob tatsächlich Blizzard ohne Ankündigung scannt?

siehe auch:

Du verstehst offensichtlich nicht.

Selbst wenn Blizzard auf diese Art die ultra fiese Spyware installieren dürfte, benutzen dürfte es Blizzard erst wenn du dem auch zustimmst oder sie aber bereits über die AGB
erlaubt wäre.
Warum du das so nicht akzeptieren konntest und kannst ist mir schleierhaft, statt dessen versuchst du Seitenlang irgendwelche ausflüchte zu schaffen, schweifst andauernd vom Thema ab, missverstehst mich usw usf.

Die Frage, ob eine AGB nicht gilt, muss nunmal entsprechend sorgfältig aufbereitet werden. Immerhin gibts hier ja offensichtlich jemanden, der denkt, dass man sich wirklich an alles halten muss, in das man in AGB-Form einwilligt. Na, dämmert Dir, wer derjenige ist? ;)
(Auflösung weiter unten ;))
Weswegen ich ja schon einige mal geschrieben habe, dass die ganze Diskussion ja sowieso überflüssig wäre wenn die AGB nicht gilt? Dass Blizzard dann garnichts scannen dürfte?

Scheint mir eher so, als gäbe es hier jemand, der entweder des Lesens nicht fähig ist oder aber absichtlich Dinge missversteht. Tja, wer könnte das nur sein?

Man kann es so sehen wie Du, dass es erst interessant wird, wenn die AGB gilt. Man kann aber auch davon ausgehen, dass es mind. genauso interessant ist, wenn Blizzard nur denkt, dass die AGB gilt. Denn dann installieren sie Dir, was sie wollen ohne vertragliche Grundlage. Eine rechtliche Grundlage ist nicht ersichtlich.
Nochmal,

DU, ja, DU hast die ganze Argumentation hier damit gestartet wie die Situation aussieht wenn die AGB gilt.
ICH habe nur deine Behauptung aufgegriffen und gezeigt was tatsächlich in den AGB steht.


Zusammengefasst:

1.)
Du hast behauptet Blizzard nimmt sich das Recht heraus laut AGB dies und jenes zu machen
2.)
Ich habe behauptet, nein, dieses Recht nimmt sich Blizzard so nicht heraus
3.)
Teilweise sinnvolle Diskussion darüber wie man nach Blizzards auffassung eigentlich der AGB zustimmt
4.)
Im Prinzip trollst du ab dem Zeitpunkt nur, weichst ständig vom Thema ab, willst mir erklären warum die AGB ja jetzt doch nicht gültig sind, missverstehst meine Postings usw absichtlich falsch und ähnliches.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun also wieder zurück zum Anfang, na wenns denn sein muss.

Ich habe es doch extra aufgeschrieben, was unter diesen relevanten Eigenschaften zu verstehen ist und 2 Beispiele genannt.

Dein Post: http://planetdiablo.eu/forum/diablo...ots-1732466/seite7/?postcount=99#post26559891

Du hast ursprünglich behauptet, dass das Programm zu Beginn gar keine Trojanereigenschaften haben dürfe. Später brachtest Du noch das BSDG ins Spiel, eine konkrete Norm hast Du bisher jedoch nicht benannt.

Was ich jedoch meinte ist folgendes: Die AGB unterliegen einer Veränderungspflicht, nicht jedoch der Spielclient - hier also auch der Unterschied von 8.1 zu 8.2. Blizzard räumt sich das Recht ein, diesen zustimmungsfrei und frei von jeglicher Ankündigung zu verändern, also genau, wie ich es sagte.
In diesem Zusammenhang könnte Blizzard demzufolge auch anführen, man habe ja einer generellen Änderung zugestimmt, die sie davon befreie, Dich über originähnliche Maßnahmen per AGB-Änderung in Kenntnis zu setzen.

Siehe eben auch Bundesdatenschutzgesetz.

So läufts nunmal nicht, wenn schon, dann immer die konkrete Norm.

Das Prinzip, dass vom eigentlich Recht abweichende Regelungen, hier als das Datenschutzregelungen in den AGB zu stehen haben und ansonsten nicht zulässig sind hat nichts mit dem Thema AGB deiner Meinung nach zu tun?

Das hast Du vorher so nicht formuliert, sondern behauptet, alle relevanten Eigenschaften (wovon blieb unbenannt), müssten in den AGB stehen.

Nur zur Erinnerung, deine Orginalaussage war:

Danke für das Großschreiben meines Beitrags, man kann es auch gar nicht warnend und oft genug wiederholen.

Wie ich eben schon verdeutlichte, könnte Blizzard der Ansicht sein, ankündigungsfrei über 8.2 eine solche Software installieren zu können. Ums mit Deinen Worten zu sagen: Man hat dem ja zugestimmt. ;)
Geht man etwas naiver an die Sache heran und unterstellt Blizzard, sie würden sich um das BDSG wirklich scheren, wäre es wie folgt zu betrachetn: Alternativ könnte Blizzard, wären die AGB in der Form wirksam und nach französischem Recht ebenso zu beurteilen, wie nach unserem, morgen hingehen, Warden, Origin oder einen anderen "Scanner" einbaun, die AGB entsprechend ändern bzw. erweitern und Dich bei Widerspruch zur Schließung Deines Accounts zwingen.

An der Stelle muss ich zugeben, war meine Ausführung zu Beginn etwas ungenau, was jedoch niemand bemerken konnte.
Im Hinterkopf hatte ich an der Stelle ein Scansystem wie Warden, das bei Blizzard, zumindest nach meinem Verständnis und Kenntnisstand, bisher titelintern eingesetzt wird und nicht in globalem Maßstab titelübergreifend wie Origin. Ob Warden in der aktuellen Form auch global über die Plattform (also das Bnet selbst) selbst eingesetzt werden kann, weiß ich nicht, spielt aber letztlich auch kaum eine Rolle. Denn der Fakt, dass Blizzard der Auffassung sein könnte über 8.2 eine solche Änderung am Clientsystem durchführen zu dürfen und man der Änderung bereits pauschal zugestimmt habe, bleibt davon unberührt.

Die Frage war, siehe Aussage, ob tatsächlich Blizzard ohne Ankündigung scannt?

Die Frage war, um sie zu zitieren:

blizzard nimmt sich also das recht die komplette platte des users zu scannen, wenn es origin ähnlich ist?

Ich habe bereits von Anfang an geschrieben, dass Blizzard über 8.2 sich zu einer freien Umgestaltung des Clienten befugt sehen könnte und damit seine Frage zu bejahen wäre.
Wenn Du sagst, das müssten sie vorher in die AGB reinschreiben, bedarf es dazu einer, bisher fehlenden, Begründung.

missverstehst mich usw

Schreib eben deutlich(er) und sachlich. Dass man Dich (leicht) missversteht, sollte Dich bei Deiner Art von Postings nun wahrlich nicht überraschen.

Weswegen ich ja schon einige mal geschrieben habe, dass die ganze Diskussion ja sowieso überflüssig wäre wenn die AGB nicht gilt? Dass Blizzard dann garnichts scannen dürfte?

Wie ich bereits sagte: Grenze 8.1 von 8.2 inhaltlich sauber ab.

Du hast die ganze Argumentation hier damit gestartet wie die Situation aussieht wenn die AGB gilt.

Ich habe die Frage eines anderen Users beantwortet. Dass hier davon auszugehen ist, dass zumindest der Verwender selbst die Auffassung vertritt, dass seine AGB gelten und dementsprechend handeln wird, ist selbstverständlich.

Was Du in Deinem ersten Posting gemacht hast, war

1) etwas Unzutreffendes auf der Persönlichkeitsebene zu unterstellen

2) eine bisher unbelegte Behauptung aufzustellen

Und daran hat sich letztlich bis zum jetzigen Zeitpunkt auch nichts weiter geändert.

Meiner Auffassung nach liegt hätten wir uns viel Zeit sparen können, wenn Du von Anfang an an die Möglichkeit gedacht hättest, dass Blizzard sich durch den Wortlaut des 8.2 dazu berechtigt sehen könnte, ein Scansystem ohne AGB-Änderung einzuführen.
 
Geht man etwas naiver an die Sache heran und unterstellt Blizzard, sie würden sich um das BDSG wirklich scheren, wäre es wie folgt zu betrachetn: Alternativ könnte Blizzard, wären die AGB in der Form wirksam und nach französischem Recht ebenso zu beurteilen, wie nach unserem, morgen hingehen, Warden, Origin oder einen anderen "Scanner" einbaun, die AGB entsprechend ändern bzw. erweitern und Dich bei Widerspruch zur Schließung Deines Accounts zwingen.
Na geht doch, war doch garnicht so schwer. Genau das habe ich doch von Anfang an geschrieben, schön zu sehen, dass du es jetzt auch endlich begriffen hast.
Wobei ich es natürlich recht witzig finde wie du jemanden, der unterstellt, dass sich Blizzard an bestehndes Recht hält als Naiv bezeichnet.

An der Stelle muss ich zugeben, war meine Ausführung zu Beginn etwas ungenau, was jedoch niemand bemerken konnte.

Naja, zumindest du hast es nicht gemerkt, ich offensichtlich sehr wohl. Aber jetzt, viele Buchstaben später und nachdem ich es andauernd wiederholt habe ist immerhin auch dir ein Lichtlein aufgegangen, wie schön.
 
Ich habe das die ganze Zeit begriffen, nur Du hast versucht auf meinen Beitrag Bezug zu nehmen, nicht ich umgekehrt. Es war also an Dir nachzuvollziehen, dass ich von der eben schon beschriebenen Implementierungsmöglichkeit ohne AGB-Änderung nach 8.2 ausging.
Und der Gedanke, der meinem Post von Anfang an zugrunde lag, scheint Dir jetzt erst aufgegangen zu sein oder Du hast ihn die ganze Zeit bewusst missachtet.

Naiv? Blizzard hält sich nichtmal im Rahmen der AGB an das deutsche Recht - wie gesagt, wie es nach französischem Recht aussieht, können wir (ich vermute auch Du) nur mutmaßen. Wenn man sich ansieht, mit welchem Selbstverständnis sich noch wesentlich größere Firmen über Datenschutzrechte und teilweise höchstrichterliche Rechtsprechung wissentlich hinwegsetzen (Apple, Facebook, unsere eigene Regierung, um nur einige prominente Beispiele zu nennen), bleibt es Dir sicher eigen, das "witzig" zu finden.

Zu dem unteren: Ich habe das schon bemerkt, im Gegensatz zu Dir. Denn Dir war bis eben wohl kaum klar (wie auch), dass ich bei meinem Gedanken von Warden ausging. Spielt aber auch, wie bereits gesagt, gar keine Rolle für die Richtigkeit meiner vorherigen Ausführungen, da es ohnehin um eine Implementierung eines Scansystems in die Bnet-Software geht. Aber auch das hatte ich eben schon geschrieben, wäre Dir aufgefallen, wenn Du den Absatz zuende gelesen hättest. ;)
 
Ich habe das die ganze Zeit begriffen, nur Du hast versucht auf meinen Beitrag Bezug zu nehmen, nicht ich umgekehrt.
LoL.

Nur zur Erinnerung wie die Diskussion hier abgelaufen ist:

1.) Du schreibst was falsches
2.) Ich widerspreche dir
3.) Wir diskutieren darüber was man unter Ankündigung zu verstehen hat, soweit so sinvoll
4.) Du fängst jetzt an über Gott und die Welt zu palavern, nicht wirklich sinnvoll

Es war also an Dir nachzuvollziehen, dass ich von der eben schon beschriebenen Implementierungsmöglichkeit ohne AGB-Änderung nach 8.2 ausging.
Und es war an dir nachzuvollziehen, dass Blizzard, wenn es sich an Gesetze, hier also Datenschutz hält, die AGB ändern muss bevor es besagte Programme einsetzen darf.
Das hat leider verdammt lange gedauert.

Und der Gedanke, der meinem Post von Anfang an zugrunde lag, scheint Dir jetzt erst aufgegangen zu sein oder Du hast ihn die ganze Zeit bewusst missachtet.
Nur zur Erinnerung, dein ursprüngliche Gedanke und somit auch der Grund warum ich dir überhaupt geantwortet habe war falsch, weswegen er einen vernunftbegabten Menschen garnicht aufgehen kann und korrigiert werden sollte, was du hier als missachtet darstellst.


Zu dem unteren: Ich habe das schon bemerkt, im Gegensatz zu Dir.
Offensichtlich nicht

Denn Dir war bis eben wohl kaum klar (wie auch), dass ich bei meinem Gedanken von Warden ausging. Spielt aber auch, wie bereits gesagt, gar keine Rolle für die Richtigkeit meiner vorherigen Ausführungen, da es ohnehin um eine Implementierung eines Scansystems in die Bnet-Software geht. Aber auch das hatte ich eben schon geschrieben, wäre Dir aufgefallen, wenn Du den Absatz zuende gelesen hättest. ;)
Ach so, mir ist also von Anfang an nicht aufgefallen, dass es sich um ein Scansystem handelt, deswgen habe ich ja auch nur ganz zufällig das ganze als Trojanermäßig bezeichnet oder es umschrieben mit:
-sammelt Daten
-versendet Daten.

Mal ehrlich, sind dir deine AUsflüchte schön langsam nicht reichlich peinlich?
 
Nur zur Erinnerung wie die Diskussion hier abgelaufen ist:

1.) Du schreibst was falsches
2.) Ich widerspreche dir
3.) Wir diskutieren darüber was man unter Ankündigung zu verstehen hat, soweit so sinvoll

Da weicht Deine Wahrnehmung von den realen Gegebenheiten ab.

Ich habe etwas geschrieben unter einer Voraussetzung (nämlich dem Wortlaut des 8.2), und Du hast etwas anderes behauptet, unter einer anderen Voraussetzung, dass den Status der Behauptung bisher nicht verlassen hat und darüber hinaus auch nicht geeignet ist zu widerlegen, dass Blizzard nicht davon ausgehen könnte, dass sie es dennoch dürfen (die Clientsoftware frei nach ihren Vorstellungen ändern ohne Ankündigung [8.2], denn man hat dem ja zugestimmt - Deine Worte).
Ob sie das real wirklich dürfen - ist eine ganz andere Frage. Gemäß ihrer AGB ist davon auszugehen, dass sie denken, sie dürfen es. Aus diesem Grund war die Frage des Users zu bejahen.

Was Du gemacht hast, war dann darauf hinzuweisen, dass sie das so nicht dürfen. Im Prinzip hast Du darauf aufmerksam gemacht, dass 8.2 nicht ohne Einschränkung gültig ist. Nur darum ging es an der Stelle gar nicht, lies nochmal die Frage des Users, die ich beantwortete: Er fragte, ob sie sich das Recht "nehmen". Nicht, ob sie sich das Recht nehmen DÜRFEN.

Ich habe also von Anfang an seine Frage zutreffend beantwortet. Du hast zwar (am Ende wohl durchaus zutreffend, müsstest es nur noch konkret belegen) behauptet, dass sie das gar nicht dürfen, aber das Recht nehmen sie sich dennoch heraus in ihren AGB.
Deine Antwort wäre also zutreffend, nur wurde die passende Frage dazu gar nicht gestellt.

Nur zur Erinnerung, dein ursprüngliche Gedanke und somit auch der Grund warum ich dir überhaupt geantwortet habe war falsch[..].

Das würde bedeuten, dass Du die Intention von Blizzard kennst, also ihre innere Gesinnung zu der Sache. Dazu hätte ich gerne eine Quelle. :D

Ach so, mir ist also von Anfang an nicht aufgefallen, dass es sich um ein Scansystem handelt, deswgen habe ich ja auch nur ganz zufällig das ganze als Trojanermäßig bezeichnet oder es umschrieben mit:

Nein, Dir ist (und konnte) von Anfang an nicht auffallen, dass ich zu Beginn der Sache ein lokales Scansystem wie Warden gedanklich auf ein globale(re)s System wie die Plattform Bnet übertragen habe, als es um den Vergleich zu Origin ging. Spielte aber, wie bereits gezeigt, für die Richtigkeit meines Beitrages keine Rolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will euch beiden Streithähne ja wirklich ungern bei eurem Privat-Duell stören, aber wollen wir nicht einfach mal abwarten, was ab dem 15.05. passiert & wie/ob Blizzard ggf. auf Cheats, Bots, Hacks oder Dupes reagiert? Die Diskussion um die AGB leuchtet mir ein, ändert aber genauso wenig an meiner Entscheidung mir D3 zu kaufen & sie zu akzeptieren..
 
Das tun wir doch letztlich automatisch, sprich die Zeit wird zeigen, obs im fertigen Spiel Hacks/Cheats/Bots geben wird und ob bzw. wie Blizzard darauf reagiert.

Hier ging es ja nur um die Frage, wie weitreichend sich Blizzard bereits bestimmte Rechte sichert (oder sich versucht zu sichern) im Rahmen ihrer Bnet-AGB.
 
Ich habe etwas geschrieben unter einer Voraussetzung (nämlich dem Wortlaut des 8.2), und Du hast etwas anderes behauptet, unter einer anderen Voraussetzung, dass den Status der Behauptung bisher nicht verlassen hat und darüber hinaus auch nicht geeignet ist zu widerlegen, dass Blizzard nicht davon ausgehen könnte, dass sie es dennoch dürfen (die Clientsoftware frei nach ihren Vorstellungen ändern ohne Ankündigung [8.2], denn man hat dem ja zugestimmt - Deine Worte).

Schade ich dachte schon du hast verstanden, naja dann nochmal:

User fragt:
Steht in den Bnet AGB, dass Blizzard die Platte des Users scannen darf
Du antwortest:
In den AGB steht, dass Blizzard beliebige Software installieren darf. Ohne Ankündigung.
Du folgerst:
Da Blizzard software installieren darf, darf Blizzard diese Software auch benutzen, ebenfalls ohne Ankündigung.

Ich:
Richtig, Blizzard darf böse Software installieren
Falsch, Blizzard darf die Software nicht benutzen,keine Daten sammeln, übertragen, solange die Scannfunktion nicht in der AGB umschrieben ist.

Die Frage des Users bezog sich aber auf das benutzen, nicht das installieren.


Nein, Dir ist (und konnte) von Anfang an nicht auffallen, dass ich zu Beginn der Sache ein lokales Scansystem wie Warden gedanklich auf ein globale(re)s System wie die Plattform Bnet übertragen habe, als es um den Vergleich zu Origin ging. Spielte aber, wie bereits gezeigt, für die Richtigkeit meines Beitrages keine Rolle.
Die geistigige Assoziation zwischen Blizzard+Scantool+Warden+übertrag auf das Bnet ist also so überraschend und ergibt sich nicht fast zwangsläufig von selbst? Dazu muss man kein Hellseher sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Too Fu***ng Long, did not read!!!

Ihr macht den Thread kaputt! :ww: :autsch:

Tragt euren Fight :fight: per Pm aus! Es liest eh niemand mit, also erhofft euch keine Unterstützung!

Das sind ja noch Zustände hier..:motz:
 
ich erhoffe mir weder Unterstützung noch brauch ich welche. ;)

User fragt:
Nimmt Blizzard sich das Recht, die komplette Platte des Users zu scannen
Du antwortest:
In den AGB steht, dass Blizzard beliebige Software installieren darf. Ohne Ankündigung.

Den fetten Teil habe ich dem Wortlaut angepasst.

Nun ist das soweit richtig, jetzt kommt der fehlerbehaftete Teil:

Du folgerst:
Da Blizzard software installieren darf, darf Blizzard diese Software auch benutzen, ebenfalls ohne Ankündigung.

Von dürfen habe ich in dem Zusammenhang nichts gesagt.

Zutreffend formuliert könnte es lauten:

"Da Blizzard im Rahmen von 8.2 Software installieren darf, wird Blizzard diese Software im Rahmen von 8.2 auch benutzen (lassen - denn der Anwender nutzt ja den Clienten)."

8.2 ist ohne Einschränkung gestaltet und Blizzard selbst nutzt den Clienten nicht, sondern der Anwender. Blizzard (! - nicht ich) könnte also davon ausgehen, dass im Rahmen von 8.2 konkludent auch eine Zustimmung zu neuen Clientfunktionen erteilt wird.

Es geht allein um "das Recht nehmen etwas zu tun" - nicht auch, dieses Recht auszuüben oder etwas wirklich zu tun. Und in 8.2 steht "Sie erkennen an, dass Blizzard berechtigt ist, den Service und die Spiele, einschließlich des/der Spiel-Clients auf Ihrem Computer, zu aktualisieren, ohne Sie zuvor zu benachrichtigen."

Für ein Bejahen der Frage des Users bedarf es also lediglich der Möglichkeit, eine derartige Scanfunktion in den Client per Update zu integrieren.

Ich:
Richtig, Blizzard darf böse Software installieren
Falsch, Blizzard darf die Software nicht benutzen,keine Daten sammeln, übertragen, solange die Scannfunktion nicht in der AGB umschrieben ist.

Die Frage des Users bezog sich aber auf das benutzen, nicht das installieren.

Die Frage des Users bezog sich darauf, ob sie sich ein Recht nehmen und nicht darauf, ob sie es ausüben oder es sich überhaupt nehmen dürfen, wie eben schon ausgeführt.

Kommt da noch was zum BDSG oder bleibt das weiter als bloße Behauptung im Raum stehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Von dürfen habe ich in dem Zusammenhang nichts gesagt.
Dann ersetze es durch können, wenn du schon jedes Wort auf die Goldwage legen willst

"Da Blizzard im Rahmen von 8.2 Software installieren darf, wird Blizzard diese Software im Rahmen von 8.2 auch benutzen (lassen - denn der Anwender nutzt ja den Clienten)."
Es fehlt noch der entscheidende Teil ohne Ankündigung, aber von mir aus ok. Das entspricht deiner Aussage.

8.2 ist ohne Einschränkung gestaltet und Blizzard selbst nutzt den Clienten nicht, sondern der Anwender. Blizzard (! - nicht ich) könnte also davon ausgehen, dass im Rahmen von 8.2 konkludent auch eine Zustimmung zu neuen Clientfunktionen erteilt wird.
Nope, zumindest was die Nutzung angeht.

Es geht allein um "das Recht nehmen etwas zu tun" - nicht auch, dieses Recht auszuüben oder etwas wirklich zu tun. Und in 8.2 steht "Sie erkennen an, dass Blizzard berechtigt ist, den Service und die Spiele, einschließlich des/der Spiel-Clients auf Ihrem Computer, zu aktualisieren, ohne Sie zuvor zu benachrichtigen."
Der User hat aber gefragt wo steht:
Sie erkennen an, dass Blizzard berechtigt ist, ihren Computer zu scannen.

Für ein Bejahen der Frage des Users bedarf es also lediglich der Möglichkeit, eine derartige Scanfunktion in den Client per Update zu integrieren.
Nope.
Die Funktion muss auch ausführbar sein ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen, unter der Voraussetzung, dass die AGB gültig ist.
 
Ich hoffe, man kann auch mal über dieses Thema vernünftig plaudern...

Fast jedes Online Spiel hat damit zu kämpfen und auch in Diablo 2 waren Dupes, Maphacks und Bots an der Tagesordnung...

Was denkt ihr, wird in Diablo 3 mit diesen Dingen werden?

Wird Blizzard wirklich etwas dagegen tun können oder wird die dunkle Seite immer stärker bleiben?

Ich bin ja der Meinung, dass Blizzard wirklich was machen muss, gerade weil es das RMAH gibt aber können sie wirklich dagegen ankommen?

In WoW werden Bots offensichtlich nur noch gebannt, wenn sie von anderen Spielern reportet werden und selbst dann dauert es ewig, ehe etwas dagegen getan wird. Man hat das Gefühl, Blizzard duldet sie, weil es ja auch zahlende Accounts sind...

Wenn man sich nur ein klein wenig auf den dunklen Seiten herumtreibt, hat man auch schon herausgefunden, dass schon jetzt ein Bot für D3 existieren soll / in Arbeit ist...

Wie denkt ihr darüber?

Ist es euch egal? Kotzt es euch an? Findet ihr es ok?

Ich fürchte Diablo III wird früher oder später den selben Weg wie Diablo II gehen.
Ich hoffe es nicht.

Ich mein, wie lange war Diablo III jetzt auf dem Online-Markt? Und wie lange gibt es Bots/Cheats/Hacks? Blizzard kann nichts/ will anscheinend nichts dagegen machen.
Mit jeder verkauften Kopie LoD kriegen sie Kohle. Wenn sie rigoros durchgreifen würden würden das Spiel unendlich weniger viel Leute spielen.

In Diablo III mit dem AH/RMAH verdienen sie an jeder Transaktion mit. Wenn sie gegen die Botter vorgehen würden würden sie sich das Geschäft kaputtmachen. Denn die farmen den ganzen Kram der anschließend im AH verkloppt wird.
Und sie werden auch erbottete Items nicht markieren/löschen.

Die ehrlichen Spieler sind Blizzard anscheinend egal da es nur um Kohle geht.

Wie es mal mit eventuellen Dupes aussieht kann man nur spekulieren. Sobald der erste, der xxx,-- Euro für sein Gozu-Schwert bezahlt hat, sich beschwert daß ihm das gleiche schon zehnmal ingame gezeigt wurde, bin ich auf einen Reaktion seitens Blizzard gespannt. Oder wenn es dann pooft.

Und mit MH? Hmmm, kein Plan. Da gilt wahrscheinlich das gleiche wie für die Bots. Ich will ja nicht schwarzmalen, und vielleicht hat Blizzard während der Beta die Trümpfe erstmal in der Schublade gelassen um zu sehen wo die Hacker ansetzen. Nein, ich wünsche mir das es so ist.

Sonst sitzen wir in drei Jahren hier und lamentieren genauso wie über Diablo II ;)
 
Dann ersetze es durch können, wenn du schon jedes Wort auf die Goldwage legen willst

Hab ich ja.

Es fehlt noch der entscheidende Teil ohne Ankündigung, aber von mir aus ok. Das entspricht deiner Aussage.

Der Teil ist in der Tat nicht unwichtig, nur habe ich von "ohne Ankündigung" nur bei dem Teil mit der Datenveränderung geschrieben, nicht jedoch bei dem Teil der Verwendung der veränderten Daten. Daher war er an dieser Stelle falsch "zitiert".

Nope, zumindest was die Nutzung angeht.

Da wären wir dann wieder beim Beleg. Bin mal gespannt, wie ewig Du das noch so im Raum stehen lässt. ;)

Der User hat aber gefragt wo steht:
Sie erkennen an, dass Blizzard berechtigt ist, ihren Computer zu scannen.

Genau das hat er nicht getan. Er hat lediglich gefragt, ob sich Blizzard das Recht nimmt, nicht wo das steht. Nehmen tun sie es sich implizit durch 8.2.

€: Ist undeutlich, ich führe das nochmal aus. Sie nehmen sich das Recht zur Installation der Software (8.2) und weisen extra darauf hin, dass dies ohne Ankündigung passieren kann. Da die Änderungsart textlich keiner Eingrenzung unterliegt, könnte also Blizzard durchaus davon ausgehen, dass sie über die Art einer Clientänderung generell nicht zu informieren brauchen, da der Anwender generell einer Änderung ohne Ankündigung zugestimmt hat.

An der Stelle hast Du dann konkretisierend behauptet, dass sie das nicht dürfen.

Die Funktion muss auch ausführbar sein ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen, unter der Voraussetzung, dass die AGB gültig ist.

Das steht wo? Ich bin sicher, das wäre im EA-Fall interessant, denn EA hatte den Teil des Scannens durch Origin aus den AGB schlicht (komplett oder teils gestrichen und teilweise verändert, weiß ich nicht mehr genau) gestrichen, ohne den Client zu verändern. Nachfolgend behauptete EA dann, dass diese Funktionen nicht aktiviert seien - zumindest hab ich das so in Erinnerung.
 
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Haarspalterei ist ermüdend :)
und Wortklauberei auch.

Okay, der eine Teil sagt: Blizz wird nicht viel gegen Bots unternehmen, da diese das AH füttern.

Der andere Teil sagt: Wenn dann Warden x.0 kommt, werden unsere Festplatten gescannt.

Der nächste: Das hängt von den AGB ab, die vielleicht gültig sind oder nicht, je nachdem, welches Recht anwendbar ist.
Vermutlich das französische, schließlich läuft der Acc über den französischen Anbieter, EU-Recht mal aussen vor, Nr. 14 der AGB legt das nahe.

Die AGB übrigens, unabhängig, ob und wieweit die gelten:
8.2 Software und Dienstleistungen. Im Rahmen unserer Bemühungen zur Verbesserung unserer Produkte und Dienstleistungen kann Blizzard Sie dazu auffordern, Aktualisierungen für den Service und die auf Ihrem Computer installierten Spiele herunterzuladen und zu installieren. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Blizzard berechtigt ist, den Service und die Spiele, einschließlich des/der Spiel-Clients auf Ihrem Computer, zu aktualisieren, ohne Sie zuvor zu benachrichtigen.

klingen sehr nach Patches und nicht nach Warden oder Valve oder sonstwas. AGB müssen klar sein. Wer darunter Spysoftware verstecken will, muss das schon sehr gut begründen können. ImhO soll damit vor allem sichergestellt werden, dass man keine Server für ältere Patches bereitstellen muss.

Interessanter wären hier 11.5 und 11.6:

11.5 Erfassung von nicht-personenbezogenen Daten. Blizzard hat das Recht, ohne weitere Benachrichtigung „nicht-personenbezogene“ Daten über Ihre Verbindung zu dem Service zu erfassen, um bestimmte demographische Annahmen bezüglich der Nutzer des Service zu treffen.
11.6 Durchsuchung und Offenlegung von Inhalten. Blizzard wird und kann nicht alle Nutzerinhalte durchsuchen und überwachen. Sollte Blizzard jedoch Kenntnis von rechts- oder gesetzeswidrigen Nutzerinhalten erhalten, so werden diese gelöscht oder der Zugriff auf diese Inhalte wird gesperrt.

11.5 ginge, wenn der IP-Adressraum ohne die letzten drei Stellen erfasst wurde. Damit lassen sich trotzdem schon fein granulierte Nutzprofile erstellen also: Wo wird am meisten gezockt, wie lange, zu welcher Tageszeit, mehr auf dem Land oder mehr in der Stadt etc. etc.


Nutzerinhalte bezieht sich auf die Nutzung des Battle.nets: Foren, Account etc. Sonst ergäbe die Formulierung keinen Sinn (lokale Sperrung der Festplatte? Löschung von Daten dort?) Ich lese nichts raus, was die Durchsuchung der lokalen Platte rechtfertigen könnte.

Ehrlich, ich glaube nicht, dass die AGB auch nur einen einzigen Aufreger wert sind. Eigentlich hättet Ihr euch die letzten Seiten sparen können :D
Warten wir außerdem die EULA von Diablo 3 ab.
Die wird bestimmt angezeigt, bevor man den Key eingeben darf. Fröhliches Ausdrucken :D

Mit Cheats/Hacks und Bots hat dieser Diskussionsteil aber bestenfalls nur am Rande zu tun.

Daher noch was dazu: Bots lassen sich kaum vermeiden, da sie nur das Nutzerverhalten simulieren (Eingaben). Ich bin gespannt, ob sich Bots auch in Inferno einsetzen lassen - aber bin zu sehr Laie um das beurteilen zu können. Wenn die Automaten alle naselang sterben, hat niemand was von einem Bot. Mir wäre das recht...

Was Maphack angeht, meinte einer hier, glaube ich, dass die Karte nur sukzessive aufgedeckt wird. Also kein (großer) Vorteil.

Chicken: Chicken Mode mit Instant-TP halte ich für den feuchten Wunschtraum des Cheaters oder für eine übertriebene Werbeaussage des Erstellers. Den kann ja schließlich keiner belangen wenns nicht stimmt.
 
Deinen Ausführungen zu 8.2 stimme ich zu. Danach klingts und das wird mutmaßlich auch der Zweck dieser Klausel sein.
Allerdings beinhaltet 8.2 eben auch sehr weitreichende "Update"-Möglichkeiten, die nicht spieltitelabhängig sind. Da, irgendwo hier hatte das mal wer geschrieben, könnte Herr Schlemmer gewesen sein, Blizzard auch plant (oder hatte er es nur vermutet? frag mich nicht mehr) die Plattform anderen Firmen anzubieten, könnten künftig auch entsprechend weitreichende Änderungen der AGB ins Haus stehen. Und so, wie es aktuell gestaltet ist, heißt es dann stets: Machs mit oder kündige und wir danken aber fürs Geld, dass Du in einen (oder mehrere) nunmehr nutzlose(n) Titel ohne Wiederverkaufswert gesteckt hast.

11.5 beinhaltet letztlich den Streit um die Frage, was personenbezogene Daten sind und was nicht. Darüber könnte man soweit ich das bisher mitgelesen habe mehr schreiben, als wir es bisher zum Thema von 8.1/8.2 getan haben.

Eine Erklärungsfiktion wie in 8.1 niedergeschrieben ist nach meiner Ansicht stets mit Vorsicht zu genießen, weil man, insbesondere iVm dem anderweitigen Kündigungszwang, keinerlei Zukunftssicherheit hat. Was heute ist, kann morgen schon nicht mehr sein so nach dem Motto (von dem Zeitraum, abgesehen, der bis zum Inkrafttreten verstreicht) und abseits des Bnet läuft zumindest D3 ja nicht mehr. Selbst SC2 ist da noch besser dran, weil das zumindest die Kampagnen offline zulässt nach erstmaliger Onlineaktivierung, sofern ich das richtig verstanden habe.
Aber bei D3 begibt man sich sozusagen vollends in fremde Hände.

Bei der EULA von D3 kommt nochmal das nächste Klauselwerk dazu. Wenn es denn da ist, vielleicht mag das ja mal jemand zugänglich machen, damit man sich das anschaun kann.
 
Der Teil ist in der Tat nicht unwichtig, nur habe ich von "ohne Ankündigung" nur bei dem Teil mit der Datenveränderung geschrieben, nicht jedoch bei dem Teil der Verwendung der veränderten Daten. Daher war er an dieser Stelle falsch "zitiert".
Im Orginal:
Wenn die den Client ohne Vorankündigung verändern können, können sie das Spiel nicht nur updaten, sondern danach auch wie Origin als Scansystem nutzen.
Das ohne Vorankündigung bezieht sich eindeutig auch auf nutzen

Da wären wir dann wieder beim Beleg. Bin mal gespannt, wie ewig Du das noch so im Raum stehen lässt. ;)
Gesunder Menschenverstand ftw?
Wenn du in einer AGB liest:
Der Hersteller kann die Software aktualisieren, dann schlußfolgerst du natürlich sofort, dass du wenn du zustimmst automatisch dem Hersteller die Erlaubnis dazu erteilst einen Trojaner auf den Computer zu installieren und bei Programmstart zu aktivieren?



Genau das hat er nicht getan. Er hat lediglich gefragt, ob sich Blizzard das Recht nimmt, nicht wo das steht. Nehmen tun sie es sich implizit durch 8.2.
Gefragt nach dem Recht zu scannen ffs! nicht dem Recht zum installieren.
 
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