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Cheats, Dupes, Bots...

ich kann schon nachvollziehen, dass es blizzard stört, wenn leute ihre spiele kostenlos im singleplayer spielen könnten. das wird auch der hauptgrund sein, warum man d3 nicht im singleplayer spielen kann.
wobei der verlust, welcher durch leute entsteht, die leitungsbedingt auf diablo3 verzichten, sicherlich auch nicht gerade klein sein dürfte.

am meisten interessiert mich die rechtliche lage. ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich durch agbs schützen kann, wenn im rmah erkaufte gegenstände aufeinmal verschwinden sollten. ich hoffe einfach, dass es unmöglich sein wird zu dupen. persönlich kann ich mit dem onlinezwang leben, sofern er nicht wie mit origin endet !!!

lan parties sind natürlich wesentlich untinteressanter, die onlinepflicht ist für viele kein problem, die kaufpflicht jedoch. es ist nunmal illegal ein spiel zu vervielfältigen, hat man jedoch 8 leute im haus, die ein spiel über 2 tage mitspielen möchten und ansonsten kein interesse dran haben, kann man jedoch auch verstehen, warum jene keine 50eur für 2 tage spielspass ausgeben möchten. dann muss man eben auf kostenlose spiele, wie trackmania, quakelive, oder klassiker wie hl-dm umsteigen.
 
Blizzard hatte vorher den Spawn-Modus ins Spiel integriert - dass es sie also nicht gestört hat, dass Leute ihr Spiel ohne explizit dafür zu bezahlen spielten, kann man als Hersteller kaum deutlicher machen. Es geht um den Gebrauchmarkt.

Bezüglich der rechtlichen Lage könnte ich Dir was deutsches Recht angeht durchaus weiterhelfen, aber nach Blizzards Vorstellung gilt allein französisches Recht. In diesem Sinne - viel Spaß. ;) Btw. ist das Bnet2.0 nicht wirklich viel anders als Origin. Der Aufschrei ist nur (leider) nicht genauso groß.

natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, wie er spielen möchte. Nur sobald das eigene Spiel negative Auswirkungen auf andere hat - durch bots und dupes und cheats - sollte man eingeschränkt werden.


Und an alle die hier den Onlinezwang als Nachteilig deklarieren - man kann ebenso ein private game erstellen und für sich ohne Begleitung zocken - die Server sind stabil - siehe cBnet oder WoW, Accounts können immernoch verkauft werden - siehe WoW etc. pp.

Ich habe ja bereits ausgeführt, dass Offlinespiel und private Games im Bnet wesensverschieden sind, denn ein privates Spiel setzt immer noch eine Onlineverbindung voraus.

Wenn Du sagst, dass Accounts noch verkauft werden können, torpedierst Du damit das Argument von DameVenusia - die Spielregeln. Denn einen Account zu verkaufen verstößt gegen diese nicht minder, als einen Bot/Hack/Cheat oder was auch immer zu nutzen (vollständige Wirksamkeit der Bnet-AGB unterstellt).

Also es darf gegen die Spielregeln verstoßen werden, aber nicht gegen alle? ;)

Wenn schon, denn schon. Wenn Deine Fraktion mit den Spielregeln ankommt, müsst ihr auch das Offlinespiel-Argument gelten lassen.
 
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diablo1 konnte man doch nur einschließlich lvl 2 im spawnmodus spielen.

blizzard nimmt sich also das recht die komplette platte des users zu scannen, wenn es origin ähnlich ist?
 
Hatte D2 denn keinen Spawnmodus mehr? Ich hab das schon soviele Jahre nicht mehr installiert, dass ich das wirklich verwechselt haben könnte.

Das Recht nimmt sich Origin meine ich gar nicht, sondern nur das Installationsverzeichnis - aber da bin ich nicht auf dem aktuellen Stand. Nachdem EA die Gruppe, die sie Ende vergangenen Jahres in ihre deutsche Niederlassung eingeladen hatte, letztlich auch nur vertröstet haben - es hat sich ja nahezu nichts ergeben aus dem Gespräch - habe ich das nur noch nebenher verfolgt.

In den Bnet2.0-AGB räumt sich Blizzard das Recht ein, Daten auf Deinem Rechner ohne Ankündigung zu verändern.

Auszug aus den Battlenet-AGB, der hier wichtige Teil ist von mir hervorgehoben:

8.2 Software und Dienstleistungen. Im Rahmen unserer Bemühungen zur Verbesserung unserer Produkte und Dienstleistungen kann Blizzard Sie dazu auffordern, Aktualisierungen für den Service und die auf Ihrem Computer installierten Spiele herunterzuladen und zu installieren. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Blizzard berechtigt ist, den Service und die Spiele, einschließlich des/der Spiel-Clients auf Ihrem Computer, zu aktualisieren, ohne Sie zuvor zu benachrichtigen.

Wenn die den Client ohne Vorankündigung verändern können, können sie das Spiel nicht nur updaten, sondern danach auch wie Origin als Scansystem nutzen. Deine Frage wäre damit letztlich zu bejahen.
 
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Du verstehst offensichtlich nicht.

Selbst wenn Blizzard auf diese Art die ultra fiese Spyware installieren dürfte, benutzen dürfte es Blizzard erst wenn du dem auch zustimmst oder sie aber bereits über die AGB erlaubt wäre.
 
Wer hier "offensichtlich nicht versteht" können wir ja herausarbeiten.

Es ist gar nicht gesagt, dass zum Zeitpunkt der Installation das System nicht bereits Trojanereigenschaften hat und zu diesem Zeitpunkt erteilst Du ja Deine Zustimmung. Zudem schreibt Blizzard ebenfalls in den Bnet-AGB, dass nach einem Monat weiterer Nutzung die Zustimmung als erteilt gilt, s. 8.1. Dass Du über die Änderung letztlich gar nicht informiert werden musst, setzt Blizzard bereits voraus, wenn man 8.1 aufmerksam liest, dass nicht eine Internetseite ständig nach AGB-Änderungen abgesucht werden kann, liegt auf der Hand. Die anderen Informationsmodi sind aber alternativ/additiv genannt. Eine direkte Informationspflicht würde demnach nicht bestehen.

Ich weiß, dass Blizzard über lange Zeit nach deutschem Recht unwirksame AGB bei den ganzen WoW-Updates verteilt hat, dazu gibts ausreichend Literatur. Allerdings bin ich wie gesagt überfragt, wie sich diese Sachverhalte nach französischem Recht beurteilen.
 
Ich verstehe einfach nicht was immer alle gegen reine onlinespiele haben. Zu ISDN Zeiten, ok da war das ein Problem, aber heutzutage? Das ist doch reines Aufregen um das Ausfregens Willen, anders kann ich mir das nicht erklären...

Wer hat denn ernsthaft ein Problem damit, dass ein offensichtlich auf Multiplayer/Handel/Interaktion mit anderen Menschen ausgelegtes Spiel wie Diablo 3 eine Internetverbindung erfordert? oO

Sorcphilosoph hat eigentlich alles sehr schön formuliert, so dass ich dazu kaum etwas sagen brauche aber ich tu es mal dennoch, weil ich das Gefühl habe gerade beim Online Punkt gibt es Verständnisprobleme.

Wenn ich ein MMO kaufe, dann kaufe ich es um mit anderen Leuten zu spielen. Die Onlinepflicht liegt in der Natur der Sache. Wenn ich aber Diablo kaufe dann ist Multiplayer für viele immer noch nur ein Aspekt, denn dies ist keine große Welt wo hunderte oder tausende gleichzeitig agieren, es ist kein MMO. Ich bin bereits abhängig von der Funktionalität meiner Computerteile, von dem Betriebssystem und vom Strom. Wieso soll ich mich darüber hinaus noch von einer vierten Komponente abhängig machen, die bei weitem nicht so stabil ist? Das Internet ist starken Fluktuationen unterworfen, fast jeder hat die Erfahrung dass sein Internet mal nicht funktioniert. Früher war das völlig egal, weil man ja nicht davon abhängig war, jetzt aber schon. Und da hört es ja noch gar nicht auf. Es gibt noch eine fünfte Komponente, den Server und auch Server sind ständigen Veränderungen unterworfen, wie jeder der MMOs oder Multiplayer Shooter spielt weiß.

Darüber hinaus kommt natürlich dass meine offiziell ohnehin nicht mehr existierenden Verbraucherrechte massiv eingeschränkt werden. Ich darf mit meinem Eigentum nicht tun was ich will, weil man es als Lizenz deklariert und aus dem Selben Grund verweigert mir auch das Wiederverkaufsrecht.

Warum soll ich das gut finden? Als Spieler hat man keine Vorteile, wenn man auf seine Rechte verzichtet.
 
Danke für die Ausführung - eine kurze Korrektur möchte ich daran vornehmen.

Es ist nicht die Lizenz, die den Wiederverkauf verhindert. Wäre dem so, wäre nahezu keine Software weiterverkaufbar. Es ist die Lösung der Nutzung des gekauften Produktes von dem kostenfrei erhältlichen Battlenet-Zugangs und dem Prinzip, dass ich erst beides zusammen verwenden kann, das den Wiederverkauf zumindest unwirtschaftlich macht.
Ich versuche es mal laienhaft zu erklären: Der Erschöpfuzngsgrundsatz des UrhR besagt, dass ein Urheber über sein Produkt nur bestimmen kann, bis er es erstmalig in verkörperter Form (weswegen der Sachverhalt für auf Datenträgern erworbene Software anders zu beurteilen ist, als für reine Downloads) in Verkehr gebracht hat, jedoch nicht mehr danach. Deswegen ist der käuflich erworbene Datenträger sehr wohl wiederverkaufbar, dagegen wird Blizzard auch künftig nichts tun können. Und der Wiederkäufer muss auch eine Nutzung der Software vornehmen können und hier liegt der Haken: Eine Nutzung der Software wird bereits in der Installation der Software gesehen. Ein Zugang zu den Inhalten ist nicht notwendig für den Nutzungsbegriff, so jedenfalls die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu dem Thema.

Deswegen greift die Bedingung, dass die Software über den Aktivierungscode mit dem Bnet-Acc verbunden werden kann durch. Auch das Weitergabe-/Verkaufsverbot an dem Battlenet-Account ist nicht zu beanstanden, denn dieser wird nicht "in Verkehr gebracht", schon gar nicht in verkörperter Form. Hier kann sich der Hersteller solche Rechte einräumen.
Die Software ist also durchaus weiterverkaufbar, nur nicht (ich sage mal) bestimmungsgemäß nutzbar. Und sich einen Aktivierungscode nachzukaufen kostet exakt den unverbindlichen Herstellerpreis, ich habe das bereits bei Blizzard rückgefragt.

Dass man ohne auf seine Rechte verzichten zu wollen also nicht mehr an vielen der begehrten Titeln mitspielen kann, hat man den ganzen Leuten zu verdanken, die dem nicht früh genug Einhalt geboten haben, sondern das Spiel der Hersteller mitspielten.
Zerg ist sauer auf Cheater und hat das oben unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Wie Albern. Richte Deine Wut auf die, die schon seit Jahren einen Steam-Account haben, Onlinezwang bei Ubisoft und EA mitgemacht haben und Spiele im Battlenet2.0 spielen. Da wäre sie wesentlich besser aufgehoben, wenn auch bitte in anderer Form zum Ausdruck gebracht.
 
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Wer hier "offensichtlich nicht versteht" können wir ja herausarbeiten.

Es ist gar nicht gesagt, dass zum Zeitpunkt der Installation das System nicht bereits Trojanereigenschaften hat und zu diesem Zeitpunkt erteilst Du ja Deine Zustimmung.
Selbstverständlich ist das gesagt, wenn in den AGB nichts von Trojanereigenschaften steht, dann darf die Software auch keine Trojanereigenschaften haben. Wo ist hier also das Problem? Man weiss ganz genau worauf man sich einlässt wenn man das Spiel installiert, kann man alles in den AGB nachlesen.

Zudem schreibt Blizzard ebenfalls in den Bnet-AGB, dass nach einem Monat weiterer Nutzung die Zustimmung als erteilt gilt, s. 8.1.
Nein.
Das mag für den Laien so erscheinen, dem ist aber nicht so. Das ganze ist unabhängig von der Nutzung des Accounts und bezieht sich lediglich darauf, dass die Änderung der AGB 1 Monat zuvor angekündigt wird. Selbstverständlich tritt die Änderung aber nicht nach einem Monat der Nutzung in Kraft sondern SOFORT, nach dem der Monat abgelaufen ist. Unabhängig von der Nutzung
Das von dir angesprochene Spyware Tool läuft also nicht ohne implizieter Zustimmung des Nutzers im Hintergrund. Der Nutzer hat sich dazu IMMER einverstanden erklärt und sei es eben dadurch, dass er einen Monat nicht widersprochen hat.

Dass Du über die Änderung letztlich gar nicht informiert werden musst, setzt Blizzard bereits voraus, wenn man 8.1 aufmerksam liest, dass nicht eine Internetseite ständig nach AGB-Änderungen abgesucht werden kann, liegt auf der Hand. Die anderen Informationsmodi sind aber alternativ/additiv genannt. Eine direkte Informationspflicht würde demnach nicht bestehen.
Man muss die Internetseite nur 1 mal im Monat aufsuchen, wenn das dir zuviel arbeit sein sollte, dann ist eben D3 nichts für dich. Wo ist bitte das Problem wenn man alle 30 Tage eine Seite einmal aufrufen muss.


Alles was man machen muss ist also:
1.)
Blizzard Entertainment:Battle.net: Nutzungsbestimmungen
aufrufen
2.)
Datum ansehen:
Letzte Aktualisierung 10.12.2011
3.) Fertig

Dauert vieleicht 15 Sekunden.
 
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Zerg ist sauer auf Cheater und hat das oben unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Wie Albern. Richte Deine Wut auf die, die schon seit Jahren einen Steam-Account haben, Onlinezwang bei Ubisoft und EA mitgemacht haben und Spiele im Battlenet2.0 spielen. Da wäre sie wesentlich besser aufgehoben, wenn auch bitte in anderer Form zum Ausdruck gebracht.

Oder noch besser auf diejenigen die Spiele unerlaubt kopiert haben und/oder die Spiele mit Cheats verseucht haben. Die haben die Firmen nämlich erst auf den Trichter gebracht den ganzen Mist einzubaun.

Glaubt wirklich jemand ernsthaft er würde gegen Blizzards Marketingpolitik demonstrieren indem er Hacks benutzt? Hallo? Als ob da bei Blizzard jemand im Büro sitzt und sich denkt: "Hmm die schreiben jede Menge hacks, wir sollten unsere Vertriebspolitik ändern!" :lol:
Da sitzt jemand und sagt:"Unser Spiel ist nicht sicher genug, was können wir noch unternehmen um das Spiel sauber zu halten"

Einige Leute sollten von ihrem Robin Hood Trip wieder runter kommen ...
 
das geschwätz mancher leute hier ist einfach nur eine schlechte ausrede, ein vorwand um für sich selbst zu rechtfertigen warum man hacks und cheats benutzt. kann mir keiner erzählen das jemand so eine schei**e verzapft und nicht cheatet.


"... möchte ich eigentlich keine cheats benutzen, doch wenn blizzard... "xy"... "z"... macht, dann muss ich mich so dagegen wehren!" ...... :irre:
 
Zerg ist sauer auf Cheater und hat das oben unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Wie Albern. Richte Deine Wut auf die, die schon seit Jahren einen Steam-Account haben, Onlinezwang bei Ubisoft und EA mitgemacht haben und Spiele im Battlenet2.0 spielen. Da wäre sie wesentlich besser aufgehoben, wenn auch bitte in anderer Form zum Ausdruck gebracht.

Sorry, aber diese Aussage bringt mich fast zum heulen, und sowas in unserem forum...! Wut auf die Cheater ist nicht angebracht?! Die machen das ganze Game kaputt. In my HUMBLE opinion, solch eine Aussage kann ja eigentlich nur von einem kommen, der selber cheatet :D ich will niemandem was unterstellen und würde gerne einen logischen Gedankengang dazu sehen. Wut auf Steam? wieso? weils (grösstenteils)funktioniert, die Leute spass haben, und die hersteller sogar noch Gewinn machen?

Es sind bei weitem nicht alle Grosskonzerne böse hinterhältige Mächte die nur unsere Daten wollen um über uns zu herrschen...Ich wüsste wirklich gerne wieso ich hass auf ein nützliches Programm oder dessen Hersteller haben sollte..:confused:

€: Und wenns wirklich so schlimm ist kehr der Spielewelt den Rücken zu. Onlinezwang herrscht nur für die, die das Spiel wirklich wollen! Und rechtlich stehen wir nicht so schlecht da wie manche immer sagen.
 
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Richte Deine Wut auf die, die schon seit Jahren einen Steam-Account haben, Onlinezwang bei Ubisoft und EA mitgemacht haben und Spiele im Battlenet2.0 spielen. Da wäre sie wesentlich besser aufgehoben, wenn auch bitte in anderer Form zum Ausdruck gebracht.

Ok, dürft mich hassen - finde steam nämlich unheimlich praktisch. Ebenso tangiert mich der Onlinezwang absolut nicht - schon HoN hat gezeigt, dass der "onlinezwang" also keine möglichkeit über eigene Server zu spielen vor Maphacks und hacks im allgemeinen sehr gut schützt, das bei einer kleinen Firma die relativ wenig Erfahrung hat. Man KÖNNTE jetzt also mal davon ausgehen, dass Blizzard sowas auch im Sinn hat - obs genausogut funktioniert oder nicht ist die andere Frage.

Wie oft ist bei euch schonmal das Internet ausgefallen? Wie oft waren so viele Server offline dass keiner Spielen konnte? Wie oft wurdest du vom Blitz beim scheißen getroffen?

Macht euch doch mal weniger lächerlich mit eurem "wir werden Blizzard schon zeigen was wir von Online only halten..."
Die meisten juckt es schlussendlich nicht - die meisten HABEN einen PC mit dauerhafter Internetverbindung.
Damals hat Blizzard an sowas nicht denken können weil die wenigsten überhaupt Internet haben - heutzutage kenne ich KEINEN der nicht irgendwie die Möglichkeit hat reinzukommen. Das hat weniger mit "Früher war Blizzard noch nicht so asozial" zu tun sondern mehr mit den technischen Möglichkeiten damals und heute.

tl;dr.: Vielen dank für diese Erhellenden Beiträge von Sorcphilosoph und SethSteiner :ugly:
 
/hier stand ein Zitat und meine Antwort darauf ohne die 2 Beiträge vorher gelesen zu haben :D
 
Selbstverständlich ist das gesagt, wenn in den AGB nichts von Trojanereigenschaften steht, dann darf die Software auch keine Trojanereigenschaften haben.

Du bist also im Umkehrschluss der Ansicht, dass alle dem Programm mitgegebenen Eigenschaften in den AGB stehen müssen?

(Die Frage bedarf keiner Antwort, soll Dir nur verdeutlichen, dass Du da oben Unsinn geschrieben hast)

Nein.
Das mag für den Laien so erscheinen, dem ist aber nicht so.

Dann wirst Du sicher problemlos meiner nachfolgenden, Laienhafte Argumentation folgen können und diese evtl. widerlegen?

Das ganze ist unabhängig von der Nutzung des Accounts und bezieht sich lediglich darauf, dass die Änderung der AGB 1 Monat zuvor angekündigt wird.

Schauen wir uns also an, wie Blizzard Änderungen der Bnet-AGB ankündigt. Ich gehe dabei zwar stückweise vor, aber ungekürzt.

AGB-Quelle: Blizzard Entertainment:Battle.net: Nutzungsbestimmungen

8.1 Vereinbarungen

Blizzard ist berechtigt, die vorliegende Vereinbarung jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder mit neuen Versionen zu aktualisieren (einzeln eine „Neue Vereinbarung“). Diese Änderungen treten nach Ankündigung wie folgt in Kraft: Blizzard informiert auf der Website unter Blizzard Entertainment:Battle.net: Nutzungsbestimmungen über derartige Änderungen und veröffentlicht dort auch die entsprechend aktualisierte Fassung der Vereinbarung.

Einführung einer sog. dynamischen Klausel. Blizzard stellt bis hierhin lediglich klar, auf welcher Webseite Blizzard über Änderungen informiert. Der von Dir behauptete Monat Vorankündigszeitraum ist nicht erwähnt.

Außerdem kann Blizzard Sie auch per E-Mail, Post oder Popup über derartige Änderungen informieren. Sollten künftige Änderungen der vorliegenden Vereinbarung für Sie nicht akzeptabel sein oder dazu führen, dass Sie die vorliegende Vereinbarung nicht mehr einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, die Nutzung Ihres Accounts einzustellen und Ihren Account gemäß Artikel 7.2 zu schließen.

Das wesentliche Wort habe ich unterstrichen. Es ist eine Kann-Regelung, abeseits der oben aufgeführten Webseite verpflichtet sich Blizzard also nicht, Dich in Kenntnis zu setzen.

Nun mal doch eine kurze Einheit im AGB-Recht:

Wirksam in einen Vertrag einbezogene AGB können nachträglich geändert werden, sofern die Änderung den Anforderungen des § 305 II BGB genügt (strittig, ein weiter Teil des Schrifttums lehnt auch dies generell ab).

Da aus Praktikabilitätsgründen eine ausdrückliche Zustimmung jedes Einzelnen ausscheidet, wird, so auch hier, oft auf eine Änderungsklausel zurückgegriffen. Diese unterliegt wiederum den Anforderungen des § 308 Nr. 5 BGB.

§ 308 BGB Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit

Danach muss dem Vertragspartner zunächst eine angemessene Frist zum Widerspruch eingeräumt werden. Das ist hier bei einer eingeräumten Frist von 4 Wochen leicht zu bejahen.
Zusätzlich ("und", § 308 Nr. 5 a) muss der Verwender (also Blizzard) zu Beginn der Frist ausdrücklich auf die Bedeutung des Verhaltens (des Schweigens bzw. des fehlenden Widersprichs) hinweisen.

Zu Beginn der Frist werde ich jedoch über gar nichts in Kenntnis gesetzt, außer Blizzard schickt mir eine E-Mail o.ä., jedenfalls reicht die obige "kann"-Regel hier nicht mehr aus.

Wenn Sie den Service nach Ablauf eines (1) Monats nach der Bekanntgabe der Änderung weiterhin nutzen, erklären Sie dadurch Ihr Einverständnis mit jeden und allen solchen Änderungen. In der Benachrichtigung weist Blizzard Sie darauf hin, dass Sie sämtliche Änderungen akzeptieren, wenn Sie den Service nach Ablauf eines (1) Monats nach der Benachrichtigung weiterhin nutzen. Die Neue Vereinbarung tritt mit Beginn des zweiten auf die Bekanntgabe der Änderung folgenden Monats in Kraft, es sei denn, Blizzard Entertainment hat bis dahin eine Kündigungsmitteilung von Ihnen erhalten.

Allgemein besteht bei dem Verwender von AGB kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei Inanspruchnahme der Widerspruchsmöglichkeit, da dies im Ergebnis ein einseitiges Änderungsrecht bewirken würde. Die Änderung der AGB wäre lediglich gescheitert.

Selbstverständlich tritt die Änderung aber nicht nach einem Monat der Nutzung in Kraft sondern SOFORT, nach dem der Monat abgelaufen ist. Unabhängig von der Nutzung
Das von dir angesprochene Spyware Tool läuft also nicht ohne implizieter Zustimmung des Nutzers im Hintergrund. Der Nutzer hat sich dazu IMMER einverstanden erklärt und sei es eben dadurch, dass er einen Monat nicht widersprochen hat.

Der Wortlaut der AGB besagt, dass die "Änderung mit Beginn des zweiten (Anm.: Monats) auf die Bekanntgabe der Änderung folgenden Monats in Kraft [es sei denn, Blizzard Entertainment hat bis dahin eine Kündigungsmitteilung von Ihnen erhalten.]".
Praktisches Beispiel: Die Änderung wird am 15. Januar bekannt gegeben und dem Nutzer mitgeteilt, so tritt die Änderung trotzdem erst am 1. März in Kraft - dem zweiten Monat nach Bekanntgabe der Änderung. Lediglich das Widerspruchsrecht endet nach 4 Wochen.
Interessanter Weise scheint Blizzard der Auffassung zu sein, dass außer einer Kündigungserklärung oder einer Akzeptanz durch Schweigen der Kunde keinerlei Alternative hätte.

Der Nutzer hat sich zu einem Spywaretool keineswegs einverstanden erklärt.
Du vermischt hier 8.1 und 8.2.

8.1 regelt die dynamische AGB-Anpassung.
8.2 regelt, dass sich Blizzard das Recht einräumt (ohne jedwede vorherige Inkenntnissetzung seitens Blizzard) den Spielclienten auf dem Rechner des Kunden zu ändern.

Genau deswegen können sie Dir jeder Zeit ohne Änderung der AGB an Software im Rahmen des Spielclienten einiges unterschieben.


So jedenfalls im deutschen Recht. Wie gesagt - wie es im franzüsischen Recht ausschaut, wird evtl. die Zeit mal zeigen.
 
Oder noch besser auf diejenigen die Spiele unerlaubt kopiert haben und/oder die Spiele mit Cheats verseucht haben. Die haben die Firmen nämlich erst auf den Trichter gebracht den ganzen Mist einzubaun.

Und was bringt ihr DRM? Nichts. Selbst die Hersteller erkennen das zunehmend: Ubisoft - »Wollen so viel Gegenwert bieten, dass niemand mehr DRM braucht« - News bei GameStar.de

Wut auf Steam? wieso? weils (grösstenteils)funktioniert, die Leute spass haben, und die hersteller sogar noch Gewinn machen?

Weil es ein für die Spielbranche schadhaftes System ist, weil es Dir Rechte nimmt und weil es, wie die Zeit gezeigt hat, unsicher ist.

Für keinen der von Dir genannten Punkte benötigt man diese Plattformgängelei, die Valve fährt.

Wie oft ist bei euch schonmal das Internet ausgefallen? Wie oft waren so viele Server offline dass keiner Spielen konnte?

Es geht gar nicht um Ausfall - selbst eine nicht konstante Internetverbindung kann den Spielspaß schon trüben und das haben so einige.

Auch müssen gar nicht ALLE Server ausfallen. Wobei Du ja mal bei Sony anfragen kannst, was die zu dem Thema sagen. Oder frag mal die ganzen Leute, die kürzlich noch einen der Titel erworben haben, für die EA gerade erst wieder die Server abgeschaltet hat.

Vielen dank für diese Erhellenden Beiträge von Sorcphilosoph und SethSteiner

Gern geschehen.
 
DRM ist bei einem reinen Singleplayer Spiel ein absolutes Unding, da stimme ich dir zu.

Aber bei einem reinen Online Spiel muss man sowieso online sein um Spielen zu können, hier besteht also ein Unterschied. Man kann seine Interessen also schützen ohne den Spieler einzuschränken.


Wenn ich Online Spiel spielen möchte muss ich online spielen, bei einem Singleplayer Spiel ist das nicht der Fall.

Und Diablo 3 hat nun mal keinen Singleplayer, eine Designentscheidung seitens Blizzards und man hat auch keinen Anspruch auf einen nur weil Diablo 1 und 2 einen hatten.
Über die Gründe die dahinter stehen brauchen wir jetzt gar nicht Anfangen. Die einen sehen die potentiellen Vorteile während die anderen Blizzard sowieso nur Gier und Kontrolle unterstellen, egal was Blizzard sagt.
 
Der reine Onlinemodus IST das DRM, u.a. deswegen ist er abzulehnen.

"Man kann seine Interessen schützen, ohne den Spieler einzuschränken." - Könnten sie, tun sie aber nicht. Dass D3 nur online angeboten wird, begründet z.B. nicht, dass der Aktivierungscode von dem Bnet-Konto nicht wieder genommen werden kann bzw. dass man das Konto nicht weitergeben darf. An diesem Schritt wird eigentlich am deutlichsten, dass Blizzard nicht durch Sicherheit für die Spieler motiviert ist.

Natürlich hast Du recht, dass man keinen Anspruch auf ein D3 mit einem Offlinemodus hat. Nur wenn er nicht da ist, obwohl er vorher da war und ein breiter Teil der Spieler nach diesem weiterhin verlangt, muss man sich als Hersteller nicht wundern, wenn Leute versuchen diesen über Hacks und Cheats bereitzustellen.
 
Du bist also im Umkehrschluss der Ansicht, dass alle dem Programm mitgegebenen Eigenschaften in den AGB stehen müssen?

(Die Frage bedarf keiner Antwort, soll Dir nur verdeutlichen, dass Du da oben Unsinn geschrieben hast)
Die Frage Bedarf sehr wohl einer Antwort. Selbstverständlich müssen alle relevanten Eigenschaften in der AGB stehen. Ansonsten gilt das deutsche Recht, welches es Blizzard eben nicht erlaubt z.B. meinen Computer zu durchsuchen.
Trojanereigenschaften wären z.B.
-Programm sammelt Daten
-Programm übermittelt Daten

Nochmal, Trojanereigenschaften!


Dann wirst Du sicher problemlos meiner nachfolgenden, Laienhafte Argumentation folgen können und diese evtl. widerlegen?
Mit Leichtigkeit, habe ich ja eigentlich schon im vorhergegangen Posting, allerdings scheinst du es nicht so ganz verstanden zu haben. Also erkläre ich es dir eben nochmal




Einführung einer sog. dynamischen Klausel. Blizzard stellt bis hierhin lediglich klar, auf welcher Webseite Blizzard über Änderungen informiert. Der von Dir behauptete Monat Vorankündigszeitraum ist nicht erwähnt.
Wieso sollte er auch, wie du selbst sagst legt dieser Teil nur fest wo INFORMIERT wird. Ein ANDERER Teil beschreibt was es mit diesem Monat auf sich hat, und zwar der Teil wo in den AGB steht wie es sich mit ÄNDERUNGEN verhält. Willst du jetzt jeden einzelnen Satz der AGB zitieren und zeigen: Oh der Satz dreht sich ja garnicht um Änderungen. Wie erstaunlich!

Das wesentliche Wort habe ich unterstrichen. Es ist eine Kann-Regelung, abeseits der oben aufgeführten Webseite verpflichtet sich Blizzard also nicht, Dich in Kenntnis zu setzen.
So what?
Bis jetzt hat Blizzard also KANN Bedingungen formuliert sowie mitgeteilt wo INFORMIERT wird

Jetzt folgt deienrseits ein recht komischer Part:
Wirksam in einen Vertrag einbezogene AGB können nachträglich geändert werden, sofern die Änderung den Anforderungen des § 305 II BGB genügt (strittig, ein weiter Teil des Schrifttums lehnt auch dies generell ab).
usw...
BlaBla
Wenn du der Meinung bist die AGB wäre generell ungültig, dann sag das doch einfach, wo ist da bitte das Problem??
Statt dessen argumentierst du hier zuerst nach dem Motto:

MiMiMi in der AGB steht das Märchen vom bösen Blizzard.. Blabla HeulHeul...
Jetzt wo ich wiederlegt habe, dass das da garnicht steht schreibst du:
MiMImI, die AGB sind garnicht erst gültig WUHAHAHAHA.

Entscheide dich mal, wie du argumentieren willst, das was du hier machst ist einfach äusserst schwach.

Kommen wir also nach dem kleinen MiMiMi-Die-AGB-sind-ja-garnicht-gültig Einschub deinerseits zurück zur frage, was neben den oben genannten KANN Bedingungen noch so in der AGB steht.


Der Wortlaut der AGB besagt, dass die "Änderung mit Beginn des zweiten (Anm.: Monats) auf die Bekanntgabe der Änderung folgenden Monats in Kraft [es sei denn, Blizzard Entertainment hat bis dahin eine Kündigungsmitteilung von Ihnen erhalten.]".
Praktisches Beispiel: Die Änderung wird am 15. Januar bekannt gegeben und dem Nutzer mitgeteilt, so tritt die Änderung trotzdem erst am 1. März in Kraft - dem zweiten Monat nach Bekanntgabe der Änderung. Lediglich das Widerspruchsrecht endet nach 4 Wochen.
Und wo ist jetzt der Unterschied zu dem was ich geschrieben habe? Du hast jetzt immerhin erfolgreich festgestellt wann die Änderungen in Kraft treten und warum das Wort NUTZUNG in diesem Zusammenhang, wie Anfangs von dir gebraucht, UNSINN ist.

Der Nutzer hat sich zu einem Spywaretool keineswegs einverstanden erklärt.
Doch genau, das hat er, wenn die AGB von Blizzard bestand haben sollten. Da steht ganz eindeutig, WENN sich die AGB ändern und du nach einem Monat (also am 1.xyz) nicht nach Blabla den Account geschlossen hast, DANN hast du akzeptiert.

Du hast hier also akzeptiert, wo ist dein Problem?


Du vermischt hier 8.1 und 8.2.
8.1 regelt die dynamische AGB-Anpassung.
8.2 regelt, dass sich Blizzard das Recht einräumt (ohne jedwede vorherige Inkenntnissetzung seitens Blizzard) den Spielclienten auf dem Rechner des Kunden zu ändern.

Genau deswegen können sie Dir jeder Zeit ohne Änderung der AGB an Software im Rahmen des Spielclienten einiges unterschieben.
Wtf?
Was soll das bitte für ein Argument sein?
Sowohl 8.1 wie auch 8.2 sind Teile dr AGB und auf Grund der AGB können sie sowohl Software installieren wie auch die AGB ändern. Was sie aber NICHT können ist Software mit Trojanereigenschaften zu installieren sowie zu benutzen OHNE davor die AGB geändert zu haben, immer vorausgesetzt es steht in den AGB nicht sowieso ein Teil frei nach dem Motto: wir dürfen Trojanereigenschaften benutzen.

Wie dem auch sei, die Unterscheidung zwischen 8.1 und 8.2 und weil 8.1 nicht in 8.2 und umgekehrt steht ist sowas von sinnlos. Beide sind Teile der AGB, ka wie man das verdrängen kann. Selbstverständlich gelten 8.1 und 8.2 GLEICHZEITIG (oder sie gelten eben GLEICHZEITIG NICHT)

Wie kann ich also etwas NICHT vermischen was zwangsläufig gleichzeitig gilt? Das gehört nun mal zusammen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich hast Du recht, dass man keinen Anspruch auf ein D3 mit einem Offlinemodus hat. Nur wenn er nicht da ist, obwohl er vorher da war und ein breiter Teil der Spieler nach diesem weiterhin verlangt, muss man sich als Hersteller nicht wundern, wenn Leute versuchen diesen über Hacks und Cheats bereitzustellen.
lächerlich

das spiel gehört blizz, die können machen was sie wollen. jeder hat genau 2 möglichkeiten. akzeptieren oder nicht kaufen. NIEMAND hat ein recht oder anspruch auf was auch immer!

Der reine Onlinemodus IST das DRM, u.a. deswegen ist er abzulehnen.
wie nennt man nochmal leute, die denken die absolut einzige wahrheit zu besitzen? :rolleyes:
 
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