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Diablo 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab

Tun sie ja auch nicht. AGB bzw. EULA bleibt immer deinen, ich nenn es mal Grundrechten, untergeordnet, dh. wenn da irgendwo deine Rechte tatsächlich eingeschränkt werden, ist die entsprechende Klausel ungültig.
Ich meine meine Rechte, die mit den normalen Gesetzen vereinbar sind, mich aber trotzdem schlechter stellen als ohne diese Vereinbarung ;).

Ja. Der Kaufvertrag gilt dann nur über eine Pappschachtel und die CD. Das Thema hatten wir doch schon. :confused:
Jain.
Hintergrund » Rechtliche Grundlagen » Lizenzrecht

Wird dem Nutzer die

Standardsoftware
auf Dauer und
gegen Zahlung eines einmaligen Entgeltes

überlassen, ist der Vertrag als Kaufvertrag mit Lizenzvereinbarung zu werten und dem Kaufrecht zu unterstellen.
Man erwirbt also Pappschachtel, CD und eine Lizenzvereinbarung, um das Spiel auch spielen zu dürfen, die Lizenzbedingungen kommen aber erst nach dem Kauf zum Vorschein (wenn man es einfach so im Laden kauft) - und das ist meiner Meinung nach der Knackpunkt.

Ich hab nen Kaufvertrag mit Lizenzvereinbarung, die Lizenzbedingungen liegen bei Kauf aber gar nicht vor und sind somit nicht Teil des Kaufvertrages, womit aber die Lizenzvereinbarung wiederum .... nichtig? anfechtbar?
Da fehlt mir das Wissen und ich glaube dass ist so auch noch nicht wirklich ausführlich behandelt worden.

Vorausgesetzt susensoftware erzählt keinen Mist :clown:.
 
Die Frage ist ja auch ab wann der Kaufvertrag abgeschlossen ist. Beim Verlassen des Marktes, bei der Aushändigung des Kassenbelegs oder beim Aktivieren des Spiels? Was ist das Überlassen der Software?

Welche Vereinbarung mit Blizzard stellt dich denn schlechter? o_O
 
Ich meine meine Rechte, die mit den normalen Gesetzen vereinbar sind, mich aber trotzdem schlechter stellen als ohne diese Vereinbarung ;).

Hm, da wäre ich sehr dankbar wenn du das ausführen würdest, denn das ist mir so nicht bewußt, tangiert mich aber als Blizzard- bzw. Diablo-Kunde. (Falls an anderer Stelle schon geschehen reicht ein Link.) Danke.

Man erwirbt also Pappschachtel, CD und eine Lizenzvereinbarung, um das Spiel auch spielen zu dürfen, die Lizenzbedingungen kommen aber erst nach dem Kauf zum Vorschein (wenn man es einfach so im Laden kauft) - und das ist meiner Meinung nach der Knackpunkt.

Ich hab nen Kaufvertrag mit Lizenzvereinbarung, die Lizenzbedingungen liegen bei Kauf aber gar nicht vor und sind somit nicht Teil des Kaufvertrages, womit aber die Lizenzvereinbarung wiederum .... nichtig? anfechtbar?
Da fehlt mir das Wissen und ich glaube dass ist so auch noch nicht wirklich ausführlich behandelt worden.

Knackpunkt in der Tat. Da weiß ich auch nicht weiter, zu hohe Materie. :confused:

Da die Verbraucherzentrale allerdings nur die Art und Weise der Hinweise auf der Packung auf die EULA bzw. die Battle.net-Registrierung (wo ja nochmal eine EULA fällig wird /iirc) anprangert und die hier herausgestellte Problemlage nicht aufgreift, würde ich erstmal davon ausgehen, dass die aktuelle Rechtsprechung den Verweis auf der Packung als legitimes Mittel der "Vereinbarung" akzeptiert. Beziehungsweise in dieser Frage der Argumentation von Olec folgen, von wegen"Zumutbarkeit gegenüber dem Käufer."

Auf der anderen Seite: die Verbraucherzentrale ist vielleicht auch nicht die richtige Institution, dass zu klären.

Ich bedank mich für die Diskussion und bin erstmal raus! :hy:

P.S.: hässlicher pic-up :keks:

edit:
Vorausgesetzt susensoftware erzählt keinen Mist :clown:.

Wovon ich auch mal ausgeh! :D

edit2: ich rette das mal ans Ende:

Eine Jurastudentin hat mir einen ähnlich gelagerten Fall gezeigt. Er wurde am LG Celle verhandelt. Dabei ging es um en DSL-Packet das jemand vor Ort kaufte, zurückgeben wollte (weil AGBs nich einsehbar und alles doof etc.), die AGBs nur online zugänglich waren und auf diese auf der Verpackung verwiesen wurde. Trotzdem der Herr quasi erst die Möglichkeit zum Benutzen des Internet kaufen wollte, wurde gegen ihn entschieden, da er sich auch anderswo hätte informieren können. Leider habe ich keinen Zugriff auf die Datenbank, aber vielleciht unsere Forenjuristen?
--- Bitte noch belegen falls möglich! :)

Und als grundlegende Lektüre möchte ich nochmal allen Spielern die EULA ans Herz legen:

http://eu.blizzard.com/de-de/company/legal/d3_eula.html

Da gruselts einen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist ja auch ab wann der Kaufvertrag abgeschlossen ist. Beim Verlassen des Marktes, bei der Aushändigung des Kassenbelegs oder beim Aktivieren des Spiels? Was ist das Überlassen der Software?
Die Software wird gar nicht überlassen in dem Sinne, man erwirbt eine Lizenz (Lizenzvereinbarung), die aber laut Blizzards AGB nicht Eigentum des Käufers wird
nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz für die ausschließlich persönliche, nicht gewerbliche Nutzung
Den mit Eigentum kann ich machen was ich will.

Dazu auch
Während nach bürgerlichem Recht nur bewegliche und unbewegliche Sachen Gegenstand des Eigentums sein können,
Eigentum

Und Bestimmungen eines Kaufvertrages
Der Verkäufer ist verpflichtet, [...] Er ist verpflichtet, das Eigentum zu übertragen.
Kaufvertrag (Deutschland) – Wikipedia

Insofern erwirbt man nur die Sache an sich mit dem Kaufvertag, die Lizenzvereinbarung ist separat.
Damit wäre der Kaufvertrag mit Gefahrenübergang komplett, also im Normalfall an der Kasse.
Soweit ich das richtig sehe und grad keinen Mist erzähle :clown:.

Welche Vereinbarung mit Blizzard stellt dich denn schlechter? o_O
2.5 Dritten (mit Ausnahme von Minderjährigen wie in dem nachstehenden Artikel 4 festgelegt) die Nutzung Ihres Accounts für den Service oder ein Spiel zu gestatten;

Aber das beste kommt hier:
14. GELTENDES RECHT. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt dem französischen Recht und wird nach diesem ausgelegt.
:lol: :lol: :lol:

Soweit mir bekannt gibt es keine Rechtsprechung zum Thema AGB/EULA und Kaufvertrag, zumindest finde ich nichts.
Da AGB/EULA aber in den Kaufvertrag miteinbezogen werden müssen für ihre Wirksamkeit und dafür in kompletter Form vorhanden sein müssen muss das je nach Kaufvertrag separat betrachtet werden.
Geh ich in den Laden, schnapp mir ne Packung Diablo 3 und geh zur Kasse sind sie nicht Teil meines Kaufvertrages.
Das gleiche gilt auch für die AGB von Geschäften, die nicht ausgehängt sind VOR dem Laden - die sind auch nichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
EULA sind doch eh teilweise nichtig; die kommen idR von amerikanischen Firmen und die Firmen packen da mehr oder minder rein worauf die Bock haben. Selbst AGB deutscher Firmen enthalten oft genug unwirksame Abschnitte.

Btw finde ich's richtig dass die Verbraucherzentrale sich einschaltet. Auf der Verpackung hätte halt permanent stehen müssen und (was auch von der vbz angemerkt wird) die Server liefen anfangs alles andere als rund; mein Eindruck war dass Blizzard da gespart hat.
Zudem ist der Onlinezwang IMO eh nur ein Kopierschutz. Dass er nicht vor Hacks/Cheats/(Geldvermehrungs)bugs u.ä. schützt hat man ja in den letzten Wochen gesehen. Und da ist es IMO nicht akzeptabel, dass das so schlecht läuft/lief, zumal es für mich auch nicht verständlich ist warum bei einem DC sofort die Dungeons resetten.
 
Erstaunlich gepflegte Konversation hier.
Mein Danke an dieser Stelle ;)

/

@DJMars: Kopierschutz ja, aber dazu noch (begrenzt) Cheatschutz was Dupes und eingeschleuste Items (siehe D 2) angeht. Die können nur noch durch Serverfehler entstehen und das ist leichter zu fixen als ein konstruierter String mit gültigen Parametern, der aber dennoch nicht ins Spiel gehört. Siehe Itemprüfsumme. Ganz ohne Versuche schwarzbehüteter Leute geht es leider nicht. Aber wie gesagt: leichter zu fixen.
Aber das ist ein anderes Thema.

Die wirklich interessante Frage ist, wie ein Hersteller den Kunden informieren muss. Blizz hat das Zeug auf der Verpackung stehen.

Rein theoretisch ist es möglich, sich vor Kauf zu informieren.
Werbung und Info waren vorher reichlich vorhanden, so dass sich - ebenfalls theoretisch - jeder Durchschnittsverbraucher ein Bild davon machen konnte.
Das gilt insbesondere für die "Nur-Online" - Geschichte. Jeder der sich nicht vorher im Keller eingegraben hatte, hat das gewußt / hätte das wissen können.

Interessant ist auch, dass Blizzard ein 30-Tage Rückgaberecht einräumt - (habe ich bisher nicht wahrgenommen), das könnte die Sache für Blizzard entschärfen (wenn jemand die AGB/EULA überhaupt gelesen hat) andererseits bleibt natürlich immer noch die vermehrte Mühe für den Käufer.

Amazon schreibt dazu:

System-Anforderungen:
Sonstige: Internetzugang (permanent), Produktregistrierung notwendig
Features: Dolby Pro Logic II, Dolby Digital
Verpackung: deutsch
Medientyp: PC DVD

Davon betroffen sind aber nur die im Laden gekauften Versionen. Afaik sind alle Download / Onlineshops schon so schlau gewesen, auf den Onlinezwang und die Produktregistrierung hinzuweisen. Hier gibts ja zusätzlich noch das Widerrufsrecht im Fernabsatz.

Wie gesagt, ich denke, dass hier ein Exempel statuiert werden soll: Wie muss/soll ein Hersteller informieren... bei einem Onlinespiel?

Es wird sicherlich spannend werden :)
 
Ich verstehe ehrlich gesagt diese ganze aufregung nicht. Konstruktive kritik ist gut, da blizzard das spiel immer weiter verbessern wird und es nicht einfach hinklatscht und das projekt damit abschliesst.
Diese ganze hetze ist in meinen augen maßlos übertrieben.pr
Klar ist es ärgerlich, wenn man zocken will und es aufgrund technischer probleme nicht kann. Aber man kann es auch übertreiben. Probleme haben alle spiele am anfang. Aber vielleicht sehe ich das nur deshalb so gelassen, weil ich in der it arbeite und die erfahrung gemacht habe, dass grössere projekte trotz umfangreicher vorbereitung und tests nie reibungslos über die bühne gehen. Schönes we wünsch ich.
 
Die sollen mir nur Blizzard in Ruhe lassen, es geht gewiss nur um´s Geld welches man nun vom Unternehmen zur "Strafe" kassieren will... weitere Ideen werden gewiss folgen -.-
 
LOL. Unglaublich wie manche hier dieses Thema inszenieren und ihm dabei eine gesamtgesellschaftliche Relevanz (wahlweise auch nur bezogen auf alle D3-Spieler) andichten wollen. In Wahrheit ist das hier aber wahrscheinlich für 0,1% bis aller höchstens 1% der Spieler von Belang.

Als wäre hier irgendjemanden nicht bewusst gewesen, worauf er sich beim Kauf von D3 einlassen würde, lachhaft. Wer im Nachhinein mit irgendwas Probleme hat, hat vorher die AGBs/EULAs/TOS', was auch immer, nicht gelesen. Absolut irrelevant ob die rechtens sind oder nicht, wenn einem was nicht passt, akzeptiert man diese einfach nicht. Fertig.
 
Die wirklich interessante Frage ist, wie ein Hersteller den Kunden informieren muss. Blizz hat das Zeug auf der Verpackung stehen.

Das ist das eine, ich denke aber die wesentlich interessantere Frage wird sein, ob hier ein Lizenzvertrag zustande kommt und wenn ja, mit welchem Inhalt. Denn Shaft hat das schon sehr schön zusammengefasst: Im Kern gehts um die Pflicht seitens Blizzard, nämlich den Zugang zum Server, um die Software abseits des Installierens nutzen zu können. Besteht diese Pflicht und wenn ja, auf welcher Grundlage.
Den Wettbewerbsverstoß sehe ich mehr als Goodie, da wird auf künftige Verpackungsgenerationen ein Wort mehr gedruckt und gut wärs für Blizzard.

Viel wichtiger ist, dieses unsägliche Onlineonly-Modell ohne Betreiberpflicht und Wiederverkaufswert zu kippen.

Wie gesagt, ich denke, dass hier ein Exempel statuiert werden soll: Wie muss/soll ein Hersteller informieren... bei einem Onlinespiel?

Peanuts. Was muss er bieten bei einem Onlineonly-Modell, ich denke darum wirds am Ende gehen.
 
ich finde das ganze auch sehr übertrieben. jeder hätte sich im vorfeld informieren können. es wurde im schon recht früh bekannt gegeben, dass es keine offline version geben wird.
im weiteren glaube ich weniger das blizz es darauf angelegt hat, dass die server überlastet sind. denk mal nicht das sie an irgendetwas gespart haben. warum auch, geld haben die doch genug.
am anfang haben mich die (einlog-) server auch genervt, aber ich muss sagen im moment hab ich keinerlei probleme.
deswegen ... :keks:
 
ich finde das ganze auch sehr übertrieben. jeder hätte sich im vorfeld informieren können.
Ich geh in nen Laden, seh ein Spiel, les mir die Packung bischen durch und entscheide dann, ob ich es kaufe oder nicht - fertig.
Es soll auch Leute geben die nicht so suchten und in einem Spieleforum abhängen ....
Irgendwelche Prüfpflichten gibt es nicht.

Oder soll ich ab jetzt auch bei Aldi, bevor ich Müsli kaufe, nochmal kurz online gehen und abchecken ob der Hersteller nicht doch noch eine Zusatzvereinbarung über Nussreste auf seiner Homepage hat die auf der Packung nicht draufstehen, bevor ich mir das Müsli kaufe und wenn ich dann ersticke bin ich schuld??

Und wenn meine Oma/Verwandten jemand ein Spiel kaufen gehen die in nen Laden, fragen eventuell nen Verkäufer und gehen dann zur Kasse - aber du kannst gern meiner Oma DSL bestellen :lol:.
 
Ich geh in nen Laden, seh ein Spiel, les mir die Packung bischen durch und entscheide dann, ob ich es kaufe oder nicht - fertig.
Es soll auch Leute geben die nicht so suchten und in einem Spieleforum abhängen ....
Irgendwelche Prüfpflichten gibt es nicht.

Ich bitte dich, du scheinst ziemlich auf Schubladen abzufahren.
Nur weil man ein Spiel, welches auf einer Onlineplattform aufbaut, kauft und nicht naiv davon ausgeht dass man es offline spielen kann ist man gleich ein Suchti? :irre:

Der Vergleich zu einem Lebensmittelprodukt hinkt sowieso, vorallem wenn es um evtl. Gesundheitsrisiken geht.

Und wenn mir meine Oma ein Spiel kauft was mir allerdings nicht gefällt kann ich das wieder zurückbringen, ich würds im Zweifelsfall ja nicht öffnen und installieren/registrieren.

:hy:
 
Nur weil man ein Spiel, welches auf einer Onlineplattform aufbaut, kauft und nicht naiv davon ausgeht dass man es offline spielen kann ist man gleich ein Suchti? :irre:
Nein, aber normale Spieler tummeln sich für gewöhnlich nicht in spezialisierten Foren, das tun - soweit mir bekannt - nur Leute, die sich intensiver mit dem Spiel beschäftigen und mehr machen als die wahrscheinliche Mehrheit mit "DVD rein, installieren, spielen" :angel:.

Der Vergleich zu einem Lebensmittelprodukt hinkt sowieso, vorallem wenn es um evtl. Gesundheitsrisiken geht.
Natürlich hinkt er etwas (das Allergieding natürlich sehr), aber abstrakt betrachtet kommt es aufs gleiche raus.

Und wenn mir meine Oma ein Spiel kauft was mir allerdings nicht gefällt kann ich das wieder zurückbringen, ich würds im Zweifelsfall ja nicht öffnen und installieren/registrieren.
Meine Oma packt solchen Kram immer aus, kontrolliert ob auch alles drin ist und verpackt es dann nochmal hübsch neu.

Es gibt keine Prüfpflicht für Produkte, der Kram muss draufstehen auf der Ware oder vom Verkäufer muss mir - ohne mein Zutun - die AGB/EULA vorgelegt werden. Er kann sie auch vorsingen, aber ich muss nichts tun wenn sie nicht bei der Ware dabei ist.
 
[..]Anmieten ist nicht, die Hardware ist speziell, muss beschafft/produziert werden[..]
Das ist totaler Quatsch. Zur rechtlichen Diskussion sag ich mal nix.
Aber das man nicht genug Hardware herbeschaffen kann wenn man will, ist einfach quatsch. Die werden einfach kalkuliert haben und wollten maximalen Gewinn daraus schlagen (was legitim ist).
 
Können sie direkt noch wegen dem Kundensupport mit abmahnen.

Accounts von Freundin und mir wurden wegen "verdächtigen Handlungen" beide gesperrt. Wir benutzen halt ab und zu das selbe Laptop ... kann mir keiner erzählen, dass das nicht tausendmal vorkommt. Werden die alle gesperrt?

Auf jeden Fall konnte sie ihren mit der geheimen Frage reaktivieren, bei mir hat dies nicht funktioniert. Habe dann paar Schreibweisen variiert groß/klein usw. und dann kam die Meldung zu viele Versuche blabla bitte wenden sie sich an den telefonischen Support.

2h hab ich versucht durchzukommen, natürlich erfolglos. Dann endeten die Geschäftszeiten leider - bis Montag! Ticket aufmachen geht nicht, komm ja nicht ins Bnet rein. Angewiesen bin ich auf einen telefonischen Support den ich nicht erreiche. Am Montag geht das Ganze also von vorne los, komme um 17 Uhr von Arbeit nach Hause und kann dann versuchen 1h lang durchzukommen. Vermutlich eh keine Chance.

Ich finde das einfach nur unendlich dreist. Ich habe niemandem geschadet. Niemand hat mir geschadet. Und dennoch kann ich nicht die Leistung in Anspruch nehmen für die ich bezahlt habe (nicht nur D3 sondern auch SC2 und WOW). Mit keinem Wort habe ich für diesen ganz speziellen Service der Account"Sicherung" gebeten. Nicht nur dass ich nicht zocken kann, mir geht auch noch durch diese Telefoniererei unendlich viel Freizeit verloren und das bisher völlig ohne Ergebnis.

Fazit: Heute morgen musste ich über die Abmahnung noch schmunzeln als ich es irgendwo gelesen habe. Das Lachen ist mir aber mittlerweile vergangen ...
 
Mit keinem Wort habe ich für diesen ganz speziellen Service der Account"Sicherung" gebeten.

Ich kann deinen Unmut sicher verstehen aber ich bin froh dass es solche Mechaniken gibt. So wie mit jedem Sicherheitssystem kann es natürlich auch zu ungewollten Sperrungen kommen aber das sollte wohl in einem kleinen Grenzbereich sein.
:keks:
 
Hab nicht alles gelesen.

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Der Ton in diesem Thread ist schon wieder unheimlich agressiv geworden, dass muss doch nicht sein. Diese vesteckten und offenen Beleidigungen und Herabsetzungen bringen keinem Leser irgend einen Vorteil. Bitte überprüft ob ihr solche Sachen über euch selbst auch gern lesen würdet.

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So wie ich die Sache sehe ist nichts Aufregendes passiert, was nicht 100 mal in Deutschland jeden Tag passiert.
Eine Firma ist im Überschwang ein wenig von den geltenden Bedingungen in Deutschland abgewichen, und wird nun aufgefordert, dieses in Zukunft zu unterlassen.
Blizz wird (ist faktisch gezwungen) diese Unterlassungserklärung unterschreiben).

Was beinhaltet diese?
Relativ wenig.
1.) Die neuen Verkaufsverpackungen müssen einen sichtbareren Hinweis auf den Onlinezwang haben.
2.) Die Serverstabilität muss einen in Deutschland üblichen Wert erreichen (glaube 95% Erreichbarkeit ist dieser Wert, lass mich aber gern eines Besseren belehren)

.. und genau in diesem Zusammenhang kommt die Aufforderung nach einer besseren Informationspolitik, und hier wird es für uns alle interessant:

Ich schätze praktisch jeder von uns hat sich über die lausige Informationspolitik für
europäische Kunden geärgert. Aktuelle Informationen über Serverdowns, Hotfixes u.ä.
tauchen in den amerikanischen Foren Stunden vor Europa auf, selbst wenn sie nur Europa betreffen.
Hier erhoffe ich mir eine Verbesserung.

Ich glaube nicht das die lächerlichen Strafsummen Blizzard beeindrucken, aber die extrem schlechte Werbung, die eine unglaublich große Zahl potentzieller Kunden gelesen haben werden, beeindruckt sicherlich selbst Blizz.

Hab die Nachricht als erstes in einer Nachrichtensender App. gelesen, und wurde in meiner Firma von 5-6 Leuten darauf angesprochen. (Soviel zu der Verbreitungsrate^^)

Letztendlich, denke ich, die Unterlassungserklärung kommt allen zu Gute, selbst Blizzard.
Bessere Informationspolitik wird zu einer Verbesserung der Akzeptanz ihrer Produkte führen.
Und wer würde bestreiten das ihre Produkte sehr gut sind!
 
Ich geh in nen Laden, seh ein Spiel, les mir die Packung bischen durch und entscheide dann, ob ich es kaufe oder nicht - fertig.
Es soll auch Leute geben die nicht so suchten und in einem Spieleforum abhängen ....
Irgendwelche Prüfpflichten gibt es nicht.

Oder soll ich ab jetzt auch bei Aldi, bevor ich Müsli kaufe, nochmal kurz online gehen und abchecken ob der Hersteller nicht doch noch eine Zusatzvereinbarung über Nussreste auf seiner Homepage hat die auf der Packung nicht draufstehen, bevor ich mir das Müsli kaufe und wenn ich dann ersticke bin ich schuld??

Und wenn meine Oma/Verwandten jemand ein Spiel kaufen gehen die in nen Laden, fragen eventuell nen Verkäufer und gehen dann zur Kasse - aber du kannst gern meiner Oma DSL bestellen :lol:.

Das mit dem Internet steht doch auf der Verpackung drauf. Also sowohl du als auch deine Oma haben die Möglichkeit diese Information von der Verpackung zu erhalten. Wie groß die Schrift sein muss weiß ich nicht, vielleicht findet ja jemand eine Norm dazu. Aber zum einen steht fett daneben "Wichtig!" und zum anderen, wenn sie die EULA/AGB - wie im gern Angeführten Beispiel MS - als Heftchen dazu packen, wie groß ist die Schriftart und vor allem wie vesteckt ist dann di Info mit dem Internet. Jetzt steht es in einem relativ übersichtlichen Kästchen. Mit EILA/AGB-Heftchen steht es vielleicht auf Seite 6 Absatz 6 Zeile 6. Was ist da wohl eindeutiger? Oder soll es dann zusätzlich noch die Pflicht geben, die wichtigsten Punkte zusammen zu fassen und in halber Verpackungsgröße auf eben diese zu drucken? Kunden werden von Gerichten nicht für so fahrlässig etc. gehalten. Juristen benutzen ja immer gern den "objektiven Dritten" und ob er dies und das hätte wissen, sehen oder riechen können. Ich denke diesen Hinweis kann man sehen und lesen.

... und mehr machen als die wahrscheinliche Mehrheit mit "DVD rein, installieren, spielen" :angel:.
Von solchen Leuten kann in der realen WIrtschaft nicht ausgegangen werden. Wenn du dir ein AUto kaufst steht auch nirgendswo in rot und Schriftgröße 92, dass man einen Führerschein zum führen des PKW braucht. Jetzt wirst du kontern das ist Allgemeinbildung bzw. man kann sich das denken, aber ab wann wird es zu Allgemeinbildung? Ab wann wird es zur Pflicht sich eine Verpackung von vorn bis hinten und nicht nur den bunten Teil durchzulesen?

Der Hinweis "Kann Gluten und Spuren von Nüssen enthalten" steht auf den meisten Verpackungen auch recht klein drauf und ist eigentlich sogar noch wichtiger. Gerade bei Schokoriegeln, wo nun wirklich nicht viel Platz ist.

Es gibt keine Prüfpflicht für Produkte, der Kram muss draufstehen auf der Ware oder vom Verkäufer muss mir - ohne mein Zutun - die AGB/EULA vorgelegt werden. Er kann sie auch vorsingen, aber ich muss nichts tun wenn sie nicht bei der Ware dabei ist.

Der HInweis auf die EULA/AGB und deren Ort reichen aus. Der Verkäufer muss sie dir nicht ohne dein Zutun zeigen (oder vorsingen rofl). Sie müssen dir zugänglich sein. Ich versuch noch mal dieses Urteil aus Celle ranzukriegen.

Das ist totaler Quatsch. Zur rechtlichen Diskussion sag ich mal nix.
Aber das man nicht genug Hardware herbeschaffen kann wenn man will, ist einfach quatsch. Die werden einfach kalkuliert haben und wollten maximalen Gewinn daraus schlagen (was legitim ist).

Nein, ich denke die Dame erzählt keinen Quatsch. Es geht nicht um nur um das "kann, wenn man will". Entscheidende Faktoren sind Zeit und Zumutbarkeit. Wenn die jeweilige Abteilung von Blizzard die Daten, dass "richtig viel verkauft wird" 2 oder 3 Wochen vor Release bekommt, müssen diese Daten analysiert werden, Prognosen erstellt werden etc. Dann muss eine oberer Abteilung davon überzeugt werden, dass die aktuellen Kapazitäten nicht ausreichen. Wenn dann entschieden wird, dass zusätzlich Server gemietet werden müssen Anträge für Kosten etc. gestellt und abgehakt werden. Verträge mit anderen Firmen müssen ausgehandelt werden, wenn vorherige nicht schon dafür ausgelegt sind. Dann brauch man spontan viel Personal, dass irgendwo (auch bei Fremdfirmen) frei gemacht werden muss. Dann Installation von Software (und Hardware falls spezielle notwendig ist), hochfahren und testen.

Das dauert alles seine Zeit. Nun wird aber selbige Abteilung hübsche, abklingende e-Funktionen vor Augen haben. Bis der Kram fertig ist, ist der Anfangspeak längst weg und die zusätzlichen Server werden nicht mehr benötigt. Wie also entscheiden? Natürlich kann man alles noch nen Stück schneller durchziehen, nur werden dann die Kosten mit jeder Zeiteinheit, die man schneller wird, rasant ansteigen. Zumutbarkeit?

Wer in der Industrie arbeit wird dir sicherlich bestätigen können, dass neue Kapazitäten nicht einfach aus dem Hut gezaubert werden können. Selbst die Serververmieter müssten wissen, dass diese und jene Firma bald noch mehr Kapazitäten braucht, um selber darauf reagieren zu können.


PS: Rechtschreibung gibts später vielleicht. ;)

PPS: Ich bin übrigens auch für einen Offline-Modus, da ich gerne auch oft mal im ICE oder sonstwo spielen würde. Leider kann ich schlecht abschätzen inwieweit das die Sicherheit für die "Onliner" wirklich erhöht und ich mag beides auch nicht gegeneinander abwägen. Ich spiele fast ausschließlich mit Freunden. Partyfound oder Friendfound quasi. Dieser Wettbewerb oder ein Gewinn des Spiels (wie auch immer der ohne Ladder aussehen mag) interessieren mich auch nicht. Es ist ein Hobby, nicht mehr und nicht weniger. Genauso vermisse ich eine LAN-Funktion.
 
für und wider gibt es zu hauf, auch ist es müßig sich hier über die rechtslage auszulassen. denn da spielen faktoren eine rolle die wir hier nicht mal ansatzweise erfassen können!

fakt ist aber immernoch: blizz hatte zeit genug!
und blizz hat sich dazu entschieden keinen offlinemodus anzubieten, also sind sie in der pflicht und können sich somit nicht damit rausreden, dass sie zuwenig zeit, zuwenig ressourcen und/oder zuviel oder zuwenig von diesem und jenem gehabt hätten!

das alles würde nur greifen, wenn sie sich nicht so lange mit dem release zeit gelassen hätten!
das blizz evtl. andere dinge wichtiger waren, ein schelm wer hier an geld denkt, ist nicht das problem derer die sich D3 kaufen!

und das D3 auch nicht wirklich "state of the art" ist, dürfte unbestritten sein!
 
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