Darth-Sasa
Guest
Bloodcyclon schrieb:Darüber hab ich mir auch schon Sorgen gemacht. Allerdings wurde die DLL immer auf die gleiche Weise modifiziert, dass sie halt mit dem aktuellen Patch ihren Dienst geleistet hat. Die Sache an sich hat sich nicht geändert und auch die Bestimmung bzw. die Funktion der DLL hat sich im Laufe der Jahre nicht geändert. Sie ist nur auf modifizierten Text angepasst worden.
Wie das rechtlich allerdings aussieht kann ich beim besten Willen nicht beurteilen. Vom logischen Menschenverstand aus würd ich sagen es macht keinen Unterschied zu welcher Version die DLL gehört hat. Bei den von Beruf Haarspaltern kann das natürlich anders aussehen
Gruß Bloody
ich weiß aber nicht, ob man rechtlich was machen kann. Gut man kann sich vlt aufs Gewohnheitsrecht berufen, aber muss man dazu nicht die Zustimmung von Blizzard haben?
Wenn ich bei jemanden durch den Garten immer marschiere und keine Zustimmung dazu habe, darf er dann einfach einen Zaun ziehen? Tolleriert hat er es ja, aber zugestimmt ja nicht...