Paedrin, du hast eine falsche Annahme und ziehst dadurch den falschen Schluss.
Die falsche Annahme ist, dass Mulen zum Spiel dazugehört. Das ist nicht korrekt. Mulen wird von Blizzard weder als Bestandteil angesehen noch irgendwie unterstützt. Es wird laut offizieller Aussage sogar nur geduldet.
Und daher hast du als Verwender der Software auch kein Recht, da selbsttätig was dran rumzupatchen, um diesen "Mangel" zu beheben.
Wobei auch hier eine Fehlannahme deinerseits besteht, denn solch eigenhändiges eingreifen ist zwar nach deutschem Recht gestattet, aber nur, wenn der Mangel gravierend ist und die Software ihrer Bedeutung nicht nachkommen kann. Außerdem muss klar sein, dass der Hersteller den Mangel nicht beheben kann oder will. Du kannst auch in Microsoft-Produkten nicht einfach rumpatchen, nur weil irgendeine kleine Funktion nicht richtig läuft. Diesem eigenhändigen Korrigieren sind enge Grenzen gesetzt. Grundsätzlich hat der Urheber zunächst mal das Recht, dies zu verbieten und nur in Ausnahmefällen ist ein solcher Eingriff überhaupt statthaft.
Es ist auch nicht möglich, ähnlich gelagerte Rechtsfälle, insbesondere im Bereich Software und Urheberrecht, auf einen anderen Fall anzuwenden. Sowas wie ein Musterurteil gibt es nicht und ich gehe davon aus, dass kein deutscher Richter überhaupt eine Anklage zulassen würde, wenn es jemand versuchen sollte. Aus einzelnen Urteilen auf andere Sachverhalte schließen funktioniert insbesondere beim Urheberrecht typischerweise gar nicht.
Gewohnheitsrecht kann man im übrigen nicht für rechtswidriges Handeln geltend machen. Es gibt zum Beispiel keine Möglichkeit, ein Gewohnheitsrecht geltend zu machen, wenn du seit Jahren auf einer Autobahn immer zu schnell fährst und dann geblitzt wirst. Ebensowenig könntet du geltend machen, dass diese bislang nicht bestrafte Handlung einer unzulässigen DLL-Nutzung nun dem Gewohnheitsrecht weichen muss. Das funktioniert so nicht.
Ich bin gebürtiger Deutscher, lebe in Deutshcland, habe in einem dtsch geschäöft meine D2-Versionen in dtsch. Sprache legal erworben und für mich gilt hier dtsch recht und nicht das was in USA gilt.
Das ist prinzipiell korrekt, aber wenn Blizzard mit technischen Maßnahmen die EULA durchsetzt, ist das trotzdem ihr Recht und sogar ihre Pflicht, denn ich als ebenfalls deutscher Käufer habe ein Anrecht darauf, dass Blizzard das BNet sauber hält. Somit steht mein berechtigtes Interesse gegen das deinige und wenn du gegen die Spielregeln verstößt, kannst du Blizzard hinterher nicht vorwerfen, darauf reagiert zu haben, um mich vor dir zu schützen. Unabhängig davon, worin dein Verstoß letztlich bestand.
Du solltest (wie einige andere auch) vielleicht etwas vorsichtiger sein bei der Auslegung von Gesetzestexten, wenn du keine juristische Vorbildung hast. Die meisten, die hier irgendwelche Annahmen treffen, haben nicht mal juristisches Halbwissen. Und bevor jemand fragt: Ja, ich habe eine solche Vorbildung.
Im übrigen finde ich es ziemlich seltsam, dass sich einige User hier bezüglich der DLL im Recht glauben. Habt ihr wirklich so eine seltsame Rechtsauffassung?
Zunächst mal gibt es bei D2 deutliche Unterschiede zu WoW. Während WoW nur online sinnvoll gespielt werden kann, hat D2 einen voll funktionsfähigen Offline-Modus. Beim Kauf des Produkts erhält man das prinzipielle Recht, damit AUCH kostenlos im BNet zu spielen. Das heißt aber nicht, dass man die Spielregeln des BNets einfach ignorieren kann, nur weil die EULA in Deutschland eine weniger ausgeprägte Gültigkeit hat als in den USA. Im Gegensatz zu den AGB anderer Software, die keine Gültigkeit hat, wenn man sie erst bei der Installation zu lesen bekommt, ist die EULA ein Satz an Spielregeln, der für den Aufenthalt im BNet volle Gültigkeit hat, da dieser Aufenthalt auf freiwilliger Basis erfolgt und niemand gezwungen wird, dort zu agieren.
Ein Verstoß gegen die AGB führt in Deutschland dazu, dass der Eigentümer der AGB, z.B. Microsoft, rechtliche Schritte unternehmen kann, um die AGB durchzusetzen, sofern diese vor dem Kauf bekannt waren. Blizzard kann in Deutschland auf Basis der EULA keine rechtlichen Schritte gegen die User unternehmen, weil die EULA kein Kaufbestandteil der Software ist. Aber Blizzard hat sehr wohl das Recht, auf dem eigenen Server für Ordnung zu sorgen und einen Benutzer, der sich daneben benimmt, von diesem Server runterzuwerfen.
Dafür spielt es keine Rolle, ob der User sich durch den Kauf der Software berechtigt fühlt, das BNet zu benutzen. Blizzard kann das BNet sogar abschalten, wenn sie der Meinung sind, dass sie es nicht in den Griff bekommen. Das mögen einige hier anders sehen, aber das BNet müsste wie bei WoW wesentlicher Bestandteil des Produkts sein, damit man überhaupt eine Chance hätte, gerichtlich irgendetwas zu erreichen. Blizzard gibt aber weder Garantien dafür, dass das BNet ewig bestehen bleibt noch welche Qualität die Spielerei dort hat. Es gibt daher keine rechtliche Handhabe. Aber selbst wenn es eine gäbe, wäre sie kaum durchzusetzen, weil kein entsprechender wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Daher ein Tipp: Ich würde mich bei einem Protest gegen den Bann nicht auf irgendwelche Pseudorechte berufen, die nicht wirklich existieren. Formuliert entsprechende Anfragen lieber so, dass euer Unverständnis ausgedrückt wird, dass das Ziel doch nicht diejenigen User sein können, die gar keinen Schaden anrichten. Erkundigt euch vielleicht mal nach dem Grund, WARUM Blizzard die DLL-User gesperrt hat. Eventuell wird dadurch auch die Argumentation vereinfacht, denn wenn es gegen Shops und andere Kleinkriminelle gerichtet ist, kann man vielleicht die "normalen" User von diesem Ausschluss befreien.
Irgendwelche Drohungen nach dem Motto "ich kaufe D2 nicht" könnt ihr hingegen vergessen. Ich weiß nicht, wie viele User effektiv gebannt wurden, weil sie ausschließlich (!) die DLL benutzt haben, aber ich behaupte mal, mehr als 10.000 werden das nicht sein. Die meisten werden viel mehr auf dem Kerbholz haben. Wenn ich alleine sehe, wie viele Leute hier ihre Enigma betrauern, dann bin ich ziemlich sicher, dass die meisten völlig zu Recht eins vor den Bug erhalten haben, wenn auch ursprünglich nicht wegen der Duperei, sondern wegen der DLL.
10K klingt nach viel, aber weltweit gesehen ist das eher wenig. Und wenn von diesen 10.000 tatsächlich ein Viertel dabei ist, die auf Grund dieses Vorfalls D3 nicht kaufen würden, dann geht das Blizzard eher am Hintern vorbei. Wenn da dann einer mit Drohungen kommt, wird das nur ein müdes Lächeln hervorrufen.