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Mod. d2gfx.dll User vereinigt Euch!

mann, das kann man ja nicht mit ansehen, ihr heult wie kleinkinder...
leute, eure items sind nur euer virtueller geldbeutel, was ist daran so schlimm, wenn ihr wieder von vorne anfangen müsst? seht es als lader reset...und 30 tage ohne dia werdet ihr wohl aushalten
würde sagen selbstschuld, ihr habt die benutzerbedingungen akzeptiert und das sind nun die folgen, wenn man gegen sie verstösst...finde die aktion völlig berechtigt
 
abgesehen davon, dass diese nutzungsbestimmungen gar nicht gelten dürfen normal. gab da mal nen entschluss hier in deutschland, da der käufer vor dem kauf diese bestimmungen nicht einsehen kann, sind sie nur bedingt gültig.

und vll will nicht jeder reset haben? oder warum spielen viele auch nl? grade weil sie kein reset und immer neu anfangen wollen. und die sind geschädigt wurden und da kann man auf irgentwelchen bestimmungen den finger legen wie man will, sowas wie selber nachdenken und nicht paragraphendenken kommt aber leider bei blizz zu kurz scheinbar.
 
Schätzeken du musst es ja nicht lesen, wenn du nicht willst!
Ich finde schon, dass man sich ärgern darf, wenn man so viel Zeit in etwas gesteckt hat!
 
schätzeken, ich lese was ich will...mir ist nur aufgefallen, dass manche sich ärgern, als hätten sie ihr haus oder was weiss ich verloren
 
Paedrin, du hast eine falsche Annahme und ziehst dadurch den falschen Schluss.

Die falsche Annahme ist, dass Mulen zum Spiel dazugehört. Das ist nicht korrekt. Mulen wird von Blizzard weder als Bestandteil angesehen noch irgendwie unterstützt. Es wird laut offizieller Aussage sogar nur geduldet.

Und daher hast du als Verwender der Software auch kein Recht, da selbsttätig was dran rumzupatchen, um diesen "Mangel" zu beheben.

Wobei auch hier eine Fehlannahme deinerseits besteht, denn solch eigenhändiges eingreifen ist zwar nach deutschem Recht gestattet, aber nur, wenn der Mangel gravierend ist und die Software ihrer Bedeutung nicht nachkommen kann. Außerdem muss klar sein, dass der Hersteller den Mangel nicht beheben kann oder will. Du kannst auch in Microsoft-Produkten nicht einfach rumpatchen, nur weil irgendeine kleine Funktion nicht richtig läuft. Diesem eigenhändigen Korrigieren sind enge Grenzen gesetzt. Grundsätzlich hat der Urheber zunächst mal das Recht, dies zu verbieten und nur in Ausnahmefällen ist ein solcher Eingriff überhaupt statthaft.

Es ist auch nicht möglich, ähnlich gelagerte Rechtsfälle, insbesondere im Bereich Software und Urheberrecht, auf einen anderen Fall anzuwenden. Sowas wie ein Musterurteil gibt es nicht und ich gehe davon aus, dass kein deutscher Richter überhaupt eine Anklage zulassen würde, wenn es jemand versuchen sollte. Aus einzelnen Urteilen auf andere Sachverhalte schließen funktioniert insbesondere beim Urheberrecht typischerweise gar nicht.

Gewohnheitsrecht kann man im übrigen nicht für rechtswidriges Handeln geltend machen. Es gibt zum Beispiel keine Möglichkeit, ein Gewohnheitsrecht geltend zu machen, wenn du seit Jahren auf einer Autobahn immer zu schnell fährst und dann geblitzt wirst. Ebensowenig könntet du geltend machen, dass diese bislang nicht bestrafte Handlung einer unzulässigen DLL-Nutzung nun dem Gewohnheitsrecht weichen muss. Das funktioniert so nicht.

Ich bin gebürtiger Deutscher, lebe in Deutshcland, habe in einem dtsch geschäöft meine D2-Versionen in dtsch. Sprache legal erworben und für mich gilt hier dtsch recht und nicht das was in USA gilt.
Das ist prinzipiell korrekt, aber wenn Blizzard mit technischen Maßnahmen die EULA durchsetzt, ist das trotzdem ihr Recht und sogar ihre Pflicht, denn ich als ebenfalls deutscher Käufer habe ein Anrecht darauf, dass Blizzard das BNet sauber hält. Somit steht mein berechtigtes Interesse gegen das deinige und wenn du gegen die Spielregeln verstößt, kannst du Blizzard hinterher nicht vorwerfen, darauf reagiert zu haben, um mich vor dir zu schützen. Unabhängig davon, worin dein Verstoß letztlich bestand.


Du solltest (wie einige andere auch) vielleicht etwas vorsichtiger sein bei der Auslegung von Gesetzestexten, wenn du keine juristische Vorbildung hast. Die meisten, die hier irgendwelche Annahmen treffen, haben nicht mal juristisches Halbwissen. Und bevor jemand fragt: Ja, ich habe eine solche Vorbildung.



Im übrigen finde ich es ziemlich seltsam, dass sich einige User hier bezüglich der DLL im Recht glauben. Habt ihr wirklich so eine seltsame Rechtsauffassung?

Zunächst mal gibt es bei D2 deutliche Unterschiede zu WoW. Während WoW nur online sinnvoll gespielt werden kann, hat D2 einen voll funktionsfähigen Offline-Modus. Beim Kauf des Produkts erhält man das prinzipielle Recht, damit AUCH kostenlos im BNet zu spielen. Das heißt aber nicht, dass man die Spielregeln des BNets einfach ignorieren kann, nur weil die EULA in Deutschland eine weniger ausgeprägte Gültigkeit hat als in den USA. Im Gegensatz zu den AGB anderer Software, die keine Gültigkeit hat, wenn man sie erst bei der Installation zu lesen bekommt, ist die EULA ein Satz an Spielregeln, der für den Aufenthalt im BNet volle Gültigkeit hat, da dieser Aufenthalt auf freiwilliger Basis erfolgt und niemand gezwungen wird, dort zu agieren.

Ein Verstoß gegen die AGB führt in Deutschland dazu, dass der Eigentümer der AGB, z.B. Microsoft, rechtliche Schritte unternehmen kann, um die AGB durchzusetzen, sofern diese vor dem Kauf bekannt waren. Blizzard kann in Deutschland auf Basis der EULA keine rechtlichen Schritte gegen die User unternehmen, weil die EULA kein Kaufbestandteil der Software ist. Aber Blizzard hat sehr wohl das Recht, auf dem eigenen Server für Ordnung zu sorgen und einen Benutzer, der sich daneben benimmt, von diesem Server runterzuwerfen.

Dafür spielt es keine Rolle, ob der User sich durch den Kauf der Software berechtigt fühlt, das BNet zu benutzen. Blizzard kann das BNet sogar abschalten, wenn sie der Meinung sind, dass sie es nicht in den Griff bekommen. Das mögen einige hier anders sehen, aber das BNet müsste wie bei WoW wesentlicher Bestandteil des Produkts sein, damit man überhaupt eine Chance hätte, gerichtlich irgendetwas zu erreichen. Blizzard gibt aber weder Garantien dafür, dass das BNet ewig bestehen bleibt noch welche Qualität die Spielerei dort hat. Es gibt daher keine rechtliche Handhabe. Aber selbst wenn es eine gäbe, wäre sie kaum durchzusetzen, weil kein entsprechender wirtschaftlicher Schaden entsteht.


Daher ein Tipp: Ich würde mich bei einem Protest gegen den Bann nicht auf irgendwelche Pseudorechte berufen, die nicht wirklich existieren. Formuliert entsprechende Anfragen lieber so, dass euer Unverständnis ausgedrückt wird, dass das Ziel doch nicht diejenigen User sein können, die gar keinen Schaden anrichten. Erkundigt euch vielleicht mal nach dem Grund, WARUM Blizzard die DLL-User gesperrt hat. Eventuell wird dadurch auch die Argumentation vereinfacht, denn wenn es gegen Shops und andere Kleinkriminelle gerichtet ist, kann man vielleicht die "normalen" User von diesem Ausschluss befreien.

Irgendwelche Drohungen nach dem Motto "ich kaufe D2 nicht" könnt ihr hingegen vergessen. Ich weiß nicht, wie viele User effektiv gebannt wurden, weil sie ausschließlich (!) die DLL benutzt haben, aber ich behaupte mal, mehr als 10.000 werden das nicht sein. Die meisten werden viel mehr auf dem Kerbholz haben. Wenn ich alleine sehe, wie viele Leute hier ihre Enigma betrauern, dann bin ich ziemlich sicher, dass die meisten völlig zu Recht eins vor den Bug erhalten haben, wenn auch ursprünglich nicht wegen der Duperei, sondern wegen der DLL.

10K klingt nach viel, aber weltweit gesehen ist das eher wenig. Und wenn von diesen 10.000 tatsächlich ein Viertel dabei ist, die auf Grund dieses Vorfalls D3 nicht kaufen würden, dann geht das Blizzard eher am Hintern vorbei. Wenn da dann einer mit Drohungen kommt, wird das nur ein müdes Lächeln hervorrufen.
 
naja....Wir haben quasi unser Haus verloren...

Nein Spass beiseite aber für mich war D2 aufgrund seiner "Einfachheit"
(--> nicht die supertolle epilepsiehervorrufende 3D-Grafik)
immer was zum entspannen. Und gestern kommt dann sowas...
Da hatte ich n Blutdruck von 199++ und da wars dann natürlich vorbei mit Entspannung, weil man da ja auch nu ne Menge arbeit drin hatte.

Aber das is nur meine Meinung und vielleicht bin ich einfach zu fanatisch-...
 
die energie die hier einige darauf verwenden, um ihre schönen items oder chars wiederzubekommen, ist ja enorm...

wie sich so viele leute auf einmal organisieren und planen und schreiben und lesen und sich gegen unternehmen auflehnen und rechtslagen prüfen..
....weil sie sich vor jahren mal für 10 oder 20 euro ein computerspiel gekauft haben.

ich wünschte, ihr würdet den ganzen aufwand mal wegen anderen mißständen außerhalb eines zig jahre alten computerspiels betreiben.

meine meinung zur sache: spiel verändert -> ban gerechtfertigt.
 
@rizzo, da kennst du aber die menschheit schlecht, is schon typisch menschlich, dass man erst aktiv wird wenn man selber betroffen is
 
du sagst es.. leider, leider!
"ich wünschte" habe ich ja auch geschrieben..
 
@rizzo, da kennst du aber die menschheit schlecht, is schon typisch menschlich, dass man erst aktiv wird wenn man selber betroffen is

edit:ups sry for doppelpost, komische, kapier ich grade nit wie, naja sry nochmal
 
drago schrieb:
Paedrin, du hast eine falsche Annahme und ziehst dadurch den falschen Schluss.

Die falsche Annahme ist, dass Mulen zum Spiel dazugehört. Das ist nicht korrekt. Mulen wird von Blizzard weder als Bestandteil angesehen noch irgendwie unterstützt. Es wird laut offizieller Aussage sogar nur geduldet.

Und daher hast du als Verwender der Software auch kein Recht, da selbsttätig was dran rumzupatchen, um diesen "Mangel" zu beheben.

Wobei auch hier eine Fehlannahme deinerseits besteht, denn solch eigenhändiges eingreifen ist zwar nach deutschem Recht gestattet, aber nur, wenn der Mangel gravierend ist und die Software ihrer Bedeutung nicht nachkommen kann. Außerdem muss klar sein, dass der Hersteller den Mangel nicht beheben kann oder will. Du kannst auch in Microsoft-Produkten nicht einfach rumpatchen, nur weil irgendeine kleine Funktion nicht richtig läuft. Diesem eigenhändigen Korrigieren sind enge Grenzen gesetzt. Grundsätzlich hat der Urheber zunächst mal das Recht, dies zu verbieten und nur in Ausnahmefällen ist ein solcher Eingriff überhaupt statthaft.

Es ist auch nicht möglich, ähnlich gelagerte Rechtsfälle, insbesondere im Bereich Software und Urheberrecht, auf einen anderen Fall anzuwenden. Sowas wie ein Musterurteil gibt es nicht und ich gehe davon aus, dass kein deutscher Richter überhaupt eine Anklage zulassen würde, wenn es jemand versuchen sollte. Aus einzelnen Urteilen auf andere Sachverhalte schließen funktioniert insbesondere beim Urheberrecht typischerweise gar nicht.

Gewohnheitsrecht kann man im übrigen nicht für rechtswidriges Handeln geltend machen. Es gibt zum Beispiel keine Möglichkeit, ein Gewohnheitsrecht geltend zu machen, wenn du seit Jahren auf einer Autobahn immer zu schnell fährst und dann geblitzt wirst. Ebensowenig könntet du geltend machen, dass diese bislang nicht bestrafte Handlung einer unzulässigen DLL-Nutzung nun dem Gewohnheitsrecht weichen muss. Das funktioniert so nicht.


Das ist prinzipiell korrekt, aber wenn Blizzard mit technischen Maßnahmen die EULA durchsetzt, ist das trotzdem ihr Recht und sogar ihre Pflicht, denn ich als ebenfalls deutscher Käufer habe ein Anrecht darauf, dass Blizzard das BNet sauber hält. Somit steht mein berechtigtes Interesse gegen das deinige und wenn du gegen die Spielregeln verstößt, kannst du Blizzard hinterher nicht vorwerfen, darauf reagiert zu haben, um mich vor dir zu schützen. Unabhängig davon, worin dein Verstoß letztlich bestand.


Du solltest (wie einige andere auch) vielleicht etwas vorsichtiger sein bei der Auslegung von Gesetzestexten, wenn du keine juristische Vorbildung hast. Die meisten, die hier irgendwelche Annahmen treffen, haben nicht mal juristisches Halbwissen. Und bevor jemand fragt: Ja, ich habe eine solche Vorbildung.



Im übrigen finde ich es ziemlich seltsam, dass sich einige User hier bezüglich der DLL im Recht glauben. Habt ihr wirklich so eine seltsame Rechtsauffassung?

Zunächst mal gibt es bei D2 deutliche Unterschiede zu WoW. Während WoW nur online sinnvoll gespielt werden kann, hat D2 einen voll funktionsfähigen Offline-Modus. Beim Kauf des Produkts erhält man das prinzipielle Recht, damit AUCH kostenlos im BNet zu spielen. Das heißt aber nicht, dass man die Spielregeln des BNets einfach ignorieren kann, nur weil die EULA in Deutschland eine weniger ausgeprägte Gültigkeit hat als in den USA. Im Gegensatz zu den AGB anderer Software, die keine Gültigkeit hat, wenn man sie erst bei der Installation zu lesen bekommt, ist die EULA ein Satz an Spielregeln, der für den Aufenthalt im BNet volle Gültigkeit hat, da dieser Aufenthalt auf freiwilliger Basis erfolgt und niemand gezwungen wird, dort zu agieren.

Ein Verstoß gegen die AGB führt in Deutschland dazu, dass der Eigentümer der AGB, z.B. Microsoft, rechtliche Schritte unternehmen kann, um die AGB durchzusetzen, sofern diese vor dem Kauf bekannt waren. Blizzard kann in Deutschland auf Basis der EULA keine rechtlichen Schritte gegen die User unternehmen, weil die EULA kein Kaufbestandteil der Software ist. Aber Blizzard hat sehr wohl das Recht, auf dem eigenen Server für Ordnung zu sorgen und einen Benutzer, der sich daneben benimmt, von diesem Server runterzuwerfen.

Dafür spielt es keine Rolle, ob der User sich durch den Kauf der Software berechtigt fühlt, das BNet zu benutzen. Blizzard kann das BNet sogar abschalten, wenn sie der Meinung sind, dass sie es nicht in den Griff bekommen. Das mögen einige hier anders sehen, aber das BNet müsste wie bei WoW wesentlicher Bestandteil des Produkts sein, damit man überhaupt eine Chance hätte, gerichtlich irgendetwas zu erreichen. Blizzard gibt aber weder Garantien dafür, dass das BNet ewig bestehen bleibt noch welche Qualität die Spielerei dort hat. Es gibt daher keine rechtliche Handhabe. Aber selbst wenn es eine gäbe, wäre sie kaum durchzusetzen, weil kein entsprechender wirtschaftlicher Schaden entsteht.


Daher ein Tipp: Ich würde mich bei einem Protest gegen den Bann nicht auf irgendwelche Pseudorechte berufen, die nicht wirklich existieren. Formuliert entsprechende Anfragen lieber so, dass euer Unverständnis ausgedrückt wird, dass das Ziel doch nicht diejenigen User sein können, die gar keinen Schaden anrichten. Erkundigt euch vielleicht mal nach dem Grund, WARUM Blizzard die DLL-User gesperrt hat. Eventuell wird dadurch auch die Argumentation vereinfacht, denn wenn es gegen Shops und andere Kleinkriminelle gerichtet ist, kann man vielleicht die "normalen" User von diesem Ausschluss befreien.

Irgendwelche Drohungen nach dem Motto "ich kaufe D2 nicht" könnt ihr hingegen vergessen. Ich weiß nicht, wie viele User effektiv gebannt wurden, weil sie ausschließlich (!) die DLL benutzt haben, aber ich behaupte mal, mehr als 10.000 werden das nicht sein. Die meisten werden viel mehr auf dem Kerbholz haben. Wenn ich alleine sehe, wie viele Leute hier ihre Enigma betrauern, dann bin ich ziemlich sicher, dass die meisten völlig zu Recht eins vor den Bug erhalten haben, wenn auch ursprünglich nicht wegen der Duperei, sondern wegen der DLL.

10K klingt nach viel, aber weltweit gesehen ist das eher wenig. Und wenn von diesen 10.000 tatsächlich ein Viertel dabei ist, die auf Grund dieses Vorfalls D3 nicht kaufen würden, dann geht das Blizzard eher am Hintern vorbei. Wenn da dann einer mit Drohungen kommt, wird das nur ein müdes Lächeln hervorrufen.

Da kann ich nur Voll und Ganz zustimmen

Ein dreifaches Hoch auf Drago :top: :top: :top:
 
LeoniePower schrieb:
du bist ja so ein großer
und s bnet is net leer mein freund, nur die ganzen cheater sind weg

*kopfschüttel* es sitzt sich hoffentlich gut auf dem hohen Ross
 
moin,

vor Gericht ist mann in Gottes hand.

Soweit ich das noch richtig weiss hat Blizzart in wow gegen ein Third Party Tool vor gericht in den USA verloren.

Die Eula ist wie ein Stück Papier, da kann mann erstmal reinschreiben was einem vorschwebt, wie die Gerichte dann den Fall sehen, ist was völlig anderes.

Die Frage ist ja, wenn mann 2 mal LOD gekauft hat, und es aus verschiedenen Gründen 2 mal gleichzeitig spielen will, ob mann das darf oder halt ebend nicht?
Das empfinde ich als mangel und wenn mann mich fragt (macht ja keiner) müsten die das schneller nachbessern als mann schauen kann!

Mit Dupern, MH usern und Bot-betreibern in einem Atemzug genannt zu werden, empfinde ich als persönliche Beleidigung.
Da sehe ich ganz grosse Unterschiede!
 
simjojo schrieb:
moin,

vor Gericht ist mann in Gottes hand.

Soweit ich das noch richtig weiss hat Blizzart in wow gegen ein Third Party Tool vor gericht in den USA verloren.

Die Eula ist wie ein Stück Papier, da kann mann erstmal reinschreiben was einem vorschwebt, wie die Gerichte dann den Fall sehen, ist was völlig anderes.

Die Frage ist ja, wenn mann 2 mal LOD gekauft hat, und es aus verschiedenen Gründen 2 mal gleichzeitig spielen will, ob mann das darf oder halt ebend nicht?
Das empfinde ich als mangel und wenn mann mich fragt (macht ja keiner) müsten die das schneller nachbessern als mann schauen kann!

Mit Dupern, MH usern und Bot-betreibern in einem Atemzug genannt zu werden, empfinde ich als persönliche Beleidigung.
Da sehe ich ganz grosse Unterschiede!

klar darf man lod 2 mal kaufen, du kannst es auch 100 mal kaufen, würde blizzard auch freuen...gleichzeitig darf man es auch spielen, halt auf einem 2. pc oder so
 
Richtig, da alles andere eine Verletzung der Urheberrechte bedeuten würde.
 
DanaScully schrieb:
Natürlich haben wir gegen Blizzards Regeln verstoßen. Natürlich haben wir selbst Schuld.
...
Aber was sind die Alternativen? Mit nur noch einer D2 Version spielen.
...
Je mehr Post Blizzard von uns, den einmalig in der Vergangenheit zahlenden Kunden, bekommt, desto eher schalten sie den Spamfilter ein und ignorieren alles was "BAN" im Betreff hat.
FYP

Ernsthaft. Pech gehabt und fertig.

Blizzard juckt der ganze "üühüü ich hab solange an meinen Chars gespielt und nie was unrechtes getan" Mist kein Stück. Vor allem nicht, was D2 angeht.

Ein Rundumschlag hat meistens den Nebeneffekt, dass man nebenbei noch einige Unschuldige erwischt.
ALLERDINGS kann man sich den ersten Satz des Threaderstellers in diesem Fall nochmal genüsslich durchlesen, von daher ist keiner hier "unschuldig", sondern höchstens "überheblich" und "anmaßend" nun zu behaupten, man hätte doch garnix getan.

@drago
Starker Post :top:
 
Ganz klar: Dragos Post ist vollkommen richtig!

Mich hat's auch erwischt wegen der DLL, schade um die ganze Zeit, aber nunja. Das Risiko war da, also auch der Ban gerechtfertigt.

Sich auf irgendwelche fadenscheinigen Rechtsauffassungen zu berufen, die nur dem eigenen "Gerechtigkeitsempfinden" entspringen ist doch lächerlich.

Trotzdem wäre es einfach wünschenswert, von Blizzard (das ja eben angeblich so viel Wert auf Kundennähe legt) ein Statement zu bekommen, warum eine seit 6 Jahren tolerierte DLL auf einmal ein Bangrund ist. Dass meine Accounts weg sind ist von deren Seite nachvollziehbar und berechtigt, und auch wenn es mir nicht schmeckt, so hab ich trotzdem keinerlei Handhabe, ganz im Gegenteil.

Nichtsdestotrotz ist es genauso affig von manchen Usern hier, sich jetzt als die großen Moralapostel hinzustellen, nur weil man selbst die DLL nicht benutzt hat. Wenn ich mir ein Spiel zwei Mal kaufe habe ich auch das Recht es zweimal zu nutzen. Punkt um, und daran gibt's nix zu meckern. Dass der Weg illegal war ist nicht zu bestreiten.

Ich finde es nur einfach schwach, wenn man auf Kundennähe setzt und die als primäre Firmenpolitik ausgibt, dass man dann nicht fähig ist auf eine Anfrage einer so großen Comm wie eben PlanetDiablo eine konkrete Auskunft zu der Haltung gegenüber der dll zu geben.

Und um das klarzustellen: Ich will meine Accs nicht wieder (ich würde den Inhalt verschenken wenn ich sie wiederbekomme), es ist mir reichlich egal dass meine beiden Keys gebannt wurden und ich heule auch nicht rum dass sie weg sind.

Ich will einfach nur wissen, warum man seine Haltung ohne klare Begründung von "Wir lassen diese Grauzone leben" zu "Das sind alles Cheater" ändert. Und es kann mir keiner erzählen dass das mehrmalige Starten von D2 gleichzusetzen ist mit einem Bot.

Und bitte Leute: Auch wenn ihr (vermutlich zurecht) der Ansicht seid, dass uns das allen Recht geschieht: Bitte lasst die Häme und uns den Versuch, eine klare Aussage von einer Firma zu bekommen, deren Produkte wir alle schätzen oder zumindest geschätzt haben! (und wenn es nur ist um beurteilen zu können ob man die Firma weiter durch den Kauf ihrer Produkte unterstützen will)
 
simjojo schrieb:
Mit Dupern, MH usern und Bot-betreibern in einem Atemzug genannt zu werden, empfinde ich als persönliche Beleidigung.
Da sehe ich ganz grosse Unterschiede!

Für Blizzard bist du ein nichtlegitimer Spieler. Und das bist du auch, wenn du eine modifizierte .dll benutzt.

Du hast dir durch eine mofifizierte Datei ein x-maliges Öffnen der Game.exe ermöglicht.
Ein Cheater ermöglicht sich durch eine modifizierte Datei (oder mehrere-keine Ahnung), dass er immer alle Wege und Karten aufgedeckt hat - was als MH bezeichnet wird.

So - wo ist nun der Unterschied?

Es ist hart in den Topf der "Cheater" geworfen zu werden, aber wenn man es mal objektiv betrachtet, dann ist es zu 100% gerechtfertigt.

Ich bin selbst verärgert, aber nun denke ich, dass es mehr als nötig war.
Das ist der Preis den wir zahlen mussten.

90% aller Member hier im Forum haben immer danach gebettelt, dass Blizzard doch endlich mal was gegen die Cheater unternehmen soll. Nun - jetzt haben sie es getan....und sie haben, wie es scheint, keinen verschont!
Und jetzt regen sich alle auf?

Originally posted by Die-HardX

Hi...

habe Angst / Befürchtung vor Bann durch Blizzard.
Bisher läuft alles gut / legit !

Ich habe 2x Diablo vor Monaten nach obiger Anleitung Installiert und die D2gfx.dll nun nach Patch entsprechend ersetzt.
Nun ließt man heute über Massenban und MH usern, aber auch wird in irc channels
von zwei Lizenzen auf einer IP & dann Bann gesprochen.
Ist das "Noob-gequatsche" ?

Ist die Datei D2gfx.dll eine offizielle / genehmigte Datei von Blizz, oder woher kommt sie ?
Warum sollte sie von Blizz nicht auch als "schlecht" eingestuft werden ?

Kann jemadn meine Zweifel begründet aus dem Weg räumen.

Thx vorab


Originally posted by HyperGate

Nö, können wir nicht...

Diese Frage wurde schon mehrfach gestellt und wir können dazu immer nur wieder die gleiche Antwort geben (das gilt für alle modifizierten "D2-Dateien", die in unserer Filebase sind:

Es gibt KEINE (=Null) "offiziellen von Blizzard genehmigten Dateien" außer den Patches.

Was wir sagen können ist: Die bei uns gelinkten Files (Filebase) sind Viren-/Trojanerfrei und wir selbst nutzen die um D2 mehrfach zu starten, usw. und bisher wurde von uns noch keiner gebannt.

---> Es gibt diverse Statements von Blizz zu diesen Dingen (Aurenpatch, Glide-Wrapper, d2gfx.dll, d2lang.dll) die nur sagen "Wir glauben nicht, das es Probleme geben dürfte mit den div. Scannern, aber letztlich: Your own risk..."

WAS passieren kann weiß nur Blizzard.. und die sagen es nicht

JA, wir haben wegen den bzw. einigen Tools Blizzard angeschrieben und die Antwort steht vorne... "We don´t know.... think not... your own risk"

Was ist so schwer, alleine NUR von der Logik ! her, zu verstehen, das Blizzard KEINE Tools und Dateien offiziell genehmigen wird, da sie KEINE KONTROLLE darüber haben ? und selber keine mehr für D2 machen... warum auch ? Sinnlos und unnötiger Programmieraufwand.

Quelle: [BNet] D2 mehrfach starten für´s BNet (modifizierte d2gfx.dll) Sticky im Hilfe Forum

Jeder hier war sich seiner Sache bewusst
 
@Drago
>> aber wenn Blizzard mit technischen Maßnahmen die EULA durchsetzt, ist das trotzdem ihr Recht und sogar ihre Pflicht, denn ich als ebenfalls deutscher Käufer habe ein Anrecht darauf, dass Blizzard das BNet sauber hält.

Und Euer beider Recht, da von Blizzard un das von Dir gliedert sich in Deutschland UNTERHALB des dtsch Rechts ein und nicht übergeordnet. PUNKT

>> Du solltest (wie einige andere auch) vielleicht etwas vorsichtiger sein bei der Auslegung von Gesetzestexten, wenn du keine juristische Vorbildung hast.
Ich lege keine Gesetztetexte aus, ich habe nur etwas juristisches mit meinen Worten zitiert. Und ich hab jetzt keine Lust nochmal im inet danach zu suchen.
Ich weiß das es zumindest für die Selbsthilfe nicht nur nen Unterpunkt-Paragraph gibt, sondern das ich auch von Präzendenzfällen darin las.

Und was letztlich ein Richter als würdig anerkennen würde, wenn ein user zur Sebsthilfe greift, bleibt erstmal aussen vor und das kannst auch du mit irgendwelcher juristischen vorbildung nicht wissen.



Aber der größe Knaller kam eben per Mail-Antwort von Blizzard auf meine Frage an den Blizz-.techn.Support wieso meine Acc gesperrt wurden:

Auszug aus der Antwort:
------------------------------------------------------
This Diablo II account was detected using a third-party program (hack) on Battle.net. I am sorry but I regret to inform you this account is now permanently banned.
------------------------------------------------------

Das ist die allergrößte Frechheit.
Ich kann guten gewissens behaupten, das auf meinem PC keinerlei Cheats hacks oder sonstiger scheiss zusätzlich zu Diablo2 läuft, es nichts gibt, was als Third-Party Programm bei mir in Bezug zu D2 mitläuft.

Weil ... ich nur einen Spiele-PC mit win98se hab, der zu nix anderem da ist als:
- D2 spielen
- Musik hören mittels WinAmp (passiert 3...4..5x pro Monat, wenn ich Lust auf die alten MP3-Files hab)
- Yahoo-Messenger nutzen (passiert höchstens alle 2...3 Monate mal)
- Skype nutzen (hab ich ewig schon nicht mehr)
- Browser-Nutzung (ich nutze FireFox, nur in extrem-Fällen starte ich mal MSIE)
- Ein simples Texteditor-programm ohne Foramtierungen)
- den Windoofs-Taschenrechner
- Antivirensoftware und so'n Zeug um unewünschte Gäste fernzuhalten
- und sonstige andere kleine Tools wie Atomzeitaktualisierung, Zeichentabelle, Html-Editor etvc.) die ich seit jahren auf meinem PC hab und die nichts mit D2 zu tun haben.

Und dann schreiben die mir einfach zurück, ich würde 3th-party-programme für d2 nutzen.

Naja, mir war schon klar das blizzard nichts ändern wird an dem jetzigen Zustand und klar ist auch das die nen Fehler nicht zugeben.
 
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