Es wäre gut, den störenden Inhalt - der hier das Thema war - zu erfassen, wenn man sich schon in einen fremden Dialog hineindrängt. Nun muss ich die genannten Punkte auch noch Konkretisieren. -.-
2.4 - Außerhalb des Spiels keine Items für Echtgeld verkaufen
Kann man so ausdrücken, aber das ist nicht das Einzige. Es ist nicht einzusehen, warum ich für die Überlassung eines Items keine spielexterne rechtliche Regelung mit einem Dritten treffen dürfen soll.
2.5 - Kein Accountsharing
Richtig. Wenn jemand zu Besuch käme und das Spiel sähe, wäre ein Probespielen an meinem PC bereits ein Verstoß gegen die AGB.
2.9 - Keine Privaten Server und 3rd-Party-Programme
Was u.a. dazu führt, dass man in Punkto Laufzeit vom Hersteller abhängig ist. EA macht momentan wieder negative Schlagzeilen, weil für diverse Titel die Server abgeschaltet werden, u.a. für Pate 2, ein Spiel, das gerade mal 2 Jahre am Markt ist.
Bei SC2, D3 und wohl allen künftigen Blizzardtiteln würde das zu einem unbrauchbaren Spiel führen.
5.2 - Keine Fakedaten im Account
Eine Nennung von Klarnamen und Adresse ist für die Inbetriebnahme des Spiels unnötig. Dass Blizzard in Punkto Klarnamen nicht ganz bei Trost ist, hat schon ihr Forenexperiment gezeigt. Und die AGB können sie jederzeit ändern.
6.1 - Kein Kreditrahmen auf'm Account und Verzinsung für Guthaben.
Das wäre mir egal. Es geht um die Auszahlungsverweigerung. Immerhin will Blizzard die AGB jederzeit gänzlich umgestalten können, was bei Nichteinverständnis zu einem Lösen des Vertragsverhältnisses führt. An Dein Guthaben kämst Du dann nicht mehr dran.
7.1 - Blizzards kostenloser (!) Service; Blizzard entscheidet, wie lange er gewährt wird
Der ist nicht kostenlos, er ist Bestandteil eines bezahlten Spiels und damit selbst kostenpflichtig, wenn auch durch eine Einmalzahlung abgegolten. Das Problem ist Mangel an Klarheit in der Klausel. Es ist sowohl unklar, was mit "schwerwiegender Art und Weise" gemeint ist, als auch, was ein geringfügiger Verstoß ist.
8.2 - Du kannst nur den aktuellen Patch spielen
Das ist schon schlimm genug, aber nicht der wesentliche Punkt. Blizzard will sich hier ein Recht einräumen Daten auf meinem PC zu verändern, ohne mich darüber zu informieren. Unnötig zu erwähnen, dass es dazu keinerlei Notwendigkeit bedarf, da die Spieldaten ja mittlerweile alle auf den Servern von Blizzard liegen.
9.2 - Die Rechte am Account bleiben bei Blizzard
Das Problem ist, dass der Account nicht übertragbar ist. Da der Code zur Inbetriebnahme des Titels von dem Account nicht gelöst werden kann, ist somit ein Weiterverkauf des Titels zwar noch theoretisch möglich, der Käufer kann jedoch den Code nicht mehr verwenden. Dadurch wird der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts faktisch ausgehebelt.
9.3 - Die Rechte an Items bleiben bei Blizzard
Ich darf sie nicht verkaufen.
10. - Spiele sind Account gebunden, dem Verkauf einer Lizenz muss Blizzard zustimmen.
Es gibt keinerlei Veranlassung, einen Titel an einen Account zu binden. Warum ist offensichtlich: Bisher ging es auch ohne.
11. - Nutzerinhalte gehören Blizzard
Es geht um den Verzicht an Persönlichkeitsrechten. "Soweit die Rechtsordnung das zulässt" ist nicht bestimmt genug, sie widersprächen nicht nur dem Transparenzgebot des § 307 BGB, die werden, da sie unklar ist, bereits nach § 305 II Nr. 2 BGB nicht Vertragsbestandteil.
Mit der Konsequenz, dass die Nutzerrechte beim Nutzer bleiben. Zumindest wäre es nach deutschem Recht so.
14. - Es gilt Französisches Recht (dort hat Blizzard EU seinen Sitz)
Da wirds nun mächtig interessant, denn wer von uns glaubt von sich, im französischen AGB-Recht fit zu sein? Mal davon abgesehen, dass 99% aller Nutzer nichtmal klar sein wird, was von den AGB nach deutschem Recht zulässig wäre und was nicht, so wird selbst von den paar wenigen, die im deutschen Vertragsrecht noch dabei wären, quasi jeder im französischen Recht nur noch mit den Schultern zucken.
Ich persönlich könnte nichtmal den Normenkatalog lesen und französisches Zivilrecht auf Deutsch zu bekommen, dürfte vermutlich nicht so einfach sein.
Es ist also bei weitem nicht so banal, wie Du es - wie berechtigt angemerkt wurde pauschalisiert - darzustellen versuchtest. Die Liste ist auch nicht teilweise "offensichtlich logisch", sie entbehrt fast vollständig jedwedem Interesse des Verwenders der AGB, stellt viel mehr eine Liste schickanöser Einschränkungen dar.