Ankina
Guest
Krümelchen schrieb:Völlig richtig. Aber räumen mir die Nutzungsbedingungen das Recht ein, mich bei dem, der sich nicht dran hält zu beklagen?
Da gehen die Meinungen sicher auseinander und vielleicht zähle ich da bereits zuviele Erbsen, aber es ist festzustellen, dass die Nutzungsbedingungen nicht zwischen mir und dem Cheater gelten, sondern nur zwischen mir und dem Hersteller. Ich bin nicht der Auffassung, dass ich mich auf ein Vertragsverhältnis (Cheater vs Blizzard) berufen kann, welches für mich nicht gilt. Oder andersrum gefragt: Mit welchem Recht sollte ich das tun können?
Dazu ließe sich die Drittbetroffenheit anführen - aber reicht diese wirklich aus? Ist der "Schaden" wirklich adäquat groß? Das mag jeder anders sehen, aber meine persönliche Meinung ist nein, ich bin aber für einen Dialog an der Stelle offen.
Diese Frage habe ich mir auch gestellt. Und hier gibt es rechtlich eine Grauzone. Rechtlich kann ich nur über Blizzard den Cheater für den entstandenen Schaden verantwortlich machen (ich Blizzard, und Blizzard den Cheater; ob er relevant groß ist sei mal ausgeklammert). Aber heisst das damit zugleich, dass ich zu dem Verhalten des Cheaters schweigen muss (Stichwort Zivilcourage)? Meine Antwort lautet nein, und zwar mindestens aus moralischen Gesichtspunkten.
Wenn ich nun aber den Schritt gehe, ihn zu beklagen, was passiert dann (wir haben uns oben drauf geeinigt, das dies letztlich üble Nachrede ist)? Rechtlich könnte ich nun verklagt werden, und müsste dann nachweisen, dass meine getätigte Aussage korrekt ist. Sobald ich dies kann, ist ein Anprangern von Fehlverhalten mMn nicht nur moralisch korrekt, sondern auch rechtlich OK. Allerdings hat der Cheater deswegen nichts direkt von mir zu befürchten, nur mit dem Kundtuen der Wahrheit muss er leben.
Ankina