Wieso sollte Blizzard es nicht dürfen? Weil sonst ein paar SP-Spieler einen
brauchen?
War reine Ironie
@ CommodoX :hi:
Ich weiß nicht, worauf du hinnaus willst, also formuliere ich es noch mal anders:
1. Die Annahme, dass AGB nur juristisch leere Hülsen ohne Relevanz ("sind ja keine Gesetze...") sind, ist - mit Verlaub - totaler Quatsch. Ganz im Gegenteil handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Möglichkeit für einen Vertragspartner, einseitige Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen zu stellen.
2. Was in den AGB stehen darf (bzw. was nicht drin stehen darf. "Hand abschlagen"...) ist ebenfalls im BGB geregelt, es gibt zum einen konkrete Verbote, sowie eine allgemeine Inhalskontrolle. In allen von Blizzard gestellten AGB, kann ich nichts unerlaubtes finden.
3. Was passiert bei einem Verstoß gegen AGB?
Juristisch ist der Sachverhalt - wenn die betreffende AGB-Klausel gültig ist - sowas von eindeutig:
DU bist vertragsbrüchig und kannst nach allen Regeln der Kunst belangt werden.
Das geht vom einem einfachen Bann deines Accounts bis hin zu Abmahnung (Geldstrafe!) und Unterlassungsklage. Natürlich abhängig von der Schwere des Vergehens, aber es kam schon häufig vor, dass Unternehmen - um ein Exempel zu statuieren - drakonische Strafen und hohe Streitwerte eingeklagt haben. Allein schon, damit sich kein normaler Mensch einen Anwalt dafür leisten kann und eingeschüchtert wird...
4. Zumindst in Europa ähneln sich die Gesetze zur Stellung von AGB sehr. Wie es in den USA aussieht, weiß ich nicht. Darum werden sich Juristen bei Blizzard genug Gedanken machen.
Und abschließend als gut gemeinter Ratschlag... Ich finds einfach leichtsinnig, wie du hier über die "ach so unsinnigen AGB" redest, denn das sind sie absolut nicht.
Außerdem leben wir in einer Welt, in der viele viele Juristen, viele viele Möglichkeiten wittern, Fehler zu suchen und Unternehmen zu "beraten", wo sie gegen wen juristisch vorgehen können. Aus Eigeninteresse sind da Streitwerte da schnell relativ hoch...
Mir sagte mal einer "So viel Geld kann man gar nicht aussgeben, wie man mit der (juristischen) Unwissenheit der Verbraucher verdienen kann"