Was durch den Jugendschutz "betrieben" wird, ist nicht unrechtmäßig. Vielleicht ungerecht, bedauernswert oder für manche einfach zum Heulen, aber weder juristisch noch moralisch unrechtmäßig. Und wer diesen Unterschied nicht macht,
ist unmündig, denn es steht niemanden zu, sich selber irgendwelche Rechte oder Freiheiten zuzugestehen, welche nicht gesetzlich verankert und somit von der Gesellschaft legitimiert sind. Wer damit nicht einverstanden ist, kann - wie schon erwähnt - dagegen vorgehen, ob diesem Weg ein Erfolg beschieden ist, bleibt abzuwarten.
Mein Hinweis auf die gesetzliche Lage (Danke an Dr. Shaggyman für den entsprechenden Gesetzestext) sollte eben zeigen, dass die USK kein beliebiger Verein ist, den man nach Belieben ignorieren kann. Von dem her ist z.B. Realstylas Aussage juristisch bedenklich.
[...] Es bleibt dem Bürger leider garnichts, was er tun kann, höchstens zu demonstrieren oder sich an hohe Persönlichkeiten zu wenden (falls diese denn überhaupt erreichbar sind ...).
Genau. Irgendwas
könnte man tun, wenn einem das Thema wichtig genug wäre.
Alternativ kann man auch an Blizzard appellieren, eine Version ab 18 in Deutschland zu veröffentlichen (wenn es schon eine Österreich-Version geben könnte, wäre das doch kein größerer Aufwand - oder brauchen wir dafür eine extra Synchronisation
?).
Mit einem Versprechen von Knechtschaft hat noch nie ein Herrscher Gefolgsleute auf seine Seite gezogen, außer er ließ sogleich das Versprechen der Schmerzen folgen.
Wenn Killerspiele derzeit tatsächlich ein politisches Thema wären, würde das jetzt schon ausgeschlachtet. Computerspieler zählen nach meinen Kenntnissen noch nicht als Wählerzielgruppe, da wäre populistisch über die BLÖD - Leserfraktion, welchen genügend Angst vor den Computer spielenden Kellerkindern/Amokläufern eingejagt wurde, mehr zu holen.
Ich kenne eine ganze Menge Leute im Alter >50, welche keine mündigen Bürger sind. Mündigkeit liegt nicht in der Kenntnis der sozialen oder gesetzlichen Regeln. Sie liegt schlicht darin, seinen eigenen Standpunkt zu erschließen, zu behaupten und zu hinterfragen. Um dahin zu gelangen ist es nötig, verschiedene Betrachtungsweisen einnehmen zu können, also zu Lernen, auf unterschiedliche Arten eine gegebene Situation anzunehmen und über jede, bzw. zumindest einige dieser Arten zu reflektieren. Man muss verschieden Sichtweisen lernen und zwischen ihnen wechseln können.
Wenn es schon Erwachsene >50 gibt, welche sich unmündig und wie ein Kiddy benehmen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle <16 sich vorbildhaft benehmen und tatsächlich wissen, was gut für sie ist, verschwindend gering. Oder wer will den Überblick behalten, welcher Dreizehnjährige reif genug ist und welcher Fünfzehnjährige lieber noch ein, wei Jahre mit dem Killerspiel warten sollte?
[...] Deshalb ist der Verweis auf "Recht", den Du brachtest, in dieser Diskussion etwas fehl am Platze...
Das sehe ich nicht so. Viele argumentieren hier, dass man auch mündig sein
kann, bevor man 18 ist. Und folgern daraus, dass ihnen (persönlich) ein Recht vorenthalten wird. Gibt es einen Aufschrei in unserer Gesellschaft, dass man erst mit 18 einen Autoführerschein machen darf? Dass man erst mit 18 wahlberechtigt ist?
Bitte dabei nicht vergessen, dass wir hier immer noch darüber diskutieren, ob ein Computerspiel, welches noch gar nicht veröffentlicht wurde, Szenen enthalten darf oder soll, welche nach mancher Auffassung für Jugendliche nicht geeignet sind.
Ich habe hier noch keine Argumentation der Blutbefürworter gehört zu dem Sachverhalt, dass Blizzard durchaus auch ein Spiel mit Altersfreigabe ab 18 entwickeln könnte, welches eben solche Szenen enthält. Die bessere Verkaufssituation wurde zwar schon erwähnt, aber richtig darauf eingegangen wurde noch nicht. Vergleichen wir es doch einmal mit einem Automobilhersteller: auch dieser könnte ein neues Modell ankündigen und alle 16jährigen wären enttäuscht, weil sie damit nicht fahren dürfen. Unser fiktiver Automobilhersteller könnte diese Zielgruppe ins Auge fassen und beschließen, ein Emobil, welches nur 25 km/h fährt, für eben diese Zielgruppe zu entwickeln. Und die 16jährigen würden sich beschweren, weil der Automobilhersteller sich an die Gesetzesvorgaben hält...
Ich freu mich jetzt schon auf euren Aufschrei "Ja aber die 18jährigen wollen doch auch damit fahren und müssten jetzt so eine lahme Krücke kaufen.."
Die zwischen 16 und 18 Jährigen sollten sich eigentlich freuen, dass das Spiel überhaupt für sie zugelassen ist. Die über 18 Jährigen sind die einzigen, welche bedauern könnten, dass womöglich mehr möglich gewesen sei. Aber was letztendlich "fehlt", kann keiner davon beurteilen. Und Blizzard wird sicher kein unvollständiges Spiel an seine Fans verkaufen.
Was mich bei dieser Diskussion echt verwundert, ist der Ansatz aller Blutbefürworter (gibt es da einen besseren Ausdruck, ich bin da echt offen für Vorschläge?), dass ihnen ein Recht vorenthalten wird.
Man nimmt euch nichts weg, es wird euch einfach nicht angeboten!
Schon bei den ersten Ankündigungen zu D3 wurde darauf hingewiesen, dass eine ab 16 Einstufung angestrebt würde, nun wurde nur noch einmal bekräftigt, dass man die dementsprechenden Vorgaben einzuhalten anstrebt. Die finale Lösung für dieses Problem ist noch nicht bekannt, die bisherigen Diablos waren (beim Vergleich mit den bisher gezeigten Videos von D3) alle weniger blutig und galten doch als Maß der Dinge
und ihr beschwert euch immer noch, dass euch was weggenommen würde? Ich versteh's einfach noch nicht...
Natürlich würde ich ein Diablo 3 spielen, in dem der Char blutige Fußspuren hinterlässt, weil er so ein Gemetzel hinterlässt, oder in dem der Char nach einen besonders heftigen Gefecht zufallsbasiert eine Animation durchläuft, in der er in einer Blutlache ausrutscht oder von wegen mir, in dem ein Follower nach einer Fatality sich übergeben muss... Es wäre ab 18, ich würde es stillschweigend geniessen sowie all die unter 18jährigen stillschweigend missbilligen, welche es dennoch unbedingt gespielt haben müssen.
Ich würde genauso die freigegeben ab 12 Jahren Ponyhof-Version von Diablo spielen, in welcher die Gegner mit einem schaurigen Laut beim Tod in Staub zerfallen, kurz in Flammen aufgehen und dann in einer Rauchwolke verschwinden oder beim Tod ohne jeglichen Blutstropfen zu einer zusammengekauerten schwarzen Leiche zusammenschrumpeln. Es wäre Diablo3, mit Monstern, Beute und meinem Pixelhelden. Aber ich würde nicht jammern oder gar hier meine Raffiniertheit hinausposaunen, dass ich als mündiger Bürger mir ja sowieso die Blut-und-Gedärme Version aus welchem Staat auch immer besorgen würde - nur wegen der Synchronisation natürlich
.
Ich fühle mich in meiner persönlichen Freiheit nicht eingeschränkt, weil mein Char nicht alle Gegenstände auf Knopfdruck erhält. Für Blizzard wäre das (godmode) technisch durchaus möglich gewesen, dennoch haben sie sich dagegen entschieden. Ebenso haben sie sich entschieden, für D3 eine ab 16 Freigabe anzustreben. Diese Entscheidungen muss und kann ich akzeptieren. Vielleicht gibt es ja sogar Spieler, die genau das haben wollen und wo wäre deren persönliche Freiheit, wenn Blizzard etwas anderes beschlossen hätte? Euer "Recht" auf ein D3, so wie ihr es wollt, endet dort, wo andere ebenfalls ein Interesse (Blizzard verkaufstechnisch, der Staat von juristischer Seite, eure Mitspieler von spieltechnischer Seite) daran haben.
Noch was zum fast-ot Mündigkeit:
die derzeitige Situation bezüglich Entmündigung zu beklagen mag gut und recht sein, der Bezug allerdings ist meines Erachtens "in dieser Diskussion etwas fehl am Platze" (
).
Ob ein Computerspiel jugendgefährdende Szenen enthält, kann und darf nicht von den Betroffenen (den Jugendlichen) selber beurteilt werden. Wäre das Computerspiel tatsächlich gefährdend, würde durch eine eigenverantwortete Nutzung ein irreparabler Schaden entstehen (man kann eben nicht auf der Packung den gesamten Inhalt überblicken und falls dann doch z.B. eine Traumatisierung auftritt sagen: "Naja ist ja schade für dich, aber wenigstens hast du das eigenverantwortlich entscheiden dürfen!"). Außerdem - und das wird hier wohl komplett außer acht gelassen - geht es bei dem Begriff "jugendgefährdend" nicht nur darum, ob der / die Betreffende ein paar Nächte lang Alpträume hat oder ein halbes Jahr in Therapie muss (das kam bei einem Bekannten, dessen 4jähriger Sohn HdR 3 gesehen hatte, tatsächlich vor). "Jugendgefährdend" sind auch die Einflüsse, welche sein zukünftiges Verhalten (z.B. seinen Mitmenschen gegenüber) negativ beeinflussen. Und kein Mensch kann diese Auswirkungen nachhaltig abschätzen und sei er noch so mündig und eigenverantwortlich. Von dem her ist es einfach notwendig, dass eine allgemeine (Alters)Grenze gezogen wurde, welche nicht von jeder einzelnen Persönlichkeit willkürlich für sich selber festgelegt werden darf. Ansonsten müsste man den Ansatz, die Volljährigkeit bei jedem Einzelnen individuell festzulegen, ausdiskutieren. Und die Diskussion "Ich bin aber schon 23, ich will jetzt aber auch volljährig sein, warum darf der 13ährige Pimpf volljährig sein und ich nicht?" will ich mir aber jetzt echt ersparen. Genug ot.