Jugendschutzgesetz gegen "Killerspiele" verabschiedet

Gestern hat der Bundestag den Regierungsentwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes abgesegnet. Die Gesetzesnovelle enthält erweiterte Kriterien, die Gewaltvideos und  „Killerspiele“ auf den Index setzen. Zusätzlich müssen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden. Mit dieser Maßnahme, so CDU-Abgeordnete Antje Blumenthal, soll der Jugendschutz bereits beim Kauf deutlich sichtbar gemacht werden.

Auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hin werden Computerspiele künftig mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt, wenn sie „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen“. Weiterhin werden Mindestgrößen für die Kennzeichnungen von Altersbeschränkungen und Freiwillige Selbstkontrolle für Filme (FSK) und Unterhaltungssoftware (USK) gesetzlich festgeschrieben.

FDP, Linken und Grünen geht das Gesetzt aber nicht weit genug. Sie Fordern zusätzliche Regelungen insbesondere für den Online-Bereich, wo Kontrollmechanismen zur Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes fehlen. Auch fehlen Maßnahmen zur Verbesserung der Medienkompetenz bei Eltern und Kindern. Weitere Forderungen sind schärfere Kontrollen im Handel und höhere Bußgelder für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz.