Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen und der rasanten Entwicklung der Medien ist eine Neuordnung des Jugendschutzes notwendig geworden.
Mit diesen Worten leitete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heute in einer Pressemitteilung die Neuerungen für einen stärkeren Jugenschutz ein. Besonders interessant sind sicherlich die Änderungen, die direkt Video- und PC-Spiele betreffen:
-
Analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen und Videofilmen werden in Zukunft auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit einer Alterskennzeichnung versehen und für Kinder und Jugendliche nur entsprechend dieser Alterskennzeichnung freigegeben.
-
Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird neu geregelt. Künftig kann die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden.
-
Für Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellung, verboten. Schon ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle sollen Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden.
-
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bislang: Schriften) indiziert jugendgefährdende Inhalte im Internet.
Kurz zusammengefasst, erscheinen die Änderungen alles andere als erfreulich: Das Indizierungsverfahren der BPjM (vormals BPjS) soll dadurch beschleunigt werden, dass kein Antrag mehr vorliegen muss, um ein Spiel auf den Index zu setzen. Außerdem soll die Einstufung von Computerspielen nun so gehandhabt werden, wie es bei Filmen und Videos bereits Gang und Gäbe ist. Gerade die neuen Freiheiten der BPjM und die Abstinenz von klaren Richtlinien, nach denen indiziert wird, lassen Böses erahnen. Werden Computerspiele nun bald der Willkür einer staatlichen Einrichtung zum Opfer fallen können, ohne, dass sich auch nur eine Person über den Titel und dessen Inhalt beklagt hat? Auch das Vorhaben, jugendgefährdende Inhalte im Internet zu indizieren, klingt sehr schwammig und lässt großen Freiraum für Fragen.