Viele von uns kennen die Situation. Wir melden uns im Battle.net an, greifen auf unseren Account zu und klicken auf unseren Lieblings-Charakter. Sekunden später fährt uns der Schreck in die Glieder – der Charakter ist nackt! Alle Ausrüstungsgegenstände, für die wir so hart gekämpft oder getradet haben – alles weg, gestohlen von einem unbekannten ‚Hacker‘. Was tun? Den Vorfall bei Blizzard zu melden ist sinnlos, denn seitens des Herstellers können wir keine Unterstützung erwarten. Die Items sind unwiederbringlich verloren.
Mit großem Staunen blicken wir nun auf eine Pressemeldung der Bochumer Polizei. Im Online-Spiel Metin 2 wurde ein 45-jähriger Spieler bestohlen. Da er für seine Items im Vorfeld etwa 1.000 € investiert hatte, wandte er sich an die Polizei. Überraschenderweise nahm man dort den Fall auf und versprach, im Cyberspace die Ermittlungen aufzunehmen. Wie sich der Fall weiterentwickelt, ist ungewiss, jedoch könnte die Bereitwilligkeit der Polizei ungeahnte Folgen nach sich ziehen. Man stelle sich nur einmal vor, bestohlene Diablo 2-Spieler, die ebenfalls echtes Geld in den Kauf virtueller Gegenstände bei Itemshops oder Auktionshäuser investiert haben, folgten diesem Beispiel. In den Niederlanden verurteilten die Richter im November 2008 zwei Jugendliche wegen Diebstahls virtueller Güter zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit. In Deutschland ist eine Verurteilung wegen Diebstahls von Items derzeit noch undenkbar.
Uns interessiert eure Meinung. Sollte virtueller Diebstahl ein Straftatbestand werden und könnte das Niederländische Beispiel für Deutsches Strafrecht eine Vorbildfunktion sein? Wird der Kauf virtueller Items damit ein Stück weit hoffähig gemacht?