Unmut von allen Seiten: Nicht nur koreanische Behörden oder französische Verbraucherschutzorganisationen, sondern auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit seinem Projekt „Surfer haben Rechte“ kritisieren Blizzard für eine unzulängliche Informationspolitik sowie für vermehrte Serverausfälle in den ersten zwei Wochen nach Erscheinen von Diablo 3.
Das Ganze gipfelt nun in einer Abmahnung der Verbraucherzentrale. Hierzu heißt es:
Bereits vor über zwei Wochen kritisierte der vzbv diese mangelhafte Informationspolitik des Spieleherstellers Blizzard. Der potentielle Käufer muss bereits vor dem Kauf wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Software genutzt werden kann. Ob eine dauerhafte Internetverbindung, eine Zwangsregistrierung auf einer Internetplattform einschließlich des damit verbundenen Zugangs zu einem Spiel oder das Herunterladen einer Zusatzsoftware: All das sind wesentliche Informationen, die der Verbraucher vor dem Kauf einer Software erhalten muss.
Zusätzlich spitzte sich die Situation im Fall von „Diablo 3“ weiter zu, weil viele Spieler über einen längeren Zeitraum keinen Zugang zu dem Spiel erhielten. Stattdessen häuften sich die Fehlermeldungen. Spitzenreiter war hier der „Fehler 37“ – ein Fehler, der das Einloggen auf dem Spieleraccount und damit das Spielen verhindert. Leider handelte es nicht nur um ein anfängliches Problem seitens Blizzards. Dem vzbv gingen seit dem Spielstart am 15.05.2012 bis Anfang Juni 2012 zahlreiche Beschwerden zu, so dass Handeln geboten war.
Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten. Für bares Geld darf schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden.
Blizzard hat nun bis zum 13. Juli Zeit auf diese Abmahnung zu reagieren. Trotz der bekannten Anlaufschwierigkeiten – die je nach gefühlter Stimmungslage und Login-Versuchen – mal mehr oder weniger groß waren, ist nicht zu erwarten, dass Blizzard die Abmahnung ohne weiteres akzeptiert und die geforderte Unterlassungserklärung abgibt. Zuviel steht auf dem Spiel. Sicherlich stellt sich hier die Frage, mit welchem Ansturm Blizzard rechnen musste und ob Blizzard mit den Hinweisen auf der Produktverpackung – bezüglich der Registrierungspflicht und des Onlinezwangs – genug getan hat oder ob deutlichere Hinweise vonnöten gewesen wären.
Ferner stellt sich die Frage, ob Blizzard den Spielern verbieten kann, die Software weiterzuverkaufen. Das wird derzeit unterschiedlich beurteilt und ist in einem ähnlichen Fall Gegenstand einer Vorlage des Bundesgerichtshofs an den EUGH (Europäischer Gerichtshof).
Wir werden Euch auf dem Laufenden halten.