Wie heise online berichtet konnte Blizzard Entertainment im Rechtsstreit gegen Nutzer und Programmierer des „Glider“-Bots zumindest einen Teilsieg erreichen. Das Bezirksgericht in Arizona, welches sich mit dem Fall befasste, hat am Montag entschieden, dass Botnutzer von Blizzard wegen Copyright-Verletzungen belangt werden können. Blizzard kann nun also gerichtlich Schadensersatz von Benutzern des Bots fordern. Der zuständige Richter begründete diese Entscheidung damit, dass die Botnutzer gegen die EULA von World of Warcraft verstoßen.
Der Kampf Blizzards gegen den Glider-Bot ist allerdings damit noch nicht vorüber. Der Anklage auf Schadensersatz gegen den Hersteller und Programmierer der Botsoftware gab das Gericht zunächst noch nicht statt. Das Gericht konnte hier keinen Verstoß gegen den DMCA (Digital Millennium Copyright Act) feststellen. Blizzard hatte argumentiert, dass die Botsoftware die Schutzsoftware Warden aushebeln würde. Andere Argumente Blizzards wurden jedoch vom Gericht noch nicht abschließend behandelt, sodass eine endgültige Entscheidung noch aussteht.
Einmal mehr sieht man, dass Blizzard sehr entschlossen gegen Cheats und Hacks vorgeht. Dies lässt hoffen, dass Diablo 3 ebenfalls mit allen Kräften cheatfrei gehalten wird! Auf diese Nachricht machte uns unser Communitymitglied bigAl2 in einem Thread im Communityforum aufmerksam.